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   EuGH, 11.04.2002 - C-481/01 P (R)   

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EuGH, 11.04.2002 - C-481/01 P (R) (https://dejure.org/2002,4212)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - C-481/01 P (R) (https://dejure.org/2002,4212)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - C-481/01 P (R) (https://dejure.org/2002,4212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    NDC Health / IMS Health und Kommission

  • EU-Kommission PDF

    NDC Health / IMS Health und Kommission

    Artikel 225 EG; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 50 Absatz 2 und 51
    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Zurückweisung

  • EU-Kommission

    NDC Health / IMS Health und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erlass einstweiliger Maßnahmen durch die Kommission wegen Missbrauchs einer den Wettbewerb auf dem deutschen Markt für Informationsdienste über den Absatz und die Verschreibung von Arzneimitteln beherrschenden Stellung; Datensystem über die Entwicklung des Absatzes von ...

  • Judicialis

    EGV Art. 82; ; EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 225; ; EG-Satzung Art. 50 Abs. 2; ; Entscheidung 2002/165/EG; ; RL 65/65 EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2002, 852
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnr. 26) ergebe sich, dass Artikel 82 EG verschiedene Ziele verfolge und dass der Schutz der Interessen der Verbraucher nicht das entscheidende Ziel sei.

    Ebenfalls unter Bezugnahme auf das Urteil Europemballage und Continental Can/Kommission verweist sie darauf, dass es dem öffentlichen Interesse entspreche, einen wirksamen Wettbewerb auf allen Produktionsebenen sicherzustellen.

    Eine solche Auslegung stehe im Widerspruch zu einer ständigen Rechtsprechung, der zufolge sich diese Bestimmung "nicht nur auf Verhaltensweisen [bezieht], durch die den Verbrauchern ein unmittelbarer Schaden erwachsen kann, sondern auch auf solche, die ihnen durch einen Eingriff in die Struktur des tatsächlichen Wettbewerbs ... Schaden zufügen" (Urteil Europemballage und Continental Can/Kommission, Randnr. 26).

    Zum neunten Rechtsmittelgrund ist zu bemerken, dass der Richter der einstweiligen Anordnung, soweit er in Randnummer 145 des angefochtenen Beschlusses erklärt, dass der Zweck des Artikels 82 EG darin bestehe, "Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern", sich nicht im Widerspruch zum Urteil Europemballage und Continental Can/Kommission befindet.

  • EuGH, 28.02.1984 - 229/82
    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    In dessen Randnummern 49 und 50 hat der Richter der einstweiligen Anordnung zunächst darauf hingewiesen, dass sich die Befugnis der Kommission zum Erlass einstweiliger Maßnahmen in Wettbewerbsverfahren nach der Auslegung des Gerichtshofes in seinem Beschluss vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119), die durch das Urteil vom 28. Februar 1984 in den Rechtssachen 228/82 und 229/82 (Ford/Kommission, Slg. 1984, 1129) bestätigt worden sei, aus Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln [81] und [82] des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), ergebe.

    In diesem Zusammenhang hat der Präsident des Gerichts in den Randnummern 58 bis 64 des angefochtenen Beschlusses mehrere Beschlüsse des Gerichtshofes und des Gerichts untersucht (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in derRechtssache 109/75 R, National Carbonising Company/Kommission, Slg. 1975, 1193, vom 29. September 1982 in den Rechtssachen 229/82 R und 228/82 R, Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091, und vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165; Beschlüsse des Gerichts vom 21. Mai 1990 in der Rechtssache T-23/90 R, Peugeot/Kommission, Slg. 1990, II-195, und vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595), angesichts deren er folgende Ausführungen gemacht hat: "65 Aus der erwähnten Rechtsprechung ergeben sich keine Grundsätze, die das Vorbringen, das die Kommission, unterstützt durch [NDC], geltend gemacht hat, untermauern würden, das sich auf die besondere Natur des Fumus boni iuris bezieht, der bei einem Antrag auf einstweilige Anordnung in Bezug auf eine vorläufige Entscheidung der Kommission, mit der Sicherungsmaßnahmen erlassen wurden, vorliegen muss.

  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Oktober 2001 in der Rechtssache T-184/01 R (IMS Health/Kommission, Slg. 2001, II-3193) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: IMS Health Inc.

    Die NDC Health Corporation, früher National Data Corporation, und die NDC Health GmbH & Co. KG (im Folgenden gemeinsam: NDC) haben mit Rechtsmittelschrift, die am 12. Dezember 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofeseingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 26. Oktober 2001 in der Rechtssache T-184/01 R (IMS Health/Kommission, Slg. 2001, II-3193, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem dieser angeordnet hat, dass der Vollzug der Entscheidung 2002/165/EG der Kommission vom 3. Juli 2001 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (Sache COMP D3/38.044 - NDC Health/IMS HEALTH: Einstweilige Anordnung) (ABl. 2002, L 59, S. 18, im Folgenden: streitige Entscheidung) bis zum Erlass des Endurteils ausgesetzt wird.

  • EuGH, 28.02.1984 - 228/82

    Ford / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    In dessen Randnummern 49 und 50 hat der Richter der einstweiligen Anordnung zunächst darauf hingewiesen, dass sich die Befugnis der Kommission zum Erlass einstweiliger Maßnahmen in Wettbewerbsverfahren nach der Auslegung des Gerichtshofes in seinem Beschluss vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119), die durch das Urteil vom 28. Februar 1984 in den Rechtssachen 228/82 und 229/82 (Ford/Kommission, Slg. 1984, 1129) bestätigt worden sei, aus Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln [81] und [82] des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), ergebe.

    In diesem Zusammenhang hat der Präsident des Gerichts in den Randnummern 58 bis 64 des angefochtenen Beschlusses mehrere Beschlüsse des Gerichtshofes und des Gerichts untersucht (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in derRechtssache 109/75 R, National Carbonising Company/Kommission, Slg. 1975, 1193, vom 29. September 1982 in den Rechtssachen 229/82 R und 228/82 R, Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091, und vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165; Beschlüsse des Gerichts vom 21. Mai 1990 in der Rechtssache T-23/90 R, Peugeot/Kommission, Slg. 1990, II-195, und vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595), angesichts deren er folgende Ausführungen gemacht hat: "65 Aus der erwähnten Rechtsprechung ergeben sich keine Grundsätze, die das Vorbringen, das die Kommission, unterstützt durch [NDC], geltend gemacht hat, untermauern würden, das sich auf die besondere Natur des Fumus boni iuris bezieht, der bei einem Antrag auf einstweilige Anordnung in Bezug auf eine vorläufige Entscheidung der Kommission, mit der Sicherungsmaßnahmen erlassen wurden, vorliegen muss.

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    Zu diesem Zweck hat er in dessen Randnummern 94 bis 105 die Rechtsprechung über die "außergewöhnlichen Umstände" untersucht, unter denen die Ausübung des Urheberrechts durch seinen Inhaber einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen kann (Urteile vom 6. April 1995 in den Rechtssachen C-241/91 P und C-242/91 P, RTE und ITP/Kommission, Slg. 1995, I-743, und vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-7/97, Bronner, Slg. 1998, I-7791).

    Die Kommission hatte versucht, diese Auslegung durch die Bezugnahme auf das Urteil Bronner zu rechtfertigen, aber der Richter der einstweiligen Anordnung hat entschieden, dass, "[a]uch wenn die Auslegung der Kommission zutreffen mag, ... nicht ausgeschlossen werden [kann], dass berechtigte Gründe für die Schlussfolgerung bestehen, dass die .außergewöhnlichen Umstände' ... kumulativ vorliegen müssen" (Randnr. 104 des angefochtenen Beschlusses).

  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    NDC verweisen zur Untermauerung dieses Rechtsmittelgrundes auf den Beschluss vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R (Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-459/00

    Kommission / Trenker

    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    NDC berufen sich zur Untermauerung dieses Rechtsmittelgrundes auf den Beschluss vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-459/00 P(R) (Kommission/Trenker, Slg. 2001, I-2823, Randnr. 102).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29).
  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    So kann der Richter der einstweiligen Anordnung das unterschiedliche Gewicht der Rechtsmittelgründe, die geltend gemacht werden, um einen Fumus boni iuris darzutun, bei seiner Beurteilung der Dringlichkeit und gegebenenfalls der Interessenabwägung berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R, Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 110).
  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus EuGH, 11.04.2002 - C-481/01
    Im Hinblick auf das Argument, das sich auf das dem Urheberrecht von IMS beigemessene Gewicht bezieht, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass die Ausübung der Immaterialgüterrechte nur unter außergewöhnlichen Umständen Beschränkungen unterworfen werden kann, die aufgrund von Artikel 82 EG geboten erscheinen (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87, Volvo, Slg. 1988, 6211, Randnrn.
  • EuGH, 24.10.1996 - C-73/95

    Viho / Kommission

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

  • EuG, 21.05.1990 - T-23/90

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.03.1995 - T-395/94

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

  • EuGH, 29.09.1982 - 228/82

    Ford / Kommission

  • EuGH, 22.10.1975 - 109/75

    National Carbonising Company / Kommission

  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • EuGH, 28.04.1998 - C-200/96

    FREIER WARENVERKEHR

  • EuGH, 22.09.1998 - C-61/97

    FDV

  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Das gegen diesen Beschluss eingelegte Rechtsmittel wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2002 in der Rechtssache C-481/01 P(R) (NDC Health/IMS Health und Kommission, Slg. 2002, I-3401) zurückgewiesen.
  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    Zu dem letztgenannten Gesichtspunkt vertritt Microsoft unter Berufung auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2002 in der Rechtssache C-481/01 P(R) (NDC Health/IMS Health und Kommission, Slg. 2002, I-3401) die Auffassung, dass die Begründetheit ihrer Klage bei der Abwägung der beteiligten Interessen zu berücksichtigen sei.
  • EuGH, 31.07.2003 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Richter der einstweiligen Anordnung das unterschiedliche Gewicht der Rechtsmittelgründe, die geltend gemacht werden, um einen Fumus boni iuris darzutun, bei seiner Beurteilung der Dringlichkeit und gegebenenfalls der Interessenabwägung berücksichtigen kann (in diesem Sinne auch Beschluss Österreich/Rat, Randnr. 110, und Beschluss vom 11. April 2002 in der Rechtssache C-481/01 P[R], NDC Health/IMS Health und Kommission, Slg. 2002, I-3401, Randnr. 63).
  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

    Der Vorgehensweise der Kommission kann daher nicht gefolgt werden, denn sie würde die Gefahr mit sich bringen, den vorläufigen Rechtsschutz übermäßig zu verkürzen und das weite Ermessen einzuschränken, über das der Richter der einstweiligen Anordnung bei der Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse verfügen muss (in diesem Sinne auch Beschluss vom 11. April 2002 in der Rechtssache C-481/01 P[R], NDC Health/IMS Health und Kommission, Slg. 2002, I-3401, Randnr. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    28 Beschluss NDC Health Corporation/IMS Health und Kommission (C-481/01 P[R], EU:C:2002:223, Rn. 88).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2003 - C-418/01

    IMS Health

    27 - Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2002 in der Rechtssache C-481/01 P (R) (NDC Health/IMS Health und Kommission, Slg. 2002, I-3401).
  • EuGH, 13.01.2009 - C-512/07

    Occhetto / Donnici - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des

    Erst nachdem er festgestellt hatte, dass sowohl die besonderen als auch die allgemeinen betroffenen Interessen gleichgewichtig sind, hat der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter also auf das Gewicht der von Herrn Donnici für die Voraussetzung des fumus boni iuris vorgetragenen Gründe abgestellt und sich insoweit auf eine gefestigte Rechtsprechung berufen, nämlich auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat (C-445/00 R, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 110), vom 11. April 2002, NDC Health/IMS Health und Kommission (C-481/01 P[R], Slg. 2002, I-3401, Randnr. 63), und Le Pen/Parlament (Randnr. 110).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    28 Beschluss NDC Health Corporation/IMS Health und Kommission (C-481/01 P[R], EU:C:2002:223, Rn. 88).
  • EuG, 10.03.2005 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Auf Rechtsmittel von NDC wurde dieser Beschluss durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2002 in der Rechtssache C-481/01 P(R) (NDC Health/IMS Health und Kommission, Slg. 2002, I-3401) bestätigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    28 Beschluss NDC Health Corporation/IMS Health und Kommission (C-481/01 P[R], EU:C:2002:223, Rn. 88).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuGH, 13.01.2009 - C-15/08

    Parlament / Donnici - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des

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