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   EuGH, 11.06.2015 - C-554/13   

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EuGH, 11.06.2015 - C-554/13 (https://dejure.org/2015,12942)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - C-554/13 (https://dejure.org/2015,12942)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - C-554/13 (https://dejure.org/2015,12942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zh. und O.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 7 Abs. 4 - Begriff "Risiko für die öffentliche Ordnung" - Voraussetzungen, unter denen die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Zh. und O.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 7 Abs. 4 - Begriff "Risiko für die öffentliche Ordnung" - Voraussetzungen, unter denen die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2008/115/EG Art. 7 Abs. 4, RL 2008/115/EG Art.6 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 2
    Rückführungsrichtlinie, freiwillige Ausreise, unerlaubter Aufenthalt, Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Gefahr für die öffentliche Ordnung, öffentliche Ordnung, Ausreisefrist, unerlaubte Einreise, Dokumentenfälschung, Straftat, Drittstaatsangehörige, Verdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 7 Abs. 4 - Begriff 'Risiko für die öffentliche Ordnung' - Voraussetzungen, unter denen die ...

  • rechtsportal.de

    Ausreisefrist vor Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger bei Straftatverdacht oder strafrechtlicher Verurteilung ; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Zh. und O.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Raad van State - Auslegung von Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1200
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
    Das Gericht ist der Ansicht, dass eventuell aus dem Urteil El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268), der Richtlinie 2008/115 sowie aus den Richtlinien 2003/109 und 2003/86 abgeleitet werden könne, dass die Mitgliedstaaten Umstände wie die Art und die Schwere der nach nationalem Recht strafbaren Handlung, den Zeitablauf seit der Begehung dieser Handlung und die Absicht des Betroffenen, das Hoheitsgebiet der Union zu verlassen, zu berücksichtigen hätten.

    Wie sich aus dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115 ergibt, hat, von Ausnahmen abgesehen, die freiwillige Erfüllung der aus der Rückkehrentscheidung resultierenden Pflicht Vorrang; dazu heißt es in Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie, dass diese Entscheidung eine angemessene Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise vorsieht (vgl. Urteil El Dridi, C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 36).

    7 Abs. 4 der Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nur unter besonderen Umständen, etwa wenn eine Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht, eine Ausreisefrist von weniger als sieben Tagen oder gar keine solche Frist vorsehen können (vgl. in diesem Sinne Urteil El Dridi, C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 37).

    Insbesondere ist, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei allen Schritten des durch die Richtlinie geschaffenen Rückführungsverfahrens, darunter der Schritt zur Rückführungsentscheidung, in deren Rahmen sich der betreffende Mitgliedstaat zur Setzung einer Frist für die freiwillige Ausreise im Sinne von Art. 7 der Richtlinie äußern muss, zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteil El Dridi, C-61/11 PPU, EU:C:2011:68, Rn. 41).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-146/14

    Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
    Es ist nämlich im Einklang mit Art. 79 Abs. 2 AEUV das Ziel der Richtlinie, wie sich aus deren Erwägungsgründen 2 und 11 ergibt, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik festzulegen, die auf gemeinsamen Normen und rechtlichen Garantien beruht, die gewährleisten, dass die betreffenden Personen unter vollständiger Achtung der Grundrechte auf menschenwürdige Weise zurückgeführt werden (vgl. Urteil Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 38).

    Ebenfalls nach diesem Erwägungsgrund und im Einklang mit allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts sollten Entscheidungen gemäß dieser Richtlinie auf der Grundlage des Einzelfalls und anhand objektiver Kriterien getroffen werden, was bedeutet, dass die Erwägungen über den bloßen Tatbestand des illegalen Aufenthalts hinausreichen sollten (vgl. Urteil Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 40).

    Zunächst ist festzustellen, dass die maßgeblichen Kriterien für die Bestimmung, ob eine Gefahr für die öffentliche Ordnung im Sinne von Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115 vorliegt, nicht im Wesentlichen die gleichen sind wie für die Beurteilung des Vorliegens einer Fluchtgefahr im Sinne dieser Bestimmung, da sich der Begriff der Fluchtgefahr von demjenigen der Gefahr für die öffentliche Ordnung unterscheidet (zum Begriff der Fluchtgefahr im Sinne der Bestimmung vgl. u. a. Urteil Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 65 bis 74).

  • EuGH, 17.11.2011 - C-430/10

    Gaydarov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
    Daraus folgt, dass es zwar den Mitgliedstaaten im Wesentlichen weiterhin freisteht, nach ihren nationalen Bedürfnissen, die je nach Mitgliedstaat und Zeitpunkt unterschiedlich sein können, zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung erfordert, dass jedoch diese Anforderungen im Kontext der Union, insbesondere wenn sie als Rechtfertigung einer Ausnahme von einer Verpflichtung geschaffen wurden, um die Achtung der Grundrechte von Drittstaatsangehörigen bei ihrer Ausweisung aus der Union sicherzustellen, eng zu verstehen sind, so dass ihre Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Kontrolle durch die Organe der Union bestimmt werden kann (vgl. entsprechend Urteil Gaydarov, C-430/10, EU:C:2011:749, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass der Begriff Gefahr für die öffentliche Ordnung, wie er in Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie vorgesehen ist, jedenfalls voraussetzt, dass außer der sozialen Störung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. entsprechend Urteil Gaydarov, C-430/10, EU:C:2011:749, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
    Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass sich aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör vor Erlass einer Rückkehrentscheidung für die zuständigen nationalen Behörden die Verpflichtung ergibt, dem Betroffenen zu ermöglichen, seinen Standpunkt zu den Modalitäten seiner Rückkehr vorzutragen, d. h. zur Ausreisefrist und dazu, ob die Rückkehr freiwillig erfolgen oder zwangsweise durchgesetzt werden soll (vgl. Urteil Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 51).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
    Außerdem muss eine spezifische Prüfung der dem Schutz der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115 innewohnenden Interessen nicht notwendigerweise mit den Beurteilungen übereinstimmen, auf denen die strafrechtliche Verurteilung beruht (vgl. entsprechend Urteil Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 27).
  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
    Da diese Vorschrift nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweise, sei dieser Begriff nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. u. a. Urteile Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11, und Brouwer, C-355/11, EU:C:2012:353, Rn. 36) autonom und einheitlich entsprechend seinem Sinn im gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem er verwendet werde, und der mit der Regelung, zu der er gehöre, verfolgten Ziele auszulegen.
  • EuGH, 10.02.2011 - C-622/10

    Paquot

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
    Insbesondere ist, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei allen Schritten des durch die Richtlinie geschaffenen Rückführungsverfahrens, darunter der Schritt zur Rückführungsentscheidung, in deren Rahmen sich der betreffende Mitgliedstaat zur Setzung einer Frist für die freiwillige Ausreise im Sinne von Art. 7 der Richtlinie äußern muss, zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteil El Dridi, C-61/11 PPU, EU:C:2011:68, Rn. 41).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
    Zudem können die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts seinen Inhalt präzisieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Wallentin-Hermann, C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-355/11

    Brouwer

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
    Da diese Vorschrift nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweise, sei dieser Begriff nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. u. a. Urteile Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11, und Brouwer, C-355/11, EU:C:2012:353, Rn. 36) autonom und einheitlich entsprechend seinem Sinn im gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem er verwendet werde, und der mit der Regelung, zu der er gehöre, verfolgten Ziele auszulegen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-381/18

    G.S. (Menace pour l'ordre public)

    7 Urteil vom 11. Juni 2015 (C-554/13, EU:C:2015:377).

    9 Urteil vom 11. Juni 2015 (C-554/13, EU:C:2015:377).

    19 Urteil vom 11. Juni 2015 (C-554/13, EU:C:2015:377).

    57 Vgl. Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 50).

    58 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 50).

    59 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 51).

    60 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 52).

    61 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 52).

    63 Vgl. Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 48).

    74 Vgl. u. a. Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 48).

  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Begriff "öffentliche Ordnung" jedenfalls voraussetzt, dass außer der Störung der sozialen Ordnung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteile Zh. und O., C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, zu Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115, sowie T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung, zu den Art. 27 und 28 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung [EWG] Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG [ABl.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-380/18

    E.P. (Menace pour l'ordre public)

    6 Urteil vom 11. Juni 2015 (C-554/13, EU:C:2015:377).

    51 Urteil vom 11. Juni 2015 (C-554/13, EU:C:2015:377).

    52 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 50).

    53 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 50).

    54 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 51).

    55 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 52).

    56 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 52).

    58 Vgl. Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 48).

    72 Urteil vom 11. Juni 2015 (C-554/13, EU:C:2015:377).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Zwar steht es den Mitgliedstaaten im Wesentlichen frei, nach ihren nationalen Bedürfnissen zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung erfordert (EuGH, Urteil vom 11.06.2015 - C-554/13 - Z.Zh.; I.O. -, juris Rn. 48).

    Hierzu ist das persönliche Verhalten des Drittstaatsangehörigen und die Gefahr, die dieses Verhalten für die öffentliche Ordnung darstellt, im Einzelfall zu prüfen; so gehören unter anderem die Art und Schwere einer Straftat sowie der Zeitablauf seit ihrer Begehung zu den insoweit maßgeblichen Kriterien (EuGH, Urteil vom 11.06.2015 - C-554/13 - Z.Zh.; I.O. -, juris Rn. 50, 60, 62; dies aufgreifend Empfehlung (EU) 2017/2338 der Kommission vom 16.11.2017 für ein gemeinsames "Rückkehr-Handbuch", das von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Durchführung rückkehrbezogener Aufgaben heranzuziehen ist, Es darf hingegen nicht automatisch auf normativem Wege oder durch die Praxis davon abgesehen werden, eine Frist für die freiwillige Ausreise zu gewähren, wenn der Betreffende eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt; die richtige Anwendung der zu diesem Zweck in Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115 vorgesehenen Möglichkeit erfordert, dass im Einzelfall geprüft wird, ob das Fehlen einer solchen Frist mit den Grundrechten dieser Person vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 11.06.2015, - C-554/13 - Z.Zh.; I.O. -, juris Rn. 70 f.; vgl. zur Notwendigkeit der Einzelfallprüfung auch EuGH, Urteil vom 21.03.2013 - C-522/11 - Mbaye -, juris Rn. 31 f.; Lutz in: Hailbronner/Thym, EU Migration and Asylum Law, 2nd Ed., 2016, Part C VII Art. 7 Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris Rn. 92).

    Eine erneute Prüfung der Kriterien, die für die Feststellung des Bestehens der Gefahr als maßgeblich erachtet wurden, erfordert Art. 7 Abs. 4 RFRL dann nicht mehr (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2015 - C-554/13 - Z.Zh; I.O. -, juris Rn. 73).

    Es entspricht allerdings mittlerweile der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass in den Fällen der Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG im Einklang mit Art. 7 Abs. 4 RFRL und dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11.06.2015 (C-554/13 - Z.Zh; I.O.) keine Frist für eine freiwillige Ausreise gewährt werden muss.

    Unionsrechtlich kommt es darauf an, ob das persönliche Verhalten des Drittausländers eine solche Bedrohung begründet (EuGH, Urteil vom 11.06.2015, - C-554/13 - Z.Zh.; I.O. -, juris Rn. 61).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19

    Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    44 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    47 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 51 und 52).

    48 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn 51, 52, 59 und 61).

    52 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 64).

    53 Urteile vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 57), vom 24. Juni 2015, T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92), und vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 73).

    56 Insbesondere ist, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei allen Schritten des durch diese Richtlinie geschaffenen Rückführungsverfahrens zu wahren, was notwendigerweise den Schritt der Inhaftnahme einschließlich des die Rückführungsentscheidung betreffenden Schritts umfasst, in deren Rahmen sich der betreffende Mitgliedstaat zur Setzung einer Frist für die freiwillige Ausreise im Sinne von Art. 7 dieser Richtlinie äußern muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O., C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 49).

    90 Vgl. entsprechend Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 62), vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 57), vom 24. Juni 2015, T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92), und vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 67 und 73).

  • EuGH, 22.11.2022 - C-69/21

    Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht

    Daraus folgt, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/115 - einschließlich, wenn sie beabsichtigen, eine Rückkehrentscheidung oder eine aufenthaltsbeendende Maßnahme gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen zu erlassen - die Grundrechte beachten müssen, die diesem Drittstaatsangehörigen durch die Charta zuerkannt sind (Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O., C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von

    238 Vgl. u. a. Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von

    Die Tragweite der Erfordernisse bezüglich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit kann daher nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Kontrolle durch die Organe der Union bestimmt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2015, Zh. und O., C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 48, sowie vom 2. Mai 2018, K. und H. F. [Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen], C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2016 - C-601/15

    N. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Drittstaatsangehöriger, der einen

    52 - Vgl. beispielsweise Urteil Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 42).

    54 - Vgl. entsprechend Urteil Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    56 - Vgl. entsprechend Urteil Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    69 - Urteil Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 61).

    71 - Vgl. entsprechend Urteil Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 50).

    73 - Vgl. entsprechend Urteil Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 50).

    Vgl. Urteil Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-225/16

    Ouhrami

    Ich habe mich mit diesem Unterschied im Wortlaut bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:94, Nrn. 28 bis 33) befasst.

    60 Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:94, Nr. 57).

    61 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 48).

    62 Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:94, Nrn. 46 und 59).

    63 Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:94, Nrn. 61 und 62).

    66 Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:94, Nr. 62) und entsprechend Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 27).

    69 Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 50).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19

    Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • EuGH, 25.07.2018 - C-585/16

    Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der

  • EuGH, 02.07.2020 - C-18/19

    Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 2.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

  • VG Karlsruhe, 09.05.2023 - 8 K 2816/21

    Ausweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet; Absehen von der Setzung einer

  • EuGH, 02.05.2018 - C-331/16

    Die Erforderlichkeit einer Beschränkung der Freizügigkeit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16

    K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG -

  • VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 4230/21

    Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen im Fall der Gefährdung der inneren

  • VG Sigmaringen, 12.12.2017 - 4 K 877/17

    Ausweisung; schwerwiegendes Bleibeinteresse bei aus Art. 7 AssoziierungsAbk

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 18 B 176/19

    Begründung eines die Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung

  • EuGH, 16.01.2018 - C-240/17

    E - Vorlage zur Vorabentscheidung - Drittstaatsangehöriger, der sich illegal im

  • EuGH, 12.12.2019 - C-380/18

    E.P. (Menace pour l'ordre public) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-663/21

    Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Réfugié ayant commis un crime grave) -

  • EuGH, 13.06.2018 - C-683/16

    Deutscher Naturschutzring - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-72/22

    Valstybes sienos apsaugos tarnyba

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-8/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Réfugié ayant commis un crime

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 11 S 1660/16

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei besonderer Eilbedürftigkeit; Abschiebung aus

  • VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22

    Abschiebungsandrohung nach Stellung eines Asylfolgeantrags; Rückkehrentscheidung

  • EuGH, 03.03.2022 - C-409/20

    Subdelegación del Gobierno en Pontevedra (Amende en cas de séjour irrégulier) -

  • VG Schleswig, 06.11.2018 - 1 B 119/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausweisung

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-241/21

    Politsei- ja Piirivalveamet (Placement en rétention - Risque de commettre une

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 10 CS 18.350

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung aus der Haft in den Heimatstaat

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des

  • VG Greifswald, 23.09.2020 - 3 B 1214/20

    Asylrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2016 - C-544/15

    Fahimian - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie

  • EuGH, 12.12.2019 - C-381/18

    G.S. (Menace pour l'ordre public)

  • LG Landshut, 06.07.2015 - 62 T 755/15

    Rechtmäßige Abschiebehaft wegen unerlaubter Einreise

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17

    E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

  • EuGH, 22.01.2020 - C-32/19

    Pensionsversicherungsanstalt (Cessation d'activité après l'âge du départ à la

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19

    Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" u.a. - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19

    SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik

  • VG Freiburg, 07.01.2020 - 10 K 38/20

    Vorrangige Abschiebung eines ausreisepflichtigen, im Besitz einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-420/20

    HN (Procès d'un accusé éloigné du territoire)

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-324/17

    Gavanozov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-634/17

    ReFood - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2019 - C-302/18

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