Rechtsprechung
   EuGH, 12.01.2006 - C-354/03, C-355/03 und C-484/03   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2 und Artikel 5 Absatz 1 - Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Tätigkeit - Steuerpflichtiger, der als solcher handelt - Lieferung von Gegenständen - Umsatz, der Teil einer Lieferkette ist, an der ein Händler beteiligt ist, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder ein Händler, der eine 'entwendete' Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet - Karussellbetrug

  • IWW
  • Europäischer Gerichtshof

    Optigen

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2 und Artikel 5 Absatz 1 - Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Tätigkeit - Steuerpflichtiger, der als solcher handelt - Lieferung von Gegenständen - Umsatz, der Teil einer Lieferkette ist, an der ein Händler beteiligt ist, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder ein Händler, der eine "entwendete" Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet - Karussellbetrug

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Besteuerung von Umsätzen im Rahmen von Umsatzsteuerkarussellen

  • NWB SteuerXpert START

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 4, Art. 5 Abs. 1
    Mehrwertsteuer: Zulässiger Vorsteuerabzug trotz späteren Karussellbetrugs Dritter in der Lieferkette

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2 und Artikel 5 Absatz 1 - Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Tätigkeit - Steuerpflichtiger, der als solcher handelt - Lieferung von Gegenständen - Umsatz, der Teil einer Lieferkette ist, an der ein Händler beteiligt ist, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder ein Händler, der eine 'entwendete' Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet - Karussellbetrug; Sachgebiete: Steuerrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    EuGH schützt seriöse Kfz-Händler!

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, HABEN ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG DER VORSTEUER

  • jed.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerkarussell: Vorsteuerabzug für unbescholtene Unternehmen

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  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Vorsteuererstattung trotz Betrug

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    EuGH bejaht Vorsteuerabzugsrecht für Gesellschaften, die ohne ihr Wissen in einen "Karussellbetrug" verwickelt waren.

  • marktplatz-recht.de (Pressemitteilung)

    Gesellschaften, die ohne ihr Wissen in einen Karussellbetrug verwickelt waren, haben Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesellschaften, die ohne ihr Wissen in einen Karussellbetrug verwickelt waren, haben Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug beim "Karussellbetrug"

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

  • korts.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzug bei unwissentlicher Verwicklung in ein Umsatzsteuer-Karussell

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  • steuerrecht.org (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzug bei unwissentlicher Verwicklung in ein Umsatzsteuer-Karussell (RA Petra Korts, Köln und RA Sebastian Korts, Köln; steueranwaltsmagazin 3/2006, 84)

  • kullen-mueller-zinser.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klarstellung des EuGH zum Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerkarussellen (Prof. Dr. Markus Füllsack)

Sonstiges (7)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division, vom 28. Juli 2003 in dem Rechtsstreit Optigen Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Richtlinie 77/388/EWG, EWGRL 388/77
    Betrug; Karussellgeschäft; Umsatzsteuer; Umsatzsteuerkarussell; Verschulden

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkungen zu den Urteilen des EuGH vom 12.01.2006, Az.: C-354/03, C-355/03, C-484/03 (Missbrauch in der Umsatzsteuer und seine Folgen)" von Prof. Dr. Hans Nieskens, original erschienen in: EU-UStB 2006, 20.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 12.01.2006, Az.: C-354/03, C-355/03, C-484/03 (Wirtschaftliche Tätigkeit eines gutgläubigen Unternehmers bei Umsatzsteuerkarussellbetrug)" von RA Dr. Dietrich Kellersmann, original erschienen in: UR 2006, 164 - 166.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Fortbildung des Umsatzsteuerstrafrechts durch den EuGH? - Auswirkungen der Entscheidungen des EuGH v. 12.1.2006 und 6.7.2006 auf das Umsatzsteuerstrafrecht" von RA Dr. Franz Bielefeld, FAStR, original erschienen in: wistra 2007, 9 - 13.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Karussellprobleme - Anmerkungen zum EuGH-Urteil in den Rechtssachen Optigen u.a. vom 12.01.2006" von RegDir Stefan Rolletschke, original erschienen in: UR 2006, 189 - 193.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Klarstellung des EuGH zum Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerkarussellen - Anmerkung zum Urteil vom 12.1.2006" von Prof. Dr. Markus Füllsack, original erschienen in: DStR 2006, 456 - 459.

Verfahrensgang

  • High Court of Justice (England) [Vereinigtes Königreich], 25.07.2003 - CH/2003/APP/0444
  • High Court of Justice (England) [Vereinigtes Königreich], 25.07.2003 - CH/2003/APP/0445
  • High Court of Justice (England) [Vereinigtes Königreich], 15.10.2003 - CH/2003/APP/0471
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2005 - C-354/03
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03, C-355/03 und C-484/03

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2006, I-483
  • DB 2006, 316



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Wird zitiert von ... (68)  

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04  

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    a) Zu vergleichbaren Sachverhalten --zu Umsätzen in einer Lieferkette, bei denen ein oder mehrere vorausgehende oder nachfolgende Umsätze mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind-- hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in den Urteilen vom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Optigen u.a. (Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144) und vom 6. Juli 2006 Rs. C-439/04 und 440/04, Axel Kittel u.a. (BFH/NV Beilage 2006, 454, Umsatzsteuer- Rundschau --UR-- 2006, 594) wie folgt entschieden: .

    Umsätze, die nicht selbst mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind, sind Lieferungen von Gegenständen, die ein Steuerpflichtiger als solcher ausführt, und eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG), wenn sie die objektiven Kriterien erfüllen, auf denen diese Begriffe beruhen, ohne dass es auf die Absicht eines von dem betroffenen Steuerpflichtigen verschiedenen, an derselben Lieferkette beteiligten Händlers und/oder den möglicherweise betrügerischen Zweck --den dieser Steuerpflichtiger weder kannte noch kennen konnte-- eines anderen Umsatzes ankommt, der Teil dieser Kette ist und der dem Umsatz, den der betreffende Steuerpflichtige getätigt hat, vorausgeht oder nachfolgt (EuGH-Urteil Optigen u.a. in Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144 Rz 51).

    Allein der Umstand, "dass eine Lieferung an einen Steuerpflichtigen vorgenommen wird, der weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in einen vom Verkäufer begangenen Betrug einbezogen war", steht dem Vorsteuerabzug jedoch nicht entgegen (EuGH-Urteile Axel Kittel u.a. in BFH/NV Beilage 2006, 454, UR 2006, 594 Rz 52; Optigen u.a. in Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144 Rz 55).

    Wirtschaftsteilnehmer, die alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden können, um sicherzustellen, dass ihre Umsätze nicht in einen Betrug --sei es eine Mehrwertsteuerhinterziehung oder ein sonstiger Betrug-- einbezogen sind, können auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen, ohne Gefahr zu laufen, ihr Recht auf Vorsteuerabzug zu verlieren (EuGH-Urteile Axel Kittel u.a. in BFH/NV Beilage 2006, 454, UR 2006, 595 Rz 52; Optigen u.a. in Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144 Rz 55; vgl. auch EuGH-Urteil vom 11. Mai 2006 Rs. C-384/04, Federation of Technological Industries, Slg. 2006, I-4191, Rz 33; BFH-Beschluss vom 26. August 2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255).

    Selbst wenn der Umsatz den objektiven Kriterien einer Lieferung genügt (Verschaffung der Verfügungsmacht an den betreffenden Gegenständen, vgl. Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG, § 3 Abs. 1 UStG 1999) und die Tätigkeit als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie 77/388/EWG zu beurteilen wäre, ist der Vorsteuerabzug jedoch zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (EuGH-Urteile Optigen u.a. in Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144 Rz 52 und 55; Axel Kittel u.a. in BFH/NV Beilage 2006, 454, UR 2006, 594 Rz 60 und 61).

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07  

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

    Der EuGH habe bereits in seinem Urteil vom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355/03 und C-484/93 - Optigen - (Slg. 2006, I-483) geklärt, dass das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht dadurch berührt werde, dass in der Lieferkette, zu der diese Umsätze gehörten, ein anderer Umsatz vorausgehe oder nachfolge, welcher mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sei, ohne dass der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis habe oder haben könne.

    Denn der EuGH habe - soweit ersichtlich - über die Anwendung der Rechtsgrundsätze seiner bisherigen Urteile zum Missbrauch des Vorsteuerabzugsrechts (EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-483, und in Slg 2006, I-6161) beim Umsatzsteuerkarussell auf den sog. "Buffer II" noch nicht entschieden.

    Es ist aber zu berücksichtigen, dass jeder Umsatz in einer Lieferkette für sich zu betrachten ist; Umsätze, die nicht selbst mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind, sind eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Steuerpflichtigen und stellen Lieferungen dar (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-483, Randnrn. 47, 49 und 51).

    aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen in Slg. 2006, I-483 und in Slg. 2006, I-6161 ist nach dem BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04 (BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315) der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.

    Soweit die Klägerin ausführt, wegen ihrer relativ entfernten Stellung zum sog. "Missing Trader" als sog. "Buffer II" sei die Versagung des Vorsteuerabzugsrechts im Streitfall unverhältnismäßig und verstoße gegen das Prinzip der Rechtssicherheit, kann ihr Vortrag schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Rechtsfolge als Ausnahme von dem Neutralitätsprinzip im Einklang mit der zitierten einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zur Versagung des Vorsteuerabzugsrechts bei einer Beteiligung des Unternehmens an einem betrügerischen Umsatzsteuerkarussell steht (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-483, und in Slg. 2006, I-6161).

    Denn entgegen der Auffassung der Klägerin hat der EuGH bereits ausdrücklich geklärt, dass ein Missbrauch des Vorsteuerabzugsrechts auch gegeben sein kann, wenn "ein anderer Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist" und "dieser Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hat oder haben kann" (EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-483).

  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07  

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Aus den Urteilen des EuGH Kittel und Recolta Recycling in Slg. 2006, I-6161, BFH/NV Beilage 2006, 454, vom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355/03, C-484/03, Optigen u.a. (Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144), vom 11. Mai 2006 Rs. C-384/04, FTI (Slg. 2006, I-4191, BFH/NV Beilage 2006, 312), vom 27. September 2007 Rs. C-409/04, Teleos u.a. (Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25), vom 21. Februar 2008 Rs. C-271/06, Netto Supermarkt (BFH/NV Beilage 2008, 199) folge, dass der Vorsteuerabzug nicht versagt werden dürfe, wenn der Steuerpflichtige die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet und alle Maßnahmen getroffen habe, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden könnten, um die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs sicherzustellen.
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