Rechtsprechung
| EuGH, 12.06.2012 - C-611/10; C-612/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Nr. 1 Buchst. a und Art. 14a Nr. 1 Buchst. a - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dessen Gebiet die Tätigkeit normalerweise ausgeübt wird - Familienleistungen - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Möglichkeit der Gewährung von Kindergeld durch den Mitgliedstaat, in dem die vorübergehende Beschäftigung ausgeübt wird, aber der nicht der zuständige Staat ist - Anwendung einer Antikumulierungsregel des nationalen Rechts, wonach diese Leistung ausgeschlossen ist, wenn eine vergleichbare Leistung in einem anderen Staat bezogen wird
- EU-Kommission
Hudzinski
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Nr. 1 Buchst. a und Art. 14a Nr. 1 Buchst. a - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dessen Gebiet die Tätigkeit normalerweise ausgeübt wird - Familienleistungen - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Möglichkeit der Gewährung von Kindergeld durch den Mitgliedstaat, in dem die vorübergehende Beschäftigung ausgeübt wird, aber der nicht der zuständige Staat ist - Anwendung einer Antikumulierungsregel des nationalen Rechts, wonach diese Leistung ausgeschlossen ist, wenn eine vergleichbare Leistung in einem anderen Staat bezogen wird“
- Europäischer Gerichtshof
Hudzinski
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Nr. 1 Buchst. a und Art. 14a Nr. 1 Buchst. a - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dessen Gebiet die Tätigkeit normalerweise ausgeübt wird - Familienleistungen - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Möglichkeit der Gewährung von Kindergeld durch den Mitgliedstaat, in dem die vorübergehende Beschäftigung ausgeübt wird, aber der nicht der zuständige Staat ist - Anwendung einer Antikumulierungsregel des nationalen Rechts, wonach diese Leistung ausgeschlossen ist, wenn eine vergleichbare Leistung in einem anderen Staat bezogen wird
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Nr. 1 Buchst. a und Art. 14a Nr. 1 Buchst. a - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dessen Gebiet die Tätigkeit normalerweise ausgeübt wird - Familienleistungen - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Möglichkeit der Gewährung von Kindergeld durch den Mitgliedstaat, in dem die vorübergehende Beschäftigung ausgeübt wird, aber der nicht der zuständige Staat ist - Anwendung einer Antikumulierungsregel des nationalen Rechts, wonach diese Leistung ausgeschlossen ist, wenn eine vergleichbare Leistung in einem anderen Staat bezogen wird
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld für Saisonarbeitnehmer
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kindergeld für Saisonarbeitskräfte (Kindergeld dla Polaków w Niemczech) // Obywatele Polski, pracujcy czasowo na terenie Niemiec mog stara si o uzyskanie wiadcze rodzinnych w postaci pienidzy na dzieci .
- 123recht.net (Pressemeldung)
Kindergeld für polnische Saisonarbeiter // EuGH kippt deutsche Ausschlussregelung
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern oder Saisonarbeitnehmern, für die er dem Grundsatz nach nicht zuständig ist, Familienleistungen zu gewähren
- njw-frankfurt.de (Kurzinformation)
Kindergeldberechtigung von EU-Staatsangehörigen, die als entsandte Arbeitnehmer oder Saisonarbeitnehmer vorübergehend in Deutschland beschäftigt sind
Sonstiges (4)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 23. Dezember 2010 - Jaroslaw Wawrzyniak gegen Agentur für Arbeit Mönchengladbach - Familienkasse
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Kindergeldanspruch von Wanderarbeitnehmern im Lichte der neueren Rechtsprechung des EuGH" von RIBFH Rainer Wendl, original erschienen in: DStR 2012, 1894 - 1897.
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2012, 688
Wird zitiert von ... (26)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-611/10
Hudzinski - Soziale Sicherheit - Kindergeld - Art. 14 Abs. 1 Buchst. a und Art. …
Der Rechtssache C-611/10 liegt ein Verfahren zwischen Herrn Hudzinski, einem polnischen Staatsangehörigen, der als Saisonarbeitnehmer in der Bundesrepublik arbeitete, und der Agentur für Arbeit Wesel - Familienkasse zugrunde und der Rechtssache C-612/10 ein Verfahren zwischen Herrn Wawrzyniak, einem polnischen Staatsangehörigen, der in Deutschland als "entsandter Arbeitnehmer" arbeitete, und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach - Familienkasse.B - Rechtssache C-612/10.
Angesichts des engen Zusammenhangs zwischen den Rechtssachen C-611/10 und C-612/10 sind diese mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Februar 2011 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
Die einzige Frage in der Rechtssache C-611/10 und die Fragen 1 und 2 in der Rechtssache C-612/10 zielen daher lediglich darauf ab, ob Deutschland als nicht zuständigem Mitgliedstaat dennoch - aufgrund des Urteils Bosmann(17) - nicht die Befugnis genommen wird, unter den vorliegenden Umständen Kindergeld zu gewähren.
Im Licht dieser Erwägungen schlage ich vor, auf die einzige Frage in der Rechtssache C-611/10 und die Fragen 1 und 2 in der Rechtssache C-612/10 zu antworten, dass Art. 14 Abs. 1 Buchst. a und Art. 14a Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 dahin auszulegen sind, dass sie dem Mitgliedstaat, dessen Rechtsvorschriften nach diesen Bestimmungen nicht anwendbar sind, nicht die Befugnis nehmen, einem Arbeitnehmer, der in seinem Gebiet nur vorübergehend beschäftigt ist oder dahin entsandt wurde, Familienleistungen zu gewähren, wenn es um Fälle wie jene geht, mit denen das vorlegende Gericht befasst ist, in denen weder der Arbeitnehmer noch seine Kinder in diesem Mitgliedstaat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Arbeitnehmer durch die Wahrnehmung seines Rechts auf Freizügigkeit keinen Rechtsnachteil erleidet und im zuständigen Staat ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestehen könnte.
B - Frage 3 in der Rechtssache C-612/10: Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift wie § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 EStG mit dem Unionsrecht.
Frage 3 in der Rechtssache C-612/10 zielt darauf ab, ob das Unionsrecht - vor allem die Vertragsbestimmungen über die Grundfreiheiten und die Verordnung Nr. 1408/71 - einer nationalen Rechtsvorschrift wie § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 EStG entgegensteht, die einen Anspruch auf Familienleistungen ausschließt, wenn - bzw. im Hinblick auf die zuletzt genannte Vorschrift soweit - eine vergleichbare Leistung im Ausland zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre.
Ferner ist anzumerken, dass - im Gegensatz zur Auffassung von Herrn Hudzinski und Herrn Wawrzyniak - nach Angaben des Bundesfinanzhofs in seinem Vorlagebeschluss in der Rechtssache C-612/10 die deutsche Rechtsprechung grundsätzlich davon ausgeht, dass § 65 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 EStG nicht anzuwenden ist, wenn Deutschland Familienleistungen aufgrund der Vorschriften der Art. 13 ff. der Verordnung Nr. 1408/71 gewähren muss.
Im Licht dieser Erwägungen ist auf die Frage 3 in der Rechtssache C-612/10 zu antworten, dass das Unionsrecht und vor allem die Verordnung Nr. 1408/71 dem nicht entgegenstehen, eine nationale Rechtsvorschrift wie § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit § 65 Abs. 2 EStG in Fällen wie denen der Ausgangsverfahren in einem nicht zuständigen Mitgliedstaat auf den Anspruch auf Kindergeld anzuwenden.
C - Frage 4 in der Rechtssache C-612/10: Kumulation des Anspruchs auf Kindergeld.
Falls die Frage 3 in der Rechtssache C-612/10 bejaht wird, möchte das vorlegende Gericht wissen, wie eine mögliche Kumulation der Ansprüche im zuständigen Mitgliedstaat und in einem anderen Mitgliedstaat zu lösen wäre.
Aufgrund der Antwort, die auf die Frage 3 in der Rechtssache C-612/10 vorgeschlagen wurde, erübrigt sich eine Beantwortung der Frage 4 in dieser Rechtssache.
- BFH, 26.07.2012 - III R 97/08
Minderung des Anspruchs auf deutsches (Differenz-) Kinder-geld um eine Schweizer …
Damit kann die Frage dahinstehen, ob der Anspruch des Klägers wegen § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auch deshalb zu verneinen ist, weil E nach den - den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO - bindenden Feststellungen des FG in den Haushalt der M aufgenommen ist und diese im Hinblick auf die Fortentwicklung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Mai 2008 C-352/06, Bosmann, Slg. 2008, I-3827; vom 12. Juni 2012 C-611/10, Hudzinski, DStRE 2012, 999) trotz ihres Anspruchs auf Familienleistungen nach dem Recht des Kantons Thurgau gleichwohl im Wohnland Deutschland möglicherweise ebenfalls anspruchsberechtigt ist (vgl. auch das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 22. Dezember 2011 III R 32/05, BFHE 236, 131). - BFH, 04.08.2011 - III R 55/08
Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § …
Insoweit handelte es sich um die gleichen Fragestellungen, die bereits Gegenstand der Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) und III R 35/10 (BFHE 231, 194) sind, so dass eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in den bei diesem anhängigen Verfahren C-611/10 und C-612/10 in Betracht kommen könnte.
- EuGH, 27.09.2012 - C-137/11
Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. …
Dieser Grundsatz kommt insbesondere in Art. 13 Abs. 1 dieser Verordnung zum Ausdruck (vgl. u. a. Urteil vom 12. Juni 2012, Hudzinski und Wawrzyniak, C-611/10 und C-612/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 im Licht des Zwecks des Art. 48 AEUV auszulegen sind, der in der Herstellung größtmöglicher Freizügigkeit für die Wanderarbeitnehmer besteht (vgl. Urteil Hudzinski und Wawrzyniak, Randnr. 53).
- EuGH, 14.02.2011 - C-611/10
Verbindung
und in der Rechtssache C-612/10.Die Rechtssachen C-611/10 und C-612/10 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
- BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei …
Insoweit handelte es sich um die gleichen Fragestellungen, die bereits Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des Senats vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) sind, so dass eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in dem bei diesem anhängigen Verfahren C-612/10 in Betracht kommen könnte. - EuGH, 19.07.2012 - C-62/11
Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB …
Auch wenn es zutrifft, dass Art. 15 des Sitzstaatabkommens es dem Sitzstaat verwehrt, den Bediensteten der EZB für den Bezug von Leistungen, die nach den Beschäftigungsbedingungen der EZB vorgesehen sind, materielle oder prozessuale Verpflichtungen aufzuerlegen, schreibt dieser Artikel der Bundesrepublik Deutschland als Sitzstaat in keiner Weise vor, diesen Bediensteten das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Elterngeld zu gewähren (vgl. entsprechend Urteile Bosmann, Randnr. 27, sowie vom 12. Juni 2012, Hudzinski und Wawrzyniak, C-611/10 und C-612/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).Ebenso wenig spricht dieser Artikel der Bundesrepublik Deutschland, die den Anspruch auf eine derartige Leistung nicht an eine Beschäftigung oder Versicherung bindet, die Befugnis ab, den in ihrem Gebiet wohnhaften Bediensteten der EZB diese Leistung zu gewähren, sofern dies nach ihren Rechtsvorschriften tatsächlich möglich ist und die einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts dies nicht ausschließen (vgl. entsprechend Urteile Bosmann, Randnrn. 28, 31 und 32, sowie Hudzinski und Wawrzyniak, Randnrn. 48 und 49).
- BFH, 04.08.2011 - III R 41/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
Insoweit handelte es sich um die gleichen Fragestellungen, die bereits Gegenstand der Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) und III R 35/10 (BFHE 231, 194) sind, so dass eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in den bei diesem anhängigen Verfahren C-611/10 und C-612/10 in Betracht kommen könnte. - BFH, 04.08.2011 - III R 40/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
Insoweit handelte es sich um die gleichen Fragestellungen, die bereits Gegenstand der Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) und III R 35/10 (BFHE 231, 194) sind, so dass eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in den bei diesem anhängigen Verfahren C-611/10 und C-612/10 in Betracht kommen könnte. - BFH, 04.08.2011 - III R 36/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
Insoweit handelte es sich um die gleichen Fragestellungen, die bereits Gegenstand der Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) und III R 35/10 (BFHE 231, 194) sind, so dass eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in den bei diesem anhängigen Verfahren C-611/10 und C-612/10 in Betracht kommen könnte. - Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-75/11
Kommission / Österreich - Verbot der Diskriminierung aufgrund der …
- BFH, 04.08.2011 - III R 66/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
- BFH, 05.07.2012 - III R 76/10
Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbständig tätigen Architekten, der …
- BFH, 04.08.2011 - III R 81/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
- BFH, 15.03.2012 - III R 51/08
Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im …
- BFH, 04.08.2011 - III R 56/08
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4. 8. 2011 III R 55/08 - Kindergeld …
- FG Münster, 30.11.2012 - 4 K 812/12
Finanz- und Abgaberecht
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11
Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter …
- FG München, 07.08.2012 - 12 K 1488/11
Kein Kindergeld des Kindsvaters für in Ungarn bei der Mutter lebendes Kind für …
- FG Düsseldorf, 18.01.2012 - 10 K 2739/10
Kindergeldberechtigung eines polnischen Staatsbürgers - Unbeschränkte …
- BFH - III R 12/10 (anhängig)
- BFH - III R 18/09 (anhängig)
- BFH - III R 19/09 (anhängig)
- BFH - III R 20/09 (anhängig)
- BFH - III R 33/09 (anhängig)
- BFH - III R 84/10 (anhängig)
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