Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.2012 - C-311/11 P   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Wortmarke WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht - Unterscheidungskraft - Ablehnung der Eintragung

  • EU-Kommission

    Smart Technologies / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Wortmarke WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht - Unterscheidungskraft - Ablehnung der Eintragung“

  • Europäischer Gerichtshof

    Smart Technologies / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Wortmarke WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht - Unterscheidungskraft - Ablehnung der Eintragung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Wortmarke WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht - Unterscheidungskraft - Ablehnung der Eintragung

  • rechtsportal.de

    Fehlende Unterscheidungskraft der Marke WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH für computergestützte Systeme zur Erfassung koordinierter Eingaben; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Hinweis auf betriebliche Herkunft; Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs

Besprechungen u.ä.

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Das Besondere mag einfach sein, aber hat es auch Unterscheidungskraft? - Das neuste EuGH-Urteil zur Registrierung von Werbeslogans als Marke

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 20. Juni 2011 von der Smart Technologies ULC gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. April 2011 in der Rechtssache T-523/09, Smart Technologies ULC/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel




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Wird zitiert von ... (2)  

  • EuGH, 25.10.2012 - C-553/11  

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a - Ernsthafte

    In diesem Zusammenhang ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne der Bestimmungen der Richtlinie 89/104 bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-468/01 P bis C-472/01 P, Slg. 2004, I-5141, Randnr. 32, vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42, vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 66, und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
  • BPatG, 27.11.2012 - 33 W (pat) 556/11  
    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Zeichen oder Angaben, die aus mehreren Worten bestehen, die als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderung zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können, sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als an sonstige Zeichen (EuGH GRUR 2010, 228 (Nr. 36) - Vorsprung durch Technik; EuGH C-311/11 (Nr. 25 - 30) - Wir machen das Besondere einfach (PAVIS Proma); EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 32, 44) - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2009, 949 (Nr. 12) - My World).
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