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   EuGH, 12.11.1996 - C-84/94   

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EuGH, 12.11.1996 - C-84/94 (https://dejure.org/1996,127)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.1996 - C-84/94 (https://dejure.org/1996,127)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 1996 - C-84/94 (https://dejure.org/1996,127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - Nichtigkeitsklage.

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich / Rat

    EG-Vertrag, Artikel 100, 100a und 118a; Richtlinie 93/104 des Rates, Artikel 5 Absatz 2
    1. Sozialpolitik; Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer; Richtlinie 93/104 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Rechtsgrundlage; Artikel 118a des Vertrages; Grenzen; Festsetzung des Sonntags als wöchentlicher Ruhetag; Nichtigkeit des ...

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit von Arbeitnehmern; Errichtung und Funktionieren des Binnenmarktes; Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Unvorhergesehene Fälle

  • Judicialis

    EGRL 104/93 Art. 5; ; EGVtr Art. 118a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGRL 104/93 Art. 5; EGVtr Art. 118a
    1. Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - Rechtsgrundlage - Artikel 118a des Vertrages - Grenzen - Festsetzung des Sonntags als wöchentlicher Ruhetag - Nichtigkeit ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 93/104 EG vom 23.11.1993 Art. 5 Abs. 2
    Nichtigkeitsklage des Vereinigten Königreichs gegen die EG-Arbeitszeitrichtlinie wegen unzutreffender Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE ARBEITSZEITGESTALTUNG IM WESENTLICHEN AB

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1228 (Ls.)
  • NZA 1997, 23
  • DB 1997, 175
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    25 Im Rahmen der Zuständigkeitsregelung der Gemeinschaft muß die Entscheidung über die Rechtsgrundlage eines Rechtsakts auf objektiven, gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11).

    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).

    74 Die in Artikel 190 EG-Vertrag vorgeschriebene Begründung muß zwar die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen ihr die Gründe für die getroffene Maßnahme entnehmen können und der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann; sie braucht jedoch nicht sämtliche tatsächlich oder rechtlich erheblichen Gesichtspunkte zu enthalten (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29).

  • EuGH, 26.03.1996 - C-271/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann eine schlichte Praxis des Rates Regeln des EG-Vertrags nicht abändern und folglich auch kein Präjudiz schaffen, das die Organe der Gemeinschaft bei der Bestimmung der zutreffenden Rechtsgrundlage binden würde (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 24, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 24).

    22 Da das Hauptziel der Richtlinie der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer ist, ist im vorliegenden Fall die Berufung auf Artikel 118a ungeachtet der Nebenwirkungen zwingend, die diese Maßnahme auf die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes haben kann (vgl. insbesondere Urteil Parlament/Rat, Randnr. 32).

    48 Artikel 235 EG-Vertrag schließlich kommt als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur in Betracht, wenn keine andere Bestimmung des EG-Vertrags den Gemeinschaftsorganen die zum Erlaß dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht (vgl. u. a. Urteil Parlament/Rat, Randnr. 13).

  • EuGH, 19.03.1993 - Gutachten 2/91

    Gemeinsame Zuständigkeit für den Abschluss des Übereinkommens der IAO für

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    12 Wie der Gerichtshof im Gutachten 2/91 vom 19. März 1993 (Slg. 1993, I-1061, Randnr. 17) ausgeführt hat, verfügt die Gemeinschaft kraft Artikel 118a über eine interne Rechtsetzungskompetenz auf dem Gebiet des Sozialrechts.

    Der Ausdruck "Mindestvorschriften" in Artikel 118a bedeutet, wie sich auch aus Artikel 118a Absatz 3 ergibt, nur, daß die Mitgliedstaaten weitergehende Maßnahmen treffen können, als sie das Gemeinschaftsrecht vorsieht (vgl. insbesondere Gutachten 2/91, Randnr. 18).

    Das trifft schon deshalb zu, weil Artikel 118a gerade zu Kapitel I ° Sozialvorschriften ° des Titels VIII des EG-Vertrags gehört, der u. a. die "Sozialpolitik" betrifft, was den Gerichtshof bereits zu der Auffassung veranlasst hat, diese Bestimmung räume der Gemeinschaft eine interne Rechtsetzungskompetenz auf dem Gebiet des Sozialrechts ein (Gutachten 2/91, Randnr. 17).

  • EuGH, 09.11.1995 - C-426/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    57 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind und ob sie das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-296/93

    Frankreich und Irland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    82 Schließlich betrifft das Vorbringen, die Begründungserwägungen der Richtlinie enthielten Beurteilungsfehler, nach der Rechtsprechung (vgl. namentlich Urteil vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 76) nicht die Verletzung wesentlicher Formvorschriften, sondern die Begründetheit.
  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    69 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. namentlich Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-156/93, Parlament/Kommission, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31) besteht der Ermessensmißbrauch im Erlaß eines Rechtsaktes durch ein Gemeinschaftsorgan ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel, ein Verfahren zu umgehen, das der EG-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    74 Die in Artikel 190 EG-Vertrag vorgeschriebene Begründung muß zwar die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen ihr die Gründe für die getroffene Maßnahme entnehmen können und der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann; sie braucht jedoch nicht sämtliche tatsächlich oder rechtlich erheblichen Gesichtspunkte zu enthalten (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29).
  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91

    Kirsammer-Hack / Sidal

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    Wie der Gerichtshof im übrigen im Urteil vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91 (Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 34) entschieden hat, belegt Artikel 118a Absatz 2 Unterabsatz 2, wonach die Richtlinien, die auf dem Gebiet der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassen werden, keine verwaltungsmässigen, finanziellen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben, die der Gründung und Entwicklung von Klein- und Mittelbetrieben entgegenstehen, daß für diese Unternehmen besondere wirtschaftliche Regelungen getroffen werden können.
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).
  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann eine schlichte Praxis des Rates Regeln des EG-Vertrags nicht abändern und folglich auch kein Präjudiz schaffen, das die Organe der Gemeinschaft bei der Bestimmung der zutreffenden Rechtsgrundlage binden würde (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 24, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 24).
  • EuGH, 25.01.1994 - C-212/91

    Angelopharm / Freie und Hansestadt Hamburg

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Bei Nachtarbeitszuschlägen, die eine Tätigkeit betreffen, die vom Gesetzgeber als gesundheitlich belastend eingestuft wird (§ 1 Nr. 1 iVm. § 6 ArbZG) , geht es um den Gesundheitsschutz, während Sonn- und Feiertagszuschläge die individuelle Freizeit schützen könnten (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 29; vgl. für die Sonntagsarbeit EuGH 12. November 1996 - C-84/94 - [Vereinigtes Königreich/Rat] Rn. 37, Slg. 1996, I-5755) .
  • EuGH, 09.11.2017 - C-306/16

    Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf

    Ohne dass er ausdrücklich als solcher bezeichnet wurde, kann aber auch der Siebentageszeitraum des Art. 5 als Bezugszeitraum angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 62).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Jede andere Auslegung würde dem Ziel der Richtlinie 93/104 zuwiderlaufen, den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu harmonisieren (vgl. Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnrn.
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