Rechtsprechung
EuGH, 13.04.2010 - C-73/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 1 - Aufenthaltsfreiheit - Diskriminierungsverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Studierende aus einem Mitgliedstaat, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Ausbildung ...
- Europäischer Gerichtshof
Bressol u.a.
Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 1 - Aufenthaltsfreiheit - Diskriminierungsverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Studierende aus einem Mitgliedstaat, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Ausbildung ...
- EU-Kommission
Bressol u.a.
Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 1 - Aufenthaltsfreiheit - Diskriminierungsverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Studierende aus einem Mitgliedstaat, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Ausbildung ...
- EU-Kommission
Bressol u.a. et Chaverot u.a.
Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 1 - Aufenthaltsfreiheit - Diskriminierungsverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Studierende aus einem Mitgliedstaat, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Ausbildung ...
- Wolters Kluwer
Kontingentierung der Einschreibung von nichtansässigen Studierenden für Studiengänge an Universitäten im Bereich des Gesundheitswesens; Gefahr für die Qualität des Unterrichts in den medizinischen und paramedizinischen Fächern bzw. Gefahr eines Mangels an Absolventen in ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unionsbürgerschaft; Aufenthaltsfreiheit; Diskriminierungsverbot; Zugang zum Hochschulunterricht für Studierende aus einem Mitgliedstaat, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Ausbildung zu absolvieren; Kontingentierung der Einschreibung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen Studierenden für Studiengänge an Universitäten im Bereich des Gesundheitswesens grundsätzlich entgegen
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Bressol u.a.
Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 1 - Aufenthaltsfreiheit - Diskriminierungsverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Studierende aus einem Mitgliedstaat, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Ausbildung ...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Numerus clausus für (Medizin-)Studenten aus anderen EU-Ländern?
- tagesschau.de-Archiv (Pressemeldung, 13.04.2010)
Quote für ausländische Medizinstudenten ist rechtens
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Quoten für ausländische Studenten zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EuGH zur Zulässigkeit von Beschränkungen von Hochschulzugängen für Studenten im EU-Ausland - Beschränkung mit Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zulässig
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verfassungsgerichtshof (Belgien) eingereicht am 22. Februar 2008 - Nicolas Bressol u. a., Céline Chaverot u. a. / Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verfassungsgerichtshofs (Belgien) - Auslegung der Art. 12 Abs. 1 und 18 Abs. 1 EG in Verbindung mit den Art. 149 und 150 EG - Kontingentierung der Einschreibung von nicht ansässigen Studenten für Studiengänge an Universitäten und Hochschulen im ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08
- EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Papierfundstellen
- NVwZ 2010, 1141
- EuZW 2010, 465
- DÖV 2010, 524
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (21)
- EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - …
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Um gerechtfertigt zu sein, muss die betroffene Maßnahme geeignet sein, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 2008, Renneberg, C-527/06, Slg. 2008, I-7735, Randnr. 81, und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 25).51 bis 53, sowie Apothekerkammer des Saarlandes u. a., Randnrn.
Sodann hat das vorlegende Gericht bei der konkreten Würdigung des Sachverhalts der Ausgangsverfahren den Umstand zu berücksichtigen, dass der Mitgliedstaat, wenn eine Ungewissheit hinsichtlich des Vorliegens oder der Bedeutung der Gefahren für die öffentliche Gesundheit bleibt, Schutzmaßnahmen treffen kann, ohne warten zu müssen, bis es an medizinischem Personal fehlt (vgl. entsprechend Urteil Apothekerkammer des Saarlandes u. a., Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Nachweis, dass solche Gefahren tatsächlich bestehen, obliegt daher den zuständigen nationalen Stellen (vgl. entsprechend Urteil Apothekerkammer des Saarlandes u. a., Randnr. 39).
- EuGH, 07.07.2005 - C-147/03
DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST …
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Zudem ergibt sich aus dieser Rechtsprechung, dass dieses Verbot auch Situationen erfasst, die die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung betreffen, wobei sowohl das Hochschul- als auch das Universitätsstudium eine Berufsausbildung darstellen (Urteil vom 7. Juli 2005, Kommission/Österreich, C-147/03, Slg. 2005, I-5969, Randnrn.Es lässt sich zwar nicht ohne Weiteres ausschließen, dass es zur Vermeidung einer Gefahr für den Bestand eines nationalen Bildungssystems und seine Einheitlichkeit gerechtfertigt sein könnte, bestimmte Studierende ungleich zu behandeln (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 66).
Neben den Rechtfertigungsgründen, die ein Mitgliedstaat geltend machen kann, muss dieser daher eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen Maßnahme vorlegen sowie genaue Angaben zur Stützung seines Vorbringens machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. März 2004, Leichtle, C-8/02, Slg. 2004, I-2641, Randnr. 45, und Kommission/Österreich, Randnr. 63).
Ebenso ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die zuständigen Stellen die Erreichung dieses Ziels angemessen mit den sich aus dem Unionsrecht ergebenden Erfordernissen in Einklang gebracht haben, insbesondere mit dem den Studierenden aus anderen Mitgliedstaaten zustehenden Recht auf Zugang zum Hochschulunterricht, das zum Kernbereich des Grundsatzes der Freizügigkeit der Studierenden gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 70).
- EuGH, 18.07.2007 - C-212/05
Hartmann - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Verlegung des Wohnsitzes …
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Das Diskriminierungsverbot erfasst nicht nur unmittelbare Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle Formen der mittelbaren Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2007, Hartmann, C-212/05, Slg. 2007, I-6303, Randnr. 29).Eine Vorschrift des nationalen Rechts ist, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Angehörige anderer Mitgliedstaaten als auf Inländer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie die Erstgenannten besonders benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. November 2000, Österreichischer Gewerkschaftsbund, C-195/98, Slg. 2000, I-10497, Randnr. 40, und Hartmann, Randnr. 30).
23 und 24, sowie Hartmann, Randnr. 31).
- EuGH, 23.10.2003 - C-4/02
Schönheit
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Es ist letztlich Sache des nationalen Gerichts, das allein für die Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits sowie für die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist, zu bestimmen, ob und inwieweit eine solche Regelung diesen Anforderungen entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Rinner-Kühn, 171/88, Slg. 1989, 2743, Randnr. 15, und vom 23. Oktober 2003, Schönheit und Becker, C-4/02 und C-5/02, Slg. 2003, I-12575, Randnr. 82).Der Gerichtshof, der dazu aufgerufen ist, dem nationalen Gericht zweckdienliche Antworten zu geben, ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die diesem Gericht eine Entscheidung ermöglichen (Urteile vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Randnr. 52, sowie Schönheit und Becker, Randnr. 83).
- EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Ferner können nach ständiger Rechtsprechung die finanziellen Konsequenzen, die sich aus einem im Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteil für einen Mitgliedstaat ergeben können, für sich allein nicht die zeitliche Begrenzung der Wirkungen dieses Urteils rechtfertigen (Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 52).Der Gerichtshof hat nämlich auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, wenn zum einen die Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und sich zum anderen herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit der Unionsregelung unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil eine objektive, bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Unionsbestimmungen bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte (vgl. Urteil Grzelczyk, Randnr. 53).
- EuGH, 10.03.2009 - C-169/07
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass eine mittelbar auf der Staatsangehörigkeit beruhende Ungleichbehandlung durch das Ziel der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und allgemein zugänglichen medizinischen Versorgung gerechtfertigt sein kann, wenn es zur Erreichung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes beiträgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).Bei der Prüfung dieser Gefahren hat das vorlegende Gericht zunächst zu berücksichtigen, dass zwischen der Ausbildung des künftigen medizinischen Personals und dem Ziel der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und allgemein zugänglichen medizinischen Versorgung nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht, der weniger kausal ist als der Zusammenhang zwischen dem Ziel der öffentlichen Gesundheit und der Tätigkeit des bereits auf dem Markt verfügbaren medizinischen Personals (vgl. Urteile Hartlauer, Randnrn.
- EuGH, 18.03.2004 - C-8/02
DIE FÜR BEAMTE GELTENDE DEUTSCHE REGELUNG DER ÜBERNAHME VON AUFWENDUNGEN IM …
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Neben den Rechtfertigungsgründen, die ein Mitgliedstaat geltend machen kann, muss dieser daher eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen Maßnahme vorlegen sowie genaue Angaben zur Stützung seines Vorbringens machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. März 2004, Leichtle, C-8/02, Slg. 2004, I-2641, Randnr. 45, und Kommission/Österreich, Randnr. 63). - EuGH, 02.02.1988 - 24/86
Blaizot / Université de Liège u.a.
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (vgl. Urteile vom 2. Februar 1988, Blaizot, 24/86, Slg. 1988, 379, Randnr. 27, und vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 141). - EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (vgl. Urteile vom 2. Februar 1988, Blaizot, 24/86, Slg. 1988, 379, Randnr. 27, und vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 141). - EuGH, 10.01.2006 - C-402/03
Skov u.a. - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Haftung …
Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (vgl. u. a. Urteile vom 28. September 1994, Vroege, C-57/93, Slg. 1994, I-4541, Randnr. 21, sowie vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka, C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 51). - EuGH, 28.09.1994 - C-57/93
Vroege / NCIV
- EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
- EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Kutz-Bauer
- EuGH, 16.10.2008 - C-527/06
BEI DER BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMENS IM …
- EuGH, 18.11.2008 - C-158/07
Förster - Freizügigkeit - Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist …
- EuGH, 15.03.2005 - C-209/03
DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN …
- EuGH, 30.11.2000 - C-195/98
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG DER ENTLOHNUNG VON VERTRAGSLEHRERN UND …
- EuGH, 23.10.2007 - C-11/06
DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER …
- EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
Garcia Avello
- EuGH, 11.09.2007 - C-76/05
Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG) …
- EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
Meeusen
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch …
Sodann ist darauf hinzuweisen, dass das in Art. 18 Abs. 1 AEUV verankerte Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit nicht nur unmittelbare Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit erfasst, sondern auch alle Formen der mittelbaren Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.12.2018 - C-385/17
Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein …
Der Gerichtshof hat auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, namentlich, wenn eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit dem Unionsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil eine objektive, bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Unionsbestimmungen bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission beigetragen hatte (…Urteile vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, EU:C:2005:169, Rn. 69, vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 93, …sowie vom 22. September 2016, Microsoft Mobile Sales International u. a., C-110/15, EU:C:2016:717, Rn. 61). - EuGH, 16.12.2010 - C-137/09
Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu …
Dies gilt insbesondere für eine Maßnahme, die eine Unterscheidung aufgrund des Kriteriums des Wohnsitzes trifft, denn es besteht die Gefahr, dass sie sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt, da die Gebietsfremden meist Ausländer sind (vgl. insbesondere Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, Randnr. 14, vom 1. Oktober 2009, Gottwald, C-103/08, Slg. 2009, I-9117, Randnr. 28, und vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).
- EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
ANETT - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV und 37 AEUV - Nationale Regelung, die …
Neben den Rechtfertigungsgründen, die ein Mitgliedstaat geltend machen kann, muss dieser daher eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen Maßnahme vorlegen sowie genaue Angaben zur Stützung seines Vorbringens machen (vgl. Urteile vom 18. März 2004, Leichtle, C-8/02, Slg. 2004, I-2641, Randnr. 45, und vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-2735, Randnr. 71). - EuGH, 14.06.2016 - C-308/14
Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der …
35 Insoweit trägt die Kommission gestützt auf die Schlussanträge in der Rechtssache Bressol u. a. (C-73/08, EU:C:2010:181) vor, das Kriterium des Aufenthaltsrechts stelle eine unmittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, da es sich um eine Bedingung handle, die ausschließlich auf Ausländer angewendet werde, weil britische Staatsangehörige, die im Vereinigten Königreich ansässig seien, sie automatisch erfüllten.77 Nach einer ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist nämlich eine Vorschrift des nationalen Rechts als mittelbar diskriminierend anzusehen, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Angehörige anderer Mitgliedstaaten als auf Inländer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie die Erstgenannten besonders benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 41).
Damit führt diese Regelung zu einer Ungleichbehandlung zwischen den britischen und den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten, da ein solches Erfordernis der Ansässigkeit von Inländern, die meist im Vereinigten Königreich ansässig sind, leichter erfüllt wird als von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten, die in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat als dem Vereinigten Königreich wohnen (vgl. entsprechend Urteil vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 45).
- EuGH, 21.10.2010 - C-242/09
Albron Catering - Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie …
Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich, guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (vgl. Urteile vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 56, und vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 91). - Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19
Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und …
21 Vgl. insoweit u. a. Urteile vom 13. April 2010, Bressol u. a. (C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), vom 5. Juni 2018, Coman u. a. (…C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 26. Juni 2018, MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) (…C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.10.2012 - C-75/11
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
36 und 37, und vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-2735, Randnr. 31).Zudem ergibt sich aus dieser Rechtsprechung, dass dieses Verbot auch Situationen erfasst, die die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung betreffen, wobei sowohl das Hochschul- als auch das Universitätsstudium eine Berufsausbildung darstellen (Urteil Bressol u. a., Randnr. 32).
Folglich kann sich ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der in Österreich studiert, auf das in den Art. 18 AEUV und 21 AEUV verankerte Recht berufen, sich im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats ohne unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit frei zu bewegen und aufzuhalten (Urteil Bressol u. a., Randnr. 33).
Im Hinblick auf diese Rüge ist zu berücksichtigen, dass das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, das in Art. 18 AEUV in allgemeiner Weise niedergelegt ist und für Unionsbürger, die sich im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/38 befinden, in deren Art. 24 näher umschrieben wird, nicht nur unmittelbare Diskriminierungen erfasst, sondern auch alle Formen der mittelbaren Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. Urteil Bressol u. a., Randnr. 40).
Nach ständiger Rechtsprechung wäre eine mittelbare Schlechterbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit allenfalls dann gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimen Zweck stünde, der mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgt würde (vgl. Urteile D'Hoop, Randnr. 36, vom 7. Juli 2005, Kommission/Österreich, C-147/03, Slg. 2005, I-5969, Randnr. 48, und Bressol u. a., Randnr. 41).
- EuGH, 07.09.2022 - C-391/20
Die Verpflichtung, Hochschulstudienprogramme in der Amtssprache des …
Insoweit ist es letztlich Sache des nationalen Gerichts, das allein für die Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits sowie für die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist, zu bestimmen, ob und inwieweit eine solche Regelung diesen Anforderungen entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 64).Der Gerichtshof, der dazu aufgerufen ist, dem nationalen Gericht zweckdienliche Antworten zu geben, ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die diesem Gericht eine Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 65).
- BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10
Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der …
Dies werde die in der Praxis weithin übliche Verlosung gerichtlich aufgedeckter Studienplätze erübrigen (im Sinne einer Rechtfertigungsbedürftigkeit des Losverfahrens bei der Studienplatzvergabe auch: EuGH, Urteil vom 13. April 2010 - Rs. C-73/08, Bressol u.a - NVwZ 2010, 1141 ). - Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2017 - C-195/16
I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Gegenseitige …
- EuGH, 20.06.2013 - C-20/12
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung, …
- EuGH, 14.12.2016 - C-238/15
Luxemburg hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass es die Gewährung einer …
- EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-75/11
Kommission / Österreich - Verbot der Diskriminierung aufgrund der …
- EuGH, 02.04.2020 - C-802/18
Ein Mitgliedstaat darf die Zahlung von Kindergeld für das Kind des Ehepartners …
- OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten; Beschränkung …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14
Ince - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Staatliches Monopol auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2016 - C-233/14
Kommission / Niederlande
- EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der …
- EuGH, 14.07.2011 - C-464/10
Henfling u.a. - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 4 - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21
Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der …
- EuG, 30.04.2019 - T-737/17
Wattiau/ Parlament
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-340/14
Trijber - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. d - Begriff der …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-250/08
Kommission / Belgien - Eintragungsabgabe auf den Erwerb einer Wohnung als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2021 - 13 B 93/21
Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses
- EuGöD, 19.11.2015 - F-37/15
van der Spree / Kommission
- EuGH, 03.10.2019 - C-632/18
Fonds du Logement de la Région de Bruxelles-Capitale - Vorlage zur …
- EuGH, 10.07.2019 - C-410/18
Aubriet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2015 - C-308/14
Generalanwalt Cruz Villalón schlägt vor, die Klage der Kommission gegen das …
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 3 U 30/17
Skandal mit minderwertigen Silikon-Brustimplantaten - keine Haftung des …
- OLG Oldenburg, 12.06.2017 - 11 U 7/17
Rechtmäßigkeit der territorialen Beschränkung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18
TopFit und Biffi - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21, 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
Familienkasse Niedersachsen-Bremen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- SG Düsseldorf, 27.01.2011 - S 17 SO 614/10
Sozialhilfe
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08
Römer - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-27/23
Hocinx
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2012 - C-379/11
Caves Krier Frères - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 21 AEUV und 45 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)
- OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
Erneut scheitert Frau mit Klage wegen Pfusch-Implantaten
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2010 - C-148/09
Belgien / Deutsche Post und DHL International - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21
Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-137/09
Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot darf die Gemeinde Maastricht Personen, …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19
A (Soins de santé publics)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2011 - 13 A 1090/11
Anspruch auf gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Grundrechtseingriffs …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-709/20
DISC
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08
Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 …
- VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1451/17
Ausländerjagdschein; Europarecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston verstößt die niederländische Regelung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2010 - 13 B 1481/10
Ausschluss vom Bewerbungsverfahren auf einen Studienplatz der Humanmedizin wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09
Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-196/09
Miles u.a. - Definition des Begriffs "einzelstaatliches Gericht" im Rahmen von …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09
Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und …
- VG Düsseldorf, 03.03.2022 - 6 L 2485/21
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-137/17
Van Gennip u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - …
- OLG Köln, 15.11.2017 - 5 U 68/17
Europarechtskonformität der Beschränkung der Haftpflichtversicherung eines in …
- OLG Köln, 20.12.2017 - 5 U 68/17
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- VG Leipzig, 17.12.2014 - NC 2 L 1129/14
Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten auf der Grundlage der sog. …
- EuGH, 10.09.2015 - C-36/14
Kommission / Polen
- VG Gelsenkirchen, 12.10.2010 - 6z L 932/10
Englische Hochschulzugangsberechtigung, Stichtagsregelung