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   EuGH, 13.04.2010 - C-91/08   

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https://dejure.org/2010,589
EuGH, 13.04.2010 - C-91/08 (https://dejure.org/2010,589)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.2010 - C-91/08 (https://dejure.org/2010,589)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 2010 - C-91/08 (https://dejure.org/2010,589)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - Späterer Austausch eines Nachunternehmers

  • Europäischer Gerichtshof

    Wall

    Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - Späterer Austausch eines Nachunternehmers

  • EU-Kommission PDF

    Wall

    Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - Späterer Austausch eines Nachunternehmers

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Austausch des Nachunternehmers kann zur Kündigungspflicht und Neuausschreibung führen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wesentliche Änderungen einer Dienstleistungskonzession sind ausschreibungspflichtig! (IBR 2010, 1164)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmen bei 51%-iger Beteiligung einer Stadt nicht zwingend öffentlicher Auftraggeber! (IBR 2010, 346)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 28. Februar 2008 - Wall AG gegen Stadt Frankfurt am Main, Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Landgericht Frankfurt am Main (Deutschland) - Auslegung der Art. 12, 43, 49 und 86 Abs. 1 EG-Vertrag, der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, des Diskriminierungsverbots sowie von Art. 2 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 382
  • BauR 2010, 1281
  • VergabeR 2010, 643
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    60 bis 62, vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnrn.

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts werden Dienstleistungskonzessionsverträge von keiner der Richtlinien erfasst, mit denen der Unionsgesetzgeber den Bereich des öffentlichen Auftragswesens geregelt hat (vgl. Urteile Coname, Randnr. 16, und vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, Slg. 2008, I-5641, Randnr. 57).

    60 bis 62, Coname, Randnrn.

    Diese Transparenzpflicht besteht in dem Fall, in dem ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die betreffende Dienstleistungskonzession erteilt wird, ansässig ist, an dieser interessiert sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Coname, Randnr. 17; vgl. entsprechend auch Urteile vom 13. November 2007, Kommission/Irland, C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 29, und vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, C-412/04, Slg. 2008, I-619, Randnr. 66).

    Dazu ist festzustellen, dass sich die Transparenzpflicht aus dem Unionsrecht, insbesondere aus den Art. 43 EG und 49 EG, ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Coname, Randnrn.

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    17 bis 22, vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnrn.

    16 bis 19, und Parking Brixen, Randnrn.

    60 bis 62, Parking Brixen, Randnrn.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    Sind der auch in den Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG zum Ausdruck kommende Gleichbehandlungsgrundsatz und das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dahin auszulegen, dass die für öffentliche Stellen daraus abgeleiteten Transparenzpflichten, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einem angemessenen Grad von Öffentlichkeit den Wettbewerb zu öffnen und die Nachprüfbarkeit hinsichtlich einer unparteiischen Durchführung des Vergabeverfahrens zu ermöglichen (vgl. Urteile vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.

    Die öffentlichen Stellen, die solche Verträge schließen, haben jedoch die Grundregeln des EG-Vertrags, insbesondere die Art. 43 EG und 49 EG, sowie die daraus fließende Transparenzpflicht zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile Telaustria und Telefonadress, Randnrn.

    Die Transparenzpflicht, die den einen Dienstleistungskonzessionsvertrag schließenden öffentlichen Stellen obliegt, beinhaltet, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sichergestellt werden muss, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. Urteile Telaustria und Telefonadress, Randnrn.

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es in Ermangelung einer Unionsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die Rechtsschutzmöglichkeiten zu bestimmen, die den Schutz der dem Bürger aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Rechtsschutzmöglichkeiten dürfen nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die entsprechenden innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten (Grundsatz der Gleichwertigkeit) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteil Unibet, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    46 bis 50, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 21, und vom 13. September 2007, Kommission/Italien, C-260/04, Slg. 2007, I-7083, Randnr. 24), es dem nationalen Recht gebieten, dem unterlegenen Wettbewerber einen Anspruch auf Unterlassung einer bevorstehenden Verletzung dieser Pflichten und/oder auf Unterlassung der Fortsetzung einer solchen Pflichtverletzung zu gewähren?.

    46 bis 49, und ANAV, Randnr. 21).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    44 und 46, und vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, Slg. 2008, I-4401, Randnr. 34).

    Die Änderung eines Dienstleistungskonzessionsvertrags während seiner Laufzeit kann als wesentlich angesehen werden, wenn sie Bedingungen einführt, die die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätten, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wären (vgl. entsprechend Urteil pressetext Nachrichtenagentur, Randnr. 35).

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    Namentlich nach Art. 4 Abs. 3 EUV ist es Aufgabe aller Behörden der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Einhaltung des Unionsrechts zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2008, Kempter, C-2/06, Slg. 2008, I-411, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    Das nationale Gericht muss das innerstaatliche Recht, das es anzuwenden hat, so weit wie möglich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen, und zwar so, dass insbesondere die Beachtung der Transparenzpflicht sichergestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.01.2008 - C-105/07

    Lammers & Van Cleeff - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    38 und 39, und vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff, C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 14).
  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
    Diese Transparenzpflicht besteht in dem Fall, in dem ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die betreffende Dienstleistungskonzession erteilt wird, ansässig ist, an dieser interessiert sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Coname, Randnr. 17; vgl. entsprechend auch Urteile vom 13. November 2007, Kommission/Irland, C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 29, und vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, C-412/04, Slg. 2008, I-619, Randnr. 66).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-412/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

  • EuGH, 05.10.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Ob eine Ausnahme davon zuzulassen ist, wenn es sich dabei um einen unbedeutenden Nachtrag handelt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. EuGH, VergabeR 2008, 758 - pressetext Nachrichtenagentur; VergabeR 2010, 643, insbesondere Rn. 36 Satz 1 - Wall AG).
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Dieser Grundsatz gilt für alle mitgliedstaatlichen Behörden, seien es solche der staatlichen Zentralgewalt, eines Gliedstaats oder sonstiger Gebietskörperschaften (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, C-8/88, EU:C:1990:241, Rn. 13, und vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 69).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    (2) Aber auch nach den von den Verfahrensbeteiligten umfassend erörterten Fallgruppen, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.06.2008 (C-454/06 - pressetext; Rdnrn. 34 ff., NZBau 2008, 518; s. auch Urteil vom 13.04.2010 - C-91/08, Rdnrn. 37 ff., NZBau 2010, 382) entwickelt hat, ist diese "Konkretisierung" als wesentliche Vertragsänderung anzusehen.

    Als wesentlich sind sie anzusehen (vgl. auch EuGH NZBau 2010, 382: Austausch eines wesentlichen Nachunternehmers), wenn die Vertragsänderung.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 13.04.2010 (a.a.O., Rdnr. 39) geht vielmehr hervor, dass auch Anpassungsklauseln nicht von vornherein der Wesentlichkeit einer Vertragsänderung entgegen stehen, im konkreten Fall bei der Abwägung nicht einmal eine Rolle spielten (sehr kritisch gegen eine Erweiterung des Auftragsgegenstandes, allerdings in einem laufenden Vergabeverfahren auch EuGH, Urteil vom 22.04.2010 - C-423/07, VergabeR 2010, 632).

    In der Entscheidung vom 13.04.2010 (a.a.O.) hat er die Beurteilung der Wesentlichkeit der Vertragsänderung letztlich dem nationalen Gericht überlassen.

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