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   EuGH, 13.06.2013 - C-386/11   

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https://dejure.org/2013,12562
EuGH, 13.06.2013 - C-386/11 (https://dejure.org/2013,12562)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2013 - C-386/11 (https://dejure.org/2013,12562)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - C-386/11 (https://dejure.org/2013,12562)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff 'öffentlicher Auftrag' - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften - Übertragung der Aufgabe der Reinigung bestimmter Räumlichkeiten durch eine Körperschaft auf eine andere gegen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Piepenbrock

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff "öffentlicher Auftrag" - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften - Übertragung der Aufgabe der Reinigung bestimmter Räumlichkeiten durch eine Körperschaft auf eine andere gegen ...

  • EU-Kommission

    Piepenbrock

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff ‚öffentlicher Auftrag‘ - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften - Übertragung der Aufgabe der Reinigung bestimmter Räumlichkeiten durch eine Körperschaft auf eine ...

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "Piepenbrock" - zu den Voraussetzungen vergabefreier horizontaler öffentlich-öffentlicher Kooperationen

  • Wolters Kluwer

    Durchführung der öffentlichen Auftragsvergabe bei Vereinbarung zwischen öffentlichen Einrichtungen zur Gebäudereinigung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Auftragsvergabe bei Vereinbarung zwischen öffentlichen Einrichtungen zur Gebäudereinigung; Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreis beauftragt Stadt mit Gebäudereinigung: Dienstleistungsauftrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit interkommunaler Zusammenarbeit

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch hoheitliche Aufgabendelegation kann Vergaberecht unterfallen!

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Gemeinsame Aufgabe

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Grenzen öffentlich-öffentlicher Partnerschaften

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kreis Düren darf Stadt Düren nicht mit Gebäudereinigung beauftragen - weitere Hürde für interkommunale Kooperationen

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "Piepenbrock" - zu den Voraussetzungen vergabefreier horizontaler öffentlich-öffentlicher Kooperationen

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine ausschreibungsfreie Zusammenarbeit bei kommunalen Hilfsaufgaben möglich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit: EuGH rudert ein Stück weit zurück! (VPR 2013, 5)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit: EuGH rudert ein Stück weit zurück! (IBR 2013, 480)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 20. Juli 2011 - Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co KG gegen Kreis Düren

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberlandesgericht Düsseldorf - Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2957
  • NVwZ 2013, 931
  • EuZW 2013, 591
  • NZBau 2013, 522
  • BauR 2013, 1739
  • VergabeR 2013, 686
  • ZfBR 2013, 602
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-386/11
    Im Übrigen handele es sich in diesem Zusammenhang nicht um eine In-House-Vergabe, auf die nach dem Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121), das Vergaberecht nicht anzuwenden sei, denn die Voraussetzungen für die Annahme eines derartigen Ausnahmefalls seien nicht gegeben; auch ein Verweis auf das Urteil vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland (C-480/06, Slg. 2009, I-4747), gehe wegen der fehlenden "horizontalen Zusammenarbeit" zwischen den beiden beteiligten öffentlichen Einrichtungen fehl.

    Zweitens ist es der Auffassung, dass der dem Urteil Teckal zugrunde liegende Ausnahmefall nicht den im Ausgangsverfahren streitigen Vertragsentwurf betreffe, da der Kreis Düren über die Stadt Düren wie auch über die Dürener Reinigungsgesellschaft keine ähnliche Kontrolle ausübe wie über seine eigenen Dienststellen.

    Erstens handelt es sich um Verträge zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person, wenn die Einrichtung über die betreffende Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und die genannte Person zugleich im Wesentlichen für die Einrichtung oder die Einrichtungen tätig ist, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne Urteile Teckal, Randnr. 50, und Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a., Randnr. 32).

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-386/11
    Im Übrigen handele es sich in diesem Zusammenhang nicht um eine In-House-Vergabe, auf die nach dem Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121), das Vergaberecht nicht anzuwenden sei, denn die Voraussetzungen für die Annahme eines derartigen Ausnahmefalls seien nicht gegeben; auch ein Verweis auf das Urteil vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland (C-480/06, Slg. 2009, I-4747), gehe wegen der fehlenden "horizontalen Zusammenarbeit" zwischen den beiden beteiligten öffentlichen Einrichtungen fehl.

    Drittens stellt es fest, dass der Rechtssache, über die es zu befinden habe, ein anderer Sachverhalt zugrunde liege als dem Urteil Kommission/Deutschland, da der hier im Ausgangsverfahren streitige Vertragsentwurf nicht durch eine Zusammenarbeit der fraglichen öffentlichen Einrichtungen gekennzeichnet sei, sondern die eine Einrichtung, was nach dem GkG NRW zulässig sei, schlicht eine ihrer Aufgaben auf eine andere delegiere.

    Das vorlegende Gericht wirft jedoch die Frage auf, ob sich dem Urteil Kommission/Deutschland entnehmen lasse, dass auch andere Arten von Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften als die in diesem Urteil behandelten vergaberechtsfrei seien.

  • EuGH, 21.12.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    Das vorlegende Gericht hat jedoch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs Zweifel an der Richtigkeit dieser Auffassung, u. a. angesichts des Urteils vom 13. Juni 2013, Piepenbrock (C-386/11, EU:C:2013:385), wonach eine Aufgabenübertragung, durch die die ursprünglich zuständige Körperschaft befreit werde, als solche keine Auswirkung auf die Einstufung als öffentlichen Auftrag habe.

    Stellt eine Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, auf deren Grundlage die Gebietskörperschaften durch Satzungen einen gemeinsamen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen, der fortan bestimmte Aufgaben, die bislang den beteiligten Gebietskörperschaften oblegen haben, in eigener Zuständigkeit wahrnimmt, einen "öffentlichen Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18 dar, wenn dieser Aufgabenübergang Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinie betrifft und entgeltlich erfolgt, der Zweckverband über die Wahrnehmung zuvor den beteiligten Körperschaften oblegener Aufgaben hinausgehende Tätigkeiten entfaltet und der Aufgabenübergang nicht zu "den zwei Arten von Aufträgen" gehört, die, obwohl sie von öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (zuletzt Urteil vom 13. Juni 2013, Piepenbrock, C-386/11, EU:C:2013:385, Rn. 33 ff.) nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fallen?.

    Insoweit unterscheidet sich eine Situation wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende klar von der, um die es in der Rechtssache ging, die dem Urteil vom 13. Juni 2013, Piepenbrock (C-386/11, EU:C:2013:385), zugrunde lag, in der sich eine Gebietskörperschaft darauf beschränkte, eine andere Gebietskörperschaft gegen eine finanzielle Entschädigung mit bestimmten Sachaufgaben zu betrauen, und sich dabei gemäß den Feststellungen des Gerichtshofs in Rn. 41 jenes Urteils vorbehielt, die Erfüllung der fraglichen Aufgaben zu kontrollieren.

  • EuGH, 28.05.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Solche Verträge konnten nur dann nicht in den Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Vergabevorschriften fallen, wenn sie all diese Kriterien kumulativ erfüllten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2012, 0rdine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a., C-159/11, EU:C:2012:817, Rn. 34 bis 36, und vom 13. Juni 2013, Piepenbrock, C-386/11, EU:C:2013:385, Rn. 36 bis 38).
  • OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13

    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei

    Stellt eine Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, auf deren Grundlage die Gebietskörperschaften durch Satzungen einen gemeinsamen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen, der fortan bestimmte Aufgaben, die bislang den beteiligten Gebietskörperschaften oblegen haben, in eigener Zuständigkeit wahrnimmt, einen "öffentlichen Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a) RL 2004/18/EG dar, wenn dieser Aufgabenübergang Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinie betrifft und entgeltlich erfolgt, der Zweckverband über die Wahrnehmung zuvor den beteiligten Körperschaften oblegenen Aufgaben hinausgehende Tätigkeiten entfaltet und der Aufgabenübergang nicht zu "den zwei Arten von Aufträgen" gehört, die, obwohl sie von öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (zuletzt: EuGH Urteil vom 13. Juni 2013 - C 386/11, ABl. EU 2013, Nr. C 225, 7, juris Tz. 33 ff.) nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fallen.

    Stellt eine Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, auf deren Grundlage die Gebietskörperschaften durch Satzungen einen gemeinsamen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen, der fortan bestimmte Aufgaben, die bislang den beteiligten Gebietskörperschaften oblegen haben, in eigener Zuständigkeit wahrnimmt, einen "öffentlichen Auftrag" im Sinne von Artikel 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L134, Seite 114) dar, wenn dieser Aufgabenübergang Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinie betrifft und entgeltlich erfolgt, der Zweckverband über die Wahrnehmung zuvor den beteiligten Körperschaften oblegenen Aufgaben hinausgehende Tätigkeiten entfaltet und der Aufgabenübergang nicht zu "den zwei Arten von Aufträgen" gehört, die, obwohl sie von öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (zuletzt: EuGH Urteil vom 13. Juni 2013 - C 386/11, ABl. EU 2013, Nr. C 225, 7, juris Tz. 33 ff.) nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fallen.

    Darüber hinaus sind in einem solchen Fall die unionsrechtlichen Vergabevorschriften nur dann nicht anwendbar, sofern solche Verträge ausschließlich zwischen öffentlichen Einrichtungen ohne Beteiligung privater Dienstleistungserbringer geschlossen werden, kein privater Dienstleistungserbringer besser gestellt wird als seine Wettbewerber und die darin vereinbarte Zusammenarbeit nur durch Überlegungen und Erfordernisse bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen (EuGH, Urteil vom 13. Juni 2013 - C-386/11, a. a. O., Tz. 36 f. m. w. N.).

    Eine hiernach schädliche Besserstellung privater Dienstleistungserbringer liegt bereits dann vor, wenn private Dienstleistungserbringer zur Durchführung bestimmter Leistungen herangezogen werden dürfen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11, a. a. O., Tz. 38; Urteil vom 13. Juni 2013 - C-386/11, a. a. O., Tz. 40), was vorliegend der Fall ist.

    b) Dass eine Vereinbarung delegierenden Charakter hat und die auftraggebende Körperschaft infolge der Vereinbarung von der ihr obliegenden Aufgabe befreit wird, steht der Anwendbarkeit des Vergaberechts nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juni 2013 (C-386/11, a. a. O.) nicht entgegen (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2013 - Verg 29/11, juris Tz. 14 betreffend Fälle, in denen lediglich eine "vertikale" Zusammenarbeit beabsichtigt ist; Gruneberg/Wilden-Beck, VergabeR 2014, 99, 103 f.; Brockhoff, VergabeR 2014, 625, 629; Kunde, NZBau 2013, 555, 556).

    c) Auf die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Vorlagebeschluss vom 6. Juli 2011 (Verg 39/11, juris Tz. 35 m. w. N.) dargestellte Frage, ob Vereinbarungen über eine interkommunale Zusammenarbeit als "innerstaatliche Verwaltungsorganisationsakte" generell dem Vergaberecht entzogen seien, geht der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 13. Juni 2013 (C-386/11, a. a. O.) nicht näher ein.

    d) Auch im Übrigen lässt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erkennen, dass nach dessen Auffassung nur "zwei Arten von Aufträgen" von den beschaffungsrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts ausgenommen sein sollen, nämlich sog. In-House-Geschäfte und sog. horizontale interkommunale Kooperationen (zuletzt: EuGH, Urteil vom 13. Juni 2013 - C-386/11, a. a. O., Tz. 33 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2018 - Verg 25/18

    Vergabesenat: Software für die Kölner Feuerwehr muss auf den Prüfstand des

    Nach dem vom Gerichtshof entwickelten Besserstellungsverbot ist Voraussetzung einer vergaberechtsfreien horizontalen Kooperation, dass durch die Vereinbarung kein privater Dritter besser gestellt wird als seine Wettbewerber (vgl. Gerichtshof, Urteil vom 13.06.2013 - C-386/11 [Piepenbrock], zitiert nach juris, Tz. 37).
  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines

    aa) Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2009, C 480/06, "Stadtreinigung Hamburg", NZBau 2009, 527; EuGH, Urteil vom 13. Juni 2013, C-386/11, "Piepenbrock"; EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012, C-159/11, "Lecce") resultiert die Ausschreibungsfreiheit im Falle einer horizontalen Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften aus folgenden kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen:.

    In seinem Urteil vom 13. Juni 2013 ("Piepenbrock", C-386/11) hat der EuGH erneut bekräftigt, dass die unionsrechtlichen Vergabevorschriften nicht anwendbar sein sollen auf Verträge, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe vereinbart werde, wenn diese ausschließlich zwischen öffentlichen Einrichtungen ohne Beteiligung Privater geschlossen würden, kein privater Dienstleistungserbringer besser gestellt werde als seine Wettbewerber und die darin vereinbarte Zusammenarbeit nur durch Überlegungen und Erfordernisse bestimmt werde, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammen hingen.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 13. Juni 2013 (C-386/11, Piepenbrock) indessen ausgeführt, dass die vergaberechtfreie Bereichsausnahme der interkommunalen Zusammenarbeit nicht angenommen werden darf, wenn der Vertrag zur Erfüllung der damit übertragenen Aufgaben - wie aber hier - den Rückgriff auf Dritte gestattet, so dass dieser Dritte gegenüber den übrigen auf demselben Markt tätigen Unternehmen begünstigt werden könnte.

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18

    Ausschreibungsfrei zusammenarbeiten? Ja, aber nur mit fairem Anschlusswettbewerb!

    Eine entsprechende Einschränkung ist weder dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 - C-796/18 - noch anderen Entscheidungen des Gerichtshofs zu entnehmen, in denen er sich zum Besserstellungsverbot geäußert hat (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Juni 2013 - C-386/11 - Piepenbrock - und vom 19. Dezember 2012 - C-159/11 - Lecce , jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13

    Aufgabenübertragung an neu gegründeten Zweckverband: Kein öffentlicher Auftrag!

    Stellt eine Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, auf deren Grundlage die Gebietskörperschaften durch Satzungen einen gemeinsamen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen, der fortan bestimmte Aufgaben, die bislang den beteiligten Gebietskörperschaften oblegen haben, in eigener Zuständigkeit wahrnimmt, einen "öffentlichen Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18 dar, wenn dieser Aufgabenübergang Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinie betrifft und entgeltlich erfolgt, der Zweckverband über die Wahrnehmung zuvor den beteiligten Körperschaften oblegener Aufgaben hinausgehende Tätigkeiten entfaltet und der Aufgabenübergang nicht zu "den zwei Arten von Aufträgen" gehört, die, obwohl sie von öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (zuletzt Urteil vom 13. Juni -, P., C-386/11, EU:C:-:385, Rn. 33 ff.) nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fallen?.

    C-386/11), in der sich die übertragende Stelle vorbehalten hatte, die Erfüllung der fraglichen Aufgaben zu kontrollieren und für den Fall der Schlechterfüllung ein Sonderkündigungsrecht auszuüben.

  • VK Bund, 18.05.2016 - VK 1-18/16

    Durchführung von Fahrten

    Auch der EuGH prüft deren Voraussetzungen unabhängig davon, ob durch die Inhouse- Vergabe an eine bestimmte Einrichtung ein privates Unternehmen zunächst diskriminiert wird und stellt dann ggf. fest, dass bei Erfüllung der Inhouse-Kriterien die allgemeinen EU-Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz nicht gelten (vgl. nur EuGH, Urteile vom 13. Juni 2013, Rs. C-386/11; und vom 13. Oktober 2005, Rs. C-458/03 m.w.N.).

    Solche Vereinbarungen hat der EuGH neben den Fällen der Inhouse- Vergabe stets ausdrücklich als zweite Ausnahmegruppe vom EU-Vergaberecht gesehen ("zwei Arten von Aufträgen [fallen] ..., obwohl sie von öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union", vgl. EuGH, Urteile vom 13. Juni 2013, Rs. C-386/11; vom 19. Dezember 2012, Rs. C-159/11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    18 Urteil vom 13. Juni 2013 (C-386/11, EU:C:2013:385).

    23 Vgl. Urteile vom 19. Dezember 2012, 0rdine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a. (C-159/11, EU:C:2012:817, Rn. 29), vom 13. Juni 2013, Piepenbrock (C-386/11, EU:C:2013:385, Rn. 31), und vom 11. Dezember 2014, Azienda sanitaria locale Nr. 5 "Spezzino" u. a. (C-113/13, EU:C:2014:2440, Rn. 37).

    30 Das war in der Rechtssache Piepenbrock der Fall (Urteil vom 13. Juni 2013, C-386/11, EU:C:2013:385).

    43 Urteil vom 13. Juni 2013 (C-386/11, EU:C:2013:385).

  • VK Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - VK 2-29/17

    Wann liegt eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit vor?

    Auch ist nicht erheblich, ob die Gegenleistung des Antragsgegners kostendeckend oder gar gewinnbringend ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13.06.-, C-386/11, Piepenbrock; Urteil vom 19.12.2012, C-159/11, Lecce; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014, Verg 8/14).

    Somit setzt § 108 Abs. 6 GWB den Art. 12 Abs. 4 RL 2014/24/EU um, der seinerseits auf der Rechtsprechung des EuGH beruht (EuGH, Urteil vom 09.06.2009, C-480/06, Stadtreinigung Hamburg; Urteil vom 19.12.2012, C-159/11, Lecce; Urteil vom 13.06.-, C-386/11, Piepenbrock; Gurlit in: Burgi/Dreher, Vergaberecht GBW 4. Teil, 3. Aufl. 2017, § 108 Rn. 35).

    Es stellt sich insoweit nicht das Problem, ob bloße Hilfsleistungen, die wiederum die Erbringung öffentlicher Aufgaben sicherstellen sollen, ebenfalls Gegenstand oder Teil einer kommunalen Zusammenarbeit sein können (vgl. EuGH, Urteil vom 13.06.-, C-386/11, Piepenbrock; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.-, VII-Verg 39/11; vgl. Gurlit, a.a.O., Rn. 37; Engelhardt/Kaelble, a.a.O., Rn. 79).

    Nähme man entgegen der Auffassung der Vergabekammer an, in materieller Hinsicht habe das Vergabeverfahren bereits vor dem 18.04.2016 begonnen, wäre nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.06.-, C-386/11, Piepenbrock; Urteil vom 19.12.2012, C-159/11, Lecce; Urteil vom 09.06.2009, C480/06, Stadtreinigung Hamburg) wohl ebenfalls eine vergaberechtsfreie interkommunale Zusammenarbeit zu verneinen, weil sich die Zusammenarbeit der öffentlichen Einrichtungen nicht auf die Wahrnehmung einer allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe bezöge.

  • EuGH, 18.06.2020 - C-328/19

    Porin kaupunki

  • OLG Koblenz, 03.12.2014 - Verg 8/14

    Abfallwirtschaftszentrum - Anwendbarkeit des Vergaberechts: Vereinbarung zwischen

  • EuGH, 18.10.2018 - C-606/17

    IBA Molecular Italy

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11

    Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2013 - Verg 39/11

    Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a u.

  • EuGH, 10.09.2020 - C-367/19

    Tax-Fin-Lex

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorabentscheidungsersuchen -

  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

  • VK Thüringen, 28.10.2020 - 250-4003-4720/2020-E-009-SLF

    Rechtsschutz auch gegen bevorstehende De-facto-Vergabe!

  • VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19

    Wann ist ein Kooperationsvertrag zwischen öffentlichen Auftraggebern ein

  • VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16

    Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

  • VK Westfalen, 19.06.2018 - VK 1-10/18

    Wann ist eine Direktvergabe durch eine "Gruppe von Behörden" möglich?

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-367/19

    Tax-Fin-Lex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

  • VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17

    Sind Zuwendungen öffentliche Aufträge?

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21

    Sambre & Biesme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU -

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