Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2006 - C-539/03   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit von Beklagten - Zuständigkeit des Gerichts, in dessen Bezirk einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - In verschiedenen Vertragsstaaten ansässige Beklagte - In mehreren Vertragsstaaten begangene Verletzungshandlungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Roche Nederland u.a.

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit von Beklagten - Zuständigkeit des Gerichts, in dessen Bezirk einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - In verschiedenen Vertragsstaaten ansässige Beklagte - In mehreren Vertragsstaaten begangene Verletzungshandlungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ: Kein einheitlicher Gerichtsstand für Patentverletzungsklagen gegen mehrere in verschiedenen Vertragsstaaten ansässige Beklagte

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brüsseler Übereinkommen Art. 6 Nr. 1
    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit von Beklagten - Zuständigkeit des Gerichts, in dessen Bezirk einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - In verschiedenen Vertragsstaaten ansässige Beklagte - In mehreren Vertragsstaaten begangene Verletzungshandlungen - Sachgebiete: Europäisches Gerichtsstands - und Vollstreckungsübereinkommen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ: Kein einheitlicher Gerichtsstand für Patentverletzungsklagen gegen mehrere in verschiedenen Vertragsstaaten ansässige Beklagte

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des Hoge Raad der Nederlanden vom 19. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit 1. ROCHE NEDERLAND B.V., 2. ROCHE DIAGNOSTIC SYSTEMS INC., 3. N. V. ROCHE S. A., 4. HOFFMANN-LA ROCHE ACTIEN-GESELLSCHAFT, 5. PRODUITS ROCHE S. A., 6. ROCHE PRODUCTS LIMITED, 7. F. HOFFMANN-LA ROCHE A. G., 8. HOFFMANN-LA ROCHE WIEN GMBH und 9. ROCHE AB gegen 1. Dr. Frederick James PRIMUS und 2. Dr. Milton David GOLDENBERG

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 13.07.2006- Rs. C-539/03 (Roche Nederland BV u.a. ./. Primus u. Goldenberg) (Auslegung des "Zusammenhangs" im sinne von von Art. 6 Nr. 1 EuGVVO)" von Prof. Dr. Peter Schlosser, original erschienen in: JZ 2007, 303 - 307.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Der internationale Gerichtsstand der Streitgenossenschaft im Kennzeichenrecht im Lichte der "Roche/Primus"-Entscheidung des EuGH" von RA Prof. Dr. Paul Lange, original erschienen in: GRUR 2007, 107 - 114.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2006, I-6535
  • NJW 2006, 3626 (Ls.)
  • NJW 2007, 2240 (Ls.)
  • GRUR 2007, 47
  • EuZW 2006, 573
  • BB 2006, 685



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 12/06  

    Aktienrecht: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus qualifiziertem

    Diese Bestimmung ist deshalb eng auszulegen (EuGH NJW 1988, 3088, 3089 Rz. 19; EuGH EuZW 1999, 59, 62 Rz. 47; EuGH EuZW 2006, 573 Rz. 21), insbesondere aus Gründen der Rechtsicherheit (EuGH EuZW 2006, 573, 574 Rz. 37) und weil ein forum shopping vermieden werden soll (EuGH EuZW 2006, 573, 574 Rz. 38).

    Nach der jüngsten Entscheidung des EuGH (EuGH EuZW 2006, 573) kann bei Klagen wegen Verletzung eines europäischen Patents, die gegen mehrere in verschiedenen Vertragsstaaten ansässige Gesellschaften auf Grund von im Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Vertragsstaaten begangenen Handlungen erhoben werden, nicht auf das Vorliegen derselben Sachlage geschlossen werden, da verschiedene Personen verklagt werden und die in verschiedenen Vertragsstaaten begangenen Verletzungshandlungen, die ihnen vorgeworfen werden, nicht dieselben sind; Art. 6 Nr. 1 EuGVVO ist deshalb bei Klagen gegen Konzerntöchter am Sitz der Konzernmutter wegen Verletzung eines europäischen Patents nicht anwendbar (EuGH EuZW 2006, 573, 574; vgl. auch Geimer in Zöller, ZPO, Anh I Art. 6 EuGVVO Rn. 2b).

    Dies gilt auch dann, wenn die demselben Konzern angehörenden Gesellschaften gemäß einer gemeinsamen Geschäftspolitik, die eine der Gesellschaften allein ausgearbeitet hat, in derselben oder in ähnlicher Weise gehandelt haben (EuGH EuZW 2006, 573 - Entscheidungssatz).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06  

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten - Mehrere

    Wie der Gerichtshof klargestellt hat, können Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern diese Abweichung muss außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten (Urteil vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnr. 26).

    Dieses Erfordernis ist später im Urteil Réunion européenne u. a. (Randnr. 48) bekräftigt worden und hat bei der Abfassung des Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001, die das Brüsseler Übereinkommen abgelöst hat, eine ausdrückliche Bestätigung erfahren (Urteil Roche Nederland u. a., Randnr. 21).

  • BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09  

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand nach dem Lugano-Übereinkommen

    Damit ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus für die Annahme des Gerichtsstands Voraussetzung, dass zwischen den Klagen gegen mehrere Personen, die vor einem Gericht erhoben werden sollen, ein Zusammenhang (Konnexität) besteht, der eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheinen lässt, um zu verhindern, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten, wobei nur ein bei derselben Sach- und Rechtslage auftretender Widerspruch erheblich ist (EuGH, Urt. v. 11. Oktober 2007 - C 98/06 - Freeport plc, NJW 2007, 3702, 3704 Tz. 39 f.; EuGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - C 539/03 - Roche Nederland BV, EuZW 2006, 573, 574 Tz. 26; EuGH, Urt. v. 27. September 1988 - Rs 189/87 - Kalfelis, NJW 1988, 3088, 3089 Tz. 9, 12).
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  • EuGH, 12.07.2012 - C-616/10  

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit,

    Der Gerichtshof hat insoweit allerdings klargestellt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander möglicherweise widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a., C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnr. 26, Freeport, Randnr. 40, sowie Painer, Randnr. 79).

    Zum anderen hat er festgestellt, dass nicht auf das Vorliegen derselben Rechtslage geschlossen werden kann, wenn bei mehreren Gerichten verschiedener Vertragsstaaten Klagen wegen Verletzung eines in jedem dieser Staaten erteilten europäischen Patents anhängig gemacht werden und diese Klagen gegen Personen, die ihren Wohnsitz in den betreffenden Staaten haben, wegen Handlungen erhoben werden, die dort begangen worden sein sollen (vgl. Urteil Roche Nederland u. a., Randnrn. 27 und 31).

    Infolgedessen ist jede Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents, wie Art. 64 Abs. 3 dieses Übereinkommens zu entnehmen ist, anhand des einschlägigen nationalen Rechts zu prüfen, das in jedem der Staaten, für die das Patent erteilt worden ist, gilt (Urteil Roche Nederland u. a., Randnrn. 29 und 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2008 - C-462/06  

    Gerichtliche Zuständigkeit - Individuelle Arbeitsverträge

    (4)  - Vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis (189/87, Slg. 1988, 5565, Randnrn. 8 und 9), vom 15. Februar 1989, Six Constructions (32/88, Slg. 1989, 341, Randnr. 18), vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, Slg. 1998, I-6511, Randnr. 47), und vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a. (C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnrn. 19 bis 23).

    (10)  - Urteile Roche Nederland u. a. (Randnr. 26), und vom 11. Oktober 2007, Freeport (C-98/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 40).

    Im Urteil Roche Nederland u. a. hat er sich eindeutig gegen diese Theorie ausgesprochen.

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 646/09  

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit - Auslegung von

    Damit ist dem Anliegen der EuGVVO gedient, eine möglichst rasche und einfache Klärung der Zuständigkeitsfrage zu erreichen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 12. Januar 2010 - C-19/09 - [Wood Floor Solutions] Rn. 70; EuGH 13. Juli 2006 - C-4/03 - [Gesellschaft für Antriebstechnik] Rn. 28, Slg. 2006, I-6509; 13. Juli 2006 - C-539/03 - [Roche Nederland ua.] Rn. 37, Slg. 2006, I-6535; 1. März 2005 - C-281/02 - [Owusu] Rn. 41, Slg. 2005, I-1383; vgl. ferner Junker FS Heldrich (2005) 719, 735; Mankowski IPRax 2003, 21 ff.).
  • OLG Köln, 29.01.2009 - 18 U 143/08  

    Annahme eines gemeinsamen internationalen Gerichtsstandes bei Inanspruchnahme

    Hierin hat der EuGH (EuZW 2006, 573) die Konexität von Klagen gegen Beklagte aus verschiedenen Ländern wegen Patentverletzung deshalb verneint, weil die Erteilung der Patente sich nach dem jeweiligen nationalen Recht richtete, so dass deshalb ausgeschlossen war, dass sich die Entscheidungen in verschiedenen Ländern widersprechen würden.
  • BGH, 18.11.2011 - V ZR 232/10  

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit und Streitgenossenschaft

    Maßgeblich ist vielmehr, ob zwischen den Ansprüchen gegen die mehreren Beklagten ein innerer Zusammenhang besteht (Gerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 2007 - Rs. C-98/06 - Freeport plc gegen Arnoldsson, Slg. 2007, I-8319 = NJW 2007, 3702, 3704 Rn. 40 f.) und ob zu befürchten ist, dass die Entscheidungen in einzelnen Prozessen gegen die Beklagten bei gleicher Sach- und Rechtslage voneinander abweichen (Gerichtshof, Urteile vom 11. Oktober 2007 - Rs. C-98/06 Slg. 2007, I-8319 = NJW 2007, 3702, 3704 Rn. 41 und vom 13. Juli 2006 - Rs. C-539/03 - Roche Nederland BV u.a. gegen Primus und Goldenberg, Slg 2006, I-6535 = EuZW 2006, 573, 574 in Verbindung mit Nr. 113 der Stellungnahme des Generalanwalts in dieser Sache).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2011 - C-145/10  

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Gerichtsstand der Konnexität -

    (3)  - Siehe insbesondere .Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis (189/87, Slg. 1988, 5565), und vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a. (C-539/03, Slg. 2006, I-6535), die allerdings noch zur Vorgängervorschrift, dem Art. 6 des Brüsseler Überkommens, ergangen sind, sowie Urteil vom 11. Oktober 2007, Freeport (C-98/06, Slg. 2007, I-8319).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2010 - C-19/09  

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 - Zuständigkeit für Verfahren, die

    (61)  - Über die Vorhersehbarkeit der Zuständigkeit als Ausdruck des Grundsatzes der Rechtssicherheit vgl. z. B. Urteile vom 13. Juli 2006, Gesellschaft für Antriebstechnik (C-4/03, Slg. 2006, I-6509, Randnr. 28), vom 13. Juli 2006, Roche Nederland u. a. (C-539/03, Slg. 2006, I-6535, Randnr. 37), vom 1. März 2005, Owusu (C-281/02, Slg. 2005, I-1383, Randnr. 41), und Besix (in Fn. 14 angeführt, Randnrn. 24 bis 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-616/10  

    Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit,

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