Rechtsprechung
EuGH, 14.06.2001 - C-86/00 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Frankreich durch Nichtzulassung des Inverkehrbringens von Arbeiten aus Edelmetall; Regelung über zulässige Feingehalte
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 03.03.2000 - HRB 831
- EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
- EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 15.09.1994 - C-293/93
Strafverfahren gegen Houtwipper
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
Das Verbot, aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse mit einem bestimmten Feingehalt, die im Herkunftsland rechtmäßig oder lauter und traditionell mit diesem Feingehalt hergestellt und in Verkehr gebracht würden, die aber nicht die Anforderungen des Einfuhrstaats beachteten, dort in den Verkehr zu bringen, sei kein zwingendes Erfordernis der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249).Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), stellen selbst dann nach Artikel 30 EG-Vertrag verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, sofern sich ihre Anwendung nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (u. a. Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe [Cassis de Dijon], Slg. 1979, 649, Randnr. 14, und Urteil Houtwipper, Randnr. 11).
- EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), stellen selbst dann nach Artikel 30 EG-Vertrag verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, sofern sich ihre Anwendung nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (u. a. Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe [Cassis de Dijon], Slg. 1979, 649, Randnr. 14, und Urteil Houtwipper, Randnr. 11). - EuGH, 13.11.2006 - C-318/06
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
Das beziehe sich insbesondere auf die Feingehalte, die im Anhang I des Vorschlages für eine Richtlinie des Rates über Arbeiten aus Edelmetallen 93/C 318/06 (…ABl. 1993, C 318, S. 5), geändert durch den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Arbeiten aus Edelmetallen 94/C 209/04 (…ABl. 1994, C 209, S. 4) aufgezählt seien. - EuGH, 13.11.1990 - C-269/89
Strafverfahren gegen Bonfait
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
Das Verbot, aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse mit einem bestimmten Feingehalt, die im Herkunftsland rechtmäßig oder lauter und traditionell mit diesem Feingehalt hergestellt und in Verkehr gebracht würden, die aber nicht die Anforderungen des Einfuhrstaats beachteten, dort in den Verkehr zu bringen, sei kein zwingendes Erfordernis der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249).