Rechtsprechung
| EuGH, 14.06.2012 - C-158/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Kraftfahrzeugsektor - Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Gruppenfreistellung - Selektives Vertriebssystem - Begriff 'festgelegte Merkmale' im Fall eines quantitativen selektiven Vertriebssystems - Nichtzulassung als Vertragshändler für Neuwagen - Keine genauen, objektiven, angemessenen und nicht diskriminierenden quantitativen Auswahlmerkmale
- EU-Kommission
Auto 24
Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Kraftfahrzeugsektor - Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Gruppenfreistellung - Selektives Vertriebssystem - Begriff ‚festgelegte Merkmale‘ im Fall eines quantitativen selektiven Vertriebssystems - Nichtzulassung als Vertragshändler für Neuwagen - Keine genauen, objektiven, angemessenen und nicht diskriminierenden quantitativen Auswahlmerkmale“
- Europäischer Gerichtshof
Auto 24
Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Kraftfahrzeugsektor - Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Gruppenfreistellung - Selektives Vertriebssystem - Begriff "festgelegte Merkmale" im Fall eines quantitativen selektiven Vertriebssystems - Nichtzulassung als Vertragshändler für Neuwagen - Keine genauen, objektiven, angemessenen und nicht diskriminierenden quantitativen Auswahlmerkmale
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Kraftfahrzeugsektor - Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Gruppenfreistellung - Selektives Vertriebssystem - Begriff 'festgelegte Merkmale' im Fall eines quantitativen selektiven Vertriebssystems - Nichtzulassung als Vertragshändler für Neuwagen - Keine genauen, objektiven, angemessenen und nicht diskriminierenden quantitativen Auswahlmerkmale
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Quantitative selektive Vertriebssysteme im Kraftfahrzeugsektor
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Wettbewerb - Quantitative selektive Vertriebssysteme im Kraftfahrzeugsektor brauchen, um in den Genuss einer Freistellung zu gelangen, nicht auf Merkmalen zu beruhen, die objektiv gerechtfertigt sind sowie einheitlich und unterschiedslos auf alle Bewerber um die Aufnahme in das Vertriebssystem angewandt werden
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zu den Voraussetzungen einer Freistellung hinsichtlich selektiver Vertriebssysteme im Kraftfahrzeugsektor
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Keine Ab änderung missbr äuchlicher Klauseln durch das nationale Gericht
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Keine Abänderung missbräuchlicher Klauseln durch das nationale Gericht
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer Freistellung hinsichtlich selektiver Vertriebssysteme im Kraftfahrzeugsektor
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 1. April 2011 - Auto 24 SARL/Jaguar Land Rover France
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 14.06.2012, Rs. C-158/11 (Voraussetzungen einer Freistellung hinsichtlich selektiver Vertriebssysteme im Kraftfahrzeugsektor)" von RA/Notar Dr. Jörg-Martin Schultze, LL.M. (Dallas), original erschienen in: BB 2012, 1883 - 1886.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Die aktuelle Entwicklung im Vertriebsrecht - Am Beispiel des Automobilvertriebs" von RA Dr. Jürgen Niebling, original erschienen in: WRP 2012, 1361 - 1367.
Zeitschriftenfundstellen
- EuZW 2012, 628
Sie betreiben juristische Internetseiten?