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   EuGH, 14.07.1988 - 298/87   

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https://dejure.org/1988,653
EuGH, 14.07.1988 - 298/87 (https://dejure.org/1988,653)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - 298/87 (https://dejure.org/1988,653)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 298/87 (https://dejure.org/1988,653)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Smanor

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1 . Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Erheblichkeit der gestellten Fragen - Beurteilung durch das vorlegende Gericht

  • EU-Kommission

    Smanor

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung von Joghurt; Herstellung von Milchprodukten; Auslegung von Europarecht durch den EuGH; Ausfuhr von Joghurt

  • Judicialis

    EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36; ; RL 79/112/EWG Art. 5; ; RL 79/112/EWG Art. 15; ; RL 79/112/EWG Art. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Erheblichkeit der gestellten Fragen - Beurteilung durch das vorlegende Gericht

  • rechtsportal.de

    Öffentliches Recht; Europarecht; Die Freiheit des Warenverkehrs; Verbot mengenmäßiger Beschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung; Die "Cassis"-Rechtsprechung des EuGH; Beschränkungen des freien Warenverkehrs aus Gründen des Verbraucherschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 298/87
    März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, "Bier", Slg .
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 298/87
    15 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere die Urteile vom 20 . Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg .
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 298/87
    11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ( seit dem Urteil vom 11 . Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg .
  • EuGH, 23.02.1988 - 216/84

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 298/87
    18 Allerdings hat der Gerichtshof anerkannt, daß ein Mitgliedstaat aus Gründen des Verbraucherschutzes darauf achten darf, daß die Verbraucher über die ihnen angebotenen Erzeugnisse korrekt informiert werden und so die Möglichkeit haben, ihre Wahl nach Maßgabe dieser Informationen zu treffen ( siehe Urteil vom 12 . März 1987, a . a . O ., sowie das Urteil vom 23 . Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, "Milchersatzstoffe", Slg .
  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 298/87
    12 Zwar schließt ein Verbot, wie es hier in Rede steht, das die Verpflichtung zur Verwendung einer anderen Verkehrsbezeichnung mit sich bringt, die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender oder sich dort im freien Verkehr befindlicher Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat nicht absolut aus; es kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zumindest mittelbar behindern ( siehe insbesondere das Urteil vom 16 . Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietje, Slg .
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Dieses Ergebnis folge aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87 (Slg. 1988, 4489) - "Joghurt-Fall" - und aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89 (Slg. 1990, I-4695) - "synthetische Süßstoffe" - "Sucrandel-Fall".

    Verwendet werden dürfen insbesondere auch die Bezeichnungen, deren Zulässigkeit sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - Rs 298/87 - in Slg. 1988, 4489 ; Urteil vom 12. Dezember 1990 - Rs C-241/89 in S1G. 1990, I-4695 - ).

    1989 - Rs 274/87 - in ZLR 1989, 409 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - Rs 76/86 - in ZLR 1989, 464 ; Urteil vom 14. Juli 1988 - Rs 298/87 - in Slg. 1988, 4489 ; Urteil vom 13- November 1990 -_ Rs-C 269/89 - in Slg. 1990, I-4169 ; Urteil vom 27. November 1990 - Rs-C 67/88 - in Slg. 1990, I-4285 ).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. Juli 1988 - Rs 298/87 - (a.a.O. - "Joghurt-Fall") zu Art. 15 der Etikettierungsrichtlinie folgendes bemerkt:.

    Durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 1988 - Rs 298/87 - (Slg. 1988, 4489) und vom 12. Dezember 1990 - Rs C-241/89 - (Slg. 1990, I-4695) hat die Etikettierungsrichtlinie (79/112/EWG) in den hier interessierenden Fragen ihre verbindliche Auslegung gefunden.

  • EuGH, 16.01.2003 - C-12/00

    SPANIEN UND ITALIEN WERDEN VERURTEILT, WEIL SIE DIE VERMARKTUNG VON ERZEUGNISSEN,

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, schließt ein Verbot wie das spanische, das zur Verwendung einer anderen Verkehrsbezeichnung als der im Herstellungsmitgliedstaat verwendeten zwingt, die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat zwar nicht absolut aus; es kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731, Randnr. 22, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 12, vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Ministère public/Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 12, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann es die Vermarktung von Erzeugnissen erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern, wenn die Erzeuger unbekannte oder von den Verbrauchern weniger geschätzte Bezeichnungen verwenden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Miro, Randnr. 22, Smanor, Randnrn. 12 und 13, und Guimont, Randnr. 26).

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat aus Gründen des Verbraucherschutzes darauf achten darf, dass die Verbraucher über die ihnen angebotenen Erzeugnisse korrekt informiert werden und so die Möglichkeit haben, sich nach Maßgabe dieser Informationen zu entscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 11, und Smanor, Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2005 - C-147/04

    De Groot en Slot Allium und Bejo Zaden - Freier Verkehr landwirtschaftlicher

    Wenn der Unterschied zwischen den Waren sich nun als erheblich erweist, gestatten die Urteile Smanor (Randnr. 21) und Deserbais (in einem obiter dictum der Randnr. 13)(47) dem Mitgliedstaat, das Inverkehrbringen eines eingeführten Lebensmittels von einem Wechsel der Bezeichnung abhängig zu machen, sobald seine Zusammensetzung oder seine Herstellung zu Eigenschaften führen, die es erheblich insbesondere von denen unterscheiden, die in der Gemeinschaft mit dieser Bezeichnung verbunden werden, so dass angenommen werden darf, dass sie zu unterschiedlichen Kategorien gehören.

    30 - Diese Auffassung wurde erstmals im Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe ["Cassis de Dijon"], Slg. 1979, 649, Randnr. 8) ausgeformt und bei mehreren Gelegenheiten bestätigt, z. B. im Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87 (Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 15).

    44 - U. a. Urteile Smanor (zitiert in Fußnote 30, Randnr. 18) und Kommission/Spanien (zitiert in Fußnote 36, Randnr. 84).

    Das Urteil Smanor nimmt diesen Grundsatz in den Randnrn.

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