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   EuGH, 14.07.2016 - C-19/15   

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EuGH, 14.07.2016 - C-19/15 (https://dejure.org/2016,19759)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - C-19/15 (https://dejure.org/2016,19759)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - C-19/15 (https://dejure.org/2016,19759)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Verband Sozialer Wettbewerb

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 1 Abs. 2 - Geltungsbereich - Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen - Angaben in ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Verband Sozialer Wettbewerb

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 1 Abs. 2 - Geltungsbereich - Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen - Angaben in ...

  • kanzlei.biz

    Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel in ausschließlich an medizinische Fachkreise gerichteter Werbung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 1 Abs. 2 - Geltungsbereich - Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen - Angaben in ...

  • rechtsportal.de

    Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in kommerziellen Mitteilungen für medizinische Fachkreise

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verband Sozialer Wettbewerb/Innova Vital

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Health-Claims-Verordnung gilt auch für Mitteilungen bzw. Werbung die sich an medizinische Fachkreise und nicht an Endverbraucher richten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Verband Sozialer Wettbewerb

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 1 Abs. 2 - Geltungsbereich - Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen - Angaben in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1090
  • GRUR Int. 2016, 941
  • EuZW 2016, 662
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.04.2011 - C-119/09

    Eine nationale Regelung darf für Wirtschaftsprüfer kein absolutes Verbot von

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
    Der Gerichtshof hat insoweit festgestellt, dass kommerzielle Kommunikation im Sinne dieser Bestimmung nicht nur die klassische Werbung umfasst, sondern auch andere Formen der Werbung und der Übermittlung von Informationen mit dem Ziel, neue Kunden zu gewinnen (vgl. Urteil vom 5. April 2011, Société fiduciaire nationale d'expertise comptable, C-119/09, EU:C:2011:208, Rn. 33).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-609/12

    Ehrmann - Vorabentscheidungsersuchen - Information und Schutz der Verbraucher -

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
    Zu diesem Zweck sind u. a. dem Verbraucher die für eine sachkundige Entscheidung notwendigen Informationen zu liefern (Urteile vom 10. April 2014, Ehrmann, C-609/12, EU:C:2014:252, Rn. 40, und vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 49).
  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, vom 4. Mai 2010, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 44, und vom 17. März 2016, Liffers, C-99/15, EU:C:2016:173, Rn. 14).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-99/15

    Liffers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, vom 4. Mai 2010, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 44, und vom 17. März 2016, Liffers, C-99/15, EU:C:2016:173, Rn. 14).
  • EuGH, 17.12.2015 - C-157/14

    Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
    Zu diesem Zweck sind u. a. dem Verbraucher die für eine sachkundige Entscheidung notwendigen Informationen zu liefern (Urteile vom 10. April 2014, Ehrmann, C-609/12, EU:C:2014:252, Rn. 40, und vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 49).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, vom 4. Mai 2010, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 44, und vom 17. März 2016, Liffers, C-99/15, EU:C:2016:173, Rn. 14).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
    Wie insoweit aus den Erwägungsgründen 1 und 18 dieser Verordnung hervorgeht, gehört der Gesundheitsschutz zu den Hauptzwecken der Verordnung (Urteil vom 6. September 2012, Deutsches Weintor, C-544/10, EU:C:2012:526, Rn. 45).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    (1) Unter kommerzieller Kommunikation in diesem Sinne sind in Anlehnung an Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr alle Formen der Kommunikation zu verstehen, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer Organisation oder einer natürlichen Person dienen, die eine Tätigkeit in Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen reglementierten Beruf ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-19/15, GRUR 2016, 1090 Rn. 25 f. = WRP 2016, 1466 - Verband Sozialer Wettbewerb; BGH, GRUR 2022, 500 [juris Rn. 65] - Zufriedenheitsgarantie; Büscher/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 5a Rn. 149; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 5a Rn. 5.3; MünchKomm.UWG/Alexander aaO § 5a Rn. 311 f.).

    (2) Darunter fallen Mitteilungen in Form einer Lebensmittelwerbung, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes dieser Lebensmittel dienen, oder eines Werbeschreibens, das nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben enthält (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1090 Rn. 29 f. - Verband Sozialer Wettbewerb).

  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Fehlen subjektiver Anforderungen als

    Darunter sind in Anlehnung an Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr alle Formen der Kommunikation zu verstehen, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer Organisation oder einer natürlichen Person dienen, die eine Tätigkeit in Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen reglementierten Beruf ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-19/15, GRUR 2016, 1090 Rn. 25 f. = WRP 2016, 1466 - Verband Sozialer Wettbewerb; Büscher/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 5a Rn. 149; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 5a Rn. 5.3; MünchKomm.UWG/Alexander aaO § 5a Rn. 311 f.).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-524/18

    Dr. Willmar Schwabe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit -

    Um dieses Ziel zu erreichen, sind u. a. dem Verbraucher die für eine sachkundige Entscheidung notwendigen Informationen zu liefern (Urteil vom 14. Juli 2016, Verband Sozialer Wettbewerb, C-19/15, EU:C:2016:563, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 233/15

    Lebensmittelwerbung im Internet mit gesundheitsbezogenen Angaben: Geltung der

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Verlauf des vorliegenden Verfahrens entschieden, dass nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die - wie im Streitfall - als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, auch dann in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 fallen, wenn sich die Angaben nicht an den Endverbraucher, sondern ausschließlich an medizinische Fachkreise richten (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-19/15, GRUR 2016, 1090 Rn. 54 - Verband Sozialer Wettbewerb/Innova Vital).

    Der Gerichtshof hat insoweit angenommen, dass sogar medizinische Fachkreise nicht immer in der Lage sind, jederzeit über alle speziellen und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu verfügen, die notwendig sind, um jedes einzelne Lebensmittel und die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, die bei der Kennzeichnung und Aufmachung dieser Lebensmittel oder bei der Werbung für sie verwendet werden, zu bewerten (EuGH, GRUR 2016, 1090 Rn. 43 - Verband Sozialer Wettbewerb/Innova Vital).

  • OLG Hamburg, 28.03.2019 - 3 U 105/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit die

    Dabei ist die HCVO nach Art. 1 Abs. 2 HCVO nicht nur auf Angaben gegenüber Laien, sondern auch auf Angaben gegenüber Fachkreisen anwendbar (EuGH, GRUR 2016, 1090 , Rn. 54 - Innova Vital).

    Die HCVO ist auf die streitgegenständliche Bewerbung bilanzierter Diäten anwendbar, und zwar sowohl hinsichtlich der Werbung gegenüber Laien als auch bezüglich der Werbung gegenüber Fachkreisen (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1090 , Rn. 54 - Innova Vital).

  • EuGH, 23.11.2017 - C-596/15

    Bionorica v Commission - Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit -

    Eine solche Übergangssituation, die über den Zeitraum, der nach Art. 13 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1924/2006 spätestens am 31. Januar 2010 enden sollte, hinaus unbegrenzt verlängert ist, entspricht nicht der im 23. Erwägungsgrund dieser Verordnung zum Ausdruck kommenden Anforderung, dass solche Bewertungen, damit eine einheitliche wissenschaftliche Bewertung gesundheitsbezogener Angaben auf höchstmöglichem Niveau gewährleistet ist, von der EFSA vorgenommen werden sollten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2016, Verband Sozialer Wettbewerb, C-19/15, EU:C:2016:563, Rn. 41).
  • OLG Hamburg, 17.01.2019 - 3 U 105/16

    Vitamin B12 und ... unterstützen die Zellteilung und Blutbildung -

    Dabei ist die HCVO nach Art. 1 Abs. 2 HCVO nicht nur auf Angaben gegenüber Laien, sondern auch auf Angaben gegenüber Fachkreisen anwendbar (EuGH, GRUR 2016, 1090, Rn. 54 - Innova Vital).

    Die HCVO ist auf die streitgegenständliche Bewerbung bilanzierter Diäten anwendbar, und zwar sowohl hinsichtlich der Werbung gegenüber Laien als auch bezüglich der Werbung gegenüber Fachkreisen (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1090, Rn. 54 - Innova Vital).

  • LG Düsseldorf, 10.06.2022 - 38 O 158/20

    Wettbewerbsrecht: Gesundheitsbezogene Angaben für liposomale

    Unter "kommerziellen Mitteilung" im Sinne der HCVO sind unter anderem Mitteilungen in Form einer Lebensmittelwerbung zu verstehen, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes dieser Lebensmittel dienen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-19/15, Verband Sozialer Wettbewerb/Innova Vital [Rn. 25 ff., Rn. 29]).
  • OLG München, 31.10.2019 - 29 U 2177/19

    Unzulässige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen

    Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen über Lebensmittel, die - wie die B. Produkte - als solche an Endverbraucher abgegeben werden, fallen gemäß § 1 HCV auch dann in den Geltungsbereich der Verordnung, wenn sich die Mitteilungen nicht an den Endverbraucher, sondern ausschließlich an medizinische Fachkreise richten (vgl. EuGH GRUR 2016, 1090 - Verband Sozialer Wettbewerb e.V. /. Innova Vital GmbH).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-133/22

    LACD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU

    15 Urteil vom 14. Juli 2016, Verband Sozialer Wettbewerb (C-19/15, EU:C:2016:563, Rn. 23).
  • LG Düsseldorf, 18.03.2022 - 38 O 158/20
  • LG Düsseldorf, 10.02.2023 - 38 O 59/22
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