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   EuGH, 14.11.2013 - C-582/11 P-DEP   

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EuGH, 14.11.2013 - C-582/11 P-DEP (https://dejure.org/2013,32794)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.2013 - C-582/11 P-DEP (https://dejure.org/2013,32794)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 2013 - C-582/11 P-DEP (https://dejure.org/2013,32794)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.07.2012 - C-582/11

    Rügen Fisch / HABM - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 und

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    In der Rechtssache C-582/11 P-DEP.

    Die vorliegende Rechtssache betrifft die Festsetzung der Kosten, die der Schwaaner Fischwaren GmbH (im Folgenden: Schwaaner Fischwaren) im Rahmen der Rechtssache Rügen Fisch/HABM (C-582/11 P) entstanden sind.

    Mit Beschluss vom 10. Juli 2012, Rügen Fisch/HABM (C-582/11 P), hat der Gerichtshof dieses Rechtsmittel als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

    Die der Schwaaner Fischwaren GmbH von der Rügen Fisch AG im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens, in dem der Beschluss vom 10. Juli 2012, Rügen Fisch/HABM (C-582/11 P), ergangen ist, zu erstattenden Kosten werden auf einen Gesamtbetrag von 3 300 Euro festgesetzt.

  • EuGH, 08.02.2012 - C-191/11

    'Yorma''s / HABM' - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17).
  • EuG, 21.09.2011 - T-201/09

    Rügen Fisch / OHMI - Schwaaner Fischwaren (SCOMBER MIX) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    Mit einem am 22. November 2011 nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel beantragte die Rügen Fisch AG (im Folgenden: Rügen Fisch) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 21. September 2011, Rügen Fisch/HABM - Schwaaner Fischwaren (SCOMBER MIX) (T-201/09, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. März 2009 (Sache R 230/2007-4), einem Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke SCOMBER MIX stattzugeben (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen und ihr die Kosten auferlegt hatte.
  • EuGH, 06.01.2004 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    Die erstattungsfähigen Kosten sind zum einen auf die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gerichtshof und zum anderen auf die Aufwendungen, die dafür notwendig waren, beschränkt (Beschlüsse vom 6. Januar 2004, Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 DEP, Slg. 2004, I-1, Randnr. 43, vom 19. September 2012, TDK Kabushiki Kaisha/Aktieselskabet af 21. november 2001, C-197/07 P-DEP, Randnr. 12, und vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, Randnr. 18).
  • EuGH, 12.12.2008 - C-197/07

    Aktieselskabet af 21. november 2001 / HABM

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    Die erstattungsfähigen Kosten sind zum einen auf die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gerichtshof und zum anderen auf die Aufwendungen, die dafür notwendig waren, beschränkt (Beschlüsse vom 6. Januar 2004, Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 DEP, Slg. 2004, I-1, Randnr. 43, vom 19. September 2012, TDK Kabushiki Kaisha/Aktieselskabet af 21. november 2001, C-197/07 P-DEP, Randnr. 12, und vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, Randnr. 18).
  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    Der Gerichtshof berücksichtigt bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht; dazu gehören auch die notwendigen Aufwendungen für das Kostenfestsetzungsverfahren (Beschlüsse vom 20. Mai 2010, Tetra Laval/Kommission, C-12/03 P-DEP und C-13/03 P-DEP, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Oktober 2012, Zafra Marroquineros/Calvin Klein Trademark Trust, C-254/09 P-DEP, Randnr. 22).
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    Der Gerichtshof berücksichtigt bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht; dazu gehören auch die notwendigen Aufwendungen für das Kostenfestsetzungsverfahren (Beschlüsse vom 20. Mai 2010, Tetra Laval/Kommission, C-12/03 P-DEP und C-13/03 P-DEP, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Oktober 2012, Zafra Marroquineros/Calvin Klein Trademark Trust, C-254/09 P-DEP, Randnr. 22).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17).
  • EuGH, 15.04.2010 - C-38/09

    Schräder / CPVO - Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-582/11
    Die erstattungsfähigen Kosten sind zum einen auf die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gerichtshof und zum anderen auf die Aufwendungen, die dafür notwendig waren, beschränkt (Beschlüsse vom 6. Januar 2004, Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 DEP, Slg. 2004, I-1, Randnr. 43, vom 19. September 2012, TDK Kabushiki Kaisha/Aktieselskabet af 21. november 2001, C-197/07 P-DEP, Randnr. 12, und vom 10. Oktober 2013, CPVO/Schräder, C-38/09 P-DEP, Randnr. 18).
  • EuG, 26.01.2015 - T-201/09

    Rügen Fisch / OHMI - Schwaaner Fischwaren (SCOMBER MIX) - Kostenfestsetzung

    Mit Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch (C-582/11 P-DEP, Slg, EU:C:2013:754), setzte der Gerichtshof die im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens zu erstattenden Kosten auf einen Gesamtbetrag von 3 300 Euro fest.

    Schließlich ist zu den als Mehrwertsteuer verlangten Beträgen darauf hinzuweisen, dass, wie der Gerichtshof in Rn. 31 des Beschlusses Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, oben in Rn. 7 angeführt (EU:C:2013:754), ausgeführt hat, die Streithelferin als Mehrwertsteuerpflichtige einen Anspruch gegenüber den Steuerbehörden auf Erstattung der von ihr für den Bezug von Waren und Dienstleistungen gezahlten Mehrwertsteuer hat.

  • EuGH, 03.12.2014 - C-435/13

    Qwatchme / Kastenholz - Kostenfestsetzung

    Außerdem ergibt sich daraus, dass die erstattungsfähigen Kosten zum einen auf die Aufwendungen für das Verfahren vor dem Gerichtshof und zum anderen auf die Aufwendungen, die dafür notwendig waren, beschränkt sind (vgl. Beschlüsse France Télévisions/TF1, C-451/10 P-DEP, EU:C:2012:323, Rn. 17, und Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 17).

    Bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ist auf die Gesamtzahl der Arbeitsstunden abzustellen, die für das betreffende Verfahren als objektiv notwendig angesehen werden können, unabhängig von der Zahl der Anwälte, auf die diese Arbeit verteilt war (vgl. Beschlüsse France Télévisions/TF1, EU:C:2012:323, Rn. 28, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, EU:C:2013:754, Rn.25, und Atlas Air/Atlas Transport, EU:C:2013:817, Rn. 13).

  • EuG, 11.04.2019 - T-403/16

    Stada Arzneimittel / EUIPO - Urgo recherche innovation und developpement

    La TVA ne représente donc pas pour cette entreprise une dépense en tant que telle et, partant, celle-ci ne peut demander, en l'espèce, le remboursement de la TVA payée sur les dépens (voir ordonnance du 14 novembre 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, point 31 et jurisprudence citée).
  • EuG, 29.06.2015 - T-530/10

    Reber / OHMI - Klusmeier (Wolfgang Amadeus Mozart PREMIUM) - Kostenfestsetzung

    In dieser Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, die auf die erbrachten und für das betreffende Verfahren als objektiv notwendig einzustufenden Leistungen entfallen, zu berücksichtigen ist, unabhängig von der Zahl der Anwälte, auf die diese Arbeit verteilt war (Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, Slg, EU:C:2013:754, Rn. 25).
  • EuG, 27.11.2020 - T-103/15

    Flabeg Deutschland / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Die Umsatzsteuer stellt für sie mithin als solche keine Ausgabe dar, weshalb sie nicht deren Erstattung als erstattungsfähige Kosten verlangen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.02.2017 - T-507/11

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, die auf die erbrachten und für das betreffende Verfahren als objektiv notwendig einzustufenden Leistungen entfallen, unabhängig von der Zahl der Anwälte, auf die diese Arbeit verteilt war, zu berücksichtigen ist (Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 25.
  • EuG, 14.02.2017 - T-506/11

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, die auf die erbrachten und für das betreffende Verfahren als objektiv notwendig einzustufenden Leistungen entfallen, unabhängig von der Zahl der Anwälte, auf die diese Arbeit verteilt war, zu berücksichtigen ist (Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 25).
  • EuG, 29.11.2016 - T-513/16

    Brune / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung - Öffentlicher Dienst -

    Somit erscheint ein Betrag von 250 Euro zur Deckung der mit dem vorliegenden Verfahren verbundenen Kosten angemessen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 33).
  • EuG, 14.07.2020 - T-108/15

    Bundesverband Glasindustrie u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Die Mehrwertsteuer stellt für sie folglich als solche keine Ausgabe dar, so dass sie im vorliegenden Fall keine Erstattung der auf die Kosten entfallenen Mehrwertsteuer verlangen können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 03.07.2014 - F-5/12

    Bogusz / FRONTEX

    48 Dans ces circonstances, le Tribunal estime qu'il sera fait une juste appréciation du montant raisonnable des dépens récupérables liés à la présente procédure en le fixant à 250 euros (voir, en ce sens, ordonnance Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, EU:C:2013:754, point 33).
  • EuG, 10.02.2021 - T-766/17

    Eglo Leuchten/ EUIPO - Di-Ka (Lampe) - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 10.02.2021 - T-767/17

    Eglo Leuchten/ EUIPO - Briloner Leuchten (Lampe) - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 12.10.2017 - T-896/16

    Puma / EUIPO - Senator (TRINOMIC) - Unionsmarke - Erledigung - Kostenfestsetzung

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