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   EuGH, 15.05.1997 - C-250/95   

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https://dejure.org/1997,166
EuGH, 15.05.1997 - C-250/95 (https://dejure.org/1997,166)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - C-250/95 (https://dejure.org/1997,166)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - C-250/95 (https://dejure.org/1997,166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    EG-Vertrag, Artikel 52
    1 Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Direkte Besteuerung - Einkommensteuer - Recht eines Mitgliedstaats, nach dem ein Steuerausländer Verluste nur vortragen darf, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Verlusten und im fraglichen ...

  • EU-Kommission

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit bestimmter Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verlustvortrags eines Steuerpflichtigen mit Zweigniederlassung; Wirtschaftlicher Zusammenhang von Verlusten und im Mitgliedsstaat erzielten Einkünften; Pflicht des Steuerpflichtigen zur Führung von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zweigniederlassung: Niederlassungsfreiheit und nationale Verlustvortragsregelung

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 52
    1. Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Direkte Besteuerung - Einkommensteuer - Recht eines Mitgliedstaats, nach dem ein Steuerausländer Verluste nur vortragen darf, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Verlusten und im fraglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 52
    Nationale Einkommensteuervorschriften; Verlustvortrag

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des luxemburgischen Conseil d'État - Auslegung des Artikels 52 EG-Vertrag - Nationale Einkommensteuervorschriften, die die Anwendung der Bestimmungen über den Verlustvortrag auf gebietsfremde Steuerpflichtige, die eine feste Niederlassung in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1997, 443
  • BB 1997, 610
  • DB 1997, 1211
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
    21 und 26; vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16; und vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 36).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
    21 und 26; vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16; und vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 36).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
    31 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Wirksamkeit der Steueraufsicht ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der eine Beschränkung der vom EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (siehe z. B. Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral - Cassis de Dijon -, Slg. 1979, 649, Randnr. 8).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
    Erforderlich ist zudem, daß die Maßnahme zur Erreichung des fraglichen Zieles geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich (vgl. Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37; vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32; und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 104).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
    Erforderlich ist zudem, daß die Maßnahme zur Erreichung des fraglichen Zieles geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich (vgl. Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37; vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32; und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 104).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
    Erforderlich ist zudem, daß die Maßnahme zur Erreichung des fraglichen Zieles geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich (vgl. Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37; vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32; und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 104).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
    19 Nach ständiger Rechtsprechung fallen die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, wobei diese ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede offene oder verdeckte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen müssen (Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    In einem solchen Fall muss aber außerdem die Beschränkung geeignet sein, die Erreichung des fraglichen Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (Urteile vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 26, vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-9/02, De Lasteyrie du Saillant, Slg. 2004, I-2409, Randnr. 49, sowie Marks & Spencer, Randnr. 35).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    In einem solchen Fall muss allerdings ihre Anwendung zur Erreichung des damit verfolgten Zieles geeignet sein und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (Urteile vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 26, sowie vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-9/02, De Lasteyrie du Saillant, Slg. 2004, I-2409, Randnr. 49).

    39 In einer Situation wie der des Ausgangsrechtsstreits steht es zwar mit dem - im internationalen Steuerrecht geltenden und vom Gemeinschaftsrecht anerkannten - Territorialitätsprinzip im Einklang, wenn der Mitgliedstaat des Sitzes der Muttergesellschaft die gebietsansässigen Gesellschaften für ihren weltweit erwirtschafteten Gewinn und die gebietsfremden Gesellschaften ausschließlich für den Gewinn aus ihrer inländischen Tätigkeit besteuert (vgl. insbesondere das Urteil Futura Participations und Singer, Randnr. 22).

  • EuGH, 26.02.2019 - C-581/17

    Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen

    Solche Maßnahmen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Freizügigkeit von Personen in der Union zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, EU:C:1997:239, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, EU:C:2006:630, Rn. 36, sowie vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien, C-678/11, EU:C:2014:2434, Rn. 45 und 46), müssen gleichwohl jedenfalls den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten; d. h., sie müssen zur Erreichung dieser Ziele geeignet sein und dürfen nicht über das hinausgehen, was hierfür erforderlich ist.
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