Rechtsprechung
   EuGH, 15.05.2003 - C-300/01   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) - Verfahren der vorherigen Genehmigung des Erwerbs von Baugrundstücken - Rein interner Sachverhalt - Artikel 70 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich - Begriff der bestehenden Rechtsvorschriften - Anhang XII Nummer 1 Buchstabe e des EWR-Abkommens

  • Europäischer Gerichtshof

    Salzmann

  • Deutsches Notarinstitut

    GrdStVG; EGV Art. 56 (ex-Art. 73b)
    Vorherige Grundstückserwerbsgenehmigung verstößt gegen Freien Kapitalverkehr nach EG-Gemeinschaftsrecht

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Vorherige Grundstückserwerbsgenehmigung verstößt gegen EG-Recht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GrdStVG; EGV Art. 56 EG (Ex-Art. 73b EGV)
    Vorherige Grundstückserwerbsgenehmigung nach Vorarlberger GrdVG verstößt gegen freien Kapitalverkehr nach EG-Gemeinschaftsrecht

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Europarechtswidrigkeit der vorherigen behördlichen Genehmigung beim Grundstückserwerb im Vorarlberg wegen Verstoßes gegen den freien Kapitalverkehr ("Salzman")

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, I-4899



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Wird zitiert von ... (36)  

  • EuGH, 01.12.2005 - C-213/04  

    Freier Kapitalverkehr - Artikel 56 EG - Verfahren der Erklärung des Erwerbs von

    Dieser habe im Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-300/01 (Salzmann, Slg. 2003, I-4899) entschieden, dass die durch das VGVG eingeführte Regelung der vorherigen Genehmigung der durch Artikel 56 Absatz 1 EG gewährleisteten Kapitalverkehrsfreiheit widerspreche.

    Zudem ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich allein Sache der nationalen Gerichte, unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts sowohl die Erforderlichkeit der Vorlage einer Frage als auch deren Erheblichkeit zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. März 2002 in den Rechtssachen C-515/99, C-519/99 bis C-524/99 und C-526/99 bis C-540/99, Reisch u. a., Slg. 2002, I-2157, Randnr. 25, und Salzmann, Randnr. 30).

    Daraus ergibt sich, dass eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen eines nationalen Gerichts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen besteht, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (vgl. Urteile vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-355/97, Beck und Bergdorf, Slg. 1999, I-4977, Randnrn. 22 bis 24, und Salzmann, Randnr. 31).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, muss sich eine Regelung wie das im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehende VGVG, mit dem der Grundstückserwerb zum Zwecke der Errichtung von Zweitwohnungen untersagt oder von speziellen Voraussetzungen abhängig gemacht werden soll, in den Grenzen der Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr halten (vgl. in diesem Sinne Urteile Konle, Randnr. 22, Reisch u. a., Randnr. 28, und Salzmann, Randnr. 39).

    Derartige Beschränkungen können jedoch zugelassen werden, wenn mit den betreffenden nationalen Maßnahmen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, sie in nicht diskriminierender Weise angewandt werden und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, d. h. geeignet sind, die Erreichung des angestrebten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Konle, Randnr. 40, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 33, Reisch u. a., Randnr. 33, und Salzmann, Randnr. 42).

    Hierzu ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass Beschränkungen der Errichtung von Zweitwohnungen in einem bestimmten geografischen Gebiet, die ein Mitgliedstaat in Verfolgung raumplanerischer Ziele zur Erhaltung einer dauerhaft ansässigen Bevölkerung und einer vom Tourismus unabhängigen Wirtschaftstätigkeit verfügt, als Beitrag zu einem im Allgemeininteresse liegenden Ziel angesehen werden können (vgl. Urteile Konle, Randnr. 40, Reisch u. a., Randnr. 34, und Salzmann, Randnr. 44).

    46 und 47, und Salzmann, Randnr. 50).

    Zwar hat der Gerichtshof anerkannt, dass eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Kaufvertrags im Rahmen einer Regelung der vorherigen Erklärung eine angemessene Sanktionsmaßahme darstellen kann (Urteil Salzmann, Randnr. 51).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06  

    Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat als den

    Daher ist das Berufungsgericht in einem solchen Fall grundsätzlich als Gericht im Sinne von Art. 234 EG anzusehen, das zur Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens befugt ist (vgl. zu diesen Fallkonstellationen insbesondere Urteil vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Urteil SEVIC Systems und Urteil vom 11. Oktober 2007, Möllendorf u. a., C-117/06, Slg. 2007, I-8361).
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04  

    Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen

    Was die von Herrn Cipolla vorgebrachten Einreden der Unzulässigkeit angeht, so ist daran zu erinnern, dass eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen eines nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (vgl. Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-300/01, Salzmann, Slg. 2003, I-4899, Randnrn. 29 und 31).
mehr
  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06  

    Wettbewerb - Verhängung von Sanktionen im Fall der Unternehmensnachfolge -

    Das Verfahren nach Artikel 234 EG ist ein Instrument der gerichtlichen Zusammenarbeit, anhand dessen der Gerichtshof den nationalen Gerichten die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben kann, die ihnen bei der Beurteilung der Wirkungen einer nationalen Rechtsvorschrift in dem von ihnen zu entscheidenden Rechtsstreit nützlich sein können (Urteile vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 28 und die angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, Slg. 2003, I-14527, Randnr. 77).

    Der Gerichtshof ist grundsätzlich gehalten, über das Vorabentscheidungsersuchen zu befinden, wenn dieses die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft (Urteile Salzmann, Randnr. 29, und vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 43).

    Hierzu ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof die Richtigkeit des rechtlichen Rahmens, den das nationale Gericht in eigener Verantwortung festlegt, nicht zu prüfen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Salzmann, Randnr. 31; vom 1. Dezember 2005, Burtscher, C-213/04, Slg. 2005, I-10309, Randnr. 35, und vom 7. Juni 2007, Van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg., 2007, I-0000, Randnr. 22).

  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01  

    Vergabe - Besondere Gewichtung von Umweltschutzkriterien

    Das Verfahren nach Artikel 234 EG ist ein Instrument der gerichtlichen Zusammenarbeit, mittels dessen der Gerichtshof den nationalen Gerichten die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben kann, die ihnen bei der Beurteilung der Wirkungen einer nationalen Rechtsvorschrift in dem von ihnen zu entscheidenden Rechtsstreit nützlich sein können (vgl. u. a. Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-300/01, Salzmann, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04  

    Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer Muttergesellschaft auf

    Da die im Ausgangsverfahren streitige Regelung auf Fälle Anwendung findet, die einen Bezug zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen, geht es hier um ein Problem, das in den Anwendungsbereich der Bestimmu ngen des Vertrages über die Grundfreiheiten fallen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek"s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-300/01, Salzmann, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-452/04  

    Freier Kapitalverkehr - Dienstleistungsfreiheit - Kreditvergabe durch ein

    (51)  - Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-300/01 (Salzmann, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 41).

    (61)  - Urteile in der Rechtssache C-300/01 (zitiert in Fußnote 51), Randnr. 50, in den verbundenen Rechtssachen C-515/99, C-519/99 bis C-524/99 und C-526/99 bis C-540/99 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 37, in der Rechtssache C-302/97 (zitiert in Fußnote 49), Randnr. 44, und in den verbundenen Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94 (zitiert in Fußnote 55), Randnr. 27.

    (63)  - Urteile in der Rechtssache C-452/01 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 45, in der Rechtssache C-300/01 (zitiert in Fußnote 51), Randnr. 49, und in der Rechtssache C-302/97 (zitiert in Fußnote 49), Randnr. 46.

  • EuGH, 08.11.2007 - C-379/05  

    Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht insoweit eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts, die es zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (vgl. Urteil vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Randnrn. 29 und 31).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 49/03  

    Urheberrecht - Übergangsregelung bei Koproduktionsverträgen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sind auch solche Vorlagefragen zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 18.10.1990 - Rs. C-297/88 und C-197/89, Slg. 1990, I-3763 Tz. 36 f. - Dzodzi; Urt. v. 15.5.2003 - Rs. C-300/01, Slg. 2003, I-4899 Tz. 34 - Salzmann; Urt. v. 29.4.2004 - Rs. C-222/01, Tz. 40 - Britisch American Tobacco Manufacturing BV; vgl. auch die Schlußanträge des Generalanwalts Léger v. 30.1.2003 - Rs. C-300/01, Slg. 2003, I-4899 Tz. 20 ff. - Salzmann; Schlußanträge des Generalanwalts Poiares Maduro v. 19.5.2004 - Rs. C-170/03, Tz. 64 ff. - Feron, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-222/05  

    Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -Richtlinie 85/511/EWG -

    Nach ständiger Rechtsprechung spricht eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts, die es zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (vgl. Urteil vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Randnrn. 29 und 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06  

    Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von Zigaretten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03  

    Hans-Jürgen Ritter-Coulais und Monique Ritter-Coulais gegen Finanzamt

  • EuGH, 23.09.2003 - C-452/01  

    Freier Kapitalverkehr - Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) - Artikel 40

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09  

    Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Juristische Personen, die in einem

  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01  

    Freier Warenverkehr - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren -

  • EuGH, 25.06.2009 - C-14/08  

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2006 - C-370/05  

    Freier Kapitalverkehr - Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken -

  • EuGH, 04.10.2007 - C-429/05  

    Richtlinie 87/102/EWG - Verbraucherkredit - Berechtigung des Verbrauchers, im

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2008 - C-48/07  

    Richtlinie 90/435 - Muttergesellschaft - Nießbraucher von Gesellschaftsanteilen

  • EuGH, 22.12.2008 - C-13/08  

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

  • EuGH, 22.03.2012 - C-190/10  

    Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb - Ältere Marke - Modalitäten für die

  • FG München, 26.07.2007 - 15 K 422/06  

    Einschränkung der Anwendung des § 160 Abgabenordnung (AO) durch

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08  

    Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, dessen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07  

    Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art.

  • EuGH, 06.11.2008 - C-248/07  

    Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 291 und 297 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2005 - C-451/03  

    Artikel 43 EG - Niederlassungsrecht - Artikel 82 EG und 86 EG - Freier Wettbewerb

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-446/04  

    Auslegung der Artikel 43 EG und 56 EG sowie der Artikel 4 Absatz 1 und 6 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-446/05  

    Nationale Regelung, die Erbringern von Leistungen der Zahnbehandlung die

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-118/08  

    Haftung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - Äquivalenz-

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-391/09  

    Unionsbürgerschaft - Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07  

    Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-439/08  

    Wettbewerbspolitik - Auslegung der Art. 2, 5, 15 Abs. 3 und 35 Abs. 1 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02  

    Douwe Egberts NV gegen Westrom Pharma NV und Christophe Souranis,handelnd unter

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-72/09  

    Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 40 des EWR-Abkommens - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2005 - C-213/04  

    Burtscher - Freier Kapitalverkehr

  • EuGH, 05.12.2006 - C-202/04  

    Rechtsanwälte - Verstößt Honorarordnung gegen EG-Dienstleistungsfreiheit?

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