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   EuGH, 15.09.2005 - C-464/02   

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https://dejure.org/2005,2867
EuGH, 15.09.2005 - C-464/02 (https://dejure.org/2005,2867)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - C-464/02 (https://dejure.org/2005,2867)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - C-464/02 (https://dejure.org/2005,2867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Kraftfahrzeuge - Überlassung an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber - Im Mitgliedstaat des Arbeitgebers zugelassenes Fahrzeug - Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Dänemark

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Dänemark

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Kraftfahrzeuge - Überlassung an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber - Im Mitgliedstaat des Arbeitgebers zugelassenes Fahrzeug - Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Dänemark

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Dänische Verwaltungspraxis in Bezug auf die Entrichtung der vierteljährlichen Steuer oder der Tagessteuer im Lichte einer Vertragsverletzung; Möglichkeiten der Nutzung eines Firmenfahrzeugs eines ...

  • Judicialis

    EG Art. 39; ; EG Art. 48; ; EG Art. 49; ; EG Art. 10; ; EG Art. 226

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Dänemark

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Kraftfahrzeuge - Überlassung an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber - Im Mitgliedstaat des Arbeitgebers zugelassenes Fahrzeug - Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Dänemark, eingereicht am 23. Dezember 2002

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 39, EG Art 10
    Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Dänemark; EG; Firmenwagen; Kraftfahrzeug; Nutzung; Privat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    34 Sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit sollen den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und stehen solchen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 94, vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-232/01, Van Lent, Slg. 2003, I-11525, Randnr. 15, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01, Weigel, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 52).

    35 Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (Urteil Bosman, Randnr. 96).

    Zudem müsste ihre Anwendung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Zweckes zu gewährleisten, und dürfte nicht über das hierzu Erforderliche hinausgehen (vgl. u. a. Urteile Bosman, Randnr. 104, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01, Köbler, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 77).

  • EuGH, 06.07.1988 - 127/86

    Strafverfahren gegen Ledoux

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    Wie der Gerichtshof in Randnummer 18 des Urteils vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 127/86 (Ledoux, Slg. 1988, 3741) entschieden hat, würde eine Benachteiligung eines Arbeitnehmers in Bezug auf die Beschäftigungsbedingungen gegenüber seinen im Land ihres Arbeitgebers wohnhaften Kollegen die Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft unmittelbar beeinträchtigen.

    83 Diese Feststellung gilt nicht nur für die berufliche Nutzung eines Firmenfahrzeugs, sondern auch für eine private Nutzung, der neben der beruflichen Nutzung untergeordnete Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil Ledoux, Randnr. 18).

  • EuGH, 21.03.2002 - C-451/99

    Cura Anlagen

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    57 Zur von der geänderten Regelung aufgestellten Verpflichtung zur Entrichtung einer vierteljährlichen Steuer oder einer Tagessteuer macht die dänische Regierung geltend, der Gerichtshof habe im Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99 (Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193) anerkannt, dass eine Verbrauchsabgabe verhältnismäßig sei, die proportional zur Dauer der Zulassung des Fahrzeugs in dem Staat sei, in dem es benutzt werde.

    Die Mitgliedstaaten sind daher bei der Ausübung ihrer Steuerhoheit auf diesem Gebiet frei, sofern sie dabei das Gemeinschaftsrecht beachten (Urteil Cura Anlagen, Randnr. 40).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    34 Sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit sollen den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und stehen solchen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 94, vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-232/01, Van Lent, Slg. 2003, I-11525, Randnr. 15, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01, Weigel, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 52).

    45 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet Artikel 39 EG nicht nur jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, sondern auch nationale Regelungen, die, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer anwendbar sind, deren Freizügigkeit beeinträchtigen (Urteile Graf, Randnr. 18, und Weigel, Randnrn.

  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    36 Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie den Zugang der Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt beeinflussen (Urteil vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-190/98, Graf, Slg. 2000, I-493, Randnr. 23).

    45 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet Artikel 39 EG nicht nur jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, sondern auch nationale Regelungen, die, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer anwendbar sind, deren Freizügigkeit beeinträchtigen (Urteile Graf, Randnr. 18, und Weigel, Randnrn.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    Denn nach ständiger Rechtsprechung kann der Rückgang von Steuereinnahmen nicht als zwingender Grund des Allgemeininteresses betrachtet werden, der zur Rechtfertigung einer grundsätzlich gegen eine Grundfreiheit verstoßende Maßnahme angeführt werden kann (Urteil vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02, Manninen, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 49).
  • EuGH, 11.12.1990 - 47/88

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    73 Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) und vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 (De Danske Bilimportører, Slg. 2003, I-6065, Randnr. 43) entschieden, dass eine Steuer wie die dänische Zulassungsteuer für neue Kraftfahrzeuge nicht gegen die Artikel 28 EG und 90 EG verstößt.
  • EuGH, 17.06.2003 - C-383/01

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT EINE SEHR HOHE NATIONALE STEUER AUF DIE ZULASSUNG NEUER

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    73 Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) und vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 (De Danske Bilimportører, Slg. 2003, I-6065, Randnr. 43) entschieden, dass eine Steuer wie die dänische Zulassungsteuer für neue Kraftfahrzeuge nicht gegen die Artikel 28 EG und 90 EG verstößt.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    In den Genuss der Arbeitnehmerfreizügigkeit kommt, wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn.
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
    16 und 17, und vom 23. März 2004 in der Rechtssache C-138/02, Collins, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • EuGH, 02.10.2003 - C-232/01

    DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER DIE FAHRZEUGE VON INLÄNDERN IN BELGIEN

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

    Die Bestimmungen des EGV zur Arbeitnehmerfreizügigkeit sollen den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (ständige EuGH-Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 15. September 2005 Rs. C-464/02 --Kommission/Dänemark--, Slg. 2005, I-7929, Rdnr. 34, und vom 18. Januar 2007 Rs. C-104/06 --Kommission/Schweden--, Slg. 2007, I-671, Rdnr. 17).
  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Außerdem sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der Europäischen Gemeinschaft erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (vgl. Urteile vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, Slg. 2005, I-7929, Randnr. 34, Kommission/Portugal, Randnr. 15, Kommission/Schweden, Randnr. 17, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 114).

    Bestimmungen, die einen Angehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, seinen Herkunftsstaat zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (vgl. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 35, Kommission/Portugal, Randnr. 16, Kommission/Schweden, Randnr. 18, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 115).

  • EuGH, 11.09.2007 - C-318/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit sollen den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (vgl. Urteile vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, Slg. 2005, I-7929, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, Kommission/Portugal, Randnr. 15, und Kommission/Schweden, Randnr. 17).

    Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, seinen Herkunftsstaat zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 35, Kommission/Portugal, Randnr. 16, und Kommission/Schweden, Randnr. 18).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-578/10

    Im Rahmen eines kurzfristigen unentgeltlichen grenzüberschreitenden Verleihs

    Die Mitgliedstaaten sind daher in der Ausübung ihrer Steuerhoheit auf diesem Gebiet frei, sofern sie dabei das Unionsrecht beachten (vgl. Urteile vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 40, vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, Slg. 2005, I-7929, Randnr. 74, vom 15. Dezember 2005, Nadin und Nadin-Lux, C-151/04 und C-152/04, Slg. 2005, I-11203, Randnr. 40, vom 23. Februar 2006, Kommission/Finnland, C-232/03, Randnr. 46, sowie Beschlüsse vom 27. Juni 2006, van de Coevering, C-242/05, Slg. 2006, I-5843, Randnr. 23, vom 22. Mai 2008, Ilhan, C-42/08, Randnr. 17, und vom 24. Oktober 2008, Vandermeir, C-364/08, Slg. 2008, I-8087, Randnr. 22).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass ein Mitgliedstaat ein Kraftfahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, mit einer Zulassungssteuer belegen kann, wenn dieses Kraftfahrzeug im Gebiet des erstgenannten Mitgliedstaats im Wesentlichen dauerhaft benutzt werden soll oder tatsächlich so benutzt wird (vgl. u. a. Urteile Cura Anlagen, Randnr. 42, Kommission/Dänemark, Randnrn.

    Sind dagegen diese Bedingungen nicht erfüllt, ist die Bindung des im anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs an den erstgenannten Mitgliedstaat schwächer, so dass eine weitere Rechtfertigung der fraglichen Beschränkung erforderlich ist (vgl. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 79, und Kommission/Finnland, Randnr. 48, sowie Beschlüsse van de Coevering, Randnr. 26, und Vandermeir, Randnr. 33).

  • EuGH, 20.01.2011 - C-155/09

    Die griechische Steuervorschrift, nach der ausschließlich Personen, die in

    Zweitens trägt die Kommission unter Berufung u. a. auf die Urteile vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark (C-464/02, Slg. 2005, I-7929), und vom 13. November 2003, Schilling und Fleck-Schilling (C-209/01, Slg. 2003, I-13389), vor, die allgemeine Formulierung von Art. 18 EG, wonach jeder Unionsbürger das Recht habe, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, werde in den Art. 39 EG und 43 EG konkretisiert.

    Die Hellenische Republik trägt unter Berufung auf die Urteile Kommission/Dänemark und vom 27. Januar 2000, Graf (C-190/98, Slg. 2000, I-493), vor, dass auch unterschiedslos anwendbare Bestimmungen, die einen Angehörigen eines Mitgliedstaats daran hinderten oder davon abhielten, seinen Herkunftsstaat zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, nur dann Beeinträchtigungen dieser Freiheit darstellten, wenn sie den Zugang der Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt beeinflussten.

    Sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit sollen den Unionsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Union erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Unionsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausüben wollen (vgl. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, Kommission/Portugal, Randnr. 15, Kommission/Schweden, Randnr. 17, und Kommission/Deutschland, Randnr. 21).

  • EuGH, 24.10.2008 - C-364/08

    Vandermeir - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Niederlassungsfreiheit -

    Die Mitgliedstaaten sind daher in der Ausübung ihrer Steuerhoheit auf diesem Gebiet frei, sofern sie dabei das Gemeinschaftsrecht beachten (vgl. Urteile vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 40, vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, Slg. 2005, I-7929, Randnr. 74, vom 15. Dezember 2005, Nadin und Nadin-Lux, C-151/04 und C-152/04, Slg. 2005, I-11203, Randnr. 40, und vom 23. Februar 2006, Kommission/Finnland, C-232/03, Randnr. 46, sowie die Beschlüsse vom 27. Juni 2006, van de Coevering, C-242/05, Slg. 2006, I-5843, Randnr. 23, und vom 22. Mai 2008, Ilhan, C-42/08, Randnr. 17).

    Eine Verpflichtung zur Zulassung, wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende für Selbständige mit Wohnsitz in Belgien, behindert deren Zugang zur Beschäftigung als Selbständige in den anderen Mitgliedstaaten und ist daher geeignet, die Ausübung der Niederlassungsfreiheit zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne die vorgenannten Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 46, Nadin und Nadin-Lux, Randnrn.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass ein Mitgliedstaat ein Kraftfahrzeug, das ein in diesem Mitgliedstaat wohnhafter Arbeitnehmer oder Selbständiger bei einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft least, der Zulassungspflicht unterwerfen kann, wenn dieses Kraftfahrzeug im Gebiet des erstgenannten Mitgliedstaats im Wesentlichen dauerhaft genutzt werden soll oder tatsächlich so genutzt wird (vgl. in diesem Sinne die Urteile Cura Anlagen, Randnr. 42; Kommission/Dänemark, Randnrn.

    Sind dagegen diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist die Bindung des in einem Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs an einen anderen Mitgliedstaat schwächer, so dass eine weitere Rechtfertigung der fraglichen Beschränkung erforderlich ist (vgl. die Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 79, und Kommission/Finnland, Randnr. 48, sowie Beschluss van de Coevering, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09

    Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale

    50 und 51), vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark (C-464/02, Slg. 2005, I-7929, Randnr. 45), und vom 10. September 2009, Kommission/Deutschland (C-269/07, Slg. 2009, I-7811, Randnr. 107).

    35 - Urteile Bosman (zitiert in Fn. 30, Randnr. 94), Kommission/Dänemark (C-464/02, zitiert in Fn. 33, Randnr. 34), Flämische Pflegeversicherung (zitiert in Fn. 34, Randnr. 44) und Olympique Lyonnais (zitiert in Fn. 21, Randnr. 33).

    37 - In diesem Sinne Urteile Bosman (zitiert in Fn. 30, Randnr. 96), Kommission/Dänemark (C-464/02, zitiert in Fn. 33, Randnr. 35), Flämische Pflegeversicherung (zitiert in Fn. 34, Randnrn. 44 am Ende und 48) und Olympique Lyonnais (zitiert in Fn. 21, Randnr. 34).

  • EuGH, 31.05.2017 - C-420/15

    U - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    Wie der Gerichtshof ebenfalls bereits festgestellt hat, ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit beeinträchtigt, wenn Arbeitnehmer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, denen eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft ein Firmenfahrzeug überlässt, verpflichtet sind, dieses im ersten Mitgliedstaat zuzulassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, EU:C:2005:546, Rn. 46 und 52, sowie vom 15. Dezember 2005, Nadin und Nadin-Lux, C-151/04 und C-152/04, EU:C:2005:775, Rn. 36).

    Außerdem kann eine Regelung, die, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung findet, nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt beeinflusst, sondern auch die Bedingungen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit betrifft, eine Beschränkung der Freizügigkeit darstellen (Urteil vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, EU:C:2005:546, Rn. 36 und 37).

    In diesem Fall müsste ihre Anwendung aber außerdem geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Zwecks zu gewährleisten, und dürfte nicht über das hierzu Erforderliche hinausgehen (Urteil vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, EU:C:2005:546, Rn. 53).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2014 - C-523/13

    Larcher - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der

    19 - Siehe Urteile Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 96), Kommission/Dänemark (C-464/02, EU:C:2005:546, Rn. 35) und Kommission/Deutschland (C-269/07, EU:C:2009:527, Rn. 107).

    22 - Urteile Graf (C-190/98, EU:C:2000:49, Rn. 23) und Kommission/Dänemark (EU:C:2005:546, Rn. 36).

    23 - Siehe Urteil Kommission/Dänemark (EU:C:2005:546, Rn. 37).

  • EuGH, 19.09.2017 - C-552/15

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Nach einem seit Januar 2003 geführten Schriftwechsel und einem Treffen mit den irischen Behörden zu der Frage, ob die irische Regelung über die Zulassungssteuer mit den Grundsätzen in Einklang steht, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 21. März 2002, Cura Anlagen (C-451/99, EU:C:2002:195), und vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark (C-464/02, EU:C:2005:546), aufgestellt hat, übersandte die Kommission am 27. Januar 2011 an Irland ein Mahnschreiben.

    Sind die in der vorstehenden Randnummer genannten Voraussetzungen hingegen nicht erfüllt, so ist die Bindung des in einem anderen Mitgliedstaat registrierten Fahrzeugs an den fraglichen Mitgliedstaat schwächer, so dass eine andere Rechtfertigung für die Besteuerung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, EU:C:2005:546, Rn. 79, und vom 26. April 2012, van Putten, C-578/10 bis C-580/10, EU:C:2012:246, Rn. 47, sowie Beschluss vom 27. Juni 2006, van de Coevering, C-242/05, EU:C:2006:430, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A -

  • FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 206/18

    DBA Zypern, § 50d Abs. 9 EStG: Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus

  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge

  • EuGH, 26.10.2006 - C-345/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

  • EuGH, 01.12.2011 - C-253/09

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

  • EuGH, 18.01.2007 - C-104/06

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2011 - C-578/10

    van Putten - Abgabe auf nicht im Inland registrierte, aber Gebietsansässigen zur

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  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07

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  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05

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  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-240/10

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  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-54/05

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  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-456/04

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  • EuGH, 10.10.2013 - C-5/13

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  • EuGH, 15.12.2005 - C-152/04

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