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   EuGH, 16.03.2006 - C-332/04   

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https://dejure.org/2006,25664
EuGH, 16.03.2006 - C-332/04 (https://dejure.org/2006,25664)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - C-332/04 (https://dejure.org/2006,25664)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - C-332/04 (https://dejure.org/2006,25664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinie 85/337 (Richtlinie 85/337 des Rates in der Fassung der Richtlinie 97/11, Artikel 3) (vgl. Randnrn. 33-37)

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 28. Juli 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige/fehlerhafte Umsetzung der Artikel 3 und 9 Absatz 1 sowie von Anhang II Nummer 10 Buchstabe b der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

    Außerdem hat er ausgeführt, die Übertragung der Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien (C-332/04), auf andere Sachverhalte als den diesem Urteil zugrunde liegenden würde eine eingehende Begründung des Gerichtshofs erforderlich machen.

    69 bis 88 des Urteils des Gerichtshofs (Kommission/Spanien, C-332/04) genannten Kriterien auf die Projekte anwendbar, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, wenn man ihre Beschaffenheit und die Art der Straße, auf die sie sich beziehen, ihre Merkmale, Größe und Auswirkungen auf die Umgebung, das Budget und die eventuelle Aufteilung eines Gesamtprojekts mit ähnlichen Arbeiten an ein und derselben Straße berücksichtigt, und waren die Projekte daher einem förmlichen Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen?.

    Im Rahmen der Wahrnehmung ihres Wertungsspielraums müssen die Mitgliedstaaten all diese Kriterien bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, ob bestimmte Projekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können (Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 77).

    Dieses Auswahlkriterium eignet sich auch zur Anwendung auf Projekte, die städtische Straßen betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 79).

    Wie die Generalanwältin in Nr. 28 ihrer Schlussanträge zu Recht ausgeführt hat, können Straßenbauprojekte nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb von Städten zahlreiche Auswirkungen auf die Umwelt haben, da Städte wegen der Bevölkerungsdichte und bestehender Umweltbelastungen, aber auch hinsichtlich etwaiger Stätten von historischer, kultureller oder archäologischer Bedeutung insoweit besonders sensibel sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 81).

  • EuGH, 11.09.2008 - C-279/06

    CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aber die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes einheitlich ausgelegt werden und bei Abweichungen zwischen diesen Fassungen ist die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (vgl. Urteile vom 1. April 2004, Borgmann, C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25, vom 16. September 2004, Kommission/Spanien, C-227/01, Slg. 2004, I-8253, Randnr. 45, und vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, C-332/04, Randnr. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

    Sind die im Urteil in der Rechtssache C-332/04(5), konkret die in den Randnrn.

    Dabei hebt es in Anlehnung an das Urteil in der Rechtssache C-332/04(6) einige Eigenschaften der Vorhaben besonders hervor:.

    Für Straßenbauvorhaben gilt insofern genau das Gleiche wie für Städtebauvorhaben, die Gegenstand des Urteils in der Sache C-332/04 waren.(22).

    5 - Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien (Slg. 2006, I-40).

    11 - Vgl. zu Städtebauvorhaben das Urteil Kommission/Spanien (zitiert in Fn. 5, Randnr. 81).

    19 - Urteile Kommission/Spanien (zitiert in Fn. 5, Randnr. 77) und Abraham (zitiert in Fn. 8, Randnr. 38).

  • EuGH, 14.06.2007 - C-56/06

    Euro Tex - Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren

    Jedenfalls ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die verschiedenen sprachlichen Fassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden müssen; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift daher anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1998, Codan, C-236/97, Slg. 1998, I-8679, Randnr. 28, vom 13. April 2000, W. N., C-420/98, Slg. 2000, I-2847, Randnr. 21, und vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, C-332/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).
  • EuGH, 25.05.2023 - C-575/21

    Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung darf bei einem

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits die These zurückgewiesen hat, dass in städtischen Gebieten die Umweltauswirkungen von Städtebauprojekten praktisch inexistent seien, und insoweit auf die Kriterien für Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte sowie für historisch, kulturell und archäologisch bedeutende Landschaften, die nunmehr in Anhang III Nr. 2 Buchst. c Ziff. vii und viii der Richtlinie 2011/92 aufgeführt sind, Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, C-332/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:180, Rn. 79 und 80).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-50/09

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    3 der Richtlinie 85/337 überträgt der zuständigen Umweltbehörde die Verpflichtung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, die eine Beschreibung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Projekts auf die in den ersten drei Gedankenstrichen dieses Artikels genannten Faktoren und die Wechselwirkung zwischen ihnen umfassen muss (Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, C-332/04, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-575/21

    Generalanwalt Collins: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann verpflichtend

    18 Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien (C-332/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:180, Rn. 83 bis 87).

    33 Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien (C-332/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:180, Rn. 80).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2009 - C-75/08

    Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begründung der

    4 - Siehe zu den früheren Fassungen der Richtlinie die Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a. (C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50), vom 21. September 1999, Kommission/Irland (C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 64), vom 29. April 2004, Kommission/Portugal (C-117/02, Slg. 2004, I-5517, Randnr. 82), vom 2. Juni 2005, Kommission/Italien (C-83/03, Slg. 2005, I-4747, Randnr. 19), vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-121/03, Slg. 2005, I-7569, Randnr. 87), vom 16. März 2006, Kommission/Spanien (C-332/04, Slg. 2006, I-40, Randnr. 76), vom 28. Februar 2008, Abraham u. a. (C-2/07, Slg. 2008, I-1197, Randnrn.

    5 - Urteile Kommission/Spanien (C-332/04, zitiert in Fn. 4, Randnr. 76) und Abraham u. a. (zitiert in Fn. 4, Randnr. 38).

  • EuGH, 23.11.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Dieser den Mitgliedstaaten damit eingeräumte Ermessensspielraum hat jedoch seine Grenzen in der in Artikel 2 Absatz 1 dieser Richtlinie enthaltenen Verpflichtung, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kraaijeveld u. a., Randnr. 50, und vom 16. März 2006 in der Rechtssache C-332/04, Kommission/Spanien, Slg. 2006, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2012 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

    46 f. Vgl. auch Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien (C-332/04, Randnrn. 77 bis 81).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Art. 234 EG - Definition des Begriffs "Gericht" -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-261/18

    Kommission/ Irland (Parc éolien de Derrybrien)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-444/15

    Associazione Italia Nostra Onlus - Umwelt - Umweltauswirkungen bestimmter Pläne

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Italienische Republik -

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