Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.2015 - C-369/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17969
EuGH, 16.07.2015 - C-369/14 (https://dejure.org/2015,17969)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2015 - C-369/14 (https://dejure.org/2015,17969)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - C-369/14 (https://dejure.org/2015,17969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sommer Antriebs- und Funktechnik

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektro- und Elektronik-Altgeräte - Richtlinie 2002/96/EG - Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Buchst. a sowie Anhänge IA und IB - Richtlinie 2012/19/EU - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 Buchst. b, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und b sowie Anhänge I und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sommer Antriebs- und Funktechnik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Registrierung von Geragentorantrieben bei der Stiftung elektro-altgeräte register; Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Köln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Sommer Antriebs- und Funktechnik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektro- und Elektronik-Altgeräte - Richtlinie 2002/96/EG - Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Buchst. a sowie Anhänge IA und IB - Richtlinie 2012/19/EU - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 Buchst. b, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und b sowie Anhänge I und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.05.2014 - C-161/13

    Idrodinamica Spurgo Velox u.a. - Öffentliche Aufträge - Wassersektor - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-369/14
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Idrodinamica Spurgo Velox u. a., C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 29).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-187/07

    Endendijk - Richtlinie 91/629/EWG - Entscheidung 97/182/EG - Kälberhaltung -

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-369/14
    Insoweit ist in Ermangelung einer Definition des Begriffs "Werkzeug" in diesen Richtlinien zur Ermittlung seiner Bedeutung auf den allgemeinen, dem Ausdruck gemeinhin zuerkannten Sinn abzustellen (vgl. entsprechend Urteil Endendijk, C-187/07, EU:C:2008:197, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-369/14
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Idrodinamica Spurgo Velox u. a., C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 29).
  • EuGH, 06.04.2017 - C-638/15

    Eko-Tabak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 2 Abs. 1

    In Ermangelung einer Definition der Begriffe "geschnitten" und "zerkleinert" in der Richtlinie ist zur Ermittlung ihrer Bedeutung auf den allgemeinen, ihnen gemeinhin zuerkannten Sinn abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Sommer Antriebs- und Funktechnik, C-369/14, EU:C:2015:491, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-298/16

    Ispas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts -

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 16. Juli 2015, Sommer Antriebs- und Funktechnik, C-369/14, EU:C:2015:491, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.07.2017 - C-416/16

    Piscarreta Ricardo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23 - Art. 1

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 16. Juli 2015, Sommer Antriebs- und Funktechnik, C-369/14, EU:C:2015:491, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 16. Juli 2015, Sommer Antriebs- und Funktechnik, C-369/14, EU:C:2015:491, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht