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   EuGH, 16.12.2008 - C-213/07   

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https://dejure.org/2008,683
EuGH, 16.12.2008 - C-213/07 (https://dejure.org/2008,683)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - C-213/07 (https://dejure.org/2008,683)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - C-213/07 (https://dejure.org/2008,683)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren - Nationale Maßnahmen, mit denen eine Unvereinbarkeit des Sektors der öffentlichen Bauarbeiten mit dem der Informationsmedien eingeführt ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Michaniki

    Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren - Nationale Maßnahmen, mit denen eine Unvereinbarkeit des Sektors der öffentlichen Bauarbeiten mit dem der Informationsmedien eingeführt ...

  • EU-Kommission PDF

    Michaniki AE gegen Ethniko Symvoulio Radiotileorasis und Ypourgos Epikrateias.

    Richtlinie 93/37 des Rates
    1. Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Geltungsbereich

  • EU-Kommission

    Michaniki AE gegen Ethniko Symvoulio Radiotileorasis und Ypourgos Epikrateias.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Symvoulio tis Epikrateias - Griechenland. Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren - Nationale Maßnahmen, mit denen eine Unvereinbarkeit des Sektors ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 87 ff., 234; RL 93/37/EWG
    Nicht in der Vergaberichtlinie geregelte Ausschlussgründe für Bieter um öffentliche Bauaufträge nur zulässig, soweit zur Gleichbehandlung der Bieter oder für Transparenz erforderlich

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 93/37/EWG vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe in der Fassung vom 13. Oktober 1997; Treffen von über die Anforderungen der Richtlinie 93/37/EWG hinaussgehenden Regelungen zur Gewährleitstung des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/37/EWG Art. 24; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 6

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gründe für Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE BERUFLICHE EIGNUNG DES UNTERNEHMERS GESTÜTZTEN GRÜNDE FÜR DEN AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME AM VERGABEVERFAHREN FÜR EINEN ÖFFENTLICHEN BAUAUFTRAG

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Michaniki

    Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 24 - Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren - Nationale Maßnahmen, mit denen eine Unvereinbarkeit des Sektors der öffentlichen Bauarbeiten mit dem der Informationsmedien eingeführt ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bewerbungsverbot von Medienunternehmen

  • vergaberecht.cc (Kurzinformation)
  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Teilnahme an Vergabeverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zu den Ausschlussgründen für Teilnehmer im Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsrelevante Ausschlussgründe: Abschließend oder erweiterbar? (IBR 2009, 1416)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 23. April 2007 - Michaniki ΑΕ / Ethniko Symvoulio Radiotileorasis, Ypourgos Epikrateias, Pantechniki AE und Syndesmos Epicheiriseion Periodikou Typou

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Art. 24 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) - Abschließende oder nicht abschließende Aufzählung der Gründe für den Auschluss eines Unternehmers von der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 87
  • NZBau 2009, 133
  • BauR 2009, 705
  • VergabeR 2009, 146
  • ZfBR 2009, 176
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 09.02.2006 - C-226/04

    ERSTES URTEIL DES GERICHTSHOFES ZU DER FRAGE, OB DIENSTLEISTUNGSERBRINGER, DIE

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinschaftsrichtlinien über öffentliche Aufträge eine Koordinierung der nationalen Verfahren auf diesem Gebiet bezwecken (Urteil vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347, Randnr. 20).

    In einem Kapitel "Eignungskriterien" werden in Art. 24 Abs. 1 sieben Gründe für den Ausschluss eines Unternehmers von der Teilnahme angeführt, die sich auf dessen berufliche Eignung, insbesondere seine berufliche Redlichkeit, seine Zahlungsfähigkeit sowie seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit beziehen (vgl. entsprechend Urteile vom 10. Februar 1982, Transporoute, 76/81, Slg. 1982, 417, Randnr. 9, und La Cascina u. a., Randnr. 21).

    Folglich hindert diese Bestimmung die Mitgliedstaaten oder die öffentlichen Auftraggeber daran, die in ihr enthaltene Aufzählung durch weitere auf berufliche Eignungskriterien gestützte Ausschlussgründe zu ergänzen (vgl. entsprechend Urteil La Cascina u. a., Randnr. 22).

    Jeder Mitgliedstaat ist nämlich am besten in der Lage, im Licht seiner spezifischen historischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Erwägungen (vgl. in diesem Sinne Urteil La Cascina u. a., Randnr. 23) zu bestimmen, durch welche Situationen Verhaltensweisen begünstigt werden, die zu Missständen bei der Beachtung dieser Grundsätze führen könnten.

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    Diese Grundsätze, die u. a. bedeuten, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 34, und vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, Slg. 2003, I-14527, Randnr. 47), bilden nämlich die Grundlage der Richtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnr. 91, und vom 19. Juni 2003, GAT, C-315/01, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73), und die Pflicht, ihre Beachtung sicherzustellen, entspricht dem Wesen dieser Richtlinien (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81, und vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Randnr. 26).

    Solche Maßnahmen dürfen jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 47), nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Fabricom, Randnr. 34).

    Eine nationale Vorschrift wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die eine allgemeine Unvereinbarkeit des Sektors der öffentlichen Bauarbeiten mit dem der Informationsmedien einführt, hat jedoch zur Folge, dass Unternehmer, die öffentliche Bauaufträge durchführen und außerdem im Sektor der Informationsmedien aufgrund einer Rechtsstellung als Eigentümer, Hauptaktionär, Gesellschafter oder Führungskraft engagiert sind, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen eine Möglichkeit gegeben wird, gegenüber etwa von einem Konkurrenten gegebenen Hinweisen nachzuweisen, dass in ihrem Fall keine tatsächliche Gefahr der in Randnr. 60 des vorliegenden Urteils genannten Art besteht (vgl. entsprechend Urteil Fabricom, Randnrn.

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    Nach dem zweiten und dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 93/37 wird mit dieser Koordinierung die gleichzeitige Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge sowie die Entwicklung von echtem Wettbewerb auf Gemeinschaftsebene angestrebt, indem eine möglichst weitgehende Interessenbekundung in der Gemeinschaft ansässiger Unternehmen gefördert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Frankreich, C-225/98, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 34, vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnr. 52, vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 34, sowie vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau, C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 89).

    Die Richtlinie soll die Gefahr von Bevorzugungen durch die öffentliche Verwaltung ausschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ordine degli Architetti u. a., Randnr. 75, und Lombardini und Mantovani, Randnr. 35).

    Die gemeinschaftliche Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge soll somit u. a. die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter bei einer Auftragsvergabe und zugleich die Möglichkeit ausschließen, dass ein öffentlicher Auftraggeber sich von Überlegungen leiten lässt, die mit dem in Rede stehenden Markt nichts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge, C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 17, vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-237/99, Slg. 2001, I-939, Randnr. 42, sowie Lombardini und Mantovani, Randnr. 36).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    In diesem Kontext ist Art. 24 der Richtlinie 93/37, der im Abschnitt mit den "gemeinsamen" Teilnahmebestimmungen steht, Teil einer eingehenden Regelung der Bedingungen für die Auswahl der zur Abgabe eines Angebots zugelassenen Unternehmen und der Zuschlagsvoraussetzungen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Dezember 2000, ARGE, C-94/99, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 27).

    Die erschöpfende Aufzählung in Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 93/37 schließt jedoch nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten aus, materiell-rechtliche Vorschriften aufrechtzuerhalten oder zu erlassen, durch die u. a. gewährleistet werden soll, dass auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge der Grundsatz der Gleichbehandlung und der daraus implizit folgende Grundsatz der Transparenz beachtet werden, die die öffentlichen Auftraggeber bei jedem Verfahren zur Vergabe eines solchen Auftrags zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile ARGE, Randnr. 24, und vom 16. Oktober 2003, Traunfellner, C-421/01, Slg. 2003, I-11941, Randnr. 29).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    Nach dem zweiten und dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 93/37 wird mit dieser Koordinierung die gleichzeitige Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge sowie die Entwicklung von echtem Wettbewerb auf Gemeinschaftsebene angestrebt, indem eine möglichst weitgehende Interessenbekundung in der Gemeinschaft ansässiger Unternehmen gefördert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Frankreich, C-225/98, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 34, vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnr. 52, vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 34, sowie vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau, C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 89).

    Diese Grundsätze, die u. a. bedeuten, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 34, und vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, Slg. 2003, I-14527, Randnr. 47), bilden nämlich die Grundlage der Richtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnr. 91, und vom 19. Juni 2003, GAT, C-315/01, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73), und die Pflicht, ihre Beachtung sicherzustellen, entspricht dem Wesen dieser Richtlinien (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81, und vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Randnr. 26).

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, und vom 11. Juli 2006, Chacón Navas, C-13/05, Slg. 2006, I-6467, Randnr. 32).

    Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 25, und Chacón Navas, Randnr. 33).

  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    Solche Maßnahmen dürfen jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 47), nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Fabricom, Randnr. 34).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-315/01

    GAT

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    Diese Grundsätze, die u. a. bedeuten, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 34, und vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, Slg. 2003, I-14527, Randnr. 47), bilden nämlich die Grundlage der Richtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnr. 91, und vom 19. Juni 2003, GAT, C-315/01, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73), und die Pflicht, ihre Beachtung sicherzustellen, entspricht dem Wesen dieser Richtlinien (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81, und vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    Die erschöpfende Aufzählung in Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 93/37 schließt jedoch nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten aus, materiell-rechtliche Vorschriften aufrechtzuerhalten oder zu erlassen, durch die u. a. gewährleistet werden soll, dass auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge der Grundsatz der Gleichbehandlung und der daraus implizit folgende Grundsatz der Transparenz beachtet werden, die die öffentlichen Auftraggeber bei jedem Verfahren zur Vergabe eines solchen Auftrags zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile ARGE, Randnr. 24, und vom 16. Oktober 2003, Traunfellner, C-421/01, Slg. 2003, I-11941, Randnr. 29).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
    57 bis 60, sowie vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 46).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

  • EuGH, 23.03.2006 - C-237/04

    Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der

  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

  • EuGH, 01.02.2001 - C-237/99

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 15.06.2006 - C-466/04

    Acereda Herrera - Soziale Sicherheit - In einem anderen Mitgliedstaat entstandene

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112

  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN

  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 26.09.2000 - C-225/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

  • EuGH, 25.02.2003 - C-326/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ERNEUT ÜBER IM AUSLAND IN ANSPRUCH GENOMMENE

  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Ein solcher Ermessensspielraum entspricht der Auffassung, dass jeder Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, im Licht seiner spezifischen historischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Erwägungen entsprechend seinen nationalen Bedürfnissen die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-9999, Randnr. 56).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisens, dass diese Regelung insofern bedeutsame unionsrechtliche Bestimmungen enthält, als sie dazu bestimmt ist, die Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz zum Zweck der Öffnung für einen unverfälschten Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Portugal, C-70/06, EU:C:2008:3, Rn. 40, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 55, Kommission/Zypern, C-251/09, EU:C:2011:84, Rn. 37 bis 39, sowie Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 28).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    Was die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz betrifft, ist den Mitgliedstaaten ein gewisses Ermessen zuzuerkennen, um zur Einhaltung dieser Grundsätze bestimmte Maßnahmen zu erlassen, die öffentliche Auftraggeber bei jedem Verfahren zur Vergabe eines Auftrags zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 44).

    Jeder Mitgliedstaat ist nämlich am besten in der Lage, im Licht seiner spezifischen historischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Erwägungen zu bestimmen, durch welche Situationen Verhaltensweisen begünstigt werden, die zu Missständen bei der Beachtung dieser Grundsätze führen könnten (vgl. Urteil Michaniki, Randnr. 56).

    Solche Maßnahmen dürfen jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 47), nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Michaniki, Randnrn.

    Eine solche Vorschrift enthält nämlich in den Fällen, in denen ein Konsortium und eines oder mehrere ihm angehörende Unternehmen in demselben Ausschreibungsverfahren konkurrierende Angebote eingereicht haben, eine unwiderlegliche Vermutung einer gegenseitigen Einflussnahme selbst dann, wenn das fragliche Konsortium sich an dem fraglichen Verfahren nicht für Rechnung und im Interesse dieser Unternehmen beteiligt hat, ohne dass es dem Konsortium oder den betroffenen Unternehmen ermöglicht würde, nachzuweisen, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht (vgl. in diesem Sinne zu öffentlichen Aufträgen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge [ABl. L 199, S. 54] bzw. in den der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge [ABl. L 209, S. 1] fallen, Urteile Michaniki, Randnr. 67, und Assitur, Randnr. 30).

  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen

    Um das Unionsrecht für das vorlegende Gericht zweckdienlich auslegen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-9999, Randnrn.
  • EuGH, 15.09.2022 - C-416/21

    J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Im Einzelnen sei zu klären, ob die Rechtsprechung im Urteil vom 16. Dezember 2008, Michaniki (C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 44 ff.), auf Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24 übertragbar sei.

    Folglich hindert diese Bestimmung die Mitgliedstaaten oder die öffentlichen Auftraggeber daran, die in ihr enthaltene Aufzählung durch weitere auf berufliche Eignungskriterien gestützte Ausschlussgründe zu ergänzen (Urteil vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 43).

    In Anbetracht der Art der in Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24 aufgeführten Ausschlussgründe ist nämlich davon auszugehen, dass der Unionsgesetzgeber bei den verschiedenen, in den aufeinanderfolgenden Unionsrichtlinien im Bereich des Vergaberechts aufgeführten Ausschlussgründen den gleichen Ansatz gewählt hat, der, wie der Gerichtshof in Rn. 42 des Urteils vom 16. Dezember 2008, Michaniki (C-213/07, EU:C:2008:731), entschieden hat, darin besteht, dass nur auf die objektive Feststellung von in der Person des betroffenen Wirtschaftsteilnehmers liegenden Tatsachen oder Verhaltensweisen gestützte Ausschlussgründe aufgenommen werden, die geeignet sind, entweder dessen berufliche Ehrenhaftigkeit zu diskreditieren oder seine wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeit in Zweifel zu ziehen, die Arbeiten zu Ende zu führen, die von dem öffentlichen Auftrag, für den er ein Angebot einreicht, erfasst werden, oder - bei Aufträgen, die unter die Richtlinie 2014/24 fallen - eine Situation herbeizuführen, die im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe des fraglichen Auftrags einen Interessenkonflikt oder eine Wettbewerbsverzerrung im Sinne von Art. 57 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. e bzw. Art. 57 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. f dieser Richtlinie beinhalten.

  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

    Soweit sie solche Ausschlussgründe enthält, wurde diese Aufzählung vom Gerichtshof als erschöpfend angesehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat hinzugefügt, dass diese erschöpfende Aufzählung jedoch nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten ausschließt, über diese Ausschlussgründe hinaus materiell-rechtliche Vorschriften aufrechtzuerhalten oder einzuführen, durch die u. a. gewährleistet werden soll, dass auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter und der Grundsatz der Transparenz, die die Grundlage der Gemeinschaftsrichtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge bilden, beachtet werden; dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Michaniki, Randnrn.

    33 und 35, sowie Michaniki, Randnr. 62).

  • EuGH, 06.05.2010 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche

    In seinem Urteil vom 16. Dezember 2008 (C-213/07, Michaniki, Slg. 2008, I-9999, Nrn. 1 und 2 des Tenors), hat der Gerichtshof entschieden, dass das Unionsrecht zwar nicht einer solchen Regelung, mit der legitime Ziele der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz im Rahmen der Vergabeverfahren verfolgt werden, entgegensteht, dass es aber unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Einführung einer unwiderlegbaren Vermutung, wie sie in der fraglichen nationalen Regelung vorgesehen ist, verbietet.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09

    Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Freier

    39 - Urteile vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani (C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 33), vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a. (C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 88), und vom 16. Dezember 2008, Michaniki (C-213/07, Slg. 2008, I-9999, Randnr. 38).

    40 - Urteil Michaniki (zitiert in Fn. 39, Randnr. 43); im selben Sinne Urteile vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347, Randnr. 22), und vom 19. Mai 2009, Assitur (C-538/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 20), jeweils zum inhaltsgleichen Art. 29 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1).

    47 - Urteil Michaniki (zitiert in Fn. 39, Randnrn. 44, 45, 47, 55 und 63, mit weiteren Nachweisen).

    48 - Urteil Michaniki (zitiert in Fn. 39, Randnrn. 39, 53, 60 und 63, mit weiteren Nachweisen).

    49 - Urteil Michaniki (zitiert in Fn. 39, Randnr. 41); im selben Sinne Urteile Transporoute (zitiert in Fn. 42, Randnr. 9) und La Cascina (zitiert in Fn. 40, Randnr. 21).

  • BayObLG, 24.06.2021 - Verg 2/21

    Ausschluss vom Vergabeverfahren von Angeboten wirtschaftlich miteinander

    Die Vorlagefrage 2 (s. u. aa]) zielt darauf ab zu klären, ob die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urt. v. 16. Dezember 2008, C-213/07 - Michaniki, ECLI:ECLI:EU:C:2008:731 Rn. 44 f.) auf Art. 57 Abs. 4 der RL 2014/24/EU übertragbar ist.

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die erschöpfende Aufzählung der auf die fehlende berufliche Eignung gestützten Ausschlussgründe des Art. 24 Abs. 1 der RL 93/97/EWG zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge die Befugnis der Mitgliedstaaten nicht ausschließt, materiellrechtliche Vorschriften aufrechtzuerhalten oder zu erlassen, durch die u. a. gewährleistet werden soll, dass auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge der Grundsatz der Gleichbehandlung und der daraus implizit folgende Grundsatz der Transparenz beachtet werden, die die öffentlichen Auftraggeber bei jedem Verfahren zur Vergabe eines solchen Auftrags zu beachten haben (EuGH, Urt. v. 16. Dezember 2008, C-213/07 - Michaniki, ECLI:ECLI:EU:C:2008:731 Rn. 44 f.).

    Dass die nationale Rechtsprechung in den §§ 123, 124 GWB nach der Gesetzessystematik eine abschließende Regelung sieht (vgl. BGH, Urt. v. 3. Juni 2020, XIII ZR 22/19 - Vergabesperre, ECLI:DE:BGH:2020:030620UXIIIZR22.19.0 Rn. 36 [kein genereller Ausschluss eines Bieters]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2020, VII-Verg 36/19, ECLI:DE:OLGD:2020:1014.VERG36.19.00 Rn. 84 f. [Unzulässigkeit eines auf den Wettbewerbsgrundsatz gestützten Ausschlusses eines Unternehmens]; vgl. auch Kaufmann in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, § 124 GWB Rn. 8; Stolz in Ziekow/Völlink, 4. Aufl. 2020, GWB § 124 Rn. 1; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. Stand: 9. April 2021, § 124 GWB, Rn. 4_1), steht nach Auffassung des Senats im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urt. v. 16. Dezember 2008, C-213/07 - Michaniki, ECLI:ECLI:EU:C:2008:731 Rn. 43), und schließt einen Rückgriff auf den Grundsatz der Gleichbehandlung (§ 97 Abs. 2 GWB) zur Rechtfertigung der Nichtberücksichtigung der Angebote, die von zwei Bietern abgegeben wurden, deren Angebote miteinander abgesprochen oder abgestimmt sind, nicht aus.

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Da diese Pflicht den Kern der Richtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ausmacht (vgl. Urteil Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 45), hat der öffentliche Auftraggeber demnach in jedem Fall zu prüfen, ob etwaige Interessenkonflikte bestehen, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben.
  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

  • EuGH, 05.03.2009 - C-545/07

    Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 41/15

    Ausschließung eines Bieters wegen unzutreffender Erklärungen zu

  • EuGH, 12.11.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 11.05.2017 - C-131/16

    Archus und Gama - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07

    Assitur - Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin

  • EuGH, 07.09.2021 - C-927/19

    Klaipedos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 15.07.2010 - C-74/09

    Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Öffentliche

  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

  • EuGH, 10.11.2022 - C-486/21

    SHARENGO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches System des Mietens und

  • EuGH, 06.10.2015 - C-203/14

    Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48

  • BFH, 27.06.2017 - V B 162/16

    Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der

  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2015 - C-115/14

    RegioPost - Rein interner Sachverhalt - Nationale Identität - Art. 4 Abs. 2 EUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe

  • EuGH, 01.10.2009 - C-505/07

    Compañía Española de Comercialización de Aceite - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuGH, 03.06.2021 - C-210/20

    Rad Service u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2012 - C-618/10

    Banco Español de Crédito - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs.

  • EuG, 16.09.2013 - T-402/06

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl liegt allein darin, dass ein Bürger sich

  • EuGH, 08.02.2018 - C-144/17

    Lloyd's of London - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-187/16

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche

  • EuGH, 04.07.2013 - C-100/12

    Fastweb - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Vergaberechtliche

  • EuGH, 01.03.2012 - C-484/10

    Ascafor und Asidac - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen und

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Öffentliche Aufträge - Auftrag, der eine

  • BFH, 06.07.2017 - V B 28/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 24/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 27/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 26/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell im

  • EuGH, 08.06.2023 - C-545/21

    ANAS

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche Aufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2016 - C-439/14

    Star Storage - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinien 89/665/EWG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-704/17

    D. H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2017 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung Richtlinie 2004/18/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-697/17

    Telecom Italia - Vorabentscheidungsverfahren - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2012 - 8 LA 233/11

    Förderung von Fortbildungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der Gewährung von

  • EuGH, 28.02.2018 - C-536/16

    Darf Nachforderung von Erklärungen mit Strafzahlung verbunden werden?

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-148/08

    Antragsbefugnis eines Mietglieds einer Bietergemeinschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-116/08

    Meerts - Elternurlaub - Einseitige Beendigung eines Arbeitsvertrags durch den

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08

    Gottwald - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der

  • VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09

    Auschlusstatbestände sind in jedem Verfahrensstadium zu prüfen!

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-110/20

    Generalanwalt Hogan: Ein Mitgliedstaat ist nicht zur flächenmäßigen Begrenzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-505/07

    Compañía Española de Comercialización de Aceite - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuGH, 06.05.2010 - C-149/08

    Schadensersatz einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft

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