Rechtsprechung
   EuGH, 17.01.1991 - C-334/89   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Richtlinie 79/409 des Rates, Artikel 4 Absatz 1 und Anhang I, geändert durch die Richtlinie 85/411 der Kommission
    Umwelt - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409 - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Verpflichtung, die Arten zu bestimmen, die besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen und im Staatsgebiet leben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 169; Richtlinie 79/409 Art. 4 Abs. 1
    Richtlinie 79/409 Art. 4 Abs. 1

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1991, I-93



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Wird zitiert von ... (3)  

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96  

    Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

    56 Aus dieser Vorschrift in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof geht hervor, daß ein Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet es solche Arten gibt, für diese Arten insbesondere Schutzgebiete bestimmen muß (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 in der Rechtssache C-334/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-93, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01  
    Aus dieser Vorschrift in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof geht hervor, dass ein Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet es solche Arten gibt, für diese Arten insbesondere Schutzgebiete bestimmen muss (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 in der Rechtssache C-334/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-93, Randnr. 10).

    9: - Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 85.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1997 - C-3/96  

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    (21) - Urteil vom 17. Januar 1991 in der Rechtssache C-334/89 (Slg. 1991, I-93, Randnrn. 8 und 9).
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