Rechtsprechung
   EuGH, 17.02.2005 - C-453/02; C-462/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbefreiung für Glücksspiele - Festlegung der Bedingungen und Beschränkungen der Befreiung - Besteuerung außerhalb öffentlicher Spielbanken veranstalteter Spiele - Wahrung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität - Artikel 13 Teil B Buchstabe f - Unmittelbare Wirkung

  • Europäischer Gerichtshof

    Linneweber

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbefreiung für Glücksspiele - Festlegung der Bedingungen und Beschränkungen der Befreiung - Besteuerung außerhalb öffentlicher Spielbanken veranstalteter Spiele - Wahrung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität - Artikel 13 Teil B Buchstabe f - Unmittelbare Wirkung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen und Glücksspielgeräten unabhängig vom leistenden Unternehmer - Alleinige Befreiung derartiger Spielbankumsätze nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG widerspricht Gemeinschaftsrecht - Unternehmer kann sich insoweit auf Gemeinschaftsrecht berufen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbefreiung für Glücksspiele - Festlegung der Bedingungen und Beschränkungen der Befreiung - Besteuerung außerhalb öffentlicher Spielbanken veranstalteter Spiele - Wahrung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität - Artikel 13 Teil B Buchstabe f - Unmittelbare Wirkung

  • rechtsportal.de
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldspielautomaten und die Umsatzsteuer

  • 123recht.net (Pressebericht, 17.2.2005)

    Gleiche Steuern für private und staatliche Glücksspiele // Automatenindustrie: Keine Vorentscheidung für Bundesfinanzhof

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN AUSSERHALB ZUGELASSENER ÖFFENTLICHER SPIELBANKEN DARF NICHT DER MEHRWERTSTEUER UNTERWORFEN WERDEN, WENN DIESE TÄTIGKEIT IN SOLCHEN SPIELBANKEN STEUERFREI IST

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  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
  • steuerrecht.org (Kurzinformation)

    Besteuerung von Glücksspielumsätzen

  • raehp.de , S. 6 (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerbefreiung für die Betreiber von Glücksspielen und Glücksspielgeräten

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Keine Umsatzsteuer auf den Betrieb von Geldspielautomaten

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund EuGH-Entscheidung zur Steuerfreiheit des Betriebs von Geldspielautomaten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Umsatzsteuer - Umsätze privater Geldspielautomaten-betreiber sind laut EuGH nun doch steuerfrei

  • fides-treuhand.de (Entscheidungsanmerkung)

Sonstiges (7)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst f
    Geldspielautomaten-Umsatz; Glücksspiel; Mehrwertsteuer; Steuerfreiheit; Umsatzsteuer

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Linneweber/Akritidis-Entscheidung

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  • wkdis.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Spielbankumsätze sollen nach dem Willen der Bundesregierung umsatzsteuerpflichtig werden

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 17.2.2005, Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02 (Steuerbefreiungen)" von Prof. Dr. Dieter Birk und PD Dr. Christian Jahndorf, original erschienen in: UR 2005, 198 - 201.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten - Die praktischen Konsequenzen des EuGH-Urteils 'Linneweber'" von Dipl.-Kfm./StB Ingo Thill, original erschienen in: UStB 2005, 234 - 238.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Gesetzliche Änderung bei Glücksspielumsätzen - Substitution einer EU-widrigen Norm durch eine wiederum EU-widrigen Norm?" von Dipl.-Kfm. Ingo Thill und RA StB Dr. Michael Puls, original erschienen in: UStB 2006, 166 - 171.

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1997, I-3721
  • Slg. 2005, I-1131
  • NJW 2005, 2842 (Ls.)
  • EuZW 2005, 210
  • DVBl 2005, 567
  • DB 2005, 430



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Wird zitiert von ... (157)  

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09  

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Linneweber und Akritidis C-453/02 und C-462/02 (Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94), dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/ EWG (Richtlinie 77/388/ EWG) unmittelbare Wirkung zukomme, so dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten auf die Steuerfreiheit dieser Umsätze berufen könne.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nach dem Unionsrecht weder die Dauer der Einspruchsfrist zu beanstanden, noch besteht eine Anlaufhemmung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangt hat.

    b) Die Einspruchsfrist beginnt - trotz der fehlerhaften Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG in nationales Recht - mit Bekanntgabe des Steuerbescheids und nicht erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Klägerin Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangen konnte.

    Die von der Klägerin für maßgeblich gehaltenen Umstände, dass die Richtlinie 77/388/ EWG sich an die Mitgliedstaaten und nicht unmittelbar an den Bürger als Adressaten wende und es bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 nicht vorhersehbar gewesen sei, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar Anwendung finden könne, rechtfertigt entgegen ihrer Auffassung nicht den Schluss, dass es "praktisch unmöglich" war, diese Rechtsposition im Rahmen der "normalen" Einspruchsfrist gemäß § 355 Abs. 1 Satz 1 AO durchzusetzen.

    Der Auffassung der Klägerin, die Jahresfrist sei unbeachtlich, da sie bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 weder habe wissen können noch müssen, dass die Steuerbefreiung gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar zu ihren Gunsten anwendbar sei, schließt sich der Senat nicht an.

    Dass nach den von der Klägerin angeführten zivilrechtlichen Entscheidungen eine Haftung von Steuerberatern bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 mangels Verschuldens nicht in Betracht kommen kann, wenn diese auf die Steuerfreiheit der Umsätze nicht hingewiesen hatten, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

  • BFH, 23.11.2006 - V R 51/05  

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Ein Betreiber von Geldspielautomaten kann nicht im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02 --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131) die Änderung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen verlangen.

    Das gesamte Verhalten des Staates und seiner Organe, selbst noch nach Ergehen der Entscheidungen Fischer (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95 --Fischer--, Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384) und Linneweber (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02 --Linneweber und Akritidis--, Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, UR 2005, 194) zeige, dass "man nicht gewillt ist, das Gemeinschaftsrecht in diesem Punkt ordnungsgemäß umzusetzen und den Steuerpflichtigen ihre Rechte zuzuerkennen".

    Denn die Vorgaben in Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG waren vor Ergehen der EuGH-Urteile Fischer in Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384, und Linneweber/Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, UR 2005, 194 nicht eindeutig, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 2005 V R 16/04, BFHE 210, 159, BStBl II 2006, 96, unter II.3.).

    Im Urteil Linneweber/Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, UR 2005, 194 hat er dies wie folgt präzisiert:.

    Im anschließenden EuGH-Verfahren Linneweber/Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, UR 2005, 194 hat die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vom 8. Juli 2004 vorgeschlagen, diese Vorlagefragen wie folgt zu beantworten:.

    Erst der EuGH hat --davon abweichend-- in seinem nachfolgenden Urteil in dieser Sache in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, UR 2005, 194 der Frage, ob die außerhalb der Spielbanken betriebenen Glücksspielautomaten in einzelnen Punkten, wie z.B. beim Höchsteinsatz und Höchstgewinn oder beim Verhältnis der Spieleinsätze zu den Ausschüttungsbeträgen, mit den Geldspielautomaten in den Spielbanken vergleichbar sind, keine Bedeutung beigemessen (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617, unter II.3.a).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04  

    Einkommensteuer - Steuergutschrift für von inländischen Gesellschaften gezahlte

    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 2002, Barreira Pérez, C-347/00, Slg. 2002, I-8191, Randnr. 44, und vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis, C-453/02 und C-462/02, Slg. 2005, I-1131, Randnr. 41).

    Der Gerichtshof kann sich nur ausnahmsweise gemäß dem der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit veranlasst sehen, die Möglichkeit für alle Betroffenen einzuschränken, sich auf eine von ihm vorgenommene Auslegung einer Bestimmung zu berufen, um in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 2000, Buchner u. a., C-104/98, Slg. 2000, I-3625, Randnr. 39, sowie Linneweber und Akritidis, Randnr. 42).

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  • OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07  

    Auswirkungen der "Linneweber-Entscheidung" für private Spielhallenbetreiber

    Mit Urteil vom 17.2.2005 hat die 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil v. 17.2.2005 - verbundene Rs. C-453/02 und C-462/02 (FA Gladbeck/Edith Linneweber und FA Herne Westf./Savvas Akritidis) = DStR 2005, 371 ff. - sog. Linneweber-Entscheidung) festgestellt, die in § 4 Nr. 9b UStG enthaltene deutsche Steuerrechtsregelung, nach der nur die Umsätze öffentlicher Spielbanken umsatzsteuerfrei seien, widerspreche dem Gemeinschaftsrecht und sei damit auch für die Vergangenheit unwirksam.

    "Nach Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist es nicht zu beanstanden, wenn in den Fällen, in denen ein Unternehmer steuerpflichtig Geschäftsräume an einen Glücksspielveranstalter vermietet, welcher aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (EuGH, Urteil in den verb. Rs C-453/02 und C-462/02, V R 7/02, V R 50/01) rückwirkend die Steuerfreiheit solcher Umsätze geltend macht, der Unternehmer seine bis zum 31.12.2005 an den Glücksspielveranstalter erbrachten Vermietungsleistungen (weiterhin) entgegen § 9 Abs. 2 UStG als steuerpflichtig behandelt.

    Die sog. "Linneweber-Entscheidung" des EuGH vom 17.2.2005 (DStR 2005, 371) führt nicht zur (rückwirkenden) Nichtigkeit der vertraglichen Regelung des § 3 des Mietvertrages gem. § 134 BGB.

    Danach steht diese nationalen Regelungen entgegen, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei ist, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber sind, nicht gilt (EuGH, Urteil v. 17.2.2005, Tnr. 30 = DStR 2005, 371, 373).

    41 der Entscheidung (DStR 2005, 371, 374) wird klargestellt, dass die Umsatzsteuer-Pflicht rückwirkend entfalle.

    Zwar besagt die Linneweber-Entscheidung, dass differenzierende gesetzliche Regelungen, die eine Steuerpflicht privater Spielbetreiber, nicht aber öffentlicher Spielbanken vorsahen, keine Anwendung finden durften, und zwar auch mit Wirkung für die Vergangenheit (EuGH, Urteil v. 17.2.2005, Tnr. 41 = DStR 2005, 371, 374).

    Unmittelbare Auswirkung hat die Entscheidung vielmehr nur im Hinblick auf nicht richtlinienkonforme Vorschriften, soweit sie so geartet sind, dass sie Rechte festlegen, die der Einzelne dem Staat gegenüber geltend machen kann (EuGH, Urteil v. 17.2.2005, Tnr. 33 = DStR 2005, 371, 374).

  • BFH, 16.09.2010 - V R 51/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

    Mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-453/02 und C-462/02, Linneweber und Akritidis (Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94), dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/ EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/ EWG) unmittelbare Wirkung zukomme, so dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten auf die Steuerfreiheit dieser Umsätze berufen könne.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nach dem Unionsrecht weder die Dauer der Einspruchsfrist zu beanstanden noch besteht eine Anlaufhemmung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangt hat.

    b) Die Einspruchsfrist beginnt - trotz der fehlerhaften Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG in nationales Recht - mit Bekanntgabe des Steuerbescheids und nicht erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Klägerin Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangen konnte.

    Die von der Klägerin für maßgeblich gehaltenen Umstände, dass die Richtlinie 77/388/ EWG sich an die Mitgliedstaaten und nicht unmittelbar an den Bürger als Adressaten wende und es bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 nicht vorhersehbar gewesen sei, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar Anwendung finden könne, rechtfertigen entgegen ihrer Auffassung nicht den Schluss, dass es "praktisch unmöglich" war, diese Rechtsposition im Rahmen der "normalen" Einspruchsfrist gemäß § 355 Abs. 1 Satz 1 AO durchzusetzen.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Jahresfrist nicht deswegen unbeachtlich, weil sie bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 weder habe wissen können noch müssen, dass die Steuerbefreiung gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar zu ihren Gunsten anwendbar sei.

    Dass nach den von der Klägerin angeführten zivilrechtlichen Entscheidungen eine Haftung von Steuerberatern bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 mangels Verschuldens nicht in Betracht kommen kann, wenn diese auf die Steuerfreiheit der Umsätze nicht hingewiesen hatten, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

  • BFH, 16.09.2010 - V R 49/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

    Mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-453/02 und C-462/02, Linneweber und Akritidis (Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94), dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/ EWG (Richtlinie 77/388/ EWG) unmittelbare Wirkung zukomme, so dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten auf die Steuerfreiheit dieser Umsätze berufen könne.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nach dem Unionsrecht weder die Dauer der Einspruchsfrist zu beanstanden, noch besteht eine Anlaufhemmung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangt hat.

    b) Die Einspruchsfrist beginnt - trotz der fehlerhaften Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG in nationales Recht - mit Bekanntgabe des Steuerbescheids und nicht erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Klägerin Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangen konnte.

    Die von der Klägerin für maßgeblich gehaltenen Umstände, dass die Richtlinie 77/388/ EWG sich an die Mitgliedstaaten und nicht unmittelbar an den Bürger als Adressaten wende und es bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 nicht vorhersehbar gewesen sei, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar Anwendung finden könne, rechtfertigen entgegen ihrer Auffassung nicht den Schluss, dass es "praktisch unmöglich" war, diese Rechtsposition im Rahmen der "normalen" Einspruchsfrist gemäß § 355 Abs. 1 Satz 1 AO durchzusetzen.

    Der Auffassung der Klägerin, die Jahresfrist sei unbeachtlich, da sie bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 weder habe wissen können noch müssen, dass die Steuerbefreiung gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar zu ihren Gunsten anwendbar sei, schließt sich der Senat nicht an.

    Dass nach den von der Klägerin angeführten zivilrechtlichen Entscheidungen eine Haftung von Steuerberatern bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 mangels Verschuldens nicht in Betracht kommen kann, wenn diese auf die Steuerfreiheit der Umsätze nicht hingewiesen hatten, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

  • BFH, 16.09.2010 - V R 48/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

    Mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-453/02 und C-462/02, Linneweber und Akritidis (Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94), dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/ EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/ EWG) unmittelbare Wirkung zukomme, so dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten auf die Steuerfreiheit dieser Umsätze berufen könne.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist nach dem Unionsrecht weder die Dauer der Einspruchsfrist zu beanstanden, noch besteht eine Anlaufhemmung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangt hat.

    b) Die Einspruchsfrist beginnt - trotz der fehlerhaften Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG in nationales Recht - mit Bekanntgabe des Steuerbescheids und nicht erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Kläger Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangen konnte.

    Die vom Kläger für maßgeblich gehaltenen Umstände, dass die Richtlinie 77/388/ EWG sich an die Mitgliedstaaten und nicht unmittelbar an den Bürger als Adressaten wende und es bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 nicht vorhersehbar gewesen sei, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar Anwendung finden könne, rechtfertigen entgegen seiner Auffassung nicht den Schluss, dass es "praktisch unmöglich" war, diese Rechtsposition im Rahmen der "normalen" Einspruchsfrist gemäß § 355 Abs. 1 Satz 1 AO durchzusetzen.

    Der Auffassung des Klägers, die Jahresfrist sei unbeachtlich, da er bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 weder habe wissen können noch müssen, dass die Steuerbefreiung gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar zu seinen Gunsten anwendbar sei, schließt sich der Senat nicht an.

    Dass nach den vom Kläger angeführten zivilrechtlichen Entscheidungen eine Haftung von Steuerberatern bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 mangels Verschuldens nicht in Betracht kommen kann, wenn diese auf die Steuerfreiheit der Umsätze nicht hingewiesen hatten, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

  • BFH, 16.09.2010 - V R 46/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

    Mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-453/02 und C-462/02, Linneweber und Akritidis (Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94), dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/ EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/ EWG) unmittelbare Wirkung zukomme, so dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten auf die Steuerfreiheit dieser Umsätze berufen könne.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nach dem Unionsrecht weder die Dauer der Einspruchsfrist zu beanstanden, noch besteht eine Anlaufhemmung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangt hat.

    b) Die Einspruchsfrist beginnt - trotz der fehlerhaften Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG in nationales Recht - mit Bekanntgabe des Steuerbescheids und nicht erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Klägerin Kenntnis von der EuGH-Entscheidung Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 erlangen konnte.

    Die von der Klägerin für maßgeblich gehaltenen Umstände, dass die Richtlinie 77/388/ EWG sich an die Mitgliedstaaten und nicht unmittelbar an den Bürger als Adressaten wende und es bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 nicht vorhersehbar gewesen sei, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar Anwendung finden könne, rechtfertigen entgegen ihrer Auffassung nicht den Schluss, dass es "praktisch unmöglich" war, diese Rechtsposition im Rahmen der "normalen" Einspruchsfrist gemäß § 355 Abs. 1 Satz 1 AO durchzusetzen.

    Der Auffassung der Klägerin, die Jahresfrist sei unbeachtlich, da sie bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 u. U. weder habe wissen können noch müssen, dass die Steuerbefreiung gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/ EWG unmittelbar zu ihren Gunsten anwendbar sei, schließt sich der Senat nicht an.

    Dass nach den von der Klägerin angeführten zivilrechtlichen Entscheidungen eine Haftung von Steuerberatern bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/ NV Beilage 2005, 94 mangels Verschuldens nicht in Betracht kommen kann, wenn diese auf die Steuerfreiheit der Umsätze nicht hingewiesen hatten, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05  

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Ein Betreiber von Geldspielautomaten kann nicht im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02 --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131) die Änderung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen verlangen.

    Im Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) sei dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei sei, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber seien, nicht gelte; Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG habe unmittelbare Wirkung in dem Sinne, dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten darauf berufen könne, um die Anwendung mit dieser Bestimmung unvereinbarer innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu verhindern (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02 --Linneweber und Akritidis--, Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 194).

    Wie der EuGH in den Rechtssachen Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2006, 94, UR 2005, 194 ausgeführt hat, wird nach ständiger Rechtsprechung durch die Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die der EuGH in Ausübung seiner Befugnisse aus Art. 234 EG vornimmt, erläutert und verdeutlicht, in welchem Sinne und mit welcher Tragweite diese Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre.

  • BFH, 29.05.2008 - V R 7/06  

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für das Betreiben von sog. "Fun-Games"

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht erfüllt, da die streitigen Umsätze zum einen nicht unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen und die Klägerin zum anderen auch keine öffentliche Spielbank betreibt (vgl. hierzu bereits BFH-Urteile vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617, und vom 19. Mai 2005 V R 50/01, BFH/NV 2005, 1881: Nachfolgeentscheidungen zum EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 in den verbundenen Rs. C-453/02 und C-462/02, Linneweber und Akritidis, Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 194).

    Zwar kann sich ein Veranstalter oder Betreiber von "Glücksspielen mit Geldeinsatz" auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinn berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 1999 keine Anwendung findet (vgl. EuGH-Urteil, Linneweber und Akritidis, in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, UR 2005, 194, Randnr. 30, und BFH-Urteile in BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617, und in BFH/NV 2005, 1881).

    cc) Die Grundsätze der genannten Urteile lassen sich auch für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Glücksspiel" in Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG heranziehen, denn auch diese Bestimmung erfasst aufgrund ihres Wortlauts "Glücksspiele mit Geldeinsatz" (vgl. EuGH-Urteil, Linneweber, Akritidis, in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, UR 2005, 194).

  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10  

    Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil B

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10  

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - Übereinkommen von

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08  

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 79/07  

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz

  • BFH, 16.09.2010 - V R 52/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05  

    Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06  

    Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02  

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 4104/08  
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-363/05  

    Mehrwertsteuer - Befreiung der Verwaltung von Sondervermögen durch

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07  

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach §

  • EuGH, 10.06.2010 - C-58/09  

    Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 135

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09  

    Steuerberater - Haftung wegen Nichterkennens EU-rechtswidrigen Steuerrechts

  • BFH, 21.04.2005 - V R 16/04  

    Voraussetzungen und Umfang des Schadenersatzanspruchs wegen Aufrechterhaltung

  • BFH, 23.11.2006 - V R 28/05  

    Berichtigung nach § 175 AO; Änderung der rechtlichen Beurteilung

  • FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11  

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in

  • BFH, 27.05.2009 - I R 30/08  

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen: Vorlage an den Europäischen

  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g

  • FG Hamburg, 07.08.2007 - 7 V 78/07  

    Umsatzsteuer: Gemeinschaftsrechtliche Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07  

    Verfassungsmäßigkeit einer unterbliebenen Vorlage an den Gerichtshof der

  • LG Bielefeld, 17.05.2010 - 6 O 112/09  
  • FG Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 K 198/02  

    Festsetzungsverjährung als Grenze für die Rückwirkung einer EuGH-Entscheidung

  • LG Bielefeld, 04.03.2010 - 6 O 112/09  
  • BFH, 31.08.2011 - X R 19/10  

    Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche

  • BGH, 26.04.2012 - III ZR 210/11  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 22.04.2010 - V R 26/08  

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der

  • BFH, 22.09.2005 - V R 52/01  

    Steuerfreiheit von Glücksspielveranstaltungen nach Art. 13 Teil B Buchst. f der

  • BFH, 22.07.2010 - V R 4/09  

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige

  • BFH, 16.05.2012 - XI R 24/10  

    Steuerfreie Veräußerung gebrauchter Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • BFH, 15.09.2011 - V R 8/11  

    Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht -

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09  

    Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer

  • BFH, 10.07.2012 - XI R 39/10  

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

  • KG, 24.06.2011 - 9 U 233/10  

    Art 13 EWGRL 388/77, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1980, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB

  • BFH, 10.07.2012 - XI R 22/10  

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

  • EuGH, 12.01.2006 - C-246/04  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teile B Buchstabe b und C Buchstabe

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 13.08  

    Verfassungsmäßigkeit der Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiterhin offen

  • BFH, 18.08.2005 - V R 42/02  

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben

  • FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 3840/06  

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten;

  • FG Saarland, 26.07.2007 - 1 V 1107/07  

    > Automatenaufsteller als Veranstalter von Glücksspielen

  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 230/09  

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide wegen EU-Rechtswidrigkeit

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 16/09  

    Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht -

  • EuGH, 17.07.2008 - C-226/07  

    Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von

  • FG Hessen, 10.11.2009 - 6 K 3110/06  

    Änderung der Verhältnisse gem. § 15a UStG nach Berufung auf günstigeres

  • EuGH, 10.05.2012 - C-338/11  

    Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Organismen für gemeinsame Anlagen in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09  

    Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung; Vereinbarkeit der Bemessung einer

  • BFH, 06.10.2005 - V R 64/00  

    Durchschnittssatzbesteuerung nur bei landwirtschaftlichen Umsätzen - Verzicht der

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 41/08  

    Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO umfasst nicht gesamten Steueranspruch -

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07  

    Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des Spieleinsatzes bei Spielautomaten mit

  • BFH, 05.06.2009 - V B 52/08  

    Erlass von bestandskräftig festgesetzten Steuern im Billigkeitsverfahren -

  • FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09  

    Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Glücksspielen

  • BFH, 29.10.2010 - V B 130/09  

    Korrektur bestandkräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter

  • EuGH, 06.10.2005 - C-291/03  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Regelung für Reisebüros - Pauschalreisen - Von

  • FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06  

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten;

  • EuGH, 28.06.2007 - C-363/05  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 - Befreiung -

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 42/08  

    Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO umfasst nicht gesamten Steueranspruch -

  • BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09  

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von

  • FG Münster, 15.06.2010 - 15 K 5312/07  

    Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit

  • FG Niedersachsen, 07.12.2005 - 5 K 182/04  

    Keine USt-Befreiung für Unterhaltungsgeräte

  • BFH, 15.11.2011 - I R 96/10  

    Grenzen revisionsrechtlicher Überprüfung - Aktivierung von

  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5143/06  

    Grenzüberschreitende Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag nicht

  • BFH, 22.07.2010 - V R 36/08  

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige

  • BGH, 26.04.2012 - III ZR 215/11  

    Private Spielhallen

  • FG Hamburg, 02.07.2010 - 6 K 193/09  

    Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • BFH, 07.07.2011 - V R 36/10  

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur

  • FG Niedersachsen, 13.07.2007 - 5 V 118/07  

    EG-Rechtswidrigkeit der Neuregelung der generellen Umsatzsteuerpflicht der

  • FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07  

    Aufteilung der Vorsteuerung aus Mieten für einen Spielhallenbetrieb bei

  • BFH, 03.12.2010 - V B 22/10  

    Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter

  • BFH, 19.05.2005 - V R 50/01  

    USt-Befreiung; Veranstaltung von Kartenspielen

  • FG Köln, 26.02.2010 - 2 K 1226/07  

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung

  • FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 6 K 1271/08  

    Aktivierung von bestrittenen Steuererstattungsansprüchen; Wertaufhellung durch

  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 5 K 36/06  

    Geldspielautomat - Kein Erlass von bestandskräftig festgesetzter Umsatzsteuer,

  • OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09  

    Haftung des Steuerberaters: Umfang der Kenntnisnahmepflicht eines Steuerberaters

  • BVerwG, 10.06.2010 - 9 BN 3.09  

    Gleichbehandlung hinsichtlich der Vergnügungssteuererhebung bei Betreibern von

  • FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04  

    Renn-, Wett- und Lotteriegesetz

  • BFH, 03.08.2010 - XI B 104/09  

    Weder Nichtigkeit noch Steuererlass bei unionsrechtswidriger Festsetzung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 91/05  

    Sportwette, Glücksspiel, Oddset: Wette

  • OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07  
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05  

    Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Art. 6 - Allgemeiner Grundsatz des

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07  

    Keine Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken bei der Vergnügungssteuer

  • BFH, 17.11.2009 - XI B 2/09  

    Kein ermäßigter Steuersatz für Filmvorführungen mit Filmen pornographischen

  • BFH, 01.12.2010 - XI R 39/09  

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11  

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04  

    Aktionäre können nun doch auf hohe Steuererstattungen hoffen // Nach

  • FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07  

    Keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG n.F. von

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06  

    Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie 77/388 - Grundsatz

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11  

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

  • BVerwG, 09.12.2009 - 9 C 13.08  
  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 128/04  

    EU-Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuerbescheides führt nicht zwingend zu dessen

  • VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 2291/06  
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06  

    Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen, die in der

  • LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08  

    Verstoß des Steuerberaters gegen die Beratungspflicht

  • FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 1501/07  

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs, Voraussetzungen

  • FG Münster, 16.02.2010 - 15 K 5246/06  

    Aufteilungsmaßstab bei nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuern; Steuerschätzung

  • FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 4281/08  

    Ansatz von bestrittenen Steuererstattungsforderungen

  • VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09  

    Art 105 Abs 2a GG, Art 12 GG, § 2 KAG BB, § 3 KAG BB, Art 33 EWGRL

  • BFH, 11.11.2010 - XI B 107/09  

    NZB: Abweichung von einem Urteil eines Landgerichts

  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 184/04  

    Umsatzsteuer auf Einnahmen aus Geldspielautomaten

  • FG München, 19.10.2005 - 3 K 3912/02  

    Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Seilbahnen und Bergbahnen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-443/04  

    H. A. Solleveld (C-443/04) und J. E. van den Hout van Eijnsbergen (C-444/04) /

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A - Besteuerungsgrundlage

  • FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06  

    Spielvergnügungsteuer: AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-347/06  

    Erdgasbinnenmarkt - Automatische Verlängerung der Konzessionen für die Verwaltung

  • FG Düsseldorf, 27.08.2008 - 5 K 915/06  

    Abänderbarkeit von Umsatzsteuerbescheiden für Geldspielautomatenumsätze nach

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2659/07  

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Entscheidung

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07  

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3432/07  

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Schleswig-Holstein, 25.03.2010 - 4 K 29/10  

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide wegen der Steuerfreiheit von

  • BFH, 28.03.2011 - I B 152/10  

    Steuererlass nach Mindestbesteuerung

  • BFH, 10.11.2011 - V R 34/10  

    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-174/11  

    Zimmermann - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates - Mehrwertsteuer -

  • FG Brandenburg, 29.09.2005 - 1 K 1584/03  

    In § 10 Abs.4 und 5 UStG enthaltene Regelung zur

  • FG Berlin, 16.08.2006 - 2 K 5218/01  

    Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb eines ambulanten Krankenpflegedienstes

  • FG Niedersachsen, 03.07.2008 - 16 K 481/07  

    Vergnügungssteuer ist beim Betrieb von Glücksspielgeräten nicht aus der

  • FG Düsseldorf, 27.08.2008 - 5 K 914/06  

    Rechtmäßigkeit einer Änderung von Umsatzsteuerbescheiden nach Ablauf der

  • FG Nürnberg, 12.05.2009 - II 262/06  

    Rechtmäßigkeit der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3522/07  

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2447/07  

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2022/07  

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07  

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2448/07  

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2174/07  

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 17.09.2009 - 5 K 327/09  

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • BFH, 10.11.2011 - V R 35/10  

    Im wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 - Vorsteueraufteilung bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-33/11  

    A - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung nach Art. 15 Abs. 6 - Begriff

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-291/03  

    Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Regelung für

  • FG Niedersachsen, 30.05.2005 - 5 K 184/04  

    Emmott; Fristenhemmung; Einspruchsfrist - Keine Änderung bestandskräftiger

  • FG Niedersachsen, 22.05.2007 - 16 V 137/07  

    Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von

  • LG Bonn, 09.05.2008 - 15 O 544/07  

    Verjährungsbeginn bei Pflichtverletzungen des Steuerberaters im Zusammenhang mit

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3521/07  

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Hessen, 17.06.2010 - 6 K 3678/06  

    Veräußerung von gebrauchten Geldspielautomaten ist umsatzsteuerfrei - Keine

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06  

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • EuGH, 17.02.2005 - C-462/02  
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-401/05  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen im Inland - Lieferungen von

  • VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05  

    Beweislast bei Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte.

  • OLG Frankfurt, 28.09.2009 - 17 U 81/09  

    § 68 StBerG, § 164 AO, § 214 Abs 1 BGB

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3175/06  

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06  

    Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem

  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 82/09  

    Keine Änderung europarechtswidriger, bestandskräftiger Bescheide

  • LG Düsseldorf, 10.01.2011 - 7 O 193/09  
  • FG Münster, 24.11.2011 - 5 K 1385/07  

    Frage der Zulässigkeit einer Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Stpfl.

  • FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 1 L 188/03  
  • FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06  

    Karenzzeit gemäß § 233a AO

  • FG Münster, 01.09.2010 - 5 K 4385/06  

    Möglichkeit zur Vorsteuerberichtigung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse

  • FG München, 02.02.2011 - 3 K 2953/10  

    Betrieb einer Wasserski-Seilbahn unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz

  • BFH, 12.05.2005 - 5 R 7/02  
  • FG München, 28.07.2011 - 14 K 2824/09  

    Zurechnung von Glückspielumsätzen

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