Rechtsprechung
   EuGH, 17.03.2005 - C-294/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Schiedsklausel - Bestimmung des Gerichts erster Instanz - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Parteien in Liquidation - Parteifähigkeit - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Rückforderung von Vorschüssen - Rückerstattung aufgrund einer Vertragsklausel - Gesamtschuldnerische Haftung - Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / AMI Semiconductor Belgium (anciennement Alcatel Microelectronics)

    Schiedsklausel - Bestimmung des Gerichts erster Instanz - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Parteien in Liquidation - Parteifähigkeit - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Rückforderung von Vorschüssen - Rückerstattung aufgrund einer Vertragsklausel - Gesamtschuldnerische Haftung - Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-2175



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Wird zitiert von ... (9)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-103/11  

    Commission / Systran et Systran Luxembourg - Rechtsmittel - Öffentliches

    (12) - Zur Verteilung der jeweiligen Zuständigkeiten des Gerichtshofs und des Gerichts vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2004, Kommission/IAMA Consulting (C-517/03), und vom 8. Oktober 2004, Kommission/Trends u. a. (C-248/03); Urteile vom 17. März 2005, Kommission/AMI Semiconductor Belgium u. a. (C-294/02, Slg. 2005, I-2175, Randnrn. 43 bis 49), und vom 12. Mai 2005, Kommission/Huhtamaki Dourdan (C-315/03, Randnrn. 18 bis 22).
  • EuG, 02.03.2010 - T-70/05  

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren der EMSA -

    Folglich ist die Bezugnahme in Art. 8 der Verordnung Nr. 1406/2002 auf den "Gerichtshof" so zu verstehen, dass auf dieses Organ und nicht auf eines der Gerichte verwiesen wird, aus denen es besteht (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 17. März 2005, Kommission/AMI Semiconductor Belgium u. a., C-294/02, Slg. 2005, I-2175, Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-138/03  

    Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 und Verordnung

    (59)  - Übrigens gewährt auch die Kommission regelmäßig solche Vorauszahlungen, soweit sie - etwa im Rahmen der Forschungspolitik oder der Landwirtschaftspolitik - selbst direkt Fördergelder an Unternehmen auszahlt; vgl. statt vieler die zur Forschungspolitik ergangenen Urteile vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-294/02 (Kommission/AMI Semiconductor u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 33) und vom 24. Februar 2005 in der Rechtssache C-279/03 (Kommission/Implants, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 13) sowie zur Landwirtschaftspolitik meine Schlussanträge vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-240/03 P (Comunità montana della Valnerina/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Nrn. 12 und 14).
mehr
  • EuG, 08.05.2007 - T-271/04  

    Vertragliche Haftung - Schiedsklausel - Mietvertrag - Unzulässigkeit -

    Nach der Rechtsprechung ist dieser Ausdruck dahin auszulegen, dass er das in Art. 238 EG genannte Organ meint, wozu insbesondere das Gericht gehört (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 17. März 2005, Kommission/AMI Semiconductor Belgium u.a., C-294/02, Slg. 2005, I-2175, Randnrn. 43 bis 53), das im vorliegenden Fall das gemäß Art. 225 Abs. 1 EG zuständige Gericht ist.
  • EuG, 22.05.2007 - T-500/04  

    Schiedsklausel - Zuständigkeit des Gerichts - Rückzahlung eines Vorschusses, den

    Nur wenn die Beklagte die entsprechenden Kostenaufstellungen vorgelegt hat, muss die Kommission gegebenenfalls nachweisen, dass sie für die entstandenen Kosten keine Erstattung schuldet, weil die vertragliche Leistung mangelhaft ist oder die Kostenaufstellungen unrichtig sind (vgl. in diesem Sinn Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache C-294/02, Kommission/AMI Semiconductor Belgium u. a., Urteil des Gerichtshofs vom 17. März 2005, Slg. 2005, I-2175, I-2178, Randnrn. 174 ff.).
  • EuG, 17.06.2010 - T-428/07  

    Schiedsklausel - Im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung,

    In diesem Zusammenhang ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Kommission in Vertragsangelegenheiten den für Verträge geltenden Grundsätzen unterworfen ist (vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/AMI Semiconductor Belgium u. a., C-294/02, Urteil des Gerichtshofs vom 17. März 2005, Slg. 2005, I-2175, I-2178, Nr. 170).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2005 - C-220/03  

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften -

    (11)  - Es geht auch nicht um die Frage, welches der beiden Gemeinschaftsgerichte zuständig ist, oder darum, ob die Schiedsklausel ungültig ist, vgl. das Urteil vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-294/02 (Kommission/AMI, Slg. 2005, I-0000).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-70/04  

    Auswärtige Beziehungen - Abkommen EG-Schweiz über den Luftverkehr -

    18     Auch wenn, wie die Kommission geltend macht, Artikel 20 des Abkommens EG-Schweiz über den Luftverkehr dem Gerichtshof neue Zuständigkeiten - darunter die für die Entscheidung über die vorliegende Klage - verleihen soll, spricht doch nichts dagegen, den in diesem Artikel enthaltenen Begriff "Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften" dahin auszulegen, dass er sich auf den Gerichtshof als Gemeinschaftsorgan bezieht, das den Gerichtshof und das Gericht umfasst (zur Auslegung dieses Begriffes im Rahmen von Artikel 238 EG vgl. Urteil vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-294/02, Kommission/AMI Semiconductor Belgium u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-7/08  

    Verordnung (EWG) Nr. 918/83 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen

    Vgl. auch das Urteil vom 17. März 2005, Kommission/AMI Semiconductor Belgium u. a. (C-294/02, Slg. 2005, I-2175, Randnr. 32).
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