Rechtsprechung
   EuGH, 17.03.2011 - C-372/09 und C-373/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Gerichtssachverständige Übersetzer - Ausübung öffentlicher Gewalt - Nationale Regelung, die die Bezeichnung 'Gerichtssachverständiger' Personen vorbehält, die in von den nationalen Gerichtsbehörden erstellten Listen eingetragen sind - Rechtfertigung - Verhältnismäßigkeit - Richtlinie 2005/36/EG - Begriff 'reglementierter Beruf'

  • Europäischer Gerichtshof

    Peñarroja Fa

    Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Gerichtssachverständige Übersetzer - Ausübung öffentlicher Gewalt - Nationale Regelung, die die Bezeichnung "Gerichtssachverständiger" Personen vorbehält, die in von den nationalen Gerichtsbehörden erstellten Listen eingetragen sind - Rechtfertigung - Verhältnismäßigkeit - Richtlinie 2005/36/EG - Begriff "reglementierter Beruf"

  • kohlhammer.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit; Freier Dienstleistungsverkehr; Zugangsbeschränkungen für Gerichtssachverständige auf dem Gebiet der Übersetzung; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung des Vorbehalts der Bezeichnung ,Gerichtssachverständiger' für in von nationalen Gerichtsbehörden erstellten Listen eingetragenen Personen; Verwaltungsverfahren Josep Peñarroja Fa

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einzelfallbezogene Beauftragung als gerichtssachverständiger Übersetzer vor Gericht stellt Dienstleistung dar

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 17. September 2009 - Josep Penarroja Fa/Procureur général près la Cour d'appel de Paris

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2011, 488



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Wird zitiert von ... (2)  

  • EuGH, 17.11.2011 - C-430/10  

    Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das nationale

    Die Wirksamkeit dieses gerichtlichen Rechtsbehelfs setzt voraus, dass der Betroffene Kenntnis von der Begründung der ihm gegenüber ergangenen Entscheidung erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Begründung, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung der Begründung zu verlangen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Heylens, Randnr. 15, und vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10  

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen

    (24)  - Urteile vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 11), Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (zitiert in Fn. 7, Randnr. 51), und vom 17. März 2011, Peñarroja (C-372/09 und C-373/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).
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