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   EuGH, 17.06.2003 - C-383/01   

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https://dejure.org/2003,1665
EuGH, 17.06.2003 - C-383/01 (https://dejure.org/2003,1665)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.2003 - C-383/01 (https://dejure.org/2003,1665)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - C-383/01 (https://dejure.org/2003,1665)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Zulassungssteuer für neue Kraftfahrzeuge - Inländische Abgabe - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung

  • Europäischer Gerichtshof

    De Danske Bilimportører

  • EU-Kommission PDF

    De Danske Bilimportører gegen Skatteministeriet, Told- og Skattestyrelsen.

    Freier Warenverkehr - Zulassungssteuer für neue Kraftfahrzeuge - Inländische Abgabe - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung

  • EU-Kommission

    De Danske Bilimportører gegen Skatteministeriet, Told- og Skattestyrelsen

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Vorlage in einem Rechtsstreit über die Erhebung einer Abgabe auf die Zulassung von neuen Kraftfahrzeugen; Beurteilung des Vorliegens einer Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung; Abgrenzung zwischen Art. 28 EGV und Art. 90 EGV im Hinblick ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Die Zulassungssteuer für eingeführte neue Kfz ist nach Art. 90 EG, nicht nach Art. 28 EG zu beurteilen, wenn Mitgliedstaat nicht über eigene Kfz-Produktion verfügt

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; EGV Art. 30; ; EGV Art. 90; ; Gesetz über die Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge (Dänemark)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 28, Art. 30
    Freier Warenverkehr - Zulassungssteuer für neue Kraftfahrzeuge - Inländische Abgabe - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung

  • datenbank.nwb.de

    Zulassungssteuer auf neue Kraftfahrzeuge als Maßnahme, die wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung wirkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT EINE SEHR HOHE NATIONALE STEUER AUF DIE ZULASSUNG NEUER KRAFTFAHRZEUGE FÜR VEREINBAR MIT DEM EG-VERTRAG

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    De Danske Bilimportører

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Dänische Extrem-Steuer auf Neuwagen ist zulässig // Abgabe bis 180 Prozent rechtmäßig

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 28, EGV Art 30
    Einfuhrbeschränkung; Freier Warenverkehr; Kraftfahrzeug; Zulassungssteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret - Auslegung der Artikel 28 EG und 30 EG betreffend eine auf die Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs erhobene nationale Steuer - Zu hohe Besteuerung (105 % des Wertes bis zu einem bestimmten Schwellenbetrag, oberhalb dieses ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 1222 (Ls.)
  • BB 2004, 157
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.12.1990 - 47/88

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 17.06.2003 - C-383/01
    Daher hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) entschieden, dass das Königreich Dänemark gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 95 EWG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG) verstoßen hat, indem es auf eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge eine Zulassungssteuer erhebt, deren Bemessungsgrundlage ein über dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs liegender Pauschalwert ist, mit der Folge, dass eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge höher besteuert werden als in Dänemark verkaufte und dort zuvor zugelassene Gebrauchtfahrzeuge.

    Der Gerichtshof hat jedoch diese Behauptung einer Vertragsverletzung nach der Feststellung zurückgewiesen, dass Artikel 95 nicht gegen inländische Abgaben auf eingeführte Erzeugnisse ins Feld geführt werden kann, wenn es an einer gleichartigen oder konkurrierenden inländischen Produktion fehlt, und dass dieser Artikel insbesondere keine Stütze für eine Beanstandung des überhöhten Niveaus etwaiger Steuern bietet, mit denen die Mitgliedstaaten bestimmte Erzeugnisse belegen, wenn diese Steuern keinerlei diskriminierende oder schützende Wirkung zeitigen (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 10).

    Die extreme Höhe der Zulassungssteuer mache die Einfuhr von Kraftfahrzeugen nach Dänemark zu normalen Handelsbedingungen zugunsten des Kaufs von bereits zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen im Inland unmöglich; diese Fahrzeuge seien nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 17, und Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-228/98, Dounias, Slg. 2000, I-577, Randnr. 42) als dänische Erzeugnisse anzusehen.

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Østre Landsret beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof die folgenden beiden Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. Kann eine von einem Mitgliedstaat erhobene indirekte Steuer (eine Zulassungssteuer), die für neue Kraftfahrzeuge 105 % von 52 800 DKR und 180 % vom Rest des steuerpflichtigen Wertes beträgt, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung darstellen und deshalb nach Artikel 28 EG verboten sein (siehe dazu Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-47/88, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 13)? 2. Wenn die erste Frage bejaht wird, kann die Zulassungssteuer dann aus Gründen gerechtfertigt sein, die in Artikel 30 EG aufgeführt sind oder die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 28 EG ergeben (siehe Rechtssache 120/78, Rewe Zentral ["Cassis de Dijon"], Slg. 1979, 649)? Zur ersten Vorabentscheidungsfrage.

    Nachdem die Anwendbarkeit des Artikels 90 EG im Ausgangsverfahren somit festgestellt ist, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Artikel seinem Wortlaut nach verbietet, auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten höhere inländische Abgaben zu erheben, als gleichartige inländische Waren zu tragen haben, oder inländische Abgaben zu erheben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen (siehe Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 8).

    Auch zielt Artikel 90 EG, wie aus dem Urteil Kommission/Dänemark (Randnr. 9) hervorgeht, in seiner Gesamtheit darauf ab, durch Beseitigung jeder Form des Schutzes, die aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Besteuerung folgen könnte, den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

    Insbesondere bietet er keine Stütze für eine Beanstandung des etwa überhöhten Niveaus der Steuern, mit denen die Mitgliedstaaten bestimmte Erzeugnisse belegen, wenn diese Steuern keinerlei diskriminierende oder schützende Wirkung zeitigen (siehe Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 10).

  • EuGH, 03.02.2000 - C-228/98

    Dounias

    Auszug aus EuGH, 17.06.2003 - C-383/01
    Die extreme Höhe der Zulassungssteuer mache die Einfuhr von Kraftfahrzeugen nach Dänemark zu normalen Handelsbedingungen zugunsten des Kaufs von bereits zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen im Inland unmöglich; diese Fahrzeuge seien nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 17, und Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-228/98, Dounias, Slg. 2000, I-577, Randnr. 42) als dänische Erzeugnisse anzusehen.

    Das Skatteministeriet entgegnete, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteil Dounias, Randnr. 39) könnten steuerliche Abgaben nicht unter Artikel 28 EG fallen, da die Frage der Rechtmäßigkeit innerstaatlicher Abgaben nur nach Artikel 90 EG zu beurteilen sei.

    Der Anwendungsbereich des Artikels 28 EG erfasst solche Beeinträchtigungen nicht, für die sonstige spezifische Vertragsvorschriften gelten, und die in den Artikeln 23 EG, 25 EG und 90 EG bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art mit zollgleicher Wirkung unterliegen nicht dem Verbot des Artikels 28 EG (siehe Urteil vom 11. März 1992 in den Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90, Compagnie commerciale de l'Ouest u. a., Slg. 1992, I-1847, Randnr. 20, und Urteil Dounias, Randnr. 39).

  • EuGH, 05.04.1990 - 132/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 17.06.2003 - C-383/01
    Außerdem habe der Gerichtshof im Urteil vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, Randnr. 17) festgestellt, dass es den Mitgliedstaaten beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts freistehe, Erzeugnisse wie Kraftfahrzeuge einem System von Steuern zu unterwerfen, deren Betrag nach Maßgabe eines objektiven Kriteriums progressiv ansteige, und dass Artikel 95 des Vertrages es nicht gestatte, ein überhöhtes Besteuerungsniveau zu beanstanden, das die Mitgliedstaaten für bestimmte Erzeugnisse aufgrund sozialpolitischer Erwägungen beschließen könnten.
  • EuGH, 03.02.1981 - 90/79

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 17.06.2003 - C-383/01
    Dass eine solche Steuer allein eingeführte neue Fahrzeuge erfasst, weil es keine inländische Produktion gibt, kann nicht dazu führen, dass sie als Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 25 EG und nicht als inländische Abgabe im Sinne von Artikel 90 EG qualifiziert wird, da sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Fahrzeuggruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfasst (siehe in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 14).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 17.06.2003 - C-383/01
    Unter diesen Voraussetzungen hat der Østre Landsret beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof die folgenden beiden Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. Kann eine von einem Mitgliedstaat erhobene indirekte Steuer (eine Zulassungssteuer), die für neue Kraftfahrzeuge 105 % von 52 800 DKR und 180 % vom Rest des steuerpflichtigen Wertes beträgt, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung darstellen und deshalb nach Artikel 28 EG verboten sein (siehe dazu Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-47/88, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509, Randnr. 13)? 2. Wenn die erste Frage bejaht wird, kann die Zulassungssteuer dann aus Gründen gerechtfertigt sein, die in Artikel 30 EG aufgeführt sind oder die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 28 EG ergeben (siehe Rechtssache 120/78, Rewe Zentral ["Cassis de Dijon"], Slg. 1979, 649)? Zur ersten Vorabentscheidungsfrage.
  • EuGH, 04.04.1968 - 31/67

    Stier / Hauptzollamt Hamburg-Ericus

    Auszug aus EuGH, 17.06.2003 - C-383/01
    Der Gerichtshof hat zwar in Randnummer 12 des Urteils Kommission/Dänemark unterstrichen, dass die Mitgliedstaaten - wie er im Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 31/67 (Stier, Slg. 1968, 351) entschieden hatte - Erzeugnisse, die in Ermangelung einer entsprechenden inländischen Produktion nicht von den Verbotsbestimmungen des Artikels 95 erfasst werden, nicht mit einer derart hohen Steuer belegen dürfen, dass der freie Warenverkehr innerhalb des Gemeinsamen Marktes hinsichtlich dieser Erzeugnisse beeinträchtigt würde.
  • EuGH, 23.04.2002 - C-234/99

    Nygård

    Auszug aus EuGH, 17.06.2003 - C-383/01
    Was die jeweiligen Anwendungsbereiche der Artikel 25 EG und 90 EG angeht, ergibt sich im Übrigen aus der ständigen Rechtsprechung, dass die Vorschriften über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrages nicht gleichzeitig in beide Kategorien fallen kann (siehe Urteil vom 23. April 2002 in der Rechtssache C-234/99, Nygård, Slg. 2002, I-3657, Randnr. 17).
  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La

    Auszug aus EuGH, 17.06.2003 - C-383/01
    Der Anwendungsbereich des Artikels 28 EG erfasst solche Beeinträchtigungen nicht, für die sonstige spezifische Vertragsvorschriften gelten, und die in den Artikeln 23 EG, 25 EG und 90 EG bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art mit zollgleicher Wirkung unterliegen nicht dem Verbot des Artikels 28 EG (siehe Urteil vom 11. März 1992 in den Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90, Compagnie commerciale de l'Ouest u. a., Slg. 1992, I-1847, Randnr. 20, und Urteil Dounias, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-198/14

    Visnapuu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 AEUV und 110 AEUV -

    7 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache De Danske Bilimportører (C-383/01, EU:C:2003:116, Nr. 2).

    11 - Vgl. Urteile De Danske Bilimportører (C-383/01, EU:C:2003:352, Rn. 36) und Brzezi?"ski (C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 27).

    12 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache De Danske Bilimportører (C-383/01, EU:C:2003:116, Nr. 28).

    13 - Vgl. Urteile Lornoy u. a. (C-17/91, EU:C:1992:514, Rn. 14) und De Danske Bilimportører (C-383/01, EU:C:2003:352, Rn. 32).

    14 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache De Danske Bilimportører (C-383/01, EU:C:2003:116, Nr. 30).

    17 - Vgl. in diesem Sinne Urteile De Danske Bilimportører (C-383/01, EU:C:2003:352, Rn. 34) und Brzezi?"ski (C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 23 und 24), sowie Beschluss Kawala (C-134/07, EU:C:2007:770, Rn. 26).

    25 - Vgl. Urteile De Danske Bilimportører (C-383/01, EU:C:2003:352, Rn. 37) und Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 35).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    63 Was den jeweiligen Anwendungsbereich der Artikel 25 EG und 90 EG angeht, so sind außerdem nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrages nicht gleichzeitig in beide Kategorien fallen kann (vgl. Urteile vom 23. April 2002 in der Rechtssache C-234/99, Nygård, Slg. 2002, I-3657, Randnr. 17, vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-101/00, Tulliasiamies und Siilin, Slg. 2002, I-7487, Randnr. 115, und vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01, De Danske Bilimportører, Slg. 2003, I-6065, Randnr. 33).

    Deshalb ist davon auszugehen, dass sie zu einem allgemeinen System inländischer Abgaben auf Waren gehört und daher anhand von Artikel 90 EG zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil De Danske Bilimportører, Randnr. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02

    Steuer auf gefährliche Hunde: Typisierung nach Rassezugehörigkeit, 1.200 DM

    EuGH, Urteil vom 3.3.1988 in der Rechtssache 252/86 (Bergandi / Directeur général des impots), Rdnr. 34, Slg. 1988, I-1343; Urteil vom 3.2.2000 in der Rechtssache C-228/98 (Dounias / Ypourgou Oikonomikon), Rdnr. 39, Slg. 2000, I-577, und Urteil vom 17.6.2003 in der Rechtssache C-383/01 (Danske Bilimportører / Skatteministeriet), Rdnr. 32, Slg. 2003, I-6065.
  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge

    Eine solche Steuer ist eine inländische Abgabe und daher an Art. 110 AEUV zu messen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 2003, De Danske Bilimportører, C-383/01, Slg. 2003, I-6065, Randnr. 34, und vom 5. Oktober 2006, Nádasdi und Németh, C-290/05 und C-333/05, Slg. 2006, I-10115, Randnrn.

    Da außerdem der Anwendungsbereich von 34 AEUV die in Art. 110 AEUV bezeichneten inländischen Abgaben nicht umfasst, kann eine Zulassungssteuer wie die im Ausgangsverfahren fragliche nicht anhand der Vorschriften über mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie solche Beschränkungen beurteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile De Danske Bilimportører, Randnr. 32, und vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 50).

  • EuGH, 01.06.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A

    13 Das Østre Landsret ist der Ansicht, dass das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 (De Danske Bilimportører, Slg. 2003, I-6065) keine für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits relevanten Antworten enthalte, und hat daher beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen:.

    18 Im vorliegenden Fall ist jedoch, wie die dänische und die niederländische Regierung sowie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt haben, der Entstehungstatbestand der Zulassungsabgabe nicht die Lieferung des Fahrzeugs, sondern dessen erste Zulassung im dänischen Staatsgebiet (vgl. Urteile De Danske Bilimportører, Randnr. 34, und vom 16. Juni 2005 in der Rechtssache C-138/04, Kommission/Dänemark, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-464/02

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

    73 Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) und vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 (De Danske Bilimportører, Slg. 2003, I-6065, Randnr. 43) entschieden, dass eine Steuer wie die dänische Zulassungsteuer für neue Kraftfahrzeuge nicht gegen die Artikel 28 EG und 90 EG verstößt.
  • EuGH, 18.01.2007 - C-313/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER POLNISCHEN AKZISE ENTGEGEN, SOWEIT SIE

    Der Anwendungsbereich dieses Artikels erfasst nämlich nicht solche Beeinträchtigungen, für die sonstige spezifische Vorschriften gelten, und die in den Art. 23 EG, 25 EG und 90 EG bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art oder mit zollgleicher Wirkung unterliegen nicht dem Verbot des Art. 28 EG (vgl. Urteile vom 3. Februar 2000, Dounias, C-228/98, Slg. 2000, I-577, Randnr. 39, und vom 17. Juni 2003, De Danske Bilimportører, C-383/01, Slg. 2003, I-6065, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-313/05

    Brzezinski

    4 - Vgl. Urteile vom 11. März 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90 (Compagnie Commerciale de l'Ouest u. a., Slg. 1992, I-1847, Randnr. 20) und vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 (De Danske Bilimportører, Slg. 2003, I-6065, Randnr. 32).

    6 - Vgl. Urteil vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 (De Danske Bilimportører, Slg. 2003, I-6065, Randnr. 34) und Urteil Weigel, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 65.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A -

    3 - Urteil vom 17. Juni 2003 in der Rechtssache C-383/01 (Slg. 2003, I-6065, Randnrn.

    5 - Vgl. allgemein zur näheren Ausgestaltung der Zulassungsabgaben in Dänemark und anderen Mitgliedstaaten die Schlussanträge des Generalsanwalts Jacobs vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-383/01 (De Danske Bilimportører I, Slg. 2003, I-6065, Nrn. 10 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21

    Kommission/ Dansk Erhverv

    75 Urteil vom 17. Juni 2003, De Danske Bilimportører (C-383/01, EU:C:2003:352, Rn. 32 und 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2015 - C-5/14

    Kernkraftwerke Lippe-Ems - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16

    Istanbul Lojistik

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

  • EuGH, 10.12.2007 - C-134/07

    Kawala - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Erhebung höherer

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2015 - C-76/14

    Manea - Freier Warenverkehr - Steuer auf Schadstoffemissionen, die für

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten - Abgabe auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-365/02

    Lindfors

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2004 - 14 A 854/02

    Rechtmäßigkeit einer erhöhten Besteuerung von Kampfhunden; Gültigkeit einer

  • EGMR, 03.04.2012 - 57583/10

    IOVITONI ET AUTRES c. ROUMANIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-333/05

    Németh

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