Rechtsprechung
| EuGH, 17.07.1997 - C-248/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Binnenschiffahrt - Strukturbereinigung - Beitrag an den Abwrackfonds - Gültigkeit der Gemeinschaftsregelung
- Europäischer Gerichtshof
SAM Schiffahrt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1995 - 4 A 3564/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1995 - 4 A 3583/91
- EuGH, 27.02.1997 - C-248/95
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-248/95
- EuGH, 17.07.1997 - C-248/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1997 - 4 A 3564/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1997 - 4 A 3583/91
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1997, I-4475
- EuZW 1998, 178
Wird zitiert von ... (21)
- EuGH, 12.03.2002 - C-27/00
Verordnung (EG) Nr. 925/1999 - Schallemissionen von Flugzeugen - Verbot von …
63 Was die gerichtliche Nachprüfbarkeit der in der vorstehenden Randnummer genannten Voraussetzungen betrifft, so verfügt der Gemeinschaftsgesetzgeber ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik über einen weitreichenden Ermessensspielraum zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schifffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).64 Bei der Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Richter die Beurteilung des Gemeinschaftsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob diese Beurteilung mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob die fragliche Behörde die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteil SAM Schifffahrt und Stapf, Randnr. 24).
65 Ferner ist der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen, dass sich das Ermessen, über das der Rat verfügt, wenn er - wie hier - bei der Durchführung einer gemeinsamen Politik einen komplexen wirtschaftlichen Sachverhalt beurteilen muss, nicht ausschließlich auf die Art und die Tragweite der zu erlassenden Bestimmungen erstreckt, sondern in bestimmtem Umfang auch auf die Feststellung von Grunddaten, insbesondere in dem Sinne, dass es ihm freisteht, sich gegebenenfalls auf globale Feststellungen zu stützen (vgl. u. a. Urteil SAM Schifffahrt und Stapf, Randnr. 25).
79 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der zu den wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil SAM Schifffahrt und Stapf, Randnr. 50, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-292/97, Karlsson u. a., Slg. 2000, I-2737, Randnr. 39).
- EuGH, 10.01.2006 - C-344/04
Luftbeförderung - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Artikel 5, 6 und 7 - Ausgleichs- …
So verhält es sich u. a. im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23, und vom 12. März 2002 in den Rechtssachen C-27/00 und C-122/00, Omega Air u. a., Slg. 2002, I-2569, Randnr. 63).Zunächst sind die einzelnen Beförderungsformen unter Berücksichtigung u. a. ihrer Funktionsweise, ihrer Zugänglichkeit und der Aufteilung ihrer Netze, was die Bedingungen ihrer Benutzung anbelangt, nicht austauschbar (vgl. in diesem Sinne Urteil SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 34).
- EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
Richtlinie 2002/15/EG - Regelung der Arbeitszeit von im Transportgewerbe Tätigen …
Nach ständiger Rechtsprechung betraut der EG-Vertrag den Rat mit der Einführung einer gemeinsamen Verkehrspolitik und verleiht ihm zu diesem Zweck eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln (Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78, Schumalla, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).Die freie Berufsausübung gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts (Urteile vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 16; vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 78, und SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 72).
Angesichts des weiten Ermessens, das dem Gemeinschaftsgesetzgeber beim Erlass zweckdienlicher Maßnahmen im Hinblick auf eine gemeinsame Verkehrspolitik zusteht (Urteil SAM Schiffahrt und Stapf, Randnrn. 23 bis 25), durfte dieser davon ausgehen, dass Maßnahmen im Hinblick auf das Ziel der Straßenverkehrssicherheit angemessen und sachgerecht sind, die die Zeit, die für unmittelbar mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehende Tätigkeiten aufgewendet wird, begrenzen, ohne dabei die Freiheit des Fahrers, der sich für den Selbständigenstatus entschieden hat, einzuschränken, die allgemeinen, mit diesem Status verbundenen Aufgaben nach Belieben zu organisieren.
- EuGH, 22.10.2002 - C-241/01
Landwirtschaft - Bekämpfung der spongiformen Rinderenzephalopathie - …
29 Hilfsweise macht die Kommission geltend, die von den französischen Behörden vor dem vorlegenden Gericht angeführten Tatsachen und Gesichtspunkte seien nach dem Erlass der Entscheidungen 98/692 und 1999/514 eingetreten; nach ständiger Rechtsprechung sei jedoch die Gültigkeit einer Handlung anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung zu beurteilen (Urteil vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 46).37 In Bezug auf die Möglichkeit, sich auf neue, nach dem Erlass eines Gemeinschaftsrechtsakts eingetretene Gesichtspunkte zu berufen, um dessen Rechtmäßigkeit zu bestreiten, ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts auf jeden Fall anhand der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt seines Erlasses bestand (Urteile vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, sowie SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 46).
- EuGH, 01.10.2009 - C-247/08
Freier Kapitalverkehr - Befreiung von der Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen …
Insoweit ist daran zu erinnern, dass bei der Beurteilung der Gültigkeit eines Aktes, die der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vorzunehmen hat, normalerweise von der zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Aktes bestehenden Lage auszugehen ist (Urteil vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf, C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 46).Selbst wenn man annimmt, dass die Gültigkeit eines Aktes in bestimmten Fällen anhand neuer, nach seinem Erlass eingetretener Gesichtspunkte beurteilt werden kann (Urteil SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 47), besteht im vorliegenden Fall kein Anlass zu einer solchen Beurteilung.
- EuGH, 03.12.1998 - C-368/96
Arzneimittel - Genehmigung für das Inverkehrbringen - Abgekürztes Verfahren - Im …
61 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, der zu den wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, daß vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, sofern eine unterschiedliche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-248/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 50).Folglich kann der Gebrauch des Eigentums Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismässigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das Eigentum in seinem Wesensgehalt antastet (vgl. insbesondere Urteile SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 72, und vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96, Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953, Randnr. 21).
- EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2009/12/EG - Flughafenentgelte - Geltungsbereich - …
Mit der Ermächtigung des Rates, sowohl über den Zeitpunkt als auch über den Inhalt und den Umfang seines Tätigwerdens für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu entscheiden, hat der Vertrag dem Rat eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln verliehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-9097, Randnr. 58; vgl. auch - zur Gesetzgebungsbefugnis des Rates im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik - Urteile vom 28. November 1978, Schumalla, 97/78, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf, C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).Bei der gerichtlichen Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Unionsrichter die Beurteilung des Unionsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob sie mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob der Gesetzgeber die Grenzen seiner Rechtsetzungsbefugnis offensichtlich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. Februar 1996, Kommission/Rat, C-122/94, Slg. 1996, I-881, Randnr. 18, vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58, SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 24, und vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 64).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2012 - C-274/11
Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Ermächtigung zu einer Verstärkten …
(5) - Vgl. Nr. 23 der Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf (C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475), ergangen ist. - Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-176/09
Nichtigkeitsklage - Verkehr - Richtlinie 2009/12/EG - Anwendungsbereich - …
(9) - Für den Verkehrssektor vgl. z. B. Urteile vom 17. Juli 1997, SAM Schifffahrt und Stapf (C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23), vom 12. März 2002, 0mega Air u. a. (C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 63), und vom 9. September 2004, Spanien und Finnland/Parlament und Rat (C-184/02 und C-223/02, Slg. 2004, I-7789, Randnr. 56).(12) - Vgl. Urteile SAM Schifffahrt und Stapf (oben in Fn. 10 angeführt, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Omega Air u. a. (oben in Fn. 10 angeführt, Randnr. 65).
- EuGH, 14.05.2009 - C-34/08
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milchquoten - Abgabe - Gültigkeit …
Zweitens ist der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entnehmen, dass sich das Ermessen, über das der Rat verfügt, wenn er bei der Durchführung einer gemeinsamen Politik einen komplexen wirtschaftlichen Sachverhalt beurteilen muss, nicht ausschließlich auf die Art und die Tragweite der zu erlassenden Bestimmungen bezieht, sondern in bestimmtem Umfang auch auf die Feststellung von Grunddaten, insbesondere in dem Sinne, dass es ihm freisteht, sich gegebenenfalls auf globale Feststellungen zu stützen (vgl. u. a. Urteil vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf, C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 25). - EuG, 30.09.2010 - T-85/09
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03
Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung - Minderjährige - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2008 - C-127/07
Gutachter bestätigt Emissionshandel für Stahlindustrie // Gleichheitsgrundsatz …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2009 - C-558/07
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung, Bewertung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-440/08
Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Direkte Besteuerung - Steuerregelung …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02
Königreich Spanien (C-184/02) und Republik Finnland (C-223/02) gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-27/00
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-467/05
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07
Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-214/05
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke "SISSI ROSSI" - Widerspruch des …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2002 - C-241/01
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