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   EuGH, 18.10.2007 - C-173/06   

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https://dejure.org/2007,6056
EuGH, 18.10.2007 - C-173/06 (https://dejure.org/2007,6056)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2007 - C-173/06 (https://dejure.org/2007,6056)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - C-173/06 (https://dejure.org/2007,6056)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaft - Aktiver Veredelungsverkehr - Assoziierungsabkommen - Vorzeitige Ausfuhr von Reis in ein Drittland, mit dem ein Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist - Art. 216 des Zollkodex - Nacherhebung der Einfuhrabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Agrover

    Zollkodex der Gemeinschaft - Aktiver Veredelungsverkehr - Assoziierungsabkommen - Vorzeitige Ausfuhr von Reis in ein Drittland, mit dem ein Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist - Art. 216 des Zollkodex - Nacherhebung der Einfuhrabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ...

  • EU-Kommission PDF

    Agrover

    Zollkodex der Gemeinschaft - Aktiver Veredelungsverkehr - Assoziierungsabkommen - Vorzeitige Ausfuhr von Reis in ein Drittland, mit dem ein Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist - Art. 216 des Zollkodex - Nacherhebung der Einfuhrabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ...

  • EU-Kommission

    Agrover

    Freier Warenverkehr , Gemeinsamer Zolltarif

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Art. 216 des Zollkodex der Gemeinschaften auf diejenigen Vorgänge des aktiven Veredelungsverkehrs; Ausfuhr von Veredelungserzeugnissen aus der Europäischen Gemeinschaft vor der Einfuhr der Einfuhrwaren; Vorzeitige Ausfuhr von Reis in ein dem ...

  • Judicialis

    Zollkodex Art. 216 des; ; Zollkodex Art. 220 Abs. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollkodex der Gemeinschaft - Aktiver Veredelungsverkehr - Assoziierungsabkommen - Vorzeitige Ausfuhr von Reis in ein Drittland, mit dem ein Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist - Art. 216 des Zollkodex - Nacherhebung der Einfuhrabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorzeitige Ausfuhr von Reis in ein Drittland, mit dem ein Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Agrover

    Zollkodex der Gemeinschaft - Aktiver Veredelungsverkehr - Assoziierungsabkommen - Vorzeitige Ausfuhr von Reis in ein Drittland, mit dem ein Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist - Art. 216 des Zollkodex - Nacherhebung der Einfuhrabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria regionale Genua eingereicht am 3. April 2006 - Agrover srl / Agenzia Dogane Circoscrizione Doganale Genua

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2913/92 Art 21, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 220, ZK Art 216, ZK Art 220
    Drittland; Reis; Veredelungsverkehr; Wiedereinfuhr; Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria regionale Genua (Italien) - Auslegung der Artikel 216 und 220 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) - Im aktiven ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-173/06
    Voraussetzung ist zunächst, dass die Abgaben wegen eines Irrtums der zuständigen Behörden nicht erhoben worden sind, sodann, dass deren Irrtum von einem gutgläubigen Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnte, und schließlich, dass dieser alle für seine Zollerklärung geltenden Bestimmungen beachtet hat (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Juli 1989, Binder, 161/88, Slg. 1989, 2415, Randnrn. 15 und 16, vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a., C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, I-2465, Randnr. 83; Beschlüsse vom 9. Dezember 1999, CPL Imperial 2 und Unifrigo/Kommission, C-299/98 P, Slg. 1999, I-8683, Randnr. 22, und vom 11. Oktober 2001, William Hinton & Sons, C-30/00, Slg. 2001, I-7511, Randnrn.
  • EuGH, 03.03.2005 - C-499/03

    Biegi Nahrungsmittel und Commonfood - Rechtsmittel - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-173/06
    Die Art des Irrtums ist unter Berücksichtigung des Komplexitätsgrades der betreffenden Regelung und der Länge des Zeitraums, in dem die Behörden in ihrem Irrtum verharrten, zu beurteilen (Urteil vom 3. März 2005, Biegi Nahrungsmittel und Commonfood/Kommission, C-499/03 P, Slg. 2005, I-1751, Randnrn.
  • EuGH, 11.10.2001 - C-30/00

    William Hinton & Sons

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-173/06
    Voraussetzung ist zunächst, dass die Abgaben wegen eines Irrtums der zuständigen Behörden nicht erhoben worden sind, sodann, dass deren Irrtum von einem gutgläubigen Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnte, und schließlich, dass dieser alle für seine Zollerklärung geltenden Bestimmungen beachtet hat (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Juli 1989, Binder, 161/88, Slg. 1989, 2415, Randnrn. 15 und 16, vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a., C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, I-2465, Randnr. 83; Beschlüsse vom 9. Dezember 1999, CPL Imperial 2 und Unifrigo/Kommission, C-299/98 P, Slg. 1999, I-8683, Randnr. 22, und vom 11. Oktober 2001, William Hinton & Sons, C-30/00, Slg. 2001, I-7511, Randnrn.
  • EuGH, 08.09.2005 - C-544/03

    Mobistar - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) -

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-173/06
    Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 8. September 2005, Mobistar und Belgacom Mobile, C-544/03 und C-545/03, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 39), sowie das gesamte Gemeinschaftsrecht zu berücksichtigen sind (Urteil vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, Slg. 1982, 3415, Randnr. 20).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-173/06
    Agrover beruft sich hierfür auf das Urteil vom 1. April 1993, Hewlett Packard France (C-250/91, Slg. 1993, I-1819).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-311/04

    Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen -

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-173/06
    Ferner gebietet es der Vorrang der von der Gemeinschaft geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts, diese nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit den genannten Verträgen auszulegen (Urteil vom 12. Januar 2006, Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht, C-311/04, Slg. 2006, I-609, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 18.10.2007 - C-173/06
    Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 8. September 2005, Mobistar und Belgacom Mobile, C-544/03 und C-545/03, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 39), sowie das gesamte Gemeinschaftsrecht zu berücksichtigen sind (Urteil vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, Slg. 1982, 3415, Randnr. 20).
  • EuGH, 29.06.1995 - C-437/93

    Hauptzollamt Heilbronn / Temic Telefunken

  • EuGH, 13.03.1997 - C-103/96

    Directeur général des douanes und droits indirects / Eridania Beghin-Say

  • EuGH, 09.12.1999 - C-299/98

    CPL Imperial 2 und Unifrigo / Kommission

  • EuGH, 16.03.2017 - C-47/16

    Veloserviss - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 220 Abs. 2 Buchst. b des Zollkodex das berechtigte Vertrauen des Zollschuldners in die Richtigkeit aller Gesichtspunkte schützen soll, die bei der Entscheidung darüber, ob Zölle nacherhoben werden oder nicht, Berücksichtigung finden (Urteile vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 31, und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 43).

    Erforderlich ist zunächst, dass die Abgaben wegen eines Irrtums der zuständigen Behörden nicht erhoben worden sind, sodann, dass der ihnen unterlaufene Irrtum von einem gutgläubigen Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte, und schließlich, dass dieser alle für seine Zollerklärung geltenden Bestimmungen beachtet hat (vgl. u. a. Urteile vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 35, und vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, EU:C:2011:843, Rn. 47).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der ersten der in Rn. 24 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen das berechtigte Vertrauen des Zollschuldners nur dann schutzwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist, wenn es gerade die zuständigen Behörden waren, die die Grundlage für das Vertrauen des Abgabenschuldners geschaffen haben (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 31, und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 44).

    Somit begründen lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörden zurückzuführen sind, einen Anspruch darauf, dass von der Nacherhebung der Zölle abgesehen wird (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 31, und vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, EU:C:2011:843, Rn. 54).

    Drittens ist zu prüfen, ob der Zollanmelder den zuständigen Zollbehörden alle Angaben gemacht hat, die nach dem Unionsrecht oder den nationalen Rechtsvorschriften, die es gegebenenfalls ergänzen oder umsetzen, für die beantragte Zollbehandlung der betreffenden Ware erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a., C-153/94 und C-204/94, EU:C:1996:198, Rn. 108, und vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 33).

    Im vorliegenden Fall hat das vorlegende Gericht anhand sämtlicher konkreten Umstände des Ausgangsrechtsstreits zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b des Zollkodex, wie sie in Rn. 24 des vorliegenden Urteils genannt und in dessen Rahmen vom Gerichtshof präzisiert wurden, hier erfüllt sind, so dass der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Einführer ein berechtigtes Vertrauen nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b des Zollkodex geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 34).

  • EuGH, 15.12.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die

    Voraussetzung ist zunächst, dass die nicht ordnungsgemäße Ausstellung der EUR.1-Bescheinigungen auf einem Irrtum der zuständigen Behörden selbst beruht, sodann, dass deren Irrtum so geartet ist, dass er von einem gutgläubigen Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnte, und schließlich, dass Letzterer alle Bestimmungen der geltenden Regelung beachtet hat (vgl. u. a. Urteile Faroe Seafood u. a., Randnr. 83, vom 3. März 2005, Biegi Nahrungsmittel und Commonfood/Kommission, C-499/03 P, Slg. 2005, I-1751, Randnr. 46, sowie vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, Slg. 2007, I-8783, Randnr. 30).

    91 und 92, sowie Agrover, Randnr. 31).

  • EuGH, 10.12.2015 - C-427/14

    Veloserviss - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften -

    43 Drittens ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es einem Abgabenschuldner unbenommen bleibt, sich der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Zollabgaben unter den spezifischen kumulativen Voraussetzungen von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b des Zollkodex zu widersetzen, der das berechtigte Vertrauen des Abgabenschuldners in die Richtigkeit aller Gesichtspunkte schützen soll, die bei der Entscheidung darüber, ob Zölle nacherhoben werden oder nicht, Berücksichtigung finden (vgl. Urteil Agrover, C - 173/06, EU:C:2007:612, Rn. 30 und 31).

    Somit begründen lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörden zurückzuführen sind, einen Anspruch darauf, dass von der Nacherhebung der Zölle abgesehen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Mecanarte, C - 348/89, EU:C:1991:278, Rn. 19 und 23, sowie Agrover, C - 173/06, EU:C:2007:612, Rn. 31).

  • EuGH, 26.10.2017 - C-407/16

    Aqua Pro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 220 Abs. 2 Buchst. b des Zollkodex das berechtigte Vertrauen des Zollschuldners in die Richtigkeit aller Gesichtspunkte schützen soll, die bei der Entscheidung darüber, ob Zölle nacherhoben werden oder nicht, Berücksichtigung finden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 31, und vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, EU:C:2015:803, Rn. 43).

    Voraussetzung ist zunächst, dass die Abgaben wegen eines Irrtums der zuständigen Behörden nicht erhoben worden sind, sodann, dass der ihnen unterlaufene Irrtum von einem gutgläubigen Abgabenschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte, und schließlich, dass dieser alle für seine Zollerklärung geltenden Bestimmungen beachtet hat (vgl. u. a. Urteile vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 35, und vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, EU:C:2011:843, Rn. 47).

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 129/07

    Nacherhebung von Abgaben / Vertrauensschutz

    Es handelt sich dabei um drei Voraussetzungen, nämlich einen auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführenden Irrtum der Zollbehörden, der vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte, dessen Gutgläubigkeit sowie die Einhaltung aller geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung durch den Zollschuldner (ständige Rechtsprechung vgl. EuGH-Urteil vom 18.10.2007 C 173/06 Slg. 2007 S. 1-08783 und vom 27.06.1991 C 348/89, Slg. 1991, I-3277 Rdnr. 12).

    (vgl. EuGH Urteil vom 18.10.2007, C-173/06, Rz. 32; Beschluss vom 9.12.1999, C-299/98 P, Leitsatz 2).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2009 - C-357/07

    DER POSTDIENST DER BRITISCHEN ROYAL MAIL IST NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN

    22 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a. (283/81, Slg. 1982, 3415, Randnr. 20), und vom 18. Oktober 2007, Agrover (C-173/06, Slg. 2007, I-8783, Randnr. 17).
  • FG Hamburg, 06.05.2020 - 4 K 34/15

    Zollrecht: Vertrauensschutz bei der Nacherhebung von Einfuhrabgaben im

    Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK setze voraus, dass der Abgabenschuldner "alle für seine Zollerklärung geltenden Bestimmungen" beachtet hat (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, Rn. 30 m.w.N.).

    Der EuGH hat sich hierzu im Urteil vom 23. Mai 1989 (Top Hit Holzvertrieb, 378/87, Rn. 26, zitiert in EuGH, Urteil vom 1. April 1993, C-250/91, Hewlett Packard France, Rn. 29; Urteil vom 18. Oktober 2007, Agrover, Rn. 33) wie folgt geäußert (Hervorhebung hinzugefügt): Aus der dargelegten Regelung ergibt sich insgesamt, daß der Zollanmelder den Zollbehörden alle Angaben zu machen hat, die für die beantragte Zollbehandlung der fraglichen Ware erforderlich sind.

  • FG Hamburg, 06.05.2020 - 4 K 116/15

    Zollrecht: Vertrauensschutz bei der Nacherhebung von Einfuhrabgaben im

    Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK sehe vor, dass der Abgabenschuldner "alle für seine Zollerklärung geltenden Bestimmungen" beachtet hat (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, Rn. 30 m.w.N.).

    Der EuGH hat sich hierzu im Urteil vom 23. Mai 1989 (Top Hit Holzvertrieb, 378/87, Rn. 26, zitiert in EuGH, Urteil vom 1. April 1993, C-250/91, Hewlett Packard France, Rn. 29; Urteil vom 18. Oktober 2007, Agrover, Rn. 33) wie folgt geäußert (Hervorhebung hinzugefügt): Aus der dargelegten Regelung ergibt sich insgesamt, daß der Zollanmelder den Zollbehörden alle Angaben zu machen hat, die für die beantragte Zollbehandlung der fraglichen Ware erforderlich sind.

  • EuG, 05.06.2013 - T-65/11

    Recombined Dairy System / Kommission - Zollunion - Einfuhr von

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf, dass von einer Nacherhebung abgesehen wird (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, Slg. 2007, I-8783, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit begründen lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörden zurückzuführen sind, einen Anspruch darauf, dass von der Nacherhebung der Zölle abgesehen wird (vgl. Urteil Agrover, oben in Randnr. 23 angeführt, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - 11 K 47/07

    Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG - Zum Schutz des

    Somit begründen lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörden zurückzuführen sind und von einem verständigen Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnten, einen Anspruch darauf, dass von der Nacherhebung der Zölle abgesehen wird (EuGH-Urteil vom 18. Oktober 2007 Rs. C-173/06 - Agrover - Slg. 2007 Seite I-08783, ZfZ 2007, 321, BFH/NV 2008, Beilage 1, 56, HFR 2008, 91-93).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14

    SECIL

  • FG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4 K 992/23

    Einreihung von Azelainsäure mit einem Reinheitsgrad von 88 %

  • EuGH, 29.07.2019 - C-589/17

    Prenatal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einfuhr von Textilwaren, als deren

  • EuG, 12.11.2013 - T-147/12

    Wünsche Handelsgesellschaft International / Kommission - Zollunion - Einfuhr von

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 166/08

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 36/08

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

  • FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 526/16

    Anmeldung von eingeführten Waren zur Überführung in die aktive Veredelung -

  • FG Hessen, 29.04.2014 - 7 K 2247/11

    Zollschuld bei Fehlen einer Bewilligung zur Inanspruchnahme eines Verfahrens der

  • FG Düsseldorf, 23.02.2011 - 4 K 618/10

    Buchmäßige Erfassung des Differenzbetrags im Rahmen einer Zollschuld

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