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   EuGH, 18.11.1999 - C-275/98   

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https://dejure.org/1999,1008
EuGH, 18.11.1999 - C-275/98 (https://dejure.org/1999,1008)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.1999 - C-275/98 (https://dejure.org/1999,1008)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 1999 - C-275/98 (https://dejure.org/1999,1008)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie 93/36/EWG - Vergabe öffentlicher Lieferaufträge durch eine andere Einrichtung als einen öffentlichen Auftraggeber

  • Europäischer Gerichtshof

    Unitron Scandinavia und 3-S

  • EU-Kommission PDF

    Unitron Scandinavia und 3-S

    Richtlinien 92/50 und 93/36 des Rates, Artikel 2 Absatz 2
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Richtlinie 93/36 - Artikel 2 Absatz 2 - Selbständige Bedeutung gegenüber der Richtlinie 92/50 - Öffentlicher Auftraggeber, der die Ausführung einer Tätigkeit des öffentlichen Dienstleistungsbereichs ...

  • EU-Kommission

    Unitron Scandinavia und 3-S

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge durch eine andere Einrichtung als einen öffentlichen Auftraggeber; Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit; Anforderungen an eine Einrichtung des öffentlichen Rechts; Herstellung von ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/36/EWG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Auftrag zur Abwicklung von Lieferungen des öffentlichen Bereichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Richtlinie 93/36/EWG Art. 2 Abs. 2
    Einhaltung des Diskriminierungsverbots

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Klagenævnet for Udbud - Auslegung des Artikels 2 Absatz 2 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und der Richtlinie 92/50/EWG des Rates über die Koordinierung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2493 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 181
  • NVwZ 2001, 3 (Ls.)
  • EuZW 2000, 248
  • NZBau 2000, 91
  • BauR 2000, 299 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-275/98
    Insofern genügt der Hinweis, daß es allein Sache des mit dem Rechtsstreit befaßten nationalen Gerichts ist, das die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung übernehmen muß, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlaß seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59).

    Der Gerichtshof kann ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn offensichtlich ist, daß die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteil Bosman, Randnr. 61, und Urteil vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-60/98, Butterfly Music, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 13).

  • EuGH, 29.06.1999 - C-60/98

    Butterfly Music

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-275/98
    Der Gerichtshof kann ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn offensichtlich ist, daß die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteil Bosman, Randnr. 61, und Urteil vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-60/98, Butterfly Music, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 13).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Dieses doppelte Ziel verfolgt das Gemeinschaftsrecht insbesondere durch die Anwendung des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3-S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31, vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.
  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Der damit bestätigte Grundsatz der Gleichbehandlung schließt auch eine Verpflichtung zur Transparenz ein (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Lieferauftrage, Urteil vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3-S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnrn.
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund des Auftragswerts nicht den in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die Auftraggeber nämlich gleichwohl verpflichtet, die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen (Beschluss Vestergaard, Randnr. 20, und Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 32) und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3 S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 29, oben in Randnr. 36 angeführte Urteile Telaustria, Randnr. 62, Coname, Randnr. 16, und Parking Brixen, Randnr. 46, sowie Urteil vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 18).
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