Rechtsprechung
| EuGH, 18.12.2007 - C-135/06 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Vermögensrechtliche Streitigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Weißenfels / Parlament
Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Vermögensrechtliche Streitigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenstatut Art. 67 Abs. 3
Beamtenstatut: Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Vermögensrechtliche Streitigkeit - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel des Herrn Roderich Weißenfels gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Januar 2006 in der Rechtssache T-33/04, Roderich Weißenfels gegen Europäisches Parlament, eingelegt am 10. März 2006
Verfahrensgang
- EuG, 25.01.2006 - T-33/04
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
- EuGH, 18.12.2007 - C-135/06 P
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2007, I-12041
Wird zitiert von ... (8)
- EuGH, 17.12.2009 - C-197/09
Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Rechtsstreit, der zur Entscheidung reif ist - …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird dem Gemeinschaftsrichter mit dieser Befugnis die Aufgabe übertragen, die bei ihm anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 67). - EuGH, 20.05.2010 - C-583/08
Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den Übergang von einer …
Im Sinne dieser Vorschrift sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" nicht nur Haftungsklagen von Bediensteten gegen ein Organ, sondern auch Klagen, die darauf gerichtet sind, dass ein Organ einem Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 65). - Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-362/08
Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu Dokumenten - Auswirkung …
Vgl. Urteile vom 11. Mai 1989, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof (193/87 und 194/87, Slg. 1989, 1045, 1075, Randnr. 26), und vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament (C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-583/08
Rechtsmittel - Beamtenstatut - Einstufung in die Besoldungsgruppe - …
(28) - In diesem Sinne auch Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament (C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 69). - EuGöD, 15.09.2011 - F-6/10
Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Klausel, wonach der Vertrag endet, …
Nach dieser Bestimmung hat das Gericht bei dieser Art von Streitigkeiten die Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung, durch die ihm die Aufgabe übertragen wird, die Streitigkeiten abschließend zu entscheiden und somit über die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Bediensteten zu befinden, vorbehaltlich einer Verweisung der Durchführung des entsprechenden Teils des Urteils unter den von ihm festgelegten Bedingungen an das durch ihn überprüfte Organ oder die fragliche Agentur (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Randnrn. 65, 67 und 68; Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2009, Giannini/Kommission, F-49/08, Randnrn. 39 bis 42). - EuGH, 17.12.2009 - C-197/09
Réexamen M / EMEA - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Rechtsstreit, der zur …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird dem Gemeinschaftsrichter mit dieser Befugnis die Aufgabe übertragen, die bei ihm anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 67). - EuGöD, 29.09.2011 - F-56/05
Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Vor Inkrafttreten des neuen Statuts in …
Dagegen hat das Gericht in Streitsachen vermögensrechtlicher Art nach Art. 91 Abs. 1 Satz 2 des Statuts eine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung, die es ihm erlaubt, das beklagte Organ zur Zahlung eines Betrags zu verurteilen, auf den der Kläger nach dem Statut oder einem anderen für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Rechtsakt Anspruch zu haben glaubt (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Randnrn. 65 bis 68; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 30. November 1993, Vienne/Parlament, T-15/93, Randnrn. 41 und 42, und vom 8. Juli 1998, Aquilino/Rat, T-130/96, Randnr. 39; Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2009, Giannini/Kommission, F-49/08, Randnrn. 39 bis 42). - EuGöD, 13.04.2011 - F-105/09
[fremdsprachig]
Mit der ihm durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung wird dem Gericht in diesen Streitsachen die Aufgabe übertragen, die Streitsachen abschließend zu entscheiden und über die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Bediensteten zu befinden, vorbehaltlich der Verweisung der Durchführung des entsprechenden Teils des Urteils unter den von ihm festgelegten Bedingungen an das durch ihn überprüfte Organ (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Randnrn. 65, 67 und 68; Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2009, Giannini/Kommission, F-49/08, Randnrn. 39 bis 42).
