Rechtsprechung
| EuGH, 18.12.2007 - C-137/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 - Von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten Gültigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Vereinigtes Königreich / Rat
Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 - Von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente - Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten - Gültigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO (EG) Nr. 2252/2004
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Verordnung [EG] Nr. 2252/2004 - Von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente - Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten - Gültigkeit - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 24. März 2005
Verfahrensgang
- EuGH, 08.09.2005 - C-137/05
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-137/05
- EuGH, 18.12.2007 - C-137/05
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2007, I-11593
Wird zitiert von ...
- VG Gelsenkirchen, 15.05.2012 - 17 K 3382/07
Biometrischer Reisepass; Vorlagebeschluss; Vorabentscheidung; Gerichtshof der …
Insbesondere ist durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft vom 18. Dezember 2007 - Vereinigtes Königreich/Rat, Aktenzeichen C-137/05 - (Slg. 2007, I-11593) die Vorlagefrage noch nicht abschließend geklärt.vgl. näher Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 10. Juli 2007 im Verfahren C-137/05, I-Einleitung (Slg. 2007, I-11593).
16 Dass mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Dezember 2007 (C-137/05) die Frage, ob Art. 62 Nr. 2a) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) eine hinreichende Kompetenzvorschrift zum Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 ist, bereits abschließend beantwortet wurde, kann nicht festgestellt werden.
18 Auch die in der Lehre als zweifelhaft angesehene Frage, ob das Europäische Parlament vor Erlass der streitigen Verordnung nach dem damals anwendbaren Art. 67 Abs. 1 EGV ordnungsgemäß angehört worden ist, beantwortet das Urteil vom 10. Juli 2007 im Verfahren C-137/05 nicht.
Die Generalanwältin U. hat in ihrem Schlussantrag vom 10. Juli 2007 im Verfahren Vereinigtes Königreich/Rat C-137/05 darauf hingewiesen, dass diese Verordnung zu Problemen unter dem Gesichtspunkt der Grundrechte führen könne.
vgl. Randnr. 126 des vorgenannten Schlussantrages vom 10. Juli 2007 im Verfahren C-137/05.
