Rechtsprechung
| EuGH, 18.12.2008 - C-337/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Aufenthaltsrecht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers - Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt - Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Anwendbarkeit des Assoziierungsabkommens auf türkische Flüchtlinge - Voraussetzungen für den Verlust erworbener Rechte
- Europäischer Gerichtshof
Altun
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Aufenthaltsrecht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers - Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt - Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Anwendbarkeit des Assoziierungsabkommens auf türkische Flüchtlinge - Voraussetzungen für den Verlust erworbener Rechte
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
ARB Nr. 1/80 Art. 7 Abs. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 6
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, Familienangehörige, regulärer Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, Konventionsflüchtlinge, Genfer Flüchtlingskonvention, Falschangaben, Täuschung, Rücknahme, Aufenthaltserlaubnis, Verlust, Rückwirkung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- migrationsrecht.net (Auszüge)
Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers schadet nicht beim Rechtserwerb nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Deutschland), eingereicht am 20. Juli 2007 - Ibrahim Altun gegen Stadt Böblingen
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 29.06.2007 - 11 K 4306/04
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-337/07
- EuGH, 18.12.2008 - C-337/07
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2008, I-10323
- NVwZ 2009, 235
Wird zitiert von ... (37)
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 Abs. 1 des …
Als Drittes ist hervorzuheben, dass, wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, zum einen der genannte Art. 7 Abs. 1 unmittelbare Wirkung hat und zum anderen Wohnzeiten wie die darin vorgesehenen die Anerkennung eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraussetzen, da ihnen sonst jede Wirkung genommen würde (vgl. u. a. Urteile Er, Randnrn. 25 und 26, sowie vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, Slg. 2008, I-10323, Randnrn. 20 und 21).Der Familienangehörige eines solchen Arbeitnehmers ist jedoch, wie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in ihren schriftlichen Erklärungen zu Recht geltend gemacht hat, sobald er selbst ein individuelles Recht aus Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erworben hat, in ausreichendem Maß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert, um seine Stellung als von der Stellung seines Familienangehörigen, der ihm den Zugang zu diesem Staat ermöglicht hatte, trennbar und damit als dieser gegenüber selbständig ansehen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile Derin, Randnrn. 50 und 71, sowie Altun, Randnrn. 59 und 63).
Diese Auslegung ergibt sich auch aus dem Zweck des Beschlusses Nr. 1/80 insgesamt betrachtet, zu dem wiederholt entschieden wurde, dass er die Situation der türkischen Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat verbessern soll, indem die allmähliche Integration der türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen einer der Bestimmungen dieses Beschlusses erfüllen und damit in den Genuss der darin vorgesehenen Rechte kommen, im Aufnahmemitgliedstaat gefördert wird (vgl. u. a. Urteile vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnrn. 43 und 44, Derin, Randnr. 53, sowie Altun, Randnrn. 28 und 29).
Unter diesem Blickwinkel hat der Gerichtshof entschieden, dass Rechte wie die von Herr Bozkurt nach Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 rechtmäßig erworbenen vom Fortbestehen der Voraussetzungen für ihre Entstehung unabhängig sind (vgl. Urteile Ergat, Randnr. 40, Cetinkaya, Randnr. 31, Aydinli, Randnr. 26, Derin, Randnr. 53 und Altun, Randnr. 36), so dass der Familienangehörige, der bereits Rechte nach diesem Beschluss innehat, seine Stellung im Aufnahmemitgliedstaat schrittweise festigen und sich dort dauerhaft integrieren kann, indem er ein von der Person, von der er diese Rechte ableitete, unabhängiges Leben führt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Ergat, Randnrn. 43 und 44).
In der mit dem Urteil Kus abgeschlossenen Rechtssache war der fragliche Umstand eine Ehe, aufgrund deren der betroffene türkische Staatsangehörige in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats hatte einreisen dürfen und die dann zu einem Zeitpunkt geschieden wurde, zu dem der Betroffene bereits Rechte erworben hatte, in diesem Fall aus Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80. Mit Randnr. 22 des Urteils vom 5. Oktober 1994, Eroglu, C-355/93, Slg. 1994, I-5113, wurde dieser Grundsatz im Rahmen von Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 für anwendbar erklärt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Ergat, Randnr. 40, Aydinli, Randnr. 26, Derin, Randnr. 50, sowie Altun, Randnrn. 42 und 43).
Was als Fünftes die Umstände angeht, die zum Verlust der Rechte führen, die den Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, welche die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erfüllen, durch diesen Absatz gewährt werden, kann es nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nur zwei Arten von Beschränkungen dieser Rechte geben: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Migranten im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. u. a. Urteile Er, Randnr. 30, und Altun, Randnr. 62).
Der abschließende Charakter der in der vorstehenden Randnummer genannten Beschränkungen ist vom Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung bestätigt worden (vgl. u. a. Urteile Cetinkaya, Randnr. 38, Derin, Randnr. 54, Er, Randnr. 30, sowie Altun, Randnr. 62).
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften können die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Wanderarbeitnehmers im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 - Ergat - Slg. 2000, I-1487 Rn. 45, 46 und 48 und zuletzt vom 18. Dezember 2008 - Rs. C-337/07 - Altun - NVwZ 2009, 235 Rn. 62). - EuGH, 29.09.2011 - C-187/10
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. …
Das vorlegende Gericht führt aus, es sei sich nicht sicher, ob es den Ausgangsrechtsstreit anhand des Urteils vom 18. Dezember 2008, Altun (C-337/07, Slg. 2008, I-10323), entscheiden könne.Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung eines türkischen Staatsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraus (Urteile vom 16. Dezember 1992, Kus, C-237/91, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 22, und Altun, Randnr. 53).
Dieses Ergebnis wird auch durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Altun gestützt.
Der Gerichtshof hat allerdings weiter ausgeführt, dass diese Auswirkungen in Bezug auf den Zeitpunkt beurteilt werden müssen, zu dem die nationalen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats eine Entscheidung erlassen, mit der die Aufenthaltsgenehmigung des betreffenden Arbeitnehmers zurückgenommen wird (Urteil Altun, Randnrn. 56 und 57).
- EuGH, 21.01.2010 - C-462/08
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 2 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
Der Beschluss Nr. 1/80 soll die allmähliche Integration der türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen einer der Bestimmungen dieses Beschlusses erfüllen und damit in den Genuss der darin vorgesehenen Rechte kommen, im Aufnahmemitgliedstaat fördern (Urteil vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).Anders als Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80, der verlangt, dass der Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers bei diesem für gewisse Zeit ununterbrochen seinen Wohnsitz hat (Urteil Altun, Randnr. 30), enthält Art. 7 Abs. 2 keine Voraussetzung eines tatsächlichen Zusammenlebens in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitnehmer.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Beschluss Nr. 1/80 die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt lässt, Vorschriften sowohl über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet als auch über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen (Urteile vom 16. Dezember 1992, Kus, C-237/91, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 25, und Altun, Randnr. 48).
- VG Freiburg, 15.03.2011 - 3 K 1723/09
Art 7 EWGAssRBes 1/80
Die beiden Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen (EuGH, Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 - Altun -, InfAuslR 2009, 93; VG Karlsruhe, Beschl. v. 25.07.2008 - 6 K 1153/08 -, ).Ein türkischer Arbeitnehmer ist erst dann vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen, wenn er objektiv keine Möglichkeit mehr hat, sich in den Arbeitsmarkt wieder einzugliedern, oder den Zeitraum überschritten hat, der angemessen ist, um nach einer vorübergehenden Beschäftigungslosigkeit eine Neubeschäftigung im Lohn- und Gehaltsverhältnis zu finden (EuGH, Urt. v. 18.12.2008, a.a.O.).
Im Gegensatz zu den türkischen Arbeitnehmern, auf die diese Bestimmung Anwendung finde, hänge die Rechtsstellung der in Art. 7 ARB 1/80 genannten Familienangehörigen nicht von der Ausübung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ab (EuGH, Urt. v. 18.12.2008, a.a.O.;… Urt. v. 25.09.2008 - C-453/07-Er -, NVwZ 2008, 1337, m.w.N.). .
- EuGH, 04.02.2010 - C-14/09
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. …
Der abschließende Charakter der in der vorstehenden Randnummer genannten Beschränkungen wäre in Frage gestellt, wenn die nationalen Behörden das Aufenthaltsrecht des Betroffenen zusätzlichen Bedingungen hinsichtlich des Bestehens von den Aufenthalt rechtfertigenden Belangen oder der Art der Beschäftigung unterwerfen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63). - EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. …
Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung eines türkischen Staatsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraus (Urteile vom 16. Dezember 1992, Kus, C-237/91, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 22, und vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, Slg. 2008, I-10323, Randnr. 53). - VG Darmstadt, 29.10.2010 - 5 L 675/10
Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; hier: Trennung …
In jedem Fall geht der Anspruch nach Art. 7 Satz 1 - 1. Gedankenstrich - auch dann nicht mehr verloren, wenn die Bezugsperson nach dem Ablauf der Dreijahresfrist nicht mehr dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats angehört (EuGH, Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 [Altun] - InfAuslR 2009, 93 = NVwZ 2009, 235, Rdnr. 35).7 Satz 1 ARB hat zugleich aufenthaltsrechtliche Wirkungen (st. Rspr., EuGH, Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 [Altun] - InfAuslR 2009, 93 = NVwZ 2009, 235, Rdnr. 21).
Die Rechte aus Art. 7 ARB gehen nach der Rechtsprechung des EuGH nur verloren, wenn die Voraussetzungen des Art. 14 ARB vorliegen oder wenn der Familienangehörige das Bundesgebiet für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (…st. Rspr., zuletzt EuGH, Urt. v. 04.02.2010 - C-14/09 [Genc] - NVwZ 2010, 367, Rdnr. 43; Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 [Altun] - InfAuslR 2009, 93 = NVwZ 2009, 235, Rdnr. 62;… Urt. v. 25.09.2008 - C-453/07 [Er] -, NVwZ 2008, 1337, Rdnr. 30).
- OVG Bremen, 02.02.2010 - 1 B 366/09
Gewährung von vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer …
Auf eine gesicherte Position kann sich der Arbeitnehmer allerdings nicht berufen, wenn er die Aufenthaltserlaubnis nur aufgrund unrichtiger Angaben erhalten hat (…EuGH, Urt. v. 05.06.1997 -C-285/95 - Kol -, Slg. I-3069 = NVwZ 1998, 50 , Rn 25ff.;… Urt. v. 30.09.1997 - C-36/96 - Günaydin -, a.a.O., Rn 60;… Urt. v. 24.01.2008 - C-294/06 - Payir - a.a.O., Rn 40; Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 - Altun -, NVwZ 2009, 235, Rn 55).Der Unterschied zwischen einem durch Täuschung erlangten Aufenthaltstitel und einem Aufenthaltstitel, dessen materielle Voraussetzungen nachträglich fortgefallen sind, wird auch dadurch deutlich, dass im ersten Fall eine gesicherte Rechtsposition im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 von Anfang an nicht entstanden ist (…vgl. EuGH, Urt. v. 05.06.1997 - C-285/95 - Kol, a.a.O., Rn 28;… Urt. v. 30.09.1997 - C-36/96 - Günaydin, a.a.O., Rn 45; Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 -, Altun, a.a.O., Rn 55).
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 11 S 2472/08
Verlust eines unbefristeten Aufenthaltsrechts durch nicht lediglich formell …
Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 vermittelt im Ergebnis ein Daueraufenthaltsrecht, da die Rechtsposition nach dieser Vorschrift nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden darf: Entweder stellt die Anwesenheit des Assoziationsberechtigten im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (…vgl. EuGH, Urt. v. 16.03.2000 - C-329/97 [Ergat] - Slg. 2000, I-1487 Rn. 45, 46 und 48 und Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 [Altun] - NVwZ 2009, 235 Rn. 62). - VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11
(Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …
- VG Augsburg, 25.05.2011 - Au 6 K 10.672
- VGH Bayern, 20.01.2010 - 10 B 08.300
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Aufenthaltsrecht nach ARB 1/80; …
- VG Hamburg, 29.10.2010 - 7 K 714/08
Ausweisung eines Türken wegen besonders schwerwiegender Straftaten
- VG Darmstadt, 30.12.2008 - 5 L 978/08
Aufenthaltsrecht eines türkischen TJ-Anhängers
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 18 B 169/12
Familienangehöriger Arbeitnehmer ordnungsgemäßer Wohnsitz Zuzugsgenehmigung …
- EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - Familienangehörige eines …
- VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 339/07
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 19 CS 09.2194
Kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Rückkehr aus …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 11 ME 4/10
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis sowie eines Assoziationsrechts nach Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-7/10
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - Familienangehörige eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07
ARB 1/80 Art. 6, 7, 13 Art. 59 ZP; AuslG 1990 § 44; Abs. 1; AuslG 1965 § 9; …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
Luftverkehr - Unterscheidung zwischen den Begriffen "Verspätung" und …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-462/08
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit - Art. 7 Satz 2 des Beschlusses …
- VG Bayreuth, 08.05.2012 - B 1 K 10.631
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
- VGH Bayern, 22.09.2009 - 10 ZB 09.814
Erlöschen des Aufenthaltstitels; nicht nur vorübergehende Ausreise; …
- VG Düsseldorf, 07.12.2010 - 22 K 4240/09
- Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-187/10
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - …
- VG Darmstadt, 12.11.2010 - 5 L 1411/10
Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei wegen Dauer des …
- VG Hamburg, 29.11.2010 - 11 K 1998/09
Rechtschutzbedürfnis für rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; …
- VG Berlin, 07.01.2011 - 21 K 530.10
Assoziationsberechtigte, Aufenthaltsrecht, Erlöschen, Aufenthaltserlaubnis, …
- VGH Hessen, 24.05.2011 - 11 B 1177/11
Erwerb des Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt des Familienangehörigen durch dem …
- VG Gießen, 11.08.2011 - 7 K 4369/09
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei
- VG München, 16.03.2011 - M 23 K 10.2469
Assoziationsrechtliche Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige …
- VG Augsburg, 15.06.2010 - Au 1 K 10.491
Erlöschen von Niederlassungserlaubnis und Assoziationsrecht durch mehrjährigen …
- VG Augsburg, 21.09.2010 - Au 1 K 10.1000
Zugehörigkeit des "Stammberechtigten" zum regulären Arbeitsmarkt - keine …
