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   EuGH, 18.12.2014 - C-523/13   

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https://dejure.org/2014,40428
EuGH, 18.12.2014 - C-523/13 (https://dejure.org/2014,40428)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - C-523/13 (https://dejure.org/2014,40428)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - C-523/13 (https://dejure.org/2014,40428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Larcher

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei Alter - Diskriminierungsverbot - Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedstaat vor seiner Versetzung in den Ruhestand in ...

  • Wolters Kluwer

    Altersrente nach Altersteilzeit in anderem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen des Bundessozialgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei Alter - Diskriminierungsverbot - Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedstaat vor seiner Versetzung in den Ruhestand in ...

  • rechtsportal.de

    Altersrente nach Altersteilzeit in anderem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen des Bundessozialgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Deutsch - Österreichische Altersteilzeit vor dem EuGH

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Larcher

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundessozialgericht - Auslegung von Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 91
  • NZS 2015, 102
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 18.01.2007 - C-332/05

    Celozzi - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Berechnung der Höhe des Krankengelds

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, soll Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 gemäß Art. 45 AEUV zugunsten der Personen, für die die Verordnung gilt, die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit ohne Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit dadurch sicherstellen, dass er alle Diskriminierungen beseitigt, die sich insoweit aus den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben (vgl. u. a. Urteile Mora Romero, C-131/96, EU:C:1997:317, Rn. 29, Borawitz, C-124/99, EU:C:2000:485, Rn. 23, und Celozzi, C-332/05, EU:C:2007:35, Rn. 22).

    Weiter entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass der in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit der nach den Systemen der sozialen Sicherheit leistungsberechtigten Personen, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung verbietet, die durch Anwendung anderer Unterscheidungskriterien tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (Urteil Celozzi, EU:C:2007:35, Rn. 23).

    Der Gerichtshof hat demgemäß entschieden, dass eine Vorschrift des nationalen Rechts, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen ist, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile O'Flynn, C-237/94, EU:C:1996:206, Rn. 20, Meints, C-57/96, EU:C:1997:564, Rn. 45, Borawitz, EU:C:2000:485, Rn. 27, und Celozzi, EU:C:2007:35, Rn. 26).

    Es genügt die Feststellung, dass sie geeignet ist, eine solche Wirkung hervorzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteile O'Flynn, EU:C:1996:206, Rn. 21, Öztürk, EU:C:2004:232, Rn. 57, und Celozzi, EU:C:2007:35, Rn. 27).

  • EuGH, 28.04.2004 - C-373/02

    Öztürk

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Es liege auch keine mittelbare Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 dieser Verordnung vor, wie sie in dem Fall in Rede gestanden habe, der der Rechtssache, in der das Urteil Öztürk (C-373/02, EU:C:2004:232) ergangen sei, zugrunde gelegen habe.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gerade im Urteil Öztürk (EU:C:2004:232) liege eine nicht gerechtfertigte mittelbare Diskriminierung vor.

    Auch könne das Ausgangsverfahren entgegen der Ansicht von Herrn Larcher nicht unter alleiniger Heranziehung des Urteils Öztürk (EU:C:2004:232) entschieden werden.

    Es genügt die Feststellung, dass sie geeignet ist, eine solche Wirkung hervorzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteile O'Flynn, EU:C:1996:206, Rn. 21, Öztürk, EU:C:2004:232, Rn. 57, und Celozzi, EU:C:2007:35, Rn. 27).

  • EuGH, 21.09.2000 - C-124/99

    Borawitz

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, soll Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 gemäß Art. 45 AEUV zugunsten der Personen, für die die Verordnung gilt, die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit ohne Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit dadurch sicherstellen, dass er alle Diskriminierungen beseitigt, die sich insoweit aus den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben (vgl. u. a. Urteile Mora Romero, C-131/96, EU:C:1997:317, Rn. 29, Borawitz, C-124/99, EU:C:2000:485, Rn. 23, und Celozzi, C-332/05, EU:C:2007:35, Rn. 22).

    Der Gerichtshof hat demgemäß entschieden, dass eine Vorschrift des nationalen Rechts, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen ist, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile O'Flynn, C-237/94, EU:C:1996:206, Rn. 20, Meints, C-57/96, EU:C:1997:564, Rn. 45, Borawitz, EU:C:2000:485, Rn. 27, und Celozzi, EU:C:2007:35, Rn. 26).

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Der Gerichtshof hat demgemäß entschieden, dass eine Vorschrift des nationalen Rechts, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen ist, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile O'Flynn, C-237/94, EU:C:1996:206, Rn. 20, Meints, C-57/96, EU:C:1997:564, Rn. 45, Borawitz, EU:C:2000:485, Rn. 27, und Celozzi, EU:C:2007:35, Rn. 26).

    Es genügt die Feststellung, dass sie geeignet ist, eine solche Wirkung hervorzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteile O'Flynn, EU:C:1996:206, Rn. 21, Öztürk, EU:C:2004:232, Rn. 57, und Celozzi, EU:C:2007:35, Rn. 27).

  • EuGH, 07.03.2013 - C-127/11

    van den Booren - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Art. 46a der

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Dazu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nationale Maßnahmen der im Ausgangsverfahren fraglichen Art nur dann zugelassen werden können, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil van den Booren, C-127/11, EU:C:2013:140, Rn. 45).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-379/11

    Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Zwar können, wie der Generalanwalt in Nr. 48 seiner Schlussanträge festgestellt hat, diese beiden - hier miteinander untrennbar verbundenen - Zwecke als legitime Ziele der Sozialpolitik angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 64, und Caves Krier Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 50 und 51), doch ist darüber hinaus zu prüfen, ob die im Ausgangsverfahren fraglichen nationalen Maßnahmen auch geeignet sind, die Erreichung dieser Ziele zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zu ihrer Erreichung erforderlich ist.
  • EuGH, 03.03.2011 - C-440/09

    Tomaszewska - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 45 Abs. 1 der

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Im Hinblick auf die Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass die mit der Verordnung Nr. 1408/71 getroffene Regelung nur eine Koordinierungsregelung ist, die sich u. a. mit der Bestimmung der Rechtsvorschriften befasst, die auf Arbeitnehmer und Selbständige anzuwenden sind, die unter verschiedenen Umständen von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, und dass einem solchen System immanent ist, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersrente je nach den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Tomaszewska, C-440/09, EU:C:2011:114, Rn. 25 und 26).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-103/06

    Derouin - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Bei der Festlegung dieser Voraussetzungen haben die Mitgliedstaaten jedoch die Gleichbehandlung aller in ihrem Gebiet erwerbstätigen Arbeitnehmer und Selbständigen bestmöglich zu gewährleisten und Nachteile für diejenigen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, abzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile Piatkowski, C-493/04, EU:C:2006:167, Rn. 19, Nikula, C-50/05, EU:C:2006:493, Rn. 20, und Derouin, C-103/06, EU:C:2008:185, Rn. 20).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Zwar können, wie der Generalanwalt in Nr. 48 seiner Schlussanträge festgestellt hat, diese beiden - hier miteinander untrennbar verbundenen - Zwecke als legitime Ziele der Sozialpolitik angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 64, und Caves Krier Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 50 und 51), doch ist darüber hinaus zu prüfen, ob die im Ausgangsverfahren fraglichen nationalen Maßnahmen auch geeignet sind, die Erreichung dieser Ziele zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zu ihrer Erreichung erforderlich ist.
  • EuGH, 18.07.2006 - C-50/05

    Nikula - Soziale Sicherheit - Deckung von Leistungen bei Krankheit und

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-523/13
    Bei der Festlegung dieser Voraussetzungen haben die Mitgliedstaaten jedoch die Gleichbehandlung aller in ihrem Gebiet erwerbstätigen Arbeitnehmer und Selbständigen bestmöglich zu gewährleisten und Nachteile für diejenigen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, abzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile Piatkowski, C-493/04, EU:C:2006:167, Rn. 19, Nikula, C-50/05, EU:C:2006:493, Rn. 20, und Derouin, C-103/06, EU:C:2008:185, Rn. 20).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-493/04

    Piatkowski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Person, die in

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

  • EuGH, 25.06.1997 - C-131/96

    Mora Romero

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    (cc) In allen Individualstreitigkeiten im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen, die in jüngerer Vergangenheit die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Gegenstand hatten, handelte es sich um Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger oder es bestand zB durch eine Angehörigeneigenschaft ein Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 17 ff.; 27. Oktober 2016 - C-465/14 - [Wieland, Rothwangl] Rn. 24 ff.; 13. Juli 2016 - C-187/15 - [Pöpperl] Rn. 19 ff. mit Besprechung Reinecke AuR 2016, 396; 12. April 2016 - C-561/14 - [Genc] Rn. 35 ff.; 7. April 2016 - C-284/15 - [ONEm] Rn. 9; 15. September 2015 - C-67/14 - [Alimanovic] Rn. 25 ff.; 23. April 2015 - C-382/13 - [Franzen, Giesen, van den Berg] Rn. 23 ff., 30 ff., 33 ff.; 26. Februar 2015 - C-623/13 - [de Ruyter] Rn. 39 ff.; 24. Februar 2015 - C-512/13 - [Sopora] Rn. 9; 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 34 ff.; 5. November 2014 - C-103/13 - [Somova] Rn. 1 f.; 20. Juni 2013 - C-20/12 - [Giersch] Rn. 37 ff.) .
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Schließlich ist eine mittelbare Diskriminierung in Voraussetzungen zu sehen, die sich ihrem Wesen nach stärker auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken und folglich die Gefahr begründen, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligen (vergleiche EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 32; 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [SALK] Rn. 26) .

    Es genügt die Feststellung, dass die betreffende Vorschrift geeignet ist, eine solche Wirkung hervorzurufen (EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 33; 23. Mai 1996 - C-237/94 - [O"Flynn] Rn. 21) .

  • BFH, 17.05.2017 - X R 10/15

    Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die

    gg) Die nationalen Gerichte haben bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts dieses Recht so weit wie möglich in einer dem Unionsrecht entsprechenden Weise auszulegen, um im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten, wenn sie über bei ihnen anhängige Rechtsstreitigkeiten entscheiden (so die EuGH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil Larcher vom 18. Dezember 2014 C-523/13, EU:C:2014:2458, Rz 44, Sozialrecht 4-6050 Art. 3 Nr. 2, m.w.N.).
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim

    (cc) In allen Individualstreitigkeiten im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen, die in jüngerer Vergangenheit die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Gegenstand hatten, handelte es sich um Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger oder es bestand zB durch eine Angehörigeneigenschaft ein Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 17 ff.; 27. Oktober 2016 - C-465/14 - [Wieland, Rothwangl] Rn. 24 ff.; 13. Juli 2016 - C-187/15 - [Pöpperl] Rn. 19 ff. mit Besprechung Reinecke AuR 2016, 396; 12. April 2016 - C-561/14 - [Genc] Rn. 35 ff.; 7. April 2016 - C-284/15 - [ONEm] Rn. 9; 15. September 2015 - C-67/14 - [Alimanovic] Rn. 25 ff.; 23. April 2015 - C-382/13 - [Franzen, Giesen, van den Berg] Rn. 23 ff., 30 ff., 33 ff.; 26. Februar 2015 - C-623/13 - [de Ruyter] Rn. 39 ff.; 24. Februar 2015 - C-512/13 - [Sopora] Rn. 9; 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 34 ff.; 5. November 2014 - C-103/13 - [Somova] Rn. 1 f.; 20. Juni 2013 - C-20/12 - [Giersch] Rn. 37 ff.) .
  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 27/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - polnische Versicherungszeiten - Anwendbarkeit

    Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen ihrer Gesetzgebung somit insbesondere die Gleichbehandlung aller in ihrem Gebiet erwerbstätigen Arbeitnehmer bestmöglich zu gewährleisten und Nachteile für diejenigen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, abzuwenden (EuGH Urteil vom 18.12.2014 - C-523/13 , NZS 2015, 102 RdNr 49).

    Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, bei der Anwendung innerstaatlichen Rechts dieses so weit wie möglich in einer dem Unionsrecht entsprechenden Weise auszulegen, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten (EuGH Urteil vom 18.12.2014 - C-523/13 , aaO RdNr 44; zum Anwendungsvorrang des europäischen Rechts s auch BVerfG Beschluss vom 6.7.2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286, 301 ff; BVerfG Beschluss vom 14.1.2014 - 2 BvR 2728/13 ua - BVerfGE 134, 366 RdNr 17 ff) .

    Eine solche nationale Regelung lässt sich nach dem Unionsrecht nur dann rechtfertigen, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem vom nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (EuGH Urteil vom 21.7.2011 - C-503/09 , Slg 2011, I-6497 = ZESAR 2012, 92 RdNr 86 f; EuGH Urteil vom 16.5.2013 - C-589/10 , ZESAR 2013, 456 RdNr 70; s auch EuGH Urteil vom 18.12.2014 - C-523/13 , NZS 2015, 102 RdNr 56 ff sowie Leitsatz 2) .

  • LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis

    Dagegen handelt es sich um eine mittelbare Diskriminierung, wenn auf andere Unterscheidungsmerkmale als die Staatsangehörigkeit abgestellt wird, dies aber tatsächlich zur Benachteiligung von Ausländern führt; der EuGH spricht insoweit auch von "verschleierter" oder "versteckter" Diskriminierung (EuGH 18. Dezember .2014 - C-523/13 -- Larcher; 5. Dezember 2013 - C-514/12 -- Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken).

    Darüber hinaus muss in einem derartigen Fall ihre Anwendung geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist ( EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 ; EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 ; ausführlich hierzu Grabitz/Forsthoff, Art. 45 AEUV Rn. 371 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15

    Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Darüber hinaus muss in einem derartigen Fall ihre Anwendung geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 - aaO Rn 36; EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 - NZA 2015, 91 Rn 38; ausführlich hierzu Grabitz/Forsthoff Art. 45 AEUV Rn 371 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte, die ihren

    20 - Urteile Larcher (C-523/13, EU:C:2014:2458, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH (C-514/12, EU:C:2013:799, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), Erny (C-172/11, EU:C:2012:399, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung) und O'Flynn (C-237/94, EU:C:1996:206, Rn. 18 bis 20).

    22 - Urteil Larcher (C-523/13, EU:C:2014:2458, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BSG, 21.12.2023 - B 5 R 5/22 R

    Enthalten das DPSVA 1990 oder das DPSVA 1975 Spezialregelungen, die die in § 88

    Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, bei der Anwendung innerstaatlichen Rechts dieses so weit wie möglich in einer dem Unionsrecht entsprechenden Weise auszulegen, um im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten (EuGH Urteil vom 18.12.2014 - C-523/13 SozR 4-6050 Art. 3 Nr. 2 RdNr 44; zum Anwendungsvorrang des europäischen Rechts s auch BVerfG Beschluss vom 6.7.2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286, 301 ff; BVerfG Beschluss vom 14.1.2014 - 2 BvR 2728/13 ua - BVerfGE 134, 366 RdNr 17 ff) .
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13

    Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer

    Aus Gründen der Gleichbehandlung genügt es (vgl. in diesem Zusammenhang: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- vom 18. Dezember 2014 C-523/13, Beck-Rechtsprechung -BeckRS- 2014, 82646), dass bei der Ermittlung der Höhe der Spezialeinlage -wie im deutschen Recht bei der Ermittlung des Ausgleichsbetrages i.S.v. § 187a Abs. 2 und 3 SGB VI (Küttner/Ruppelt, a.a.O., Stichwort: Altersgrenze Rn. 34; Gürtner in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VI § 187a Anm. 9)- deren Umfang auf den Ausgleich der Rentenminderung bei der Altersrente und durch die Nichtzahlung der AHV/IV-Rente begrenzt wird, die sich unter Zugrundlegung der vorzeitigen Inanspruchnahme (bzw. der vorzeitigen Pensionierung) des Klägers auf den 1. Mai des Streitjahres ergab (BTDrucks. 13/4336, S. 23 rechts Spalte Abs. 6 und 7; vgl. zur Rechtslage in der Schweiz: Schmid/Koppenburg, a.a.O., S. 35 ff.; Stauffer, a.a.O., Rn. 748-762; Helbling, a.a.O., Tz. 5.4 [S. 226 ff]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - L 9 AL 198/20

    Anspruch einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland auf vorläufige Erteilung

  • EuGH, 05.12.2019 - C-398/18

    Bocero Torrico

  • EuGH, 11.11.2021 - C-168/20

    Ein Mitgliedstaat darf den grundsätzlich vollständigen und automatischen

  • EuGH, 23.01.2019 - C-272/17

    Zyla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • LAG München, 25.02.2016 - 3 Sa 926/15

    Zuordnung Entgeltstufe, Vorbeschäftigungszeiten, Arbeitnehmerfreizügigkeit,

  • LSG Bayern, 15.05.2018 - L 9 AL 80/15

    Gewährung von Arbeitslosengeld

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 7 AL 61/14

    Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Halbierung der bisherigen Arbeitszeit;

  • LSG Bayern, 12.11.2019 - L 9 EG 32/18

    Elterngeldanspruch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2018 - C-272/17

    Zyla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-398/18

    Bocero Torrico

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 7 AL 32/14
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 EG 829/16
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