Rechtsprechung
| EuGH, 19.05.2011 - C-452/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Richtlinie 82/76/EWG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Ärzte - Erwerb des Facharztdiploms - Vergütung während der Weiterbildungszeit - Fünfjährige Verjährung des Anspruchs auf Zahlung wiederkehrender Bezüge
- Europäischer Gerichtshof
Iaia u.a.
(nur fremdsprachig)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr [Ärzte]; Vergütung während der Weiterbildungszeit bei Erwerb des Facharztdiploms; Fünfjährige Verjährung des Anspruchs auf Zahlung wiederkehrender Bezüge; Tonina Enza Iaia, Andrea Moggio und Ugo Vassalle gegen Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca, Ministero dell'Economia e delle Finanze und Università degli studi di Pisa
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Corte di Appello di Firenze (Italien), eingereicht am 18. November 2009 - Tonina Enza Iaia, Andrea Moggio, Ugo Vassalle/Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca, Ministero dell'Economia e delle Finanze, Università degli Studi di Pisa
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen
Von der Stellung eines Vergütungsantrags sei die Klägerin vom HZA nicht abgehalten worden, so dass das Urteil des EuGH vom 19. Mai 2011 C-452/09 nicht einschlägig sei.Es kann dahingestellt bleiben, ob im Streitfall § 169 Abs. 2 Nr. 1 AO aufgrund der nicht fristgerechten Umsetzung der RL 2003/96/EG und aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 19. Mai 2011 C-452/09) unangewendet bleiben muss; jedenfalls steht der Klägerin der begehrte Entlastungsanspruch nicht zu.
- EuGH, 08.09.2011 - C-89/10
Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Abgaben, die aufgrund eines …
Nach ständiger Rechtsprechung ist mangels einer einschlägigen Unionsregelung die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein dürfen als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Grundsatz der Effektivität) (vgl. u. a. Urteil vom 19. Mai 2011, 1aia u. a., C-452/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
