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   EuGH, 19.09.2000 - C-287/98   

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https://dejure.org/2000,337
EuGH, 19.09.2000 - C-287/98 (https://dejure.org/2000,337)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2000 - C-287/98 (https://dejure.org/2000,337)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2000 - C-287/98 (https://dejure.org/2000,337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Besonderer einzelstaatlicher Gesetzgebungsakt - Wirkung der Richtlinie

  • Europäischer Gerichtshof

    Linster

  • EU-Kommission PDF

    Linster

    Richtlinie 85/337 des Rates, Artikel 5 und 6 Absatz 2
    1 Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinie 85/337 - Prüfungsverfahren - Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten - Befugnis der nationalen Gerichte, die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums zu überprüfen

  • EU-Kommission

    Linster

  • Wolters Kluwer

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten; Besonderer einzelstaatlicher Gesetzgebungsakt; Wirkung der Richtlinie 85/337/EWG

  • Judicialis

    Richtlinie 85/337/EWG Art. 5; ; Richtlinie 85/337/EWG Art. 6 Abs. 2; ; Richtlinie 85/337/EWG Art. 1 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinie 85/337 - Prüfungsverfahren - Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten - Befugnis der nationalen Gerichte, die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums zu überprüfen - [Richtlinie 85/337 des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    'Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d''arrondissement Luxemburg - Auslegung der Artikel 177 und 189 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG und 249 EG) - Letztinstanzlich entscheidendes Gericht - Befugnis, bei seiner Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Enteignung ein Verhalten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1838
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs schlägt vor, die Frage unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95 (Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403) zu beantworten.

    22 bis 24, Kraaijeveld u. a., Randnr. 56, und vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-435/97, WWF u. a., Slg. 1999, I-5613, Randnr. 69).

    Dieser Entscheidungsspielraum, der dem Mitgliedstaat bei der Umsetzung dieser Bestimmung in nationales Recht zur Verfügung steht, schließt jedoch nicht aus, dass gerichtlich überprüft werden kann, ob er diesen Spielraum überschritten hat (vgl. u. a. Urteile Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Randnrn. 27 bis 29, und Kraaijeveld u. a., Randnr. 59).

  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
    Insbesondere in den Fällen, in denen die Gemeinschaftsorgane die Mitgliedstaaten durch eine Richtlinie zu einem bestimmten Verhalten verpflichten, würde deren praktische Wirksamkeit abgeschwächt, wenn die Bürger sich vor Gericht nicht auf sie berufen und die nationalen Gerichte sie nicht als Bestandteil des Gemeinschaftsrechts berücksichtigen könnten, um zu prüfen, ob der nationale Gesetzgeber im Rahmen der ihm vorbehaltenen Befugnis, Form und Mittel für die Umsetzung der Richtlinie zu bestimmen, innerhalb der von der Richtlinie gezogenen Grenzen seines Entscheidungsspielraums geblieben ist (siehe Urteile vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113, Randnrn.

    Dieser Entscheidungsspielraum, der dem Mitgliedstaat bei der Umsetzung dieser Bestimmung in nationales Recht zur Verfügung steht, schließt jedoch nicht aus, dass gerichtlich überprüft werden kann, ob er diesen Spielraum überschritten hat (vgl. u. a. Urteile Verbond van Nederlandse Ondernemingen, Randnrn. 27 bis 29, und Kraaijeveld u. a., Randnr. 59).

  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
    22 bis 24, Kraaijeveld u. a., Randnr. 56, und vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-435/97, WWF u. a., Slg. 1999, I-5613, Randnr. 69).

    Demgemäß hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Projekt nicht im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 der Richtlinie im Einzelnen durch ein Gesetz genehmigt wird, wenn dieses Gesetz zum einen nicht die zur Prüfung der Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt erforderlichen Angaben enthält, sondern die Durchführung einer entsprechenden Studie vorschreibt, und zum anderen vorsieht, dass der Projektträger das Recht zur Durchführung des Projektes erst aufgrund des Erlasses weiterer Entscheidungen erhält (Urteil WWF u. a., Randnr. 62).

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
    Unter Berufung auf das Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53) führt die Kommission aus, wenn Richtlinienbestimmungen unbedingt und hinreichend genau seien, hätten sie nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass sie gegen jede widersprechende nationale Bestimmung insbesondere im Rahmen eines Prozesses vor den Gerichten der Mitgliedstaaten angeführt werden könnten.
  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
    Die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitsgrundsatz verlangen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung desRegelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (Urteil vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
    Es nimmt Bezug auf das Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89,Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, in dem der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Antidumping-Grundverordnung (Verordnung [EWG] Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern, ABl. L 209, S. 1) am Antidumping-Übereinkommen des GATT (Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, im Namen der Gemeinschaft gebilligt durch den Beschluss 80/271/EWG des Rates vom 10. Dezember 1979 über den Abschluss der multilateralen Übereinkommen, die im Zuge der Handelsverhandlungen von 1973 bis 1979 ausgehandelt wurden [ABl. 1980, L 71, S. 1]) gemessen und dabei zwischen deren unmittelbarer Wirkung und der inzidenten Kontrolle der Rechtmäßigkeit unterschieden habe.
  • EuGH, 21.03.2019 - C-465/17

    Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der "Gefahrenabwehr" in der Richtlinie 2014/24 nicht definiert ist und nach ständiger Rechtsprechung die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitsgrundsatz verlangen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11, und vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, EU:C:2000:468, Rn. 43).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-34/10

    Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnr. 27, und vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Der Gerichtshof habe seinen Standpunkt in den Urteilen vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-435/97 (WWF u. a, Slg. 1999, I-5613) und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98 (Linster, Slg. 2000, I-6917) nicht geändert.

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, nach dem Grundsatz der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts wie auch nach dem Gleichheitssatz in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs dieser Vorschrift und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, und vom 19. September 2000, Linster, Randnr. 43).

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