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   EuGH, 19.11.1998 - C-66/96   

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    1. Sozialpolitik - Männer und Frauen - Gleiches Entgelt - Schwangere Frau, deren Arbeitsunfähigkeit auf Schwangerschaft beruht - Nationale Regelung, die den Verlust des vollen vom Arbeitgeber zu zahlenden Gehalts vorsieht - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Unzulässigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1998, I-7327
  • EuZW 1999, 408
  • NZA 1999, 757



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Wird zitiert von ... (17)  

  • EuGH, 08.09.2005 - C-191/03  

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Erkrankung vor Beginn des

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die im Krankheitsfall fortgezahlte Arbeitnehmervergütung unter den Begriff "Entgelt" im Sinne von Artikel 141 EG fällt (vgl. Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 7), der alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen umfasst, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt, sei es aufgrund eines Arbeitsvertrags, aufgrund von Rechtsvorschriften oder freiwillig (Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-66/96, Høj Pedersen u. a., Slg. 1998, I-7327, Randnr. 32).

    Hinsichtlich einer mit einer Schwangerschaft zusammenhängenden Krankheit, an der eine Arbeitnehmerin vor dem Mutterschaftsurlaub erkrankt, hat der Gerichtshof im Urteil Høj Pedersen u. a. (Randnr. 33) unter Wiederaufnahme der Formulierungen in Randnummer 22 des Urteils Brown darauf verwiesen, dass die mit einer Schwangerschaft zusammenhängenden Beschwerden und Komplikationen, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben können, zu den mit diesem Zustand verbundenen Risiken und damit zu dessen Besonderheiten gehören.

    Deshalb hat er entschieden, dass die Anwendung von Rechtsvorschriften wie denen, um die es im Ausgangsverfahren ging, zu einer Diskriminierung der Arbeitnehmerinnen führte (Urteil Høj Pedersen u. a., Randnrn. 34, 35 und 37).

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02  

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des

    Er geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß die besondere Situation und Schutzbedürftigkeit einer Frau während des vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs weder mit der Situation eines krankheitsbedingt arbeitsunfähigen (vgl. Urteile vom 16. September 1999, Rs. C-218/98 - "Abdoulaye" - EuGHE 1999, I-5723, Rdn. 20; vom 19. November 1998, Rs. C-66/96 - "Pedersen" - EuGHE 1999, I-7327 Rdn. 33; vom 27. Oktober 1998 - "Boyle" - aaO Rdn. 40 f.; vom 14. Juli 1994, Rs. C-32/93 - "Webb" - EuGHE 1994, I-3567, Rdn. 25) noch mit derjenigen eines Arbeitnehmers im aktiven Beschäftigungsverhältnis (Urteil vom 13. Februar 1996 - Gillespie" - aaO Rdn. 17) gleichgesetzt werden kann.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-60/02  

    Nachgeahmte Waren und unerlaubt hergestellte Vervielfältigungsstücke oder

    Schließlich ist es allein Sache des nationalen Gerichts, den geeignetsten Zeitpunkt für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu bestimmen (u. a. Urteile vom 10. März 1981 in den Rechtssachen 36/80 und 71/80, Irish Creamery Milk Suppliers Association u. a., Slg. 1981, 735, Randnrn. 5 bis 8, vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnr. 10, vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-66/96, Høj Pedersen u. a., Slg. 1998, I-7327, Randnrn.
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