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   EuGH, 19.12.2013 - C-239/11 P, C-489/11 P, C-498/11 P   

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https://dejure.org/2013,36789
EuGH, 19.12.2013 - C-239/11 P, C-489/11 P, C-498/11 P (https://dejure.org/2013,36789)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - C-239/11 P, C-489/11 P, C-498/11 P (https://dejure.org/2013,36789)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - C-239/11 P, C-489/11 P, C-498/11 P (https://dejure.org/2013,36789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen - Marktaufteilung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Beweis der Zuwiderhandlung - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Verfälschung von Beweisen - Beweiskraft von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Siemens / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen - Marktaufteilung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Beweis der Zuwiderhandlung - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Verfälschung von Beweisen - Beweiskraft von ...

  • EU-Kommission

    Siemens / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen - Marktaufteilung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Beweis der Zuwiderhandlung - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Verfälschung von Beweisen - Beweiskraft von ...

  • Wolters Kluwer

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung in Wettbewerbsverfahren; Grenzen der Kontrollbefugnis des Gerichtshofs bei der Prüfung eines auf Beweisverfälschung gestützten Rechtsmittelgrundes zur Feststellung einer Kartellbeteiligung auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung in Wettbewerbsverfahren; Grenzen der Kontrollbefugnis des Gerichtshofs bei der Prüfung eines auf Beweisverfälschung gestützten Rechtsmittelgrundes zur Feststellung einer Kartellbeteiligung auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen betreffenden Rechtsmittel von Siemens, Mitsubishi und Toshiba zurück

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beschränkung der Kontrollbefugnis des Gerichtshofs bei Prüfung eines auf Beweisverfälschung gestützten Rechtsmittelgrundes

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 3. März 2011, Siemens/Kommission (T"110/07), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 6762 endgültig der Kommission vom 24. Januar 2007 in einem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuG, 12.07.2011 - T-133/07

    Mitsubishi Electric / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    - des Urteils des Gerichts vom 12. Juli 2011, Mitsubishi Electric/Kommission (T-133/07, Slg. 2011, II-4219, im Folgenden: angefochtenes Urteil Mitsubishi Electric/Kommission), und.

    der Kommission vom 24. Januar 2007 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/38.899 - Gasisolierte Schaltanlagen), von der eine Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2008, C 5, S. 7) veröffentlicht worden ist (im Folgenden: streitige Entscheidung), für nichtig zu erklären, soweit sie Siemens betrifft, und zum anderen in den angefochtenen Urteilen Mitsubishi Electric/Kommission und Toshiba/Kommission die mit der streitigen Entscheidung gegen Mitsubishi und Toshiba verhängten Geldbußen aufgehoben und ihre Klagen im Übrigen abgewiesen hat.

    Sodann ist dem angefochtenen Urteil Mitsubishi Electric/Kommission zu entnehmen, dass Mitsubishi ihre Anträge auf 15 Klagegründe gestützt hatte, die vom Gericht in Randnr. 27 dieses Urteils wie folgt zusammengefasst worden sind:.

    Das Gericht hat daraus, entsprechend dem angefochtenen Urteil Mitsubishi Electric/Kommission, geschlossen, dass Art. 2 Buchst. h und i der streitigen Entscheidung, soweit er Toshiba betreffe, für nichtig zu erklären und die Klage im Übrigen abzuweisen sei.

    Nach Kenntnisnahme der angefochtenen Urteile Mitsubishi Electric/Kommission und Toshiba/Kommission erließ die Kommission am 27. Juni 2012 den Beschluss C(2012) 4381 zur Änderung der Entscheidung K(2006) 6762 endg.

    - das angefochtene Urteil Mitsubishi Electric/Kommission aufzuheben, soweit mit ihm ihre Klage beim Gericht abgewiesen worden ist;.

    Zwar hat das Gericht in diesem einleitenden Teil der angefochtenen Urteile Mitsubishi Electric/Kommission und Toshiba/Kommission auch darauf hingewiesen, dass einer die sechs JFE-Engineering-Kriterien erfüllenden Zeugenaussage ein "besonders hoher Beweiswert" beigemessen werden könne, doch hat es in der Folge bei der speziellen Würdigung der Aussage von Herrn M. nicht mehr auf diese Kriterien Bezug genommen und sich auch keineswegs darauf beschränkt, sie in mechanischer Weise anzuwenden.

    Darüber hinaus hat das Gericht in Randnr. 125 der angefochtenen Urteile Mitsubishi Electric/Kommission und Toshiba/Kommission darauf hingewiesen, dass sich ungeachtet des - von Herrn P. geteilten - Standpunkts von Herrn M., dass die japanischen Hersteller kein wirtschaftliches Interesse an einem Eindringen in den europäischen Markt hätten, diese Hersteller nach der Aussage sowohl der vier Zeugen von ABB als auch von ABB selbst verpflichtet hätten, nicht in den EWR-Markt einzudringen, obwohl sie dazu technisch in der Lage gewesen seien.

  • EuGH, 16.04.2012 - C-239/11

    Siemens / Kommission - Streithilfe - EFTA-Überwachungsbehörde - Art. 40 Abs. 2

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    In den verbundenen Rechtssachen C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P.

    Siemens AG mit Sitz in München (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Brinker, C. Steinle und M. Hörster (C-239/11 P),.

    Streithelferin im Rechtsmittelverfahren (C-239/11 P),.

    Die EFTA-Überwachungsbehörde (im Folgenden: Überwachungsbehörde), die durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 16. April 2012 als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kommission in der Rechtssache C-239/11 P zugelassen worden ist, beantragt, das Rechtsmittel in dieser Rechtssache zurückzuweisen.

    Nach Anhörung der Parteien, der Berichterstatterin und des Generalanwalts sind die Rechtssachen C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P durch Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer nach Art. 54 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zu gemeinsamem Urteil verbunden worden.

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    - des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 3. März 2011, Siemens/Kommission (T-110/07, Slg. 2011, II-477, im Folgenden: angefochtenes Urteil Siemens/Kommission),.

    mit denen das Gericht zum einen im angefochtenen Urteil Siemens/Kommission die Klage von Siemens abgewiesen hat, mit der diese beantragt hatte, die Entscheidung K(2006) 6762 endg.

    Das Gericht hat zunächst im angefochtenen Urteil Siemens/Kommission die drei von Siemens zur Begründung ihres Antrags auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung geltend gemachten Klagegründe zurückgewiesen und demgemäß die Klage insgesamt abgewiesen.

    - das angefochtene Urteil Siemens/Kommission insoweit aufzuheben, als sie durch das Urteil beschwert ist, und die streitige Entscheidung für teilweise nichtig zu erklären, soweit sie betroffen ist;.

  • EuGH, 10.02.2011 - C-260/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich nämlich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. u. a. Urteil vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, Slg. 2011, I-419, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat daher nicht selbständig zu prüfen, ob die Kommission eine solche Beteiligung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat und ob sie damit der ihr obliegenden Beweispflicht für eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln gerecht geworden ist, sondern festzustellen, ob das Gericht seinen Schluss, dass es sich tatsächlich so verhielt, auf eine Lesart des Beweises gestützt hat, die dessen Wortlaut offensichtlich widerspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission, Randnr. 57).

    Selbst wenn diese Beweise anders ausgelegt werden könnten, als es das Gericht getan hat, ändert dies schließlich nichts daran, dass ihre von Siemens vertretene Auslegung nicht die einzige mit ihrem Wortlaut vereinbare ist, so dass die abweichende Auslegung durch das Gericht keine Verfälschung ihres Inhalts erkennen lässt und insbesondere keine sachliche Unrichtigkeit aufweist (vgl. entsprechend Urteil Activision Blizzard Germany/Kommission, Randnr. 54).

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    Mit diesen Erwägungen habe das Gericht gegen die seiner eigenen Rechtsprechung, insbesondere seinem Urteil vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission (T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnrn.

    Die Kommission hält dieses Vorbringen für unbegründet und macht insbesondere geltend, die im Urteil JFE Engineering u. a./Kommission aufgestellten sechs JFE-Engineering-Kriterien erklärten sich aus den Umständen der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei.

    Wie die Kommission zu Recht hervorgehoben hat, unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem, der dem Urteil JFE Engineering u. a./Kommission zugrunde lag, in dem das Gericht einer Zeugenaussage, die die sechs JFE-Engineering-Kriterien erfüllte, besonders hohen Beweiswert zuerkannt hat, was es rechtfertigen konnte, diese Aussage zum Nachweis bestimmter Teile der Zuwiderhandlung ausreichen zu lassen und geringere Anforderungen an eine Erhärtung der Aussage durch weitere Beweise zu stellen.

  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    Etwas anderes gilt nur für Gründe zwingenden Rechts - wie etwa das Fehlen einer Begründung -, die der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen hat (Urteile vom 8. Dezember 2011, KME Germany u. a./Kommission, C-272/09 P, Slg. 2011, I-12789, Randnr. 104, und Chalkor/Kommission, C-386/10 P, Slg. 2011, I-13085, Randnr. 64).

    Nach dieser Rechtsprechung wird im Rahmen des Systems der gerichtlichen Nachprüfung von Entscheidungen der Organe, wie es in den Gründungsverträgen ausgestaltet worden ist, die Rechtmäßigkeitskontrolle, die dem Unionsrichter nach Art. 263 AEUV hinsichtlich der Festsetzung von Geldbußen wegen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union obliegt, durch die in Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ergänzt, die den Unionsrichter über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu ermächtigt, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteile KME Germany u. a./Kommission, Randnr. 103, und Chalkor/Kommission, Randnr. 63).

    Vom Kläger wird nämlich im Rahmen einer Klage verlangt, dass er die beanstandeten Punkte der angefochtenen Entscheidung bezeichnet, insoweit Rügen formuliert und Beweise oder zumindest ernsthafte Indizien für ihre Begründetheit beibringt (Urteile KME Germany u. a./Kommission, Randnr. 105, und Chalkor/Kommission, Randnr. 65).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    Die Begründungspflicht stellt ein wesentliches Formerfordernis dar, dem Genüge getan ist, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 463).

    Diese Verpflichtung zwingt die Kommission jedoch nicht dazu, in ihrer Entscheidung Zahlenangaben zur Berechnungsweise der Geldbußen zu machen; sie darf jedenfalls nicht durch den ausschließlichen und mechanischen Rückgriff auf mathematische Formeln auf ihr Ermessen verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 464).

  • EuG, 24.03.2011 - T-385/06

    Aalberts Industries u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    Zunächst gehe insbesondere aus dem Urteil des Gerichts vom 24. März 2011, Aalberts Industries u. a./Kommission (T-385/06, Slg. 2011, II-1223, Randnr. 88), hervor, dass das Gericht, um zu einer solchen Schlussfolgerung zu gelangen, nicht nur hätte prüfen müssen, ob die Übereinkunft und das EQ-Abkommen ein einheitliches Ziel gehabt hätten, sondern auch, ob sie komplementär gewesen seien.

    Diese Beurteilung kann entgegen dem Vorbringen von Toshiba nicht im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Gerichts (vgl. insbesondere Urteil Aalberts Industries u. a./Kommission, Randnr. 88) in Frage gestellt werden.

  • EuGH, 06.12.2012 - C-441/11

    Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen nachweislich durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten rechtswidrigen Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Im Rahmen einer Zuwiderhandlung, die sich über mehrere Jahre erstreckt, bleibt die Tatsache, dass sich das Kartell während verschiedener Zeitabschnitte manifestiert, die durch mehr oder weniger lange Zwischenräume voneinander getrennt sein können, ohne Einfluss auf den Bestand dieses Kartells, sofern mit den verschiedenen Maßnahmen, die Teil dieser Zuwiderhandlung sind, im Rahmen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung das gleiche Ziel verfolgt wird (vgl. u. a. Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, Randnr. 72).

  • EuG, 12.07.2011 - T-113/07

    Toshiba / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
    - des Urteils des Gerichts vom 12. Juli 2011, Toshiba/Kommission (T-113/07, Slg. 2011, II-3989, im Folgenden: angefochtenes Urteil Toshiba/Kommission) (im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile),.

    - zum einen das angefochtene Urteil Toshiba/Kommission aufzuheben, soweit mit ihm ihr Antrag auf Nichtigerklärung von Art. 1 der streitigen Entscheidung zurückgewiesen worden ist, und zum anderen diese Entscheidung für nichtig zu erklären;.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/05

    Coats Holdings und Coats / Kommission

  • EuGH, 04.07.2013 - C-287/11

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des

  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 13.06.2013 - C-511/11

    Versalis / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 19.01.2016 - T-404/12

    Das Gericht bestätigt die gegen Toshiba und Mitsubishi Electric wegen ihrer

  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

  • EuGH, 29.03.2011 - C-96/09

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts zur Eintragung des Zeichens "BUD"

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    Die den Begriff des einheitlichen Ziels betreffende Voraussetzung bedeutet vielmehr, dass geprüft werden muss, ob nicht Gesichtspunkte, die die verschiedenen die Zuwiderhandlung ausmachenden Verhaltensweisen kennzeichnen, vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass die von anderen beteiligten Unternehmen vorgenommenen Handlungen nicht das gleiche Ziel oder die gleiche wettbewerbswidrige Wirkung haben und sich daher nicht wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 247 und 248).

    In der Rechtsprechung sind mehrere Kriterien als für die Beurteilung der Frage maßgeblich herausgearbeitet worden, ob eine Zuwiderhandlung einheitlichen Charakter hat, nämlich die Identität der Ziele der betreffenden Praktiken, die Identität der betroffenen Waren und Dienstleistungen, die Identität der an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen und die Identität der Modalitäten ihrer Durchführung (vgl. Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 243).

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Parteien und Angeklagte müssen in dem gerichtlichen Verfahren angemessen und ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme haben und belastenden Vorwürfen zum Beispiel durch Beweisangebote entgegentreten können (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri A/S u.a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, C-189/02 P u.a., EU:C:2005:408, Rn. 71 f.; Urteil vom 6. November 2012, Europese Gemeenschap gegen Otis NV u.a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 71; Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens AG u.a. gegen Europäische Kommission, C-239/11 P u.a., EU:C:2013:866, Rn. 324 f.; Urteil vom 16. Februar 2017, H&R ChemPharm GmbH gegen Europäische Kommission, C-95/15 P, EU:C:2017:125, Rn. 45).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Des Weiteren ist es nach ständiger Rechtsprechung selbst dann, wenn ein in der Klageschrift enthaltener Antrag auf Vernehmung von Zeugen die Tatsachen genau bezeichnet, die Gegenstand der Vernehmung des oder der Zeugen sein sollen, und die ihre Vernehmung rechtfertigenden Gründe genau angibt, Sache des Gerichts, die Sachdienlichkeit des Antrags im Hinblick auf den Streitgegenstand und die Erforderlichkeit einer Vernehmung der benannten Zeugen zu beurteilen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission , C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 323 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Art. 6 Abs. 3 EMRK verlangt nicht die Ladung jedes Zeugen, sondern bezweckt eine völlige Waffengleichheit, die gewährleistet, dass das streitige Verfahren als Ganzes dem Angeklagten angemessene und ausreichende Gelegenheit gibt, dem auf ihm lastenden Verdacht entgegenzutreten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission , C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 324 und 325 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die den Begriff "einheitliches Ziel" betreffende Voraussetzung bedeutet vielmehr, dass geprüft werden muss, ob es nicht die verschiedenen Verhaltensweisen, die Bestandteil der Zuwiderhandlung sind, kennzeichnende Gesichtspunkte gibt, die darauf hindeuten könnten, dass die von anderen beteiligten Unternehmen vorgenommenen Handlungen nicht das gleiche Ziel oder die gleiche wettbewerbswidrige Wirkung haben und sich daher nicht wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission , C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 247 und 248).

  • EuGH, 26.01.2017 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Die den Begriff "einheitliches Ziel" betreffende Voraussetzung bedeutet vielmehr, dass geprüft werden muss, ob es nicht die verschiedenen Verhaltensweisen, die Bestandteil der Zuwiderhandlung sind, kennzeichnende Gesichtspunkte gibt, die darauf hindeuten könnten, dass die von anderen beteiligten Unternehmen vorgenommenen Handlungen nicht das gleiche Ziel oder die gleiche wettbewerbswidrige Wirkung haben und sich daher nicht wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 247 und 248).
  • EuG, 12.07.2018 - T-448/14

    Hitachi Metals / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Ainsi, lorsque les différentes actions s'inscrivent dans un « plan d'ensemble ", en raison de leur objet identique faussant le jeu de la concurrence dans le marché intérieur, la Commission est en droit d'imputer la responsabilité de ces actions en fonction de la participation à l'infraction considérée dans son ensemble (voir arrêts du 6 décembre 2012, Commission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, point 41 et jurisprudence citée ; du 19 décembre 2013, Siemens e.a./Commission, C-239/11 P, C-489/11 P et C-498/11 P, non publié, EU:C:2013:866, point 242 et jurisprudence citée, et du 26 janvier 2017, Villeroy et Boch/Commission, C-644/13 P, EU:C:2017:59, point 47 et jurisprudence citée).

    Il convient de préciser encore que, si le Tribunal doit vérifier l'existence d'un objectif unique des différents agissements composant l'infraction unique et continue pour conclure à l'existence d'une telle infraction, il n'est pas tenu d'examiner si ces agissements présentent entre eux des liens de complémentarité (arrêts du 19 décembre 2013, Siemens e.a./Commission, C-239/11 P, C-489/11 P et C-498/11 P, non publié, EU:C:2013:866, points 247 et 248, et du 26 janvier 2017, Villeroy et Boch/Commission, C-644/13 P, EU:C:2017:59, point 50), contrairement à ce que soutient la requérante.

    Celle-ci est tenue de réunir des éléments de preuve suffisamment précis et concordants pour fonder la conviction que l'infraction a été commise (voir arrêt du 19 décembre 2013, Siemens e.a./Commission, C-239/11 P, C-489/11 P et C-498/11 P, non publié, EU:C:2013:866, point 217 et jurisprudence citée).

    À cet égard, tout d'abord, il ressort de la jurisprudence qu'une déclaration d'une entreprise à laquelle il est reproché d'avoir participé à une entente, dont l'exactitude est contestée par plusieurs autres entreprises concernées, ne peut être considérée comme constituant une preuve suffisante de l'existence d'une infraction commise par ces dernières sans être étayée par d'autres éléments de preuve, étant entendu que le « degré de corroboration " requis peut être moindre, du fait de la fiabilité des déclarations en cause (arrêt du 19 décembre 2013, Siemens e.a./Commission, C-239/11 P, C-489/11 P et C-498/11 P, non publié, EU:C:2013:866, point 189).

    Ensuite, il découle de manière plus spécifique du principe de la libre appréciation des preuves que la question de savoir si, voire dans quelle mesure, un élément de preuve est susceptible d'en corroborer un autre n'est pas régie par des règles précises, notamment quant à la forme ou à la source des éléments de nature à assurer une corroboration, mais uniquement par le critère de la crédibilité de la preuve (arrêt du 19 décembre 2013, Siemens e.a./Commission, C-239/11 P, C-489/11 P et C-498/11 P, non publié, EU:C:2013:866, point 190).

  • EuGH, 26.09.2018 - C-99/17

    Infineon Technologies / Kommission

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass im Unionsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt, aus dem zum einen folgt, dass die Zulässigkeit eines Beweises, wenn er rechtmäßig erlangt worden ist, vor dem Gericht nicht in Frage gestellt werden kann, und zum anderen, dass das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Beweiskraft ordnungsgemäß vorgelegter Beweise deren Glaubhaftigkeit ist (Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 128 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jeder Versuch seitens eines Antragstellers nach dieser Mitteilung, die Kommission in die Irre zu führen, könnte nämlich die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit seiner Kooperation in Frage stellen und ihm damit die Möglichkeit nehmen, ungeschmälert den Vorteil dieser Mitteilung zu erlangen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 138).

  • EuG, 28.03.2019 - T-433/16

    Pometon / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Was ferner die Frage betrifft, auf welche Beweismittel die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV gestützt werden kann, so gilt im Unionsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, aus dem zum einen folgt, dass die Zulässigkeit eines Beweises, wenn er rechtmäßig erlangt worden ist, vor dem Gericht nicht in Frage gestellt werden kann, und zum anderen, dass das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Beweiskraft ordnungsgemäß vorgelegter Beweise deren Glaubhaftigkeit ist (Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 128).

    Jeder Versuch eines Kronzeugen, die Kommission in die Irre zu führen, könnte nämlich die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit seiner Kooperation in Frage stellen und ihn damit der Gefahr aussetzen, die mit dieser Kooperation verbundenen Vorteile wieder zu verlieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 138).

    Allerdings kann eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise erhärtet wird, wobei der erforderliche Grad der Erhärtung aufgrund der Glaubhaftigkeit der fraglichen Erklärungen geringer sein kann (Urteile vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 135, und vom 26. Januar 2017, Kommission/Keramag Keramische Werke u. a., C-613/13 P, EU:C:2017:49, Rn. 28).

  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 24, 54 [juris Rn. 39] - Teerfarben; BGH, NZKart 2019, 146 Rn. 34 - Flüssiggas I; Beschluss vom 21. Juni 2019 - KRB 10/18, WuW 2019, 473 Rn. 15 - Süßwarenkartell; BGHSt 65, 75 Rn. 37 - Bierkartell; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C- 239/11 P u.a., NZKart 2014, 59 Rn. 39 ff., 129 ff., 220 ff. [zum im Unionsrecht gleichermaßen geltenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung]).

    Denn die von einem Vertreter einer Gesellschaft abgegebene Erklärung, mit der ein Wettbewerbsverstoß eingeräumt wird, kann mit beträchtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C- 239/11 P u.a., NZKart 2014, 59 Rn. 140), weil die sich aus dem Gesetz ergebenden kartellrechtlichen Haftungsfolgen typischerweise gravierend sind.

    Deshalb ist nicht ohne weiteres zu erwarten, dass sich ein Zeuge, wenn er sich dieses Umstands bewusst ist, durch die Schilderung eines Wettbewerbsverstoßes dem Risiko einer Inanspruchnahme aussetzt, obwohl ein solcher Wettbewerbsverstoß in Wahrheit nicht stattgefunden hat und ein zivilrechtlicher Anspruch nicht besteht (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C- 239/11 P u.a., NZKart 2014, 59 Rn. 140 f. [juris]).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-95/15

    H&R ChemPharm / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer

    Eine Verfälschung von Tatsachen oder Beweisen muss sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 42).

    Zum dritten Teil des zweiten Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass es auch dann, wenn ein in der Klageschrift enthaltener Antrag auf Vernehmung von Zeugen die Tatsachen, die Gegenstand der Vernehmung des oder der Zeugen sein sollten, genau bezeichnete und genau die Gründe angab, die ihre Vernehmung rechtfertigten, Sache des Gerichts war, die Sachdienlichkeit des Antrags im Hinblick auf den Streitgegenstand und die Erforderlichkeit einer Vernehmung der genannten Zeugen zu beurteilen (Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 323).

    Das Recht auf ein faires Verfahren verlangt nicht die Ladung jedes Zeugen, sondern bezweckt eine völlige Waffengleichheit, die gewährleistet, dass das streitige Verfahren als Ganzes dem Angeklagten angemessene und ausreichende Gelegenheit gibt, dem auf ihm lastenden Verdacht entgegenzutreten (Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 324 und 325).

  • EuGH, 22.10.2020 - C-702/19

    Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser / Kommission - Rechtsmittel -

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist es selbst dann, wenn ein in der Klageschrift enthaltener Antrag auf Vernehmung von Zeugen genau die Tatsachen bezeichnet, die Gegenstand der Vernehmung des oder der Zeugen sein sollen, und genau die Gründe angibt, die ihre Vernehmung rechtfertigen, Sache des Gerichts, die Sachdienlichkeit des Antrags im Hinblick auf den Streitgegenstand und die Erforderlichkeit einer Vernehmung der genannten Zeugen zu beurteilen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 323 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Art. 6 Abs. 3 EMRK verlangt nicht die Ladung jedes Zeugen, sondern bezweckt eine völlige Waffengleichheit, die gewährleistet, dass das streitige Verfahren als Ganzes dem Angeklagten angemessene und ausreichende Gelegenheit gibt, dem auf ihm lastenden Verdacht entgegenzutreten (Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 324 und 325 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar geht aus Rn. 36 des angefochtenen Urteils hervor, dass Herr W. eine der Quellen für die im Rahmen des Kronzeugenantrags von Linpac, seinem früheren Arbeitgeber, gemachten Erklärungen war, auf die sich die Kommission im streitigen Beschluss u. a. gestützt hat, gleichwohl wurden die Erklärungen dieses Unternehmens unter seiner eigenen Verantwortung in Kenntnis der potenziellen nachteiligen Folgen unrichtiger Angaben gemacht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 138).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-373/14

    Toshiba Corporation / Kommission

  • EuGH, 26.01.2017 - C-613/13

    Kommission / Keramag Keramische Werke u.a. et Sanitec Europe

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuGH, 20.01.2016 - C-373/14

    Toshiba Corporation / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuGH, 10.04.2014 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Projekte im

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger

  • EuG, 12.07.2018 - T-441/14

    Brugg Kabel und Kabelwerke Brugg / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-124/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Hogan können sich iranische Unternehmen vor den

  • EuGH, 06.07.2017 - C-180/16

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen Toshiba wegen ihrer Beteiligung am Kartell

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 12.07.2018 - T-450/14

    Sumitomo Electric Industries und J-Power Systems / Kommission

  • EuGH, 16.02.2017 - C-90/15

    Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuG, 15.12.2016 - T-758/14

    Das Gericht der EU weist die Klagen von Philips und Infineon im Rahmen eines

  • EuGH, 16.06.2022 - C-700/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-99/17

    Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips schlägt

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

  • EuGH, 11.05.2017 - C-44/16

    Dyson / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2010/30/EU - Angabe des Verbrauchs

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-698/19

    Sony Optiarc und Sony Optiarc America / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 12.07.2018 - T-447/14

    NKT Verwaltungs und NKT/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 12.07.2018 - T-444/14

    Furukawa Electric / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-700/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-699/19

    Quanta Storage/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-180/16

    Toshiba / Kommission - Rechtsmittel - Art. 101 AEUV - Gasisolierte Schaltanlagen

  • EuGH, 26.01.2017 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission

  • EuGH, 26.01.2017 - C-626/13

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 16.02.2017 - C-94/15

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19

    Kommission/ Servier u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19

    Servier u.a./ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-261/13

    Nach Auffassung des Generalanwalts Niilo Jääskinen sind Entscheidungen des

  • EuG, 06.03.2024 - T-59/23

    DEC Technologies/ EUIPO - Tehnoexport (DEC FLEXIBLE TECHNOLOGIES)

  • EuG, 15.12.2016 - T-762/14

    Philips und Philips France / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) -

  • EuGH, 26.01.2017 - C-642/13

    Villeroy & Boch - Belgium / Kommission

  • EuG, 09.11.2022 - T-655/19

    Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-634/13

    Total Marketing Services / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 09.11.2022 - T-667/19

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-350/12

    'Rat / In ''t Veld' - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

  • EuGH, 13.07.2023 - C-757/21

    Nichicon Corporation/ Kommission

  • LG Berlin, 27.05.2021 - 16 O 241/17

    Gasisolierte Schaltanlagen, GIS-Kartell - Schadensersatzanspruch bei Vereinbarung

  • EuGH, 06.09.2018 - C-4/17

    Tschechische Republik / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Garantiefonds

  • EuG, 04.07.2017 - T-392/15

    European Dynamics Luxembourg u.a. / Agence de l'Union européenne pour les chemins

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-248/15

    Maxcom / City Cycle Industries - Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping -

  • EuGH, 13.07.2023 - C-759/21

    Nippon Chemi-Con Corporation/ Kommission

  • EuG, 09.11.2022 - T-657/19

    Feralpi / Kommission

  • EuGH, 22.11.2018 - C-334/18

    Hércules Club de Fútbol/ Kommission - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des

  • EuG, 12.07.2018 - T-438/14

    Silec Cable und General Cable / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer

  • EuG, 12.07.2018 - T-445/14

    ABB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel -

  • EuG, 12.07.2019 - T-8/16

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea /

  • EuGH, 27.03.2014 - C-199/13

    Polyelectrolyte Producers Group u.a. / Kommission und Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-139/17

    QuaMa Quality Management / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG)

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