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   EuGH, 20.03.1997 - C-323/95   

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https://dejure.org/1997,1194
EuGH, 20.03.1997 - C-323/95 (https://dejure.org/1997,1194)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-323/95 (https://dejure.org/1997,1194)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-323/95 (https://dejure.org/1997,1194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Hayes / Kronenberger

    EG-Vertrag, Artikel 6 Absatz 1
    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Anwendungsbereich - Nationale Vorschrift, die ausländische Kläger verpflichtet, Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu leisten - Einbeziehung - ...

  • EU-Kommission

    Hayes / Kronenberger

  • Wolters Kluwer

    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Anwendungsbereich - Nationale Vorschrift, die ausländische Kläger verpflichtet, Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu leisten - Einbeziehung - ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sicherheitsleistung wegen Prozeßkosten in der EU

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 6 Abs. 1
    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Anwendungsbereich - Nationale Vorschrift, die ausländische Kläger verpflichtet, Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu leisten - Einbeziehung - ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag Art. 6
    Unzulässiges Verlangen einer Prozeßkostensicherheit von einem Kläger aus einem EU-Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 6 Abs. 1 EGV; § 110 ZPO
    Ausländersicherheit und Diskriminierungsverbot

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2127
  • MDR 1997, 772
  • NVwZ 1998, 834 (Ls.)
  • EuZW 1997, 280
  • NJ 1997, 279
  • BB 1997, 419
  • DB 1997, 976
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.09.1996 - C-43/95

    Data Delecta Aktiebolag und Forsberg

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    Da das Gemeinschaftsrecht diesen Wirtschaftsteilnehmern den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Gemeinsamen Markt garantiert, muß ihnen der Zugang zu den Gerichten eines Mitgliedstaats im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die sich aus ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ergeben, zu denselben Bedingungen eröffnet sein wie den Staatsangehörigen dieses Staates (Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-43/95, Data Delecta und Forsberg, Slg. 1996, I-4661, Randnr. 13).

    Eine solche Auswirkung ist insbesondere dann zu befürchten, wenn eine Sicherheit wegen der Prozeßkosten bei einer Klage auf Bezahlung von Warenlieferungen verlangt wird (Urteil Data Delecta und Forsberg, Randnr. 15).

  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    Derartige Rechtsvorschriften dürfen nämlich weder zu einer Diskriminierung von Personen führen, denen das Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf Gleichbehandlung verleiht, noch die vom Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten beschränken (Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, Randnr. 19).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    13 Nach ständiger Rechtsprechung ist es zwar mangels einer Gemeinschaftsregelung Sache der internen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die Verfahrensmodalitäten für die Klagen zu regeln, mit denen der volle Schutz der dem einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleistet werden soll; doch setzt das Gemeinschaftsrecht dieser Zuständigkeit auch Schranken (Urteil vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 42).
  • EuGH, 01.07.1993 - C-20/92

    Hubbard / Hamburger

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    15 Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-20/92 (Hubbard, Slg. 1993, I-3777) verbieten die Artikel 59 und 60 EG-Vertrag es einem Mitgliedstaat, von einer in Ausübung ihres Berufes handelnden Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, die vor einem inländischen Gericht klagt, durch eine Vorschrift wie § 110 ZPO die Zahlung einer Prozeßkostensicherheit zu verlangen, nur weil sie Angehörige eines anderen Mitgliedstaats ist.
  • EuGH, 23.01.1997 - C-29/95

    Pastoors und Trans-Cap / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    Somit besteht zwischen bestimmten Mitgliedstaaten tatsächlich die Gefahr, daß eine in einem Mitgliedstaat gegen Gebietsfremde ergangene Kostenentscheidung nicht oder zumindest sehr viel schwerer und unter höheren Kosten vollstreckt werden kann (siehe für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen, die nicht unter diese Übereinkommen fallen, Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-29/95, Pastoors und Trans-Cap, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-323/95
    16 Jedoch unterliegen nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-92/92 und C-326/92 (Phil Collins u. a., Slg. 1993, I-5145, Randnr. 27) und Data Delecta und Forsberg (Randnr. 14) nationale Rechtsvorschriften, die wegen ihrer Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Austausch von Gütern und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Vertrages fallen, ohne weiteres dem in Artikel 6 Absatz 1 EG-Vertrag niedergelegten allgemeinen Diskriminierungsverbot, ohne daß es noch erforderlich wäre, sie mit den besonderen Vorschriften der Artikel 30, 36, 59 und 66 EG-Vertrag in Verbindung zu bringen.
  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Richtig ist zwar, daß die frühere Fassung des § 110 ZPO nur dann gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 6 (jetzt: Art. 12) EGV verstieß, wenn eine inländische Prozeßpartei von der Verpflichtung zur Leistung von Prozeßkostensicherheit frei war und die Klage eine der Grundfreiheiten berührte (EuGH NJW 1996, 3407; 1998, 2127), so daß angesichts der eingeschränkten Geltung der Grundfreiheiten für J. nach Art. 299 Abs. 6 lit. c EGV i.V.m. dem Protokoll Nr. 3 zu der BeitrA 1972 (BGBl. II S. 1338) der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 110 ZPO möglicherweise J. von der Befreiung für Mitgliedstaaten der Europäischen Union hätte ausnehmen können.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97

    ED

    Vgl. auch Urteile vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-323/95 (Hayes, Slg. 1997, I-1711, Randnrn.

    (21) - Vgl. Urteil Hayes (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 14).

    Obwohl die mit dem Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten zusammenhängenden Fragen im allgemeinen nicht Regelungsgegenstand des Gemeinschaftsrechts sind, führt der Zusammenhang zwischen der Ausübung der vom Gemeinschaftsrecht anerkannten Freiheiten und dem insoweit gewährten Rechtsschutz dazu, daß auch die Vorschriften über den Verfahrensablauf das Recht der Gemeinschaftsbürger auf Rechtsschutz entsprechend dem im Vertrag verankerten Diskriminierungsverbot sicherstellen müssen." Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt La Pergola zum Urteil Hayes (zitiert in Fußnote 19, Nr. 8).

    (36) - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt La Pergola zum Urteil Hayes (zitiert in Fußnote 19, Nr. 6).

  • OLG Karlsruhe, 11.10.2007 - 19 U 34/07

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Einrede der

    Europarechtlich ist insoweit - gestützt vor allem auf das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EGV (früher Art. 6 EGV) - nur eine Gleichbehandlung erforderlich (vgl. EuGH, NJW 1993, 2431; NJW 1996, 3407; NJW 1997, 3299; NJW 1998, 2127).
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