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   EuGH, 20.03.2007 - C-325/06 P   

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https://dejure.org/2007,41220
EuGH, 20.03.2007 - C-325/06 P (https://dejure.org/2007,41220)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.2007 - C-325/06 P (https://dejure.org/2007,41220)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 2007 - C-325/06 P (https://dejure.org/2007,41220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Galileo International Technology u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Galileo International Technology u.a. / Kommission

    Rechtsangleichung - Marken - Auslegung der Verordnung Nr. 40/94 und der Richtlinie 89/104 - Recht des Markeninhabers, sich der unzulässigen Benutzung seiner Marke zu widersetzen - Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr - Begriff (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, ...

  • EU-Kommission

    Galileo International Technology u.a. / Kommission

    Haftung , Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum , Gemeinschaftsmarke

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 10. Mai 2006 in der Rechtssache T-279/03 (Galileo International Technology LLC u. a./ Kommission der Europäischen Gemeinschaften), mit dem die Klage zum einen auf Unterlassung der Verwendung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 10.05.2006 - T-279/03

    Galileo International Technology u.a. / Kommission - Schadensersatzklage -

    Auszug aus EuGH, 20.03.2007 - C-325/06
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission (T-279/03), mit dem das Gericht die Schadensersatzklage abgewiesen hat, die darauf gerichtet war, dass die Kommission es zum einen unterlässt, das Wort "Galileo" für das gemeinschaftliche Vorhaben eines Satellitennavigationssystems weiter zu benutzen oder Dritte zu einer solchen Benutzung zu veranlassen, und zum anderen den Schaden ausgleicht, der den Klägerinnen dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission dieses Wort, das angeblich mit den eingetragenen Marken und Handelsnamen der Klägerinnen identisch ist, bereits benutzt und verbreitet hat.
  • EuG, 16.12.2008 - T-225/06

    DAS GERICHT HEBT DIE ENTSCHEIDUNGEN DES HABM ÜBER DIE EINTRAGUNG DES ZEICHENS

    Zweitens haben der Gerichtshof und das Gericht im Zusammenhang mit Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94, Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass ein Zeichen im "geschäftlichen Verkehr" benutzt wird, wenn die Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolgt (Urteile des Gerichtshofs Arsenal Football Club, oben in Randnr. 107 angeführt, Randnr. 40, vom 25. Januar 2007, Adam Opel, C-48/05, Slg. 2007, I-1017, Randnr. 18, Beschluss des Gerichtshofs vom 20. März 2007, Galileo International Technology u. a./Kommission, C-325/06 P, Slg. 2007, I-44, Randnr. 32, und Urteil des Gerichtshofs vom 11. September 2007, Céline, C-17/06, Slg. 2007, I-7041, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 10. April 2003, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, T-195/00, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 93, und Galileo International Technology u. a./Kommission, oben in Randnr. 107 angeführt, Randnr. 114).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-103/11

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts

    Vgl. Beschluss vom 20. März 2007, Galileo International Technology u. a./Kommission (C-325/06 P), mit dem das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission (T-279/03, Slg. 2006, II-1291), als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wurde.
  • EuG, 08.02.2010 - T-481/08

    Alisei / Kommission - Nichtigkeitsklage - Auswärtige Beziehungen und EEF -

    19 und 53, und Beschluss des Gerichtshofs vom 20. März 2007, Galileo International Technology u. a./Kommission, C-325/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 76).
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