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   EuGH, 20.11.2001 - C-268/99   

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https://dejure.org/2001,375
EuGH, 20.11.2001 - C-268/99 (https://dejure.org/2001,375)
EuGH, Entscheidung vom 20.11.2001 - C-268/99 (https://dejure.org/2001,375)
EuGH, Entscheidung vom 20. November 2001 - C-268/99 (https://dejure.org/2001,375)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen Gemeinschaften/Republik Polen und Gemeinschaften/Tschechische Republik - Niederlassungsfreiheit - Begriff der Erwerbstätigkeit - Frage der Einbeziehung der Prostitutionstätigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Jany u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Jany u.a.

    Assoziierungsabkommen Gemeinschaften/Polen, Artikel 44 Absatz 3 und 58 Absatz 1
    1. Völkerrechtliche Verträge - Verträge der Gemeinschaft - Unmittelbare Wirkung - Voraussetzungen - Artikel 44 Absatz 3 des Assoziierungsabkommens Gemeinschaften/Polen

  • EU-Kommission

    Jany u.a.

  • Wolters Kluwer

    Förderung der Außenbeziehungen durch die Assoziierungsabkommen mit der Republik Polen und Tschechischen Republik; Zuerkennung des Einreise- und ein Aufenthaltsrechts für polnische und tschechische Arbeitnhemer; Frage der Einbeziehung der Prostitutionstätigkeit; ...

  • Judicialis

    EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen Gemeinschaften/Republik Polen und Gemeinschaften/Tschechische Republik - Niederlassungsfreiheit - Begriff der Erwerbstätigkeit - Frage der Einbeziehung der Prostitutionstätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Begriff der Erwerbstätigkeit - Frage der Einbeziehung der Prostitutionstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Arrondissementsrechtbank s' Gravenhage (Niederlande) - Auslegung der Europa-Abkommen mit Polen und Tschechien - Niederlassungsfreiheit - Begriff der "Erwerbstätigkeit", Artikel 44 des Polen-Abkommens und Artikel 45 des Tschechien-Abkommens ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 326
  • EuZW 2002, 120
  • DVBl 2002, 321
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    Doch setzt, wie die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission zutreffend bemerkt haben, die Berufung einer nationalen Behörde auf eine Abweichungaus Gründen der öffentlichen Ordnung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Urteile vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 8, und vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnr. 21, sowie zur Auslegung der im Rahmen der Assoziierungsregelung zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei erlassenen Bestimmungen Urteil vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Randnrn.

    Auch wenn das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten keine einheitliche Werteskala für die Beurteilung von Verhaltensweisen vorschreibt, die als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung angesehen werden können, so kann doch ein Verhalten nicht als hinreichend schwerwiegend betrachtet werden, um Beschränkungen der Einreise oder des Aufenthalts eines Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats in das Gebiet oder im Gebiet eines Mitgliedstaats zu rechtfertigen, wenn dieser letztgenannte Staat gegenüber dem gleichen Verhalten, das seine eigenen Angehörigen an den Tag legen, keine repressiven oder andere tatsächlichen und wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Verhaltens ergreift (vgl. Urteil Adoui und Cornuaille, Randnr. 8).

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    Artikel 31 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge bestimmt dazu, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Zieles und Zweckes auszulegen ist (vgl. insbesondere Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14, und Urteile vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12, und vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96, Eddline El-Yassini, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine einzige Sprachfassung eines mehrsprachigen gemeinschaftsrechtlichen Textes nicht gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben, da die einheitliche Auslegung der Gemeinschaftsvorschriften es gebietet, diese nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck insbesondere auch im Licht der Fassungen in sämtlichen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15).
  • EuGH, 01.07.1993 - C-312/91

    Metalsa

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    Artikel 31 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge bestimmt dazu, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Zieles und Zweckes auszulegen ist (vgl. insbesondere Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14, und Urteile vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12, und vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96, Eddline El-Yassini, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47).
  • EuGH, 27.09.2001 - C-63/99

    DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    Vorab ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof am 27. September 2001 seine Urteile in den Rechtssachen C-63/99 (Gloszczuk, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) und C-257/99 (Barkoci und Malik, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) erlassen hat, die ähnliche Fragen betreffen wie die erste und die zweite Frage, die im Ausgangsverfahren aufgeworfen wurden.
  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine einzige Sprachfassung eines mehrsprachigen gemeinschaftsrechtlichen Textes nicht gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben, da die einheitliche Auslegung der Gemeinschaftsvorschriften es gebietet, diese nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck insbesondere auch im Licht der Fassungen in sämtlichen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15).
  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung als Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 2 EG) anzusehen, sofern es sich um tatsächliche und echte, also nicht völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeiten handelt (vgl. insbesondere Urteil vom 11. April 2000 in den Rechtssachen C-51/96 und C-191/97, Deliège, Slg. 2000, I-2549, Randnrn.
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    Doch setzt, wie die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission zutreffend bemerkt haben, die Berufung einer nationalen Behörde auf eine Abweichungaus Gründen der öffentlichen Ordnung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Urteile vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 8, und vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnr. 21, sowie zur Auslegung der im Rahmen der Assoziierungsregelung zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei erlassenen Bestimmungen Urteil vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Randnrn.
  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    In Bezug auf die vom vorlegenden Gericht aufgeworfene Frage der Sittenwidrigkeit der Prostitutionstätigkeit ist daran zu erinnern, dass es, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, nicht seine Sache ist, die Beurteilung der Gesetzgeber der Mitgliedstaaten, in denen eine angeblich unsittliche Tätigkeit rechtmäßig ausgeübt wird, durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen (vgl. zum freiwilligen Schwangerschaftsabbruch Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-159/90, Society for the Protection of Unborn Children Ireland, Slg. 1991, I-4685, Randnr. 20, und zum Lotteriespiel Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 32).
  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
    Doch setzt, wie die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission zutreffend bemerkt haben, die Berufung einer nationalen Behörde auf eine Abweichungaus Gründen der öffentlichen Ordnung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Urteile vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 8, und vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnr. 21, sowie zur Auslegung der im Rahmen der Assoziierungsregelung zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei erlassenen Bestimmungen Urteil vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Randnrn.
  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 26.02.2019 - C-581/17

    Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen

    Umgekehrt ist eine nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses ausgeübte Tätigkeit als "selbständige Erwerbstätigkeit" zu qualifizieren (vgl. entsprechend Urteile vom 27. Juni 1996, Asscher, C-107/94, EU:C:1996:251, Rn. 25 und 26, sowie vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, EU:C:2001:616, Rn. 34).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Es wird nämlich in einigen Mitgliedstaaten geduldet oder reglementiert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 57).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
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