Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.1999 - C-215/96   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag - Einheitliche Bankbedingungen für die Gewährung eines Kontokorrentkredits und zur Generalbürgschaft

  • Europäischer Gerichtshof

    Bagnasco u.a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 85; EG-Vertrag Art. 86
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1, Art. 86, Art. 177
    AGB für die Gewährung von Kontokorrentkrediten und Generalbürgschaften - mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 85, 86
    Keine Wettbewerbsbeschränkung durch einheitliche Bankbedingungen für die Gewährung eines Kontokorrentkredits und zur Generalbürgschaft

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1999, I-135
  • NJW 1999, 2029 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (23)  

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02  

    Wettbewerb - Kartelle - Österreichischer Bankenmarkt - 'Lombardclub' -

    Nach der Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135) und der Entscheidungspraxis der Kommission (Entscheidung 1999/687/EG der Kommission vom 8. September 1999 betreffend ein Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag [Sache IV/34.010 Nederlandse Vereniging van Banken (GSA-Vereinbarung 1991), Sache IV/33.793 Nederlandse Postorderbond, Sache IV/34.234 Verenigde Nederlandse Uitgeversbedrijven und Sache IV/34.888 Nederlandse Organisatie van Tijdschriften Uitgevers/Nederlandse Christelijke Radio Vereniging] [ABl.

    Somit liegt im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels vor, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92, DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 54, oben in Randnr. 159 angeführtes Urteil Bagnasco u. a., Randnr. 47, und Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01, British Sugar/Kommission, Slg. 2004, I-4933, Randnr. 27).

    Sodann ist hervorzuheben, dass die Eignung eines Kartells zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, d. h. seine potenzielle Wirkung, ausreicht, damit es in den Anwendungsbereich von Artikel 81 EG fällt, und dass es keines Nachweises einer tatsächlichen Beeinträchtigung des Handelsverkehrs bedarf (oben in Randnr. 159 angeführtes Urteil Bagnasco u. a., Randnr. 48, und Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 19).

    Die Klägerinnen können aus der Tatsache, dass der Gerichtshof im Urteil Bagnasco u. a. (oben in Randnr. 159 angeführt) die für zwei gesonderte Bankgeschäfte geltenden Klauseln in den von den Mitgliedern des italienischen Bankenverbandes verwendeten einheitlichen Bankbedingungen getrennt geprüft hat, keine allgemeine Regel ableiten, wonach eine Gesamtprüfung der Eignung der hier in Rede stehenden Vereinbarungen zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten verboten wäre.

    Insoweit geht in Bezug auf den Bankensektor aus dem oben in Randnummer 159 angeführten Urteil Bagnasco u. a. (Randnrn. 51 bis 53) hervor, dass es Vereinbarungen geben kann, die sich zwar auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstrecken, aber keine spürbare Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben.

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch zwischen

    Damit ergibt sich eine Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel im Allgemeinen daraus, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (vgl. Urteile vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135, Randnr. 47, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01 P, British Sugar/Kommission, Slg. 2004, I-4933, Randnr. 27).

    Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung sowie aus Randnummer 34 des vorliegenden Urteils ergibt, setzt Artikel 81 Absatz 1 EG nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern lässt den Nachweis genügen, dass sie hierzu geeignet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, Miller/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 15, vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 19, sowie Bagnasco u. a., Randnr. 48).

    Während Artikel 81 Absatz 1 EG diese Beurteilung nicht auf tatsächliche Auswirkungen der betreffenden Vereinbarung oder Verhaltensweise auf den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt beschränkt, sondern auch zur Berücksichtigung ihrer potenziellen Auswirkungen verpflichtet, wird eine Vereinbarung vom Verbot des Artikels 81 EG dann nicht erfasst, wenn sie den Markt nur geringfügig beeinträchtigt (Urteile vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnr. 7, Deere/Kommission, Randnr. 77, und Bagnasco u. a., Randnr. 34).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04  

    Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und

    Das in den Ausgangsverfahren in Rede stehende Kartell habe Wirkungen nur im italienischen Hoheitsgebiet entfaltet und daher den Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht im Sinne von Artikel 81 EG spürbar beeinträchtigt (vgl. u. a. Urteil vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135).

    Somit liegt im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels vor, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (vgl. Urteile Bagnasco u. a., Randnr. 47, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01 P, British Sugar/Kommission, Slg. 2004, I-4933, Randnr. 27).

mehr
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales Kartell - Markt der Bankprodukte und

    Die ÖVAG trägt vor, das Gericht habe in Randnr. 171 des angefochtenen Urteils das Urteil Bagnasco u. a. unzutreffend angewandt und ausgelegt.

    Das Gericht hat insoweit ausgeführt, dass sich im Urteil Bagnasco u. a. die Frage einer Gesamtprüfung der grenzüberschreitenden Wirkungen der Bankbedingungen nicht gestellt habe, da bei der ersten Klausel die einheitlichen Bankbedingungen keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt hätten, während die zweite Klausel nicht zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geeignet gewesen sei.

    Ich halte die Gründe, die das Gericht dafür angeführt hat, dem Urteil Bagnasco u. a. nicht zu folgen, für völlig gerechtfertigt.

    Vgl. auch Urteil vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a. (C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 48).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zuckermarkt - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt

    Die Durchführung einer Absprache für das gesamte Gebiet oder einen großen Teil eines Mitgliedstaats beeinflusse an und für sich nicht den zwischenstaatlichen Handel (Urteil vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135).

    Nach der Rechtsprechung liege im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels vor, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt seien, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend seien (Urteil Bagnasco u. a., Randnr. 47).

    Somit liegt im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels vor, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (Urteile vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92, DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 54, und Bagnasco u. a., Randnr. 47).

  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98  

    Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von

    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der Auslegung oder der Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, um die das Gericht ersucht, und der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits besteht (vgl. u. a. Urteil vom 21. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135, Randnr. 20).
  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07  

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch

          Das Gericht habe in den Randnrn. 182 bis 184 des angefochtenen Urteils die Reichweite des Urteils des Gerichtshofs vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a. (C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135), verkannt.

          Zu dem von der Klägerin angeführten Urteil Bagnasco u. a. ist - wie es auch das Gericht in Randnr. 171 des angefochtenen Urteils getan hat - zu bemerken, dass der Gerichtshof in jener Rechtssache keine Gesamtprüfung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten durch die beiden in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Klauseln vorzunehmen brauchte, da bei der einen die Vereinbarung keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt hatte, während die andere nicht zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geeignet war.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der

    Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteile vom 28. April 1998, Javico, C-306/96, Slg. 1998, I-1983, Randnr. 16, und vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 47, sowie Urteil Ambulanz Glöckner, Randnr. 48).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07  

    Art. 82 EG und 86 EG - Begriff 'Unternehmen' - Vereinigung ohne

    Ebenso darf die Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel nicht unbedeutend sein (Urteile vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 60, und Ambulanz Glöckner, Randnr. 48).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-226/11  

    Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Vereinbarung vom Verbot in dieser Bestimmung jedoch nicht erfasst, wenn sie den Markt nur geringfügig beeinträchtigt (Urteile vom 9. Juli 1969, Völk, 5/69, Slg. 1969, 295, Randnr. 7, vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 77, vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 34, sowie vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 50).
  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98  

    Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Richtlinie 79/112/EWG -

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung

  • EuG, 29.06.2012 - T-360/09  

    Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer Erdgasmarkt - Entscheidung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art.

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01  

    Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Entscheidung, mit der ein

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04  

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07  

    Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-425/07  

    Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2005 - C-551/03  

    Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81 EG - Abschottung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-9/99  
  • EuGH, 21.01.1999 - C-216/96  
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