Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.2006 - C-223/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2, Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil zu erlangen

  • Europäischer Gerichtshof

    University of Huddersfield

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 und 2, 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil zu erlangen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuerliche Begriffe der 6.-RL sind objektive Begriffe - Betrügerische / missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht erlaubt

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  • NWB SteuerXpert START

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 2 Nr. 4 Abs. 1, Art. 2 Nr. 4 Abs. 2, Art. 2 Nr. 5 Abs. 1, Art. 2 Nr. 6 Abs. 1
    Umsätze zur Erlangung steuerlicher Vorteile

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Willkürliche Umsatzsteurpflicht?

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    EU-Recht verbietet Vorsteuerabzug bei sog. missbräuchlich praktizierten Umsätzen

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss der VAT and Duties Tribunals, Manchester Tribunal Centre, vom 16. Mai 2003 in dem Rechtsstreit University of Huddersfield Higher Education Corporation gegen Commissioners of Customs and Excise

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 4 Abs 2 S 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 2 S 2
    Grundstück; Mehrwertsteuer; Rückvermietung; Vermietung; Wirtschaftliche Tätigkeit

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2006, I-1751
  • DB 2006, 597



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Wird zitiert von ... (20)  

  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich

    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet so die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis (vgl. Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman, 268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998, Ghent Coal Terminal, C-37/95, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, und vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47).
  • EuGH, 26.06.2007 - C-284/04  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbare Umsätze - Begriff der

    Weiters wird nach ständiger Rechtsprechung aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.2011 - C-504/10  

    Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Übertragung eines

    Die Begriffe "Lieferungen von Gegenständen" und "Dienstleistungen" haben sämtlich objektiven Charakter und sind unabhängig von Zweck und Ergebnis der betroffenen Umsätze anwendbar (vgl. Urteil vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 48).

    Was die von den beteiligten Wirtschaftsteilnehmern verfolgten Absichten angeht, ist hinzuzufügen, dass es für die Feststellung, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Übertragung eine Dienstleistung und eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie darstellt, nicht darauf ankommt, ob sie ausschließlich zur Erlangung eines steuerlichen Vorteils getätigt wurde (vgl. Urteil University of Huddersfield, Randnr. 51).

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  • EuGH, 13.12.2007 - C-408/06  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Wirtschaftliche Tätigkeit - Steuerpflichtige -

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung beim Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Niederlande, 235/85, Slg. 1987, 1471, Randnr. 8, und vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-246/08  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art.

    Aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten wird deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. u. a. Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 26, und vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-267/08  

    Mehrwertsteuer - Recht zum Vorsteuerabzug - Begriff 'wirtschaftliche Tätigkeiten'

    Nach ständiger Rechtsprechung wird ferner aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. u. a. Urteile vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47, T-Mobile Austria u. a., Randnr. 35, sowie Hutchison 3G u. a., Randnr. 29).
  • EuGH, 26.06.2007 - C-369/04  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbare Umsätze - Begriff der

    Weiter wird nach ständiger Rechtsprechung aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09  

    Generalanwalt tritt BGH bei innergemeinschaftlichen Lieferungen entgegen

    (28) - Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman (268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 19), vom 15. Januar 1998, Ghent Coal Terminal (C-37/95, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15), vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield (C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47), und vom 13. März 2008, Securenta (C-437/06, Slg. 2008, I-1597, Randnr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2012 - 10 S 1115/10  

    Rechnung unter Ausweisung der Umsatzsteuer für die Übertragung einer

    Dabei handelt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union beim Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit um einen objektiv festgelegten Begriff, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis betrachtet wird (vgl. EuGH, Urteil vom 21.02.2006 - Rs. C-223/03 - Slg. 2006, I - 1751).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04  

    Bund droht voraussichtlich keine Steuerrückzahlung aus UMTS-Erlösen

    (15)  - Urteile vom 12. September 2000, Kommission/Griechenland (C-260/98, Slg. 2000, I-6537, Randnr. 26), und Kommission/Vereinigtes Königreich (C-359/97, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 41), sowie Urteil vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield (C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47), vgl. auch Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Niederlande (235/85, Slg. 1987, 1471, Randnr. 8), sowie im gleichen Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman (268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 19), und vom 27. November 2003, Zita Modes (C-497/01, Slg. 2003, I-14393, Randnr. 38).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-263/11  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04  

    Bund droht voraussichtlich keine Steuerrückzahlung aus UMTS-Erlösen

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-277/09  

    Auslegung von Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2011 - C-180/10  

    Mehrwertsteuer - Steuerpflichtiger - Wirtschaftliche Tätigkeit - Verkauf eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-111/05  

    Mehrwertsteuer - Lieferung und Verlegung eines Glasfaserseekabels als so

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2009 - C-246/08  

    Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Begriff der wirtschaftlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-581/08  

    Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 6 - Geschenke von geringem Wert - Begriff des

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-103/09  

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates - Begriff der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2007 - C-437/06  

    Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG des Rates - Vorsteuerabzug -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-267/08  

    SPÖ Landesorganisation Kärnten

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