Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.2012 - C-78/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Krankheitsurlaub - Jahresurlaub, der mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfällt - Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit

  • EU-Kommission

    ANGED

    Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Krankheitsurlaub - Jahresurlaub, der mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfällt - Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit“

  • Europäischer Gerichtshof

    ANGED

    Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Krankheitsurlaub - Jahresurlaub, der mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfällt - Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitgestaltung; Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub; Verhältnis zwischen Krankheit- und Jahresurlaub, der mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfällt; Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit; Asociación Nacional de Grandes Empresas de Distribución [ANGED] gegen Federación de Asociaciones Sindicales [FASGA] u.a.

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krank im Jahresurlaub

  • beck.de (Kurzinformation)

    Im Jahresurlaub erkrankte Arbeitnehmer können Urlaub nachholen

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - Ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird, ist berechtigt, später eine der Dauer seiner Krankheit entsprechende Urlaubszeit in Anspruch zu nehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zum Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit - Erkrankter Arbeitnehmer kann Urlaub zum späteren Zeitpunkt nach Genesung nachholen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 22. Februar 2011 - Asociación Nacional de Grandes Empresas de Distribución (ANGED)/Federación de Asociaciones Sindicales (FASGA) u. a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2012, 851



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Wird zitiert von ... (3)  

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11  

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitverkürzung ('Kurzarbeit') -

    Zweitens ist festzustellen, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht restriktiv ausgelegt werden darf (Urteil vom 21. Juni 2012, ANGED, C-78/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18).
  • EuG, 08.11.2012 - T-268/11  
    Zweitens ist zu beachten, dass der Anspruch auf Jahresurlaub ausdrücklich in Art. 31 Abs. 2 der am 7. Dezember 2000 in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 367, S. 1) verankert ist, der von Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 22. November 2011, KHS, C-214/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40, und vom 21. Juni 2012, ANGED, C-78/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).

    Drittens darf der Anspruch auf Jahresurlaub nicht restriktiv ausgelegt werden (vgl. Urteil ANGED, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11  

    Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld

    Dabei entstand auch aufgrund des klägerischen Mahnschreibens vom 21. April 2009 kein abgeltbarer Ersatzurlaubsanspruch (§§ 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB), denn der Schuldnerverzug hätte die Erfüllbarkeit des Urlaubs vorausgesetzt (BAG 24.9.1996 - 9 AZR 364/95 - zu II 4 der Gründe, NZA 1997, 507), an der es jedoch während der Arbeitsunfähigkeit fehlte (vgl. § 9 BUrlG; zu Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nunmehr EuGH 21.6.2012 - C-78/11 - "ANGED", Rn. 19, NZA 2012, 851 ).
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