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   EuGH, 21.07.2011 - C-186/10   

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https://dejure.org/2011,5803
EuGH, 21.07.2011 - C-186/10 (https://dejure.org/2011,5803)
EuGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - C-186/10 (https://dejure.org/2011,5803)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - C-186/10 (https://dejure.org/2011,5803)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls - Stillhalteklausel - Niederlassungsfreiheit - Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen, der unter Verstoß gegen die in der Aufenthaltserlaubnis ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Oguz

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls - Stillhalteklausel - Niederlassungsfreiheit - Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen, der unter Verstoß gegen die in der Aufenthaltserlaubnis ...

  • EU-Kommission PDF

    Oguz

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls - Stillhalteklausel - Niederlassungsfreiheit - Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen, der unter Verstoß gegen die in der Aufenthaltserlaubnis ...

  • EU-Kommission

    Oguz

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls - Stillhalteklausel - Niederlassungsfreiheit - Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen, der unter Verstoß gegen die in der Aufenthaltserlaubnis ...

  • Wolters Kluwer

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; Niederlassungsfreiheit; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen nach unter Verstoß gegen die in der Aufenthaltserlaubnis festgesetzten Auflagen erfolgten Aufnahme einer Geschäftstätigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ZP Art. 41 Abs. 1
    Stillhalteklausel, Standstill-Klausel, Assoziierungsabkommen EWG/Türkei, Studium, selbständige Erwerbstätigkeit, Auflage, Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll; Niederlassungsfreiheit - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen nach unter Verstoß gegen die in der Aufenthaltserlaubnis festgesetzten Auflagen erfolgten Aufnahme einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen, der unter Verstoß gegen die in der Aufenthaltserlaubnis festgesetzten Auflagen eine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England and Wales) (Civil Division), eingereicht am 15. April 2010 - Tural Oguz/Secretary of State for the Home Department

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Art. 41 Abs. 1 des am 23. November 1970 unterzeichneten Zusatzprotokolls und des Finanzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (ABl. 1972, L 293, S. 1) - Stillhalteklausel - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1447
  • DÖV 2011, 776
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.09.2007 - C-16/05

    Tum und Dari - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-186/10
    41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls steht von dem Zeitpunkt an, zu dem der Rechtsakt, dessen Bestandteil diese Bestimmung ist, im Aufnahmemitgliedstaat in Kraft getreten ist, neuen Beschränkungen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder der Dienstleistungsfreiheit einschließlich solchen entgegen, die die materiell- und/oder verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die erstmalige Aufnahme türkischer Staatsangehöriger im Hoheitsgebiet des fraglichen Mitgliedstaats betreffen, die dort von diesen wirtschaftlichen Freiheiten Gebrauch machen wollen (vgl. Urteile vom 20. September 2007, Tum und Dari, C-16/05, Slg. 2007, I-7415, Randnr. 69, und vom 29. April 2010, Kommission/Niederlande, C-92/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 47).

    Die in dieser Vorschrift enthaltene Stillhalteklausel ist nämlich darauf gerichtet, günstige Bedingungen für die schrittweise Verwirklichung des Niederlassungsrechts zu schaffen, indem den innerstaatlichen Stellen das absolute Verbot, durch eine Verschärfung der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden Bedingungen neue Hindernisse für die Ausübung dieser Freiheit einzuführen, auferlegt wird, um ihre schrittweise Herstellung zwischen den Mitgliedstaaten und der Republik Türkei nicht zu erschweren (vgl. Urteile Tum und Dari, Randnr. 61, und vom 9. Dezember 2010, Toprak und Oguz, C-300/09 und C-301/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 53).

    Eine Stillhalteklausel, wie sie in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls enthalten ist, hat nicht die Wirkung einer materiell-rechtlichen Vorschrift, die das maßgebliche materielle Recht unanwendbar macht und an dessen Stelle tritt, sondern stellt eine gleichsam verfahrensrechtliche Vorschrift dar, die in zeitlicher Hinsicht festlegt, nach welchen Bestimmungen der Regelung eines Mitgliedstaats die Situation eines türkischen Staatsangehörigen zu beurteilen ist, der in diesem Mitgliedstaat von der Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen will (Urteil Tum und Dari, Randnr. 55).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es für die Anwendung der Stillhalteklausel nicht darauf ankommt, ob sich ein türkischer Staatsangehöriger zu dem Zeitpunkt, zu dem er einen Antrag auf Niederlassung im Gebiet eines Mitgliedstaats stellt, rechtmäßig in diesem Staat aufhält oder nicht (vgl. Urteil Tum und Dari, Randnr. 59).

  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-186/10
    46 bis 54, und vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli, C-228/06, Slg. 2009, I-1031, Randnr. 45).

    41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls gewährt einem türkischen Staatsangehörigen kein materielles Recht, hier also kein Niederlassungsrecht, das weiterhin vom nationalen Recht geregelt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Soysal und Savatli, Randnr. 47).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-186/10
    Bei der Beurteilung eines solchen Verhaltens haben diese Gerichte aber die Ziele der fraglichen unionsrechtlichen Bestimmungen zu beachten (vgl. Urteile vom 9. März 1999, Centros, C-212/97, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 25, und vom 21. November 2002, X und Y, C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 42).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-186/10
    Bei der Beurteilung eines solchen Verhaltens haben diese Gerichte aber die Ziele der fraglichen unionsrechtlichen Bestimmungen zu beachten (vgl. Urteile vom 9. März 1999, Centros, C-212/97, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 25, und vom 21. November 2002, X und Y, C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 42).
  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-186/10
    Die in dieser Vorschrift enthaltene Stillhalteklausel ist nämlich darauf gerichtet, günstige Bedingungen für die schrittweise Verwirklichung des Niederlassungsrechts zu schaffen, indem den innerstaatlichen Stellen das absolute Verbot, durch eine Verschärfung der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden Bedingungen neue Hindernisse für die Ausübung dieser Freiheit einzuführen, auferlegt wird, um ihre schrittweise Herstellung zwischen den Mitgliedstaaten und der Republik Türkei nicht zu erschweren (vgl. Urteile Tum und Dari, Randnr. 61, und vom 9. Dezember 2010, Toprak und Oguz, C-300/09 und C-301/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 53).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-186/10
    Diese Bestimmung enthält nämlich eine klare, präzise und nicht an Bedingungen geknüpfte, eindeutige Stillhalteklausel, die eine Verpflichtung der Vertragsparteien begründet, die rechtlich eine reine Unterlassungspflicht ist (vgl. Urteile vom 11. Mai 2000, Savas, C-37/98, Slg. 2000, I-2927, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-186/10
    41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls steht von dem Zeitpunkt an, zu dem der Rechtsakt, dessen Bestandteil diese Bestimmung ist, im Aufnahmemitgliedstaat in Kraft getreten ist, neuen Beschränkungen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder der Dienstleistungsfreiheit einschließlich solchen entgegen, die die materiell- und/oder verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die erstmalige Aufnahme türkischer Staatsangehöriger im Hoheitsgebiet des fraglichen Mitgliedstaats betreffen, die dort von diesen wirtschaftlichen Freiheiten Gebrauch machen wollen (vgl. Urteile vom 20. September 2007, Tum und Dari, C-16/05, Slg. 2007, I-7415, Randnr. 69, und vom 29. April 2010, Kommission/Niederlande, C-92/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 27.09.2001 - C-235/99

    Kondova

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-186/10
    Dieses Gericht fragt sich, ob die vom Gerichtshof im Urteil vom 27. September 2001, Kondova (C-235/99, Slg. 2001, I-6427), dargelegten Gründe auf einen Sachverhalt wie den des Ausgangsrechtsstreits übertragen werden können.
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

    Der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlicher Rechtsausübung (§ 242 BGB) steht dies aber nicht entgegen, weil zum einen die Ausübung dieser Rechte in das nationale Zivilrecht eingebettet bleibt und weil zum anderen die nationalen Gerichte ein missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union berücksichtigen dürfen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996, "Paletta", C-206/94, Slg. 1996, I-2357 Rn. 25; Urteil vom 21. Juli 2011, "Oguz", C-186/10, Slg. 2011, I-6957 Rn. 25 mwN; BVerfG aaO).
  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

    a) Im Unionsrecht gilt der allgemeine Grundsatz, dass die betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf Unionsrecht nicht gestattet ist (EuGH, Urteile vom 2. Mai 1996 - C-206/94, Slg. 1996, I-2357 Rn. 24 f., Paletta, vom 12. Mai 1998 - C-367/96, Slg. 1998, I-2843 Rn. 20, Kefalas, vom 9. März 1999 - C-212/97, Slg. 1999, I-1459 Rn. 24, Centros, vom 23. März 2000 - C-373/97, Slg. 2000, I-1705 Rn. 33 f., Diamantis, vom 21. Februar 2006 - C-255/02, Slg. 2006, I-1609 Rn. 68, Halifax, vom 21. Juli 2011 - C-186/10, Slg. 2011, I-6957 Rn. 25, Oguz, vom 18. Dezember 2014 - C-131/13, C-163/13 und C-164/13, juris Rn. 43, Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti, vom 26. Februar 2019 - C-116/16 und C-117/16, juris Rn. 70, T Danmark und Y Denmark; Beschluss vom 28. Mai 2020 - C-757/19, juris Rn. 34, Wallonische Region).

    Nach Maßgabe der unionsrechtlichen Grundsätze können die nationalen Gerichte, soweit dies die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt, in jedem Einzelfall einem missbräuchlichen oder betrügerischen Verhalten auf der Grundlage objektiver Kriterien Rechnung tragen und den handelnden Verbrauchern gegebenenfalls die Berufung auf das einschlägige Unionsrecht verwehren (EuGH, Urteile vom 12. März 1996 - C-441/93, Slg. 1996, I-1347 Rn. 70, Pafitis, vom 2. Mai 1996 - C-206/94, Slg. 1996, I-2357 Rn. 24 f., Paletta, vom 12. Mai 1998 - C-367/96, Slg. 1998, I-2843 Rn. 21 f., Kefalas, vom 9. März 1999 - C-212/97, Slg. 1999, I-1459 Rn. 24, Centros, vom 23. März 2000 - C-373/97, Slg. 2000, I-1705 Rn. 33 f., Diamantis, vom 21. November 2002 - C-436/00, Slg. 2002, I-10829 Rn. 42, X und Y und vom 21. Juli 2011 - C-186/10, Slg. 2011, I-6957 Rn. 25, Oguz).

    Dabei können einschlägige Vorschriften des nationalen Rechts auch dafür Sorge tragen, dass ein missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten auch noch in einem späteren Stadium geahndet werden kann (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - C-186/10, Slg. 2011, I-6957 Rn. 30 f., Oguz).

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlicher Rechtsausübung (§ 242 BGB) steht dies jedoch nicht entgegen, weil zum einen die Ausübung dieser Rechte in das nationale Zivilrecht eingebettet bleibt und weil zum anderen die nationalen Gerichte ein missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union berücksichtigen dürfen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996, Paletta, C-206/94, Slg. 1996, I-2357, Rn. 25; Urteil vom 21. Juli 2011, Oguz, C-186/10, Slg. 2011, I-6957, Rn. 25 m.w.N.).

    bb) Auch die Auffassung, dass ein missbräuchliches Verhalten allein auf der Grundlage objektiver Kriterien festgestellt werden könne und unredliche Absichten oder ein Verschulden insoweit nicht erforderlich seien, steht nicht in einem erkennbaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996, Paletta, C-206/94, Slg. 1996, I-2357, Rn. 25; Urteil vom 21. Juli 2011, Oguz, C-186/10, Slg. 2011, I-6957, Rn. 25 m.w.N.).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Es ist auch anerkannt worden, dass diese Bestimmung von dem Zeitpunkt an, zu dem der Rechtsakt, dessen Bestandteil diese Bestimmung ist, im Aufnahmemitgliedstaat in Kraft getreten ist, neuen Beschränkungen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder der Dienstleistungsfreiheit einschließlich solchen entgegensteht, die die materiell- und/oder verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die erstmalige Aufnahme türkischer Staatsangehöriger im Hoheitsgebiet des fraglichen Mitgliedstaats betreffen, die dort von diesen wirtschaftlichen Freiheiten Gebrauch machen wollen (Urteil Oguz, C-186/10, EU:C:2011:509, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Eine Stillhalteklausel, wie sie Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls enthält, hat nämlich nicht die Wirkung einer materiell-rechtlichen Vorschrift, die das maßgebliche materielle Recht unanwendbar macht und an dessen Stelle tritt, sondern stellt eine gleichsam verfahrensrechtliche Vorschrift dar, die in zeitlicher Hinsicht festlegt, nach welchen Bestimmungen der Regelung eines Mitgliedstaats die Situation eines türkischen Staatsangehörigen zu beurteilen ist, der in einem Mitgliedstaat von der Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen will (vgl. Urteil Tum und Dari, Randnr. 55, und Urteil vom 21. Juli 2011, Oguz, C-186/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • OLG München, 31.08.2018 - 25 U 607/18

    Widerspruch gemäß § 5a VVG aF des (formell) nicht ordnungsgemäß belehrten

    In anderen Entscheidungen, wie den vom BVerfG im oben genannten Nichtannahmebeschluss zitierten vom 02.05.1996, Paletta, C-206/94, Slg. 1996, I-2357, Rn. 25, oder vom 21.07.2011, Oguz, C-186/10, Slg. 2011, I-6957, Rn. 24, 25 m.w.N., hat der EuGH wiederholt klargestellt, dass aus seiner Rechtsprechung hervorgehe, dass die betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf die Normen des Unionsrechts nicht gestattet ist und dass die nationalen Gerichte in jedem Einzelfall dem missbräuchlichen oder betrügerischen Verhalten der Betroffenen auf der Grundlage objektiver Kriterien Rechnung tragen können, um ihnen gegebenenfalls die Berufung auf das einschlägige Unionsrecht zu verwehren.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 70/21

    Vorlagepflicht eines Fachgerichts zum EuGH (Art 267 Abs 3 AEUV) und

    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juni 1988 - 39/86 -, juris Rn. 43 - Lair; Urteil vom 2. Mai 1996 - C-206/94 -, juris Rn. 24 ff. - Paletta; Urteil vom 12. Mai 1998 - C-367/96 -, juris Rn. 20 ff. - Kefalas; Urteil vom 23. März 2000 - C-373/97 -, juris - Diamantis; Urteil vom 21. Juli 2011 - C-186/10 -, juris Rn. 25 - Oguz; siehe auch BGH, EuGH-Vorlage vom 31. Januar 2022 - IX ZR 113/21 u.a. -, juris Rn. 58).

    Zunächst ist der Gerichtshof davon ausgegangen, dass die nationalen Gerichte in den Grenzen der praktischen Wirksamkeit und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts befugt sind, das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen auf der Grundlage objektiver Kriterien in Rechnung zu stellen, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte Bestimmung des Gemeinschaftsrechts zu verwehren (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juni 1988 - 39/86 -, juris Rn. 43 - Lair; Urteil vom 2. Mai 1996 - C-206/94 -, juris Rn. 25 - Paletta; Urteil vom 12. Mai 1998 - C-367/96 -, juris Rn. 20 ff. - Kefalas; Urteil vom 23. März 2000 - C-373/97 -, juris Rn. 34 - Diamantis; Urteil vom 21. Juli 2011 - C-186/10 -, juris Rn. 25 - Oguz).

  • BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch das Oberlandesgericht

    Der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlicher Rechtsausübung (§ 242 BGB) steht dies jedoch nicht entgegen, weil zum einen die Ausübung dieser Rechte in das nationale Zivilrecht eingebettet bleibt und weil zum anderen die nationalen Gerichte ein missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union berücksichtigen dürfen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996, Paletta, C-206/94, Slg. 1996, I-2357, Rn. 25; Urteil vom 21. Juli 2011, Oguz, C-186/10, Slg. 2011, I-6957, Rn. 25 m.w.N.).

    (2) Auch die Auffassung, dass ein missbräuchliches Verhalten allein auf der Grundlage objektiver Kriterien festgestellt werden könne und unredliche Absichten oder ein Verschulden insoweit nicht erforderlich seien, steht nicht in einem erkennbaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996, Paletta, C-206/94, Slg. 1996, I-2357, Rn. 25; Urteil vom 21. Juli 2011, Oguz, C-186/10, Slg. 2011, I-6957, Rn. 25 m.w.N.).

  • OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20

    Anforderungen an die Widerrufsinformation beim Abschluss eines

    Vielmehr ist auch vom EuGH anerkannt, dass ein missbräuchliches Verhalten nach objektiven Kriterien in Rechnung zu stellen ist, um dem Verbraucher die Berufung auf Bestimmungen des Unionsrechts zu verwehren, solange nationale Vorschriften wie § 242 BGB die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten nach Maßgabe des Äquivalenz- und des Effektivitätsgrundsatzes nicht beeinträchtigen (EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996 - C-206/94, Rn. 25; Urteil vom 21. Juli 2011 - C-186/10, Rn. 25; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 16, jeweils juris).
  • VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17

    Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot

    vgl. EGMR, Urteil vom 15.09.2009 - 798/05 -, NVwZ 2010, 1541 (1543); EuGH, Urteile vom 23.03.2000 - C-373/97 -, juris, Rz. 13, 33, vom 21.07.2011 - C-186/10 -, juris, Rz. 25 und vom 30.04.2014 - C-26/13 -, juris, Rz. 40; BVerfG, Beschlüsse vom 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14 -, juris, Rz. 21, 42 ff. und vom 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris, Rz. 17; BVerwG, Urteile vom 18.12.1973 - C 34.72 -, juris, Rz. 125 ff. und vom 11.10.2012 - 5 C 22.11 -, juris, Rz. 25 ff.; BGH, Urteil vom 14.11.2014 - V ZR 118/13 -, juris, Rz. 21 und Beschluss vom 20.05.2014 - VI ZB 9/13 -, juris, Rz. 6 ff.; BGer, Urteile vom 10.09.1919, BGE 45 II 386 (398) und vom 28.10.1960, BGE 86 II 417 (421); den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Treu und Glauben und dem Missbrauchsverbot verdeutlicht Art. 2 des schweiz.
  • OLG München, 21.04.2015 - 25 U 3877/11

    Verwirkung des Widerrufsrechts im Policenmodell

  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 17 U 52/21

    Zum Widerruf eines noch nicht beendeten Darlehensvertrages im Verbund zur

  • VG Aachen, 14.03.2012 - 8 K 1159/10

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 9

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-123/17

    Yön - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss

  • VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 16 L 322/12

    Selbständige Tätigkeit; Stillstandklausel

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-359/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein nationales Gericht im

  • OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14

    Widersprüchliches Verhalten durch Widerspruch erst nach jahrelanger Durchführung

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-138/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht,

  • VGH Bayern, 18.08.2020 - 10 CS 20.1632

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • KG, 22.05.2020 - 6 U 112/19

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Treuwidrige

  • OVG Hamburg, 22.08.2011 - 4 Bs 121/11

    Länderübergreifende Zuweisung eines türkischen Staatsangehörigen

  • OLG München, 17.04.2019 - 25 U 2695/18

    Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-221/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt P. Cruz Villalón haben türkische Staatsangehörige

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

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