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   EuGH, 22.03.1973 - 72/72   

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https://dejure.org/1973,839
EuGH, 22.03.1973 - 72/72 (https://dejure.org/1973,839)
EuGH, Entscheidung vom 22.03.1973 - 72/72 (https://dejure.org/1973,839)
EuGH, Entscheidung vom 22. März 1973 - 72/72 (https://dejure.org/1973,839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Baer Getreide GmbH

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 38 ABSATZ 2, ARTIKEL 226; VERORDNUNG NR . 120/67 DES RATES, ARTIKEL 8
    1 . ÜBERGANGSZEIT - ALLGEMEINE SCHUTZMASSNAHMEN - ANWENDUNGSBEREICH - GEMEINSAME AGRARMARKTORGANISATIONEN - BESONDERE SCHUTZMASSNAHMEN - BEFUGNISSE DER KOMMISSION

  • EU-Kommission

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Baer Getreide GmbH

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 117; ; EWG-Vertrag Art. 226

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 117; EWG-Vertrag Art. 226
    1. ÜBERGANGSZEIT - ALLGEMEINE SCHUTZMASSNAHMEN - ANWENDUNGSBEREICH - GEMEINSAME AGRARMARKTORGANISATIONEN - BESONDERE SCHUTZMASSNAHMEN - BEFUGNISSE DER KOMMISSION

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.02.1971 - 37/70

    Rewe / Hauptzollamt Emmerich

    Auszug aus EuGH, 22.03.1973 - 72/72
    2. Die Kommission bemerkt unter Hinweis auf das Urteil vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 37/70 (Rewe- Zentrale - Slg. 1971, 23), die Anwendbarkeit von Artikel 226 als Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Agrarmarktorganisation stehe außer Zweifel.
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Er hat die Gültigkeit der Entscheidung der Kommission Nr. 69/138/EWG vom 8. Mai 1969 bejaht (vgl. EuGH , Urteil vom 22. März 1973, Rs 72/72, Slg. 1973, 377 ff.; Urteil vom 27. Mai 1975, Rs 2/75, Slg. 1975, 605 ff.).

    Sie war zum einen rechtlich notwendig: Die Entscheidung der Kommission ermächtigte zwar die Bundesrepublik Deutschland, durch ihre zuständigen Organe die Intervention zu beschränken, bewirkte aber nicht selbst diese Beschränkung (vgl. EuGH , Urteil vom 22. März 1973, Rs 72/72, Slg. 1973, 377 (391)).

  • BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72

    Frage der Amtspflichtverletzung bei negativer Entscheidung über

    Diese Entscheidung ist zwar entgegen der Ansicht der Klägerin gültig, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften inzwischen ausgesprochen hat (EuGH Slg. 1973, 377, 392; Urteil vom 27. Mai 1975 in der Rechtssache 2/75).

    Ihr Vertrauen, die Bundesrepublik werde diesem Gebrauch der Einrichtung der Intervention zu marktfeindlichen Zwecken tatenlos zusehen, obwohl die künstliche Zunahme der Interventionsangebote zu einer "fast vollständigen Verdrängung des einheimischen Getreides aus dem normalen Handelsstrom geführt hatte" (vgl. EuGH Slg. 1973, 377, 388), war nicht schutzwürdig, jedenfalls nicht mehr in dem Zeitpunkt, als sich abzeichnete, daß die anomale Zunahme der Getreideeinfuhren in die Bundesrepublik (und in andere Mitgliedstaaten) Maßnahmen nach Art. 226 EWG-Vertrag auslösen konnte (ähnlich BVerwG DÖV 1975, 169, 171; zum Zeitpunkt des Wegfalls der Vertrauensgrundlage bei rückwirkender Rechtsverordnung - vgl. BVerfGE 32, 111, 124).

    Dies bürdete ihr - gemessen an den Zielen der Interventionsregelung - keine unzumutbaren Nachteile auf, denn die zu erwartende Schutzmaßnahme beließ ihr die Möglichkeit, das Getreide der französischen Interventionsstelle anzubieten (EuGH Slg. 1973, 377, 390/391; Urt. in der Rechtssache 2/75, Rdn. 4 der Entscheidungsgründe).

    Da es sich im wesentlichen darum handelte, den Zufluß französischen Getreides zu beschränken, wären auch Denaturierungsprämien oder Erstattungen für die Ausfuhr in Drittländer sowie Maßnahmen nach Art. 8 VO Nr. 120/67/EWG unzureichend gewesen (EuGH Slg. 1973, 377, 388 f, 390).

  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 81.72

    Intervention französischen Getreides - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    In dem Parallelverfahren der Firma Baer gegen die Beklagte habe der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 22. März 1973 (Rechtssache 72/72) ausgesprochen, daß die Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 1969 gültig sei.

    Auch bestünden Zweifel, ob der Europäische Gerichtshof in dem Verfahren der Rechtssache 72/72 nicht den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt habe.

    Das ergibt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. März 1973, das in der Rechtssache 72/72 als Vorabentscheidung auf Vorlage dieses Gerichts in der Sache Firma B. gegen die Beklagte - BVerwG VII C 49.71 - erging.

  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 63.72

    Intervention gegen den Vertrieb französischen Weizens - Intervention in den

    In dem Parallelverfahren der Firma B. gegen die Beklagte habe der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 22. März 1973 (Rechtssache 72/72) ausgesprochen, daß die Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 1969 gültig sei.

    Auch bestünden Zweifel, ob der Europäische Gerichtshof in dem Verfahren der Rechtssache 72/72 nicht den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt habe.

    Das ergibt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. März 1973, das in der Rechtssache 72/72 als Vorabentscheidung auf Vorlage dieses Gerichts in der Sache Firma B. gegen die Beklagte - BVerwG VII C 49.71 - erging.

  • EuGH, 27.05.1975 - 2/75

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Mackprang

    Der Gerichtshof, der bereits mit den durch den Interventionsstopp ausgelösten gemeinschaftsrechtlichen Fragen befaßt worden sei, habe in den Rechtssachen 50/71 (Slg. 1972, 53) und 72/72 (Slg. 1973, 377) unter anderem über Fragen im Zusammenhang mit dem Begriff des Angebots zur Intervention und mit den Voraussetzungen für die Anwendung des Artikels 226 EWG-Vertrag entschieden.

    Was die Rechtmäßigkeit der Entscheidung vom 8. Mai 1969 anbelangt, beruft sich die Beklagte auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 72/72 (Slg. 1973, 377).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1975 - 2/75

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel gegen C. Mackprang.

    Dann kam die Rechtssache 72/72 (Slg. 1973, 377).
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