Rechtsprechung
| EuGH, 23.11.2006 - C-238/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Beschränkung des Wettbewerbs - Gewinn für den Verbraucher
- Europäischer Gerichtshof
ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado
Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Beschränkung des Wettbewerbs - Gewinn für die Verbraucher
- Kanzlei Prof. Schweizer
Austausch von Kundendaten zur Verringerung der Ausfallquote grundsätzlich rechtmäßig [Informations- und Telekommunikationsrecht]
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb: Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Beschränkung des Wettbewerbs - Gewinn für den Verbraucher
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
EGV Art. 81 Abs. 1, 3
Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines Systems zum Austausch von Kreditinformationen zwischen Finanzinstituten (hier: Kreditauskunftsregister in Spanien) - lto.de (Kurzinformation)
Für Kreditinstitute in Spanien zugängliches Kreditauskunftsregister wirkt nicht wettbewerbsbeschränkend
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Tribunal Supremo vom 13. April 2005 in dem Rechtsstreit ASNEF-EQUIFAX, Servicios de Información sobre Solvencia y Crédito SL, Administración del Estado gegen Asociación de Usuarios de Servicios Bancarios (AUSBANC)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 23.11.2006, Rs. C-238/05 (Vereinbarkeit eines gegen Entgelt zugänglichen Kreditauskunftsregisters mit Kartellverbot)" von RAe Holger Stappert und Dr. Michael Esser-Wellié, original erschienen in: EuZW 2006, 758 - 760.
Verfahrensgang
- Tribunal Supremo [Spanien], 13.04.2005 - 1994/02
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-238/05
- EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2006, I-11125
- EuZW 2006, 753
- WM 2007, 157
Wird zitiert von ... (33)
- EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch …
Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist dieses in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu untersuchen (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, hat nämlich schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EG-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Viertens setzt Art. 81 Abs. 1 EG nach ständiger Rechtsprechung nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern lässt den Nachweis genügen, dass sie hierzu geeignet sind (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Beurteilung der Wirkungen von Vereinbarungen im Hinblick auf Art. 81 EG erfordert eine Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Rahmens, nämlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem die betreffenden Unternehmen tätig sind, der Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, der auf dem betreffenden Markt bestehenden tatsächlichen Bedingungen und der Struktur dieses Marktes (vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Nach ständiger Rechtsprechung setzt Art. 81 Abs. 1 EG nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern, dass der Nachweis erbracht wird, dass sie hierzu geeignet sind (vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 43).
- EuG, 13.07.2011 - T-144/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und …
In den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen dabei alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Freiheit des Handels zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu gefährden, die für die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten nachteilig sein kann, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (Urteile des Gerichtshofs Manfredi u. a., oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 41, vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 33, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 89).Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteile des Gerichtshofs vom 28. April 1998, Javico, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 16, vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 47, Manfredi u. a., oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 42, Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 55 angeführt, Randnr. 34, und Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 55 angeführt, Randnr. 90).
Somit liegt im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels dann vor, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (Urteile Bagnasco u. a., oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 47, Manfredi u. a., oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 43, und Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 55 angeführt, Randnr. 35).
Nach ständiger Rechtsprechung hat aber ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, wodurch es die vom Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Oktober 1972, Vereeniging van Cementhandelaren/Kommission, 8/72, Slg. 1972, 977, Randnr. 29, vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 95, Manfredi u. a., oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 45, und Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 55 angeführt, Randnr. 37; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997, SCK und FNK/Kommission, T-213/95 und T-18/96, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 179, und vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Slg. 2006, II-5169, Randnr. 180).
Nach Art. 81 Abs. 1 EG müssen nämlich die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten lediglich geeignet sein (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 55 angeführt, Randnr. 43, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission, T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987, Randnr. 68).
- EuGH, 05.03.2009 - C-350/07
Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung …
Betreffen also die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts ist allerdings nur möglich, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnrn. 16 und 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …
Der Gerichtshof kann jedoch in seiner Vorabentscheidung gegebenenfalls bestimmte Punkte klarstellen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07
Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales Kartell - Markt der Bankprodukte und …
(36) - Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado (C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).(39) - Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado (Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
(73) - Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado (Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
(77) - Vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado (Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 08.07.2008 - T-53/03
Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine …
Vereinbarungen über den Austausch von Informationen verstoßen nach der einschlägigen Rechtsprechung gegen die Wettbewerbsregeln, wenn sie den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringern oder beseitigen und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führen (Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 2006, ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 51).Ein solches Selbständigkeitspostulat steht nach der angeführten Rechtsprechung jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem man selbst entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn die Fühlungnahme bezweckt oder bewirkt, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht dessen normalen Bedingungen entsprechen (Urteil ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado, oben in Randnr. 106 angeführt, Randnr. 52).
Zu beachten ist auch, dass die Beurteilung der Wirkungen von Vereinbarungen oder Verhaltensweisen im Hinblick auf Art. 81 EG eine Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Rahmens erfordert, nämlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem die betreffenden Unternehmen tätig sind, der Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, der auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und der Struktur dieses Marktes oder dieser Märkte (Urteil ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado, oben in Randnr. 106 angeführt, Randnr. 49).
- EuGH, 13.12.2012 - C-226/11
Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer …
Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Vereinbarung vom Verbot in dieser Bestimmung jedoch nicht erfasst, wenn sie den Markt nur geringfügig beeinträchtigt (Urteile vom 9. Juli 1969, Völk, 5/69, Slg. 1969, 295, Randnr. 7, vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 77, vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 34, sowie vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 50).Auch sind die Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, die auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und die Struktur dieses Marktes oder dieser Märkte zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 49).
- EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine …
Schließlich ist die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts nach gefestigter Rechtsprechung nur möglich, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax, C-238/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 17 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer Erdgasmarkt - Entscheidung, …
Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Beschluss, eine Vereinbarung oder eine Verhaltensweise nur dann den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell die Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen, die die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten hemmen könnte (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist dieses in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu untersuchen (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 151 angeführt, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zudem hat ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EG-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, oben in Randnr. 151 angeführt, Randnr. 37).
- EuGH, 23.04.2009 - C-378/07
Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der Rahmenvereinbarung über befristete …
Unter diesen Umständen ist, da die Fragen 3 bis 6 der Rechtssache C-378/07 die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen und diese Auslegung nicht offensichtlich ohne Bezug zur Realität oder zum Gegenstand der beim vorlegenden Gericht anhängigen, offenkundig nicht hypothetischen Rechtsstreitigkeiten ist, der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung gehalten, diese Fragen zu beantworten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnrn. 41 und 42, und vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnrn. 15 bis 17, sowie Beschluss Vassilakis u. a., Randnrn. 42 bis 44). - EuGH, 06.12.2012 - C-441/11
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 des EWR-Abkommens …
- EuGH, 13.12.2007 - C-250/06
Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die die …
- EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
- EuGH, 10.06.2010 - C-395/08
Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung …
- EuGH, 01.10.2009 - C-567/07
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG - Beschränkungen - Rechtfertigungsgründe …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07
Art. 81 Abs. 1 EG - Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung - Art. 81 Abs. …
- EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde durch die Kommission - …
- EuG, 08.09.2010 - T-29/05
Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung …
- EuGH, 24.04.2012 - C-571/10
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Art. 34 der Charta der …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11
Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06
Freizügigkeit - Von der Flämischen Gemeinschaft von Belgien eingeführte …
- EuG, 17.12.2009 - T-58/01
Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Entscheidung, mit der ein …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07
Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-357/10
Dienstleistungen im Binnenmarkt - Niederlassungsfreiheit - Freier …
- EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und …
- EuG, 24.03.2011 - T-384/06
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06
Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von Zigaretten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-8/08
Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-317/08
Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im Bereich der …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-128/09
Umweltverträglichkeitsprüfung - Begriff des 'besonderen einzelstaatlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-335/05
Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften - Umsatzsteuern - Gemeinsames …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-45/08
Insiderhandel - Nutzung privilegierter Informationen - Richtlinie 2003/6/EG
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2007 - C-117/06
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - …
