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   EuGH, 23.11.2006 - C-486/04   

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https://dejure.org/2006,4851
EuGH, 23.11.2006 - C-486/04 (https://dejure.org/2006,4851)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - C-486/04 (https://dejure.org/2006,4851)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - C-486/04 (https://dejure.org/2006,4851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung von Abfällen - Anlage zur Stromerzeugung durch Verbrennung von aus Abfällen gewonnenen Brennstoffen und von Biomasse in Massafra (Tarent) - Richtlinien ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung von Abfällen - Anlage zur Stromerzeugung durch Verbrennung von aus Abfällen gewonnenen Brennstoffen und von Biomasse in Massafra (Tarent) - Richtlinien ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung von Abfällen - Anlage zur Stromerzeugung durch Verbrennung von aus Abfällen gewonnenen Brennstoffen und von Biomasse in Massafra (Tarent) - Richtlinien ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung der Italienische Republik durch die Freistellung einer zur Verbrennung von aus Abfällen gewonnenen Brennstoffen und von Biomasse bestimmten Anlage von der Umweltverträglichkeitsprüfung; Ausnahme von Projekten zur Verwertung gefährlicher Abfälle und ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 85/337/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 85/337/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 85/337/EWG Art. 4 Abs. 2; ; Richtlinie 85/337/EWG Art. 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt und Verbraucher: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung von Abfällen - Anlage zur Stromerzeugung durch Verbrennung von aus Abfällen gewonnenen Brennstoffen und von Biomasse in Massafra [Tarent] ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung von Abfällen - Anlage zur Stromerzeugung durch Verbrennung von aus Abfällen gewonnenen Brennstoffen und von Biomasse in Massafra (Tarent) - Richtlinien ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 25. November 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 4 Absätze 1, 2 und 3 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 322
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
    37 Zudem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass die Richtlinie 85/337 einen ausgedehnten Anwendungsbereich und einen weiten Zweck hat (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnrn.

    Dieser den Mitgliedstaaten damit eingeräumte Ermessensspielraum hat jedoch seine Grenzen in der in Artikel 2 Absatz 1 dieser Richtlinie enthaltenen Verpflichtung, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kraaijeveld u. a., Randnr. 50, und vom 16. März 2006 in der Rechtssache C-332/04, Kommission/Spanien, Slg. 2006, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 76).

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
    Als solche hätte sie vor ihrer Genehmigung einer Prüfung ihrer Umweltverträglichkeit unterzogen werden müssen, da Projekte, die unter diesen Anhang I fallen, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1 der genannten Richtlinie einer systematischen Prüfung unterzogen werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 35).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
    36 Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie 85/337 so ausführen, dass die Ausführung in vollem Umfang den Anforderungen entspricht, die sie in Anbetracht ihres wesentlichen Zieles aufstellt; dieses Ziel ist, wie sich aus Artikel 2 Absatz 1 dieser Richtlinie ergibt, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 52).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-332/04

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
    Dieser den Mitgliedstaaten damit eingeräumte Ermessensspielraum hat jedoch seine Grenzen in der in Artikel 2 Absatz 1 dieser Richtlinie enthaltenen Verpflichtung, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kraaijeveld u. a., Randnr. 50, und vom 16. März 2006 in der Rechtssache C-332/04, Kommission/Spanien, Slg. 2006, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 76).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-103/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
    41 Das entscheidende Merkmal einer Abfallverwertungsmaßnahme liegt, wie aus Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 75/442 sowie aus deren vierter Begründungserwägung hervorgeht, darin, dass ihr Hauptzweck darin besteht, dass die Abfälle eine sinnvolle Aufgabe erfüllen können, indem sie andere Materialien ersetzen, die für diese Aufgabe hätten verwendet werden müssen, wodurch natürliche Rohstoffquellen erhalten werden können (vgl. u. a. Urteile ASA, Randnr. 69, vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-458/00, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-1553, Randnr. 36, und vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-103/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-9127, Randnr. 62).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-227/01

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
    31 und 39, und vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-227/01, Kommission/Spanien , Slg. 2004, I-8253, Randnr. 46).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
    Folglich müssen die Mitgliedstaaten bei der Festlegung dieser Schwellenwerte und/oder Kriterien nicht nur die Größe der Projekte, sondern auch deren Art und Standort berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 65, und vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 76).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-458/00

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
    41 Das entscheidende Merkmal einer Abfallverwertungsmaßnahme liegt, wie aus Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 75/442 sowie aus deren vierter Begründungserwägung hervorgeht, darin, dass ihr Hauptzweck darin besteht, dass die Abfälle eine sinnvolle Aufgabe erfüllen können, indem sie andere Materialien ersetzen, die für diese Aufgabe hätten verwendet werden müssen, wodurch natürliche Rohstoffquellen erhalten werden können (vgl. u. a. Urteile ASA, Randnr. 69, vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-458/00, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-1553, Randnr. 36, und vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-103/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-9127, Randnr. 62).
  • EuGH, 27.02.2002 - C-6/00

    ALLE NATIONALEN BEHÖRDEN, DENEN EINE GEPLANTE BEFÖRDERUNG VON ABFÄLLEN VON EINEM

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-486/04
    Im Übrigen enthält auch die Richtlinie 75/445 keine allgemeine Definition der Begriffe der Abfallbeseitigung und -verwertung und verweist lediglich auf die Anhänge II A und II B, in denen die verschiedenen Verfahren, die unter den einen oder den anderen dieser Begriffe fallen, aufgeführt sind (vgl. Urteil vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache C-6/00, ASA, Slg. 2002, I-1961, Randnr. 58).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Die Mitgliedstaaten müssen die UVP-Richtlinie so ausführen, dass die Ausführung in vollem Umfang den Anforderungen entspricht, die sie in Anbetracht ihres wesentlichen Zieles aufstellt; dieses Ziel ist, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 16. September 2004 - Rs. C-227/01 - Slg. 2004, I-8253 Rn. 47 und vom 23. November 2006 - Rs. C-486/04 - Slg. 2006, I-11025 Rn. 36).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 5 K 4/14

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Darauf, ob der Verbrennungsvorgang als Beseitigung oder Verwertung einzustufen sei, komme es nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 23.11.2006 - Rs. C-486/04 -) nicht an.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH unterfallen im Übrigen auch Anlagen zur Abfallverwertung dem Begriff der Abfallbeseitigung im Sinne der UVP-RL (Urt. v. 23.11.2006 - C-486/04 -, NVwZ 2007, 322 = juris Rn. 44).

  • EuGH, 06.11.2008 - C-247/06

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Das Vereinigte Königreich ersucht den Gerichtshof ausdrücklich, seine sich aus dem Urteil vom 23. November 2006, Kommission/Italien (C-486/04, Slg. 2006, I-11025), ergebende Rechtsprechung zu überprüfen, weil die Ausdehnung des Begriffs der Beseitigung vom Grundsatz her falsch sei, Unsicherheit darüber schaffe, welche Arten von Projekten in den Anwendungsbereich der Richtlinie 85/337 fielen, und dem Willen des Gemeinschaftsgesetzgebers zuwiderlaufe.

    In ihrer Stellungnahme zum Streithilfeschriftsatz des Vereinigten Königreichs führt die Kommission aus, sie sehe nicht die geringste Veranlassung, die Auslegung im Urteil Kommission/Italien in Frage zu stellen.

    Denn diese Maßnahmen können ebenso wie solche zur Beseitigung von Abfällen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Randnrn.

    Folglich muss dieser Begriff, der nicht gleichbedeutend ist mit dem Begriff "Abfallbeseitigung" im Sinne der Richtlinie 75/442, in einem weiten Sinne dahin verstanden werden, dass er die Gesamtheit der Vorgänge umfasst, die entweder zur Beseitigung der Abfälle im engen Wortsinn oder zu deren Verwertung führen (vgl. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 44; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 5. Juli 2007, Kommission/Italien, C-255/05, Slg. 2007, I-5767, Randnrn.

  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung müssen die Mitgliedstaaten die geänderte Richtlinie ebenso wie die Richtlinie 85/337 so ausführen, dass sie dabei in vollem Umfang den Anforderungen entsprechen, die die Richtlinie im Hinblick auf ihr wesentliches Ziel aufstellt, das nach Art. 2 Abs. 1 darin besteht, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 52, und vom 23. November 2006, Kommission/Italien, C-486/04, Slg. 2006, I-11025, Randnr. 36).
  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen;

    Zwar müssen die Mitgliedstaaten die UVP-Richtlinie so ausführen, dass die Ausführung in vollem Umfang den Anforderungen entspricht, die sie in Anbetracht ihres wesentlichen Zieles aufstellt; dieses Ziel ist, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 16. September 2004 Rs. C-227/01 Slg. 2004, I 8253 Rn. 47 und vom 23. November 2006 Rs. C-486/04 Slg. 2006, I 11025 Rn. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-531/13

    Kornhuber u.a. - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung

    8 - Urteil Kommission/Italien (Massafra, C-486/04, EU:C:2006:732, Rn. 44).

    9 - Urteil Kommission/Italien (Massafra, C-486/04, EU:C:2006:732, Rn. 42 und 43).

    11 - Urteile Kraaijeveld u. a. (C-72/95, EU:C:1996:404, Rn. 31), WWF u. a. (C-435/97, EU:C:1999:418, Rn. 40), Kommission/Spanien (C-227/01, EU:C:2004:528, Rn. 46), Kommission/Italien (C-486/04, EU:C:2006:732, Rn. 37), Abraham u. a. (C-2/07, EU:C:2008:133, Rn. 32), Ecologistas en Acción-CODA (C-142/07, EU:C:2008:445, Rn. 28), Umweltanwalt von Kärnten (C-205/08, EU:C:2009:767, Rn. 48), Brussels Hoofdstedelijk Gewest u. a. (C-275/09, EU:C:2011:154, Rn. 29), Kommission/Spanien (C-404/09, EU:C:2011:768, Rn. 79), Kommission/Spanien (C-560/08, EU:C:2011:835, Rn. 103) und Iberdrola Distribución Eléctrica (C-300/13, EU:C:2014:188, Rn. 22), sowie Beschluss Aiello u. a. (C-156/07, EU:C:2008:398, Rn. 33).

  • EuGH, 03.07.2008 - C-215/06

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende

    Die Mitgliedstaaten müssen die geänderte Richtlinie 85/337 so ausführen, dass die Ausführung in vollem Umfang den Anforderungen entspricht, die sie in Anbetracht ihres wesentlichen Ziels aufstellt; dieses Ziel ist, wie sich aus Art. 2 Abs. 1 dieser Richtlinie ergibt, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einem Genehmigungsverfahren unterworfen und einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 52, und vom 23. November 2006, Kommission /Italien, C-486/04, Slg. 2006, I-11025, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

    9 - Urteil vom 23. November 2006, Kommission/Italien (C-486/04, Slg. 2006, I-11025, Randnr. 36).

    10 - Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fn. 9, Randnr. 36).

  • EuGH, 30.04.2009 - C-75/08

    Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Pflicht zur

    Dieser Wertungsspielraum hat jedoch seine Grenzen in der in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 85/337 enthaltenen Verpflichtung, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer solchen Prüfung zu unterziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50, und vom 23. November 2006, Kommission/Italien, C-486/04, Slg. 2006, I-11025, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Art. 234 EG - Definition des Begriffs "Gericht" -

    50 - Vgl. hierzu Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a. (C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50), vom 21. September 1999, Kommission/Irland (C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 65), vom 16. September 1999, WWF u. a. (C-435/97, Slg. 1999, I-5613, Randnr. 36), vom 13. Juni 2002, Kommission/Spanien (C-474/99, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 31), vom 16. März 2006, Kommission/Spanien (C-332/04, Randnr. 76), und vom 23. November 2006, Kommission/Italien (C-486/04, Slg. 2006, I-11025, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit

  • EuGH, 05.07.2007 - C-255/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-261/18

    Kommission/ Irland (Parc éolien de Derrybrien)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltauswirkungen eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-348/15

    Stadt Wiener Neustadt - Umweltpolitik - Richtlinie 85/337/EWG in der Fassung der

  • EuGH, 10.07.2008 - C-156/07

    Aiello u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 85/337/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2010 - C-524/09

    Ville de Lyon - Umweltpolitik - Richtlinie 2003/87/EG - Handel mit

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