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   EuGH, 24.01.2008 - C-532/06   

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https://dejure.org/2008,112
EuGH, 24.01.2008 - C-532/06 (https://dejure.org/2008,112)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2008 - C-532/06 (https://dejure.org/2008,112)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - C-532/06 (https://dejure.org/2008,112)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die... als 'Eignungskriterien' oder 'Zuschlagskriterien' festgelegt werden dürfen - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Beachtung der in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung festgelegten Zuschlagskriterien - Spätere Festsetzung von Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die Zuschlagskriterien - Grundsatz der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und Verpflichtung zur Transparenz"

  • Europäischer Gerichtshof

    Lianakis u.a.

    Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die als "Eignungskriterien" oder "Zuschlagskriterien" festgelegt werden dürfen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Lianakis u.a.

    Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die als "Eignungskriterien" oder "Zuschlagskriterien" festgelegt werden dürfen - ...

  • EU-Kommission

    Lianakis u.a.

    Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die als ‚Eignungskriterien‘ oder ‚Zuschlagskriterien‘ festgelegt ...

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Festlegung von Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien durch den öffentlichen Auftraggeber i.R. eines Vergabeverfahrens; Beachtung des Grundsatzes der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Bekanntmachung der Zuschlagskriterien: Pflicht der Vergabestelle zur Bekanntmachung von Gewichtungsregeln und Unterkriterien (EuGH)

  • ams-rae.de

    Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die als "Eignungskriterien" oder "Zuschlagskriterien" festgelegt werden dürfen - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Beachtung der in den ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 23 Abs. 1; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 32; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensrecht: Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die als 'Eignungskriterien' oder 'Zuschlagskriterien' ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine nachträgliche Festlegung von Gewichtung oder Unterkriterien!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lianakis u.a.

    Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die als "Eignungskriterien" oder "Zuschlagskriterien" festgelegt werden dürfen - ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bewertungsmatrix nach Vergabebekanntmachung

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Eignungs- und Zuschlagskriterien

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Eignungs- und Zuschlagskriterien

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Zum Unterschied zwischen Zuschlags- und Eignungskriterien

Besprechungen u.ä. (3)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Lianakis-Entscheidung des EuGH: Vergaberechtsschlupflöcher werden weniger (RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff)

  • heuking.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Flexible Angebotswertung weiterhin möglich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine nachträgliche Einführung von Unterkriterien oder Gewichtungskoeffizienten! (IBR 2008, 170)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 29. Dezember 2006

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Art. 36 der Richtlinie 92/50/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) - Zuschlagskriterien - Nachträgliche Festlegung der jeweiligen Gewichtungskoeffizienten für die einzelnen Kriterien ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 400
  • EuZW 2008, 187
  • NZBau 2008, 262
  • BauR 2008, 1196
  • VergabeR 2008, 496
  • ZfBR 2008, 309
 
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Wird zitiert von ... (213)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung, ausgelegt im Licht des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, dass alle Kriterien, die vom Auftrageber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, Urteil vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 88, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 98, und in Bezug auf öffentliche Lieferaufträge, Urteil vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, Slg. 2005, I-10109, Randnr. 24).

    Die potenziellen Bieter müssen nämlich in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteile Concordia Bus Finland, Randnr. 62, sowie ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 23).

    Dazu müssen die Bieter während des gesamten Verfahrens gleichbehandelt werden, was bedeutet, dass die öffentlichen Auftraggeber die für jede Ausschreibung geltenden Kriterien und Bedingungen in angemessener Weise bekannt machen müssen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteile Beentjes, Randnr. 21, und SIAC Construction, Randnr. 34, sowie, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 22).

    Entgegen den vom vorlegenden Gericht geäußerten Zweifeln stehen diese Feststellungen im Übrigen nicht im Widerspruch zu der Auslegung des Art. 36 Abs. 2 der Richtlinie 92/50, die der Gerichtshof im Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a. vorgenommen hat.

    - nicht unter Berücksichtigung von Umständen gewählt wurde, die einen der Bieter diskriminieren konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 32).

  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    Zwar sind im letztgenannten Fall die Kriterien, die von den öffentlichen Auftraggebern berücksichtigt werden können, in Art. 36 Abs. 1 der Richtlinie 92/50 nicht abschließend aufgezählt, so dass diese Bestimmung den öffentlichen Auftraggebern die Wahl der Kriterien für die Zuschlagserteilung überlässt, jedoch kommen nur Kriterien in Betracht, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil Beentjes, Randnr. 19, Urteil vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnrn.

    31, und in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil SIAC Construction, Randnr. 41).

    Dazu müssen die Bieter während des gesamten Verfahrens gleichbehandelt werden, was bedeutet, dass die öffentlichen Auftraggeber die für jede Ausschreibung geltenden Kriterien und Bedingungen in angemessener Weise bekannt machen müssen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteile Beentjes, Randnr. 21, und SIAC Construction, Randnr. 34, sowie, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 22).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung, ausgelegt im Licht des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, dass alle Kriterien, die vom Auftrageber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, Urteil vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 88, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 98, und in Bezug auf öffentliche Lieferaufträge, Urteil vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, Slg. 2005, I-10109, Randnr. 24).

    Demnach darf ein öffentlicher Auftraggeber keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (vgl. entsprechend, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 99).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    35 und 36, sowie, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteile vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnrn.

    Die potenziellen Bieter müssen nämlich in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteile Concordia Bus Finland, Randnr. 62, sowie ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 23).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 -

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    Hierzu ist festzustellen, dass das vorlegende Gericht zwar seine Frage deren Form nach auf die Auslegung des Art. 36 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 unter dem Gesichtspunkt einer eventuellen nachträglichen Änderung der Zuschlagskriterien beschränkt hat, dass dies aber den Gerichtshof nicht daran hindert, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. Urteil vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-3505, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung, ausgelegt im Licht des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, dass alle Kriterien, die vom Auftrageber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, Urteil vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 88, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 98, und in Bezug auf öffentliche Lieferaufträge, Urteil vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, Slg. 2005, I-10109, Randnr. 24).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-315/01

    GAT

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    54 und 59, und vom 19. Juni 2003, GAT, C-315/01, Slg. 2003, I-6351, Randnrn.
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    Diese Auslegung wird durch den Zweck der Richtlinie 92/50 bestätigt, durch die die Hemmnisse für den freien Dienstleistungsverkehr beseitigt und somit die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer geschützt werden sollen, die öffentlichen Auftraggebern eines anderen Mitgliedstaats Dienstleistungen anbieten möchten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge, C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16).
  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    Nach der Rechtsprechung schließt die Richtlinie 92/50 theoretisch zwar nicht aus, dass die Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter und der Zuschlag für den Auftrag gleichzeitig erfolgen können, doch handelt es sich bei diesen beiden Vorgängen um zwei verschiedene Vorgänge, für die unterschiedliche Regeln gelten (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil vom 20. September 1988, Beentjes, 31/87, Slg. 1988, 4635, Randnrn. 15 und 16).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-275/98

    Unitron Scandinavia und 3-S

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
    Der damit bestätigte Grundsatz der Gleichbehandlung schließt auch eine Verpflichtung zur Transparenz ein (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Lieferauftrage, Urteil vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3-S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG -

    Im Urteil Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40)(9) hat der Gerichtshof entschieden:.

    In diesem Zusammenhang ist von Interesse, dass dieses Problem bereits in dem Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40)(17) behandelt wurde, und zwar im Zusammenhang mit einem Zuschlagskriterium und einer Bewertung.

    Ich bin sogar der Meinung, dass diese Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Beurteilung des Personals den Urteilen Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) und Kommission/Griechenland (C-199/07, EU:C:2009:693) nicht widerspricht.

    In Rn. 30 des Urteils Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) hat der Gerichtshof auf die "Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags" als ein Kriterium verwiesen, das als Zuschlagskriterium nicht in Betracht komme (Hervorhebung nur hier)(18).

    Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass die Sachverhalte, zu denen die Urteile Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) und Kommission/Griechenland (C-199/07, EU:C:2009:693) ergangen sind, sich von dem der vorliegenden Rechtssache zugrunde liegenden Sachverhalt unterscheiden.

    Im Gegensatz dazu bestimmte in der Rechtssache Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) der öffentliche Auftraggeber in Bezug auf die Erfahrung als Zuschlagskriterium, "dass [diese] nach dem Wert der durchgeführten Studien zu beurteilen war.

    Ein Bieter erhielt daher 2 Punkte für eine Gruppe von 1 bis 5 Personen, 4 Punkte für eine Gruppe von 6 bis 10 Personen und so weiter bis zur Höchstnote von 20 Punkten für eine Gruppe von mehr als 45 Personen" (Rn. 15 des Urteils Lianakis u. a. [C-532/06, EU:C:2008:40]).

    Hieraus ergibt sich eindeutig, dass im Urteil Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) im Gegensatz zur vorliegenden Rechtssache das bietende Unternehmen (und dessen allgemeine Erfahrung) und nicht das technische Team, das für den Auftrag eingesetzt werden sollte (und dessen spezielle Erfahrung), Gegenstand der Bewertung war.

    Meines Erachtens lässt sich also aus den Urteilen Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) sowie Kommission/Griechenland (C-199/07, EU:C:2009:693) nicht ableiten, dass das konkrete bei einem Auftrag einzusetzende technische Team im Rahmen einer Angebotsbewertung nicht Gegenstand einer Bewertung sein kann, sondern nur, dass die Zuschlagserteilung nicht auf einem Kriterium beruhen darf, das auf die Eignung des Bieters für die Ausführung eines Auftrags abstellt (die anhand seiner abstrakt definierten Leistungsfähigkeit nachgewiesene Eignung).

    Das Urteil Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) steht einer solchen Auslegung nicht entgegen(21).

    Es erscheint sinnvoll, weitere Urteile des Gerichtshofs anzuführen, zunächst das vor dem Urteil Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) ergangene Urteil GAT (C-315/01, EU:C:2003:360).

    In der Rechtssache Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-589/08, EU:T:2011:73) (nach dem Urteil Lianakis u. a. [C-532/06, EU:C:2008:40] entschieden; das gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Rechtsmittel wurde vom Gerichtshof mit dem Beschluss Evropaïki Dynamiki/Kommission [C-235/11 P, EU:C:2011:791] zurückgewiesen) ging es um die Anzahl der Tage, die im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung der Arbeiten angegeben waren.

    In einem weiteren nach dem Urteil Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) ergangenen Urteil, nämlich dem Urteil Evropaïki Dynamiki/EFSA (T-457/07, EU:T:2012:671), hat das Gericht - im Rahmen eines die Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch eine Einrichtung der Union betreffenden Rechtsstreits sowie in Bezug auf eine Ausschreibung, die durch ein hohes technisches Niveau gekennzeichnet war und den Erwerb von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Rahmenvertrags betraf - zutreffend entschieden, dass weder der anwendbaren Regelung noch den Urteilen Beentjes (31/87, EU:C:1988:422) und Lianakis u. a. (C-532/06 EU:C:2008:40) entnommen werden könne, dass grundsätzlich ausgeschlossen werden müsse, sowohl in der Phase der Auswahl als auch in der des Zuschlags Lebensläufe zu Zwecken der Bewertung zu verwenden (vgl. Rn. 80 ff.).

    Im Urteil AWWW/Eurofound (T-211/07, EU:T:2008:240, Rn. 58 bis 63), das ebenfalls nach dem Urteil Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) ergangen ist, hat das Gericht es ebenfalls zutreffend für zulässig erachtet, dass die erworbene Erfahrung als Zuschlagskriterium herangezogen wird, um die Qualität der Durchführung von Dienstleistungen zu beurteilen, da es entschieden hat, dass die Lebensläufe des Auswahlverfahrens verwendet werden können und bei der Bewertung der Qualität der Ausführung bestimmter Teile der von dem Auftrag erfassten Arbeiten durch den betreffenden Bieter die Erfahrung berücksichtigt werden dürfe.

    Bereits vor dem Urteil Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) hatte das Gericht im Urteil Renco/Rat (T-4/01, EU:T:2003:37) anerkannt, dass die Erfahrung des Unternehmens als Zuschlagskriterium verwendet werden könne(25).

    6 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Beentjes (31/87, EU:C:1988:422, Rn. 15 und 16) sowie Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 26).

    7 - Urteile Beentjes (31/87, EU:C:1988:422, Rn. 19), Concordia Bus Finland (C-513/99, EU:C:2002:495, Rn. 54 und 59), GAT (C-315/01, EU:C:2003:360, Rn. 63 und 64) sowie Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 29).

    Vgl. z. B. Burgi, M., und Brandmeier, B., "Quality as an interacting award criterion under current and future EU-law", European Procurement & Public Private Partnership Law Review , 2014, Bd. 9, Nr. 1, S. 23: "Taking a closer look at the background of these judgments [Beentjes (31/87, EU:C:1988:422), Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40) und Kommission/Griechenland (C-199/07, EU:C:2009:693)], ... the wording of the previous provisions in Directive 92/50/EC, on which the court based its decision, provided for a much stricter differentiation between the selection and the award stage.

    15 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Concordia Bus Finland (C-513/99, EU:C:2002:495, Rn. 59) und Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 29).

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Im Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 38, 44 und 45), habe der Gerichtshof entschieden, dass Art. 36 Abs. 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. 1992, L 209, S. 1), der im Wesentlichen Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 entspreche, dem entgegenstehe, dass der öffentliche Auftraggeber nach der Veröffentlichung der Verdingungsunterlagen oder der Vergabebekanntmachung Gewichtungskoeffizienten und -regeln sowie Unterkriterien für die in einem dieser Dokumente genannten Zuschlagskriterien festlege, sofern diese Gewichtungskoeffizienten und -regeln sowie diese Unterkriterien den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht worden seien.

    Aus dem Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40), gehe allerdings auch nicht eindeutig hervor, dass auch die Bewertungsmethode selbst den Bietern zur Kenntnis gebracht werden müsse, und erst recht nicht, dass diese Methode stets im Voraus festgelegt werden müsse.

    Ausdrücklich hierzu geäußert hat sich der Gerichtshof nach Ansicht des vorlegenden Gerichts auch nicht im Urteil vom 21. Juli 2011, Evropaïki Dynamiki/EMSA (C-252/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:512), in dem er unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a. (C-532/06, EU:C:2008:40), betont habe, dass die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Unterkriterien und ihre entsprechende Gewichtung stets im Licht des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der daraus hervorgehenden Transparenzpflicht zu prüfen seien.

    Dementsprechend hat der Gerichtshof entschieden, dass ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich keine Gewichtungsregeln anwenden darf, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 38 und 42).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Der EuGH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass als Zuschlagskriterien Kriterien ausgeschlossen sind, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C-532/06, Lianankis, Rn. 30, sowie daran anschließend Urteil vom 12. November 2009 - C-199/07, Kom/Griechenland, Rn. 55).
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