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   EuGH, 24.09.2009 - C-133/07 P   

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EuGH, 24.09.2009 - C-133/07 P (https://dejure.org/2009,78075)
EuGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - C-133/07 P (https://dejure.org/2009,78075)
EuGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - C-133/07 P (https://dejure.org/2009,78075)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken - "Lombardclub" - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen - Unternehmensnachfolge - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Umsetzung ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. Dezember 2006 in den verbundenen Rechtssachen T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Raiffeisen Zentralbank Österreich AG u.a. gegen Kommission der Europäischen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist dieses in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu untersuchen (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, hat nämlich schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EG-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Viertens setzt Art. 81 Abs. 1 EG nach ständiger Rechtsprechung nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern lässt den Nachweis genügen, dass sie hierzu geeignet sind (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Beurteilung der Wirkungen von Vereinbarungen im Hinblick auf Art. 81 EG erfordert eine Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Rahmens, nämlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem die betreffenden Unternehmen tätig sind, der Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, der auf dem betreffenden Markt bestehenden tatsächlichen Bedingungen und der Struktur dieses Marktes (vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt Art. 81 Abs. 1 EG nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern, dass der Nachweis erbracht wird, dass sie hierzu geeignet sind (vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 43).

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    Die Voraussetzungen, auf deren Grundlage der Gerichtshof im Urteil vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission (C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331), das Bestehen solcher Verpflichtungen abgelehnt habe, seien im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

    Zunächst ist festzustellen, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern, führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt, der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs wiederholt bekräftigt worden ist (Urteil Groupe Danone/Kommission, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Rechtsmittelverfahren richtet sich die Kontrolle durch den Gerichtshof zum einen darauf, inwieweit das Gericht rechtlich korrekt alle Faktoren berücksichtigt hat, die für die Beurteilung der Schwere eines bestimmten Verhaltens anhand der Art. 81 EG und 82 EG sowie des Art. 15 der Verordnung Nr. 17 von Bedeutung sind, und zum anderen darauf, zu prüfen, ob das Gericht auf alle vom Rechtsmittelführer vorgebrachten Argumente für eine Aufhebung oder Herabsetzung der Geldbuße rechtlich hinreichend eingegangen ist (Urteil Groupe Danone/Kommission, Randnr. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    Verstößt ein Unternehmen gegen die Wettbewerbsregeln, hat es nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 145, und vom 16. November 2000, Cascades/Kommission, C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78).

    Zur Frage, unter welchen Umständen einer Einrichtung, obwohl sie nicht Urheberin der Zuwiderhandlung ist, dennoch dafür Sanktionen auferlegt werden können, ist zunächst festzustellen, dass ein solcher Fall vorliegt, wenn die Einrichtung, die die Zuwiderhandlung begangen hat, rechtlich nicht mehr besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, Randnr. 145).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    Verstößt ein Unternehmen gegen die Wettbewerbsregeln, hat es nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 145, und vom 16. November 2000, Cascades/Kommission, C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78).

    Das Urteil Cascades/Kommission spreche gegen eine solche Argumentation, und das von den Rechtsmittelführerinnen vorgelegte wirtschaftswissenschaftliche Gutachten zeige, dass die Absprachen für die von ihnen erfassten Kernprodukte keinerlei Auswirkungen auf die tatsächlich angewandten Konditionen gehabt hätten.

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    Zum zweiten, die Wahrung der Verteidigungsrechte betreffenden Argument ist daran zu erinnern, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt, der auch in einem Verwaltungsverfahren beachtet werden muss (vgl. Urteil vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, C-308/04 P, Slg. 2006, I-5977, Randnr. 94).

    Die Mitteilung der Beschwerdepunkte hat daher vorläufigen Charakter und ist Änderungen anlässlich der späteren Beurteilung zugänglich, die die Kommission auf der Grundlage der von den Beteiligten vorgelegten Stellungnahmen und weiterer Tatsachenfeststellungen vornimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil SGL Carbon/Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-510/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    209 bis 213, sowie vom 19. März 2009, Archer Daniels Midland/Kommission, C-510/06 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 82).

    Bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung muss die Kommission nämlich nicht nur die besonderen Umstände des Einzelfalls, sondern auch den Kontext der Zuwiderhandlung berücksichtigen und im Hinblick auf die Festsetzung der Geldbuße sicherstellen, dass ihr Vorgehen, vor allem in Bezug auf solche Zuwiderhandlungen, die die Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft besonders beeinträchtigen, die notwendige abschreckende Wirkung hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Archer Daniels Midland/Kommission, Randnr. 63).

  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a.

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    182 bis 184 des angefochtenen Urteils die Reichweite des Urteils des Gerichtshofs vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a. (C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135), verkannt.

    Zu dem von der Klägerin angeführten Urteil Bagnasco u. a. ist - wie es auch das Gericht in Randnr. 171 des angefochtenen Urteils getan hat - zu bemerken, dass der Gerichtshof in jener Rechtssache keine Gesamtprüfung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten durch die beiden in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Klauseln vorzunehmen brauchte, da bei der einen die Vereinbarung keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt hatte, während die andere nicht zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geeignet war.

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, hat nämlich eine rechtliche oder organisatorische Änderung einer Einrichtung, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen hat, nicht zwingend zur Folge, dass ein neues, von der Haftung für wettbewerbswidrige Handlungen seines Vorgängers befreites Unternehmen entsteht, sofern die beiden Einrichtungen wirtschaftlich gesehen identisch sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 9, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 59).
  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte eine vorbereitende Verfahrenshandlung ist, die, um die wirksame Ausübung der Verteidigungsrechte zu ermöglichen, den Gegenstand des von der Kommission eingeleiteten Verwaltungsverfahrens festlegt und diese somit daran hindert, in ihrer das betreffende Verfahren abschließenden Entscheidung andere Beschwerdepunkte in Betracht zu ziehen (vgl. insbesondere Beschluss vom 18. Juni 1986, BAT und Reynolds Industries/Kommission, 142/84 und 156/84, Slg. 1986, 1899, Randnrn. 13 und 14).
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-133/07
    Eine solche Argumentation verletze die Verteidigungsrechte, wie sie im Urteil vom 18. Oktober 1989, 0rkem/Kommission (374/87, Slg. 1989, 3283, Randnr. 32), festgestellt worden seien.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

  • EuGH, 30.09.2003 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • EuGH, 03.03.2005 - C-499/03

    Biegi Nahrungsmittel und Commonfood - Rechtsmittel - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 29.06.2006 - C-301/04

    Kommission / SGL Carbon AG - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG -

  • EuGH, 25.01.2007 - C-411/04

    Salzgitter Mannesmann / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt

  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

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