Rechtsprechung
   EuGH, 24.11.2005 - C-431/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,69349
EuGH, 24.11.2005 - C-431/03 (https://dejure.org/2005,69349)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - C-431/03 (https://dejure.org/2005,69349)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - C-431/03 (https://dejure.org/2005,69349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,69349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Italienischen Republik gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 30. September 2003

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    32 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe gegeben, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, ohne dass es auf ihre Rechtsnatur oder -form ankäme (Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91, Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).

    35 Folglich ist die Begründetheit des Vorbringens der Kommission zusammen mit den durch den Rechtsstreit aufgeworfenen materiell-rechtlichen Fragen zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-57/95, Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-1627, Randnrn.

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 36, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 48).

  • EuGH, 22.09.1988 - 358/85

    Frankreich / Parlament

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    64 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine weitere, später eingereichte Klage, die dieselben Parteien betrifft und, gestützt auf dieselben Klagegründe, auf die Nichtigerklärung desselben Rechtsakts abzielt, wegen Rechtshängigkeit unzulässig (vgl. insbesondere Urteil vom 22. September 1988 in den Rechtssachen 358/85 und 51/86, Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821, Randnr. 12).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 36, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 48).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-445/00

    DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    54 Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts entsprechen und die Überlegung des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00, Österreich/Rat, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 49, und vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-304/01, Spanien/Kommission, Slg. 2004, I-7655, Randnr. 50).
  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    37 Da das angefochtene Schreiben vom 14. Mai 2003 also nicht lediglich eine wiederholende Verfügung darstellt, ist es als das abschließende Ergebnis einer erneuten Prüfung des Sachverhalts anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 14).
  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 36, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 48).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-304/01

    Spanien / Kommission - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    54 Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts entsprechen und die Überlegung des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-445/00, Österreich/Rat, Slg. 2003, I-8549, Randnr. 49, und vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-304/01, Spanien/Kommission, Slg. 2004, I-7655, Randnr. 50).
  • EuGH, 08.03.1993 - C-123/92

    Lezzi Pietro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    Denn im Rahmen einer Klage nach Artikel 230 EG kann der Gerichtshof nur die Handlung für nichtig erklären, die Gegenstand der Klage ist (Beschluss vom 8. März 1993 in der Rechtssache C-123/92, Lezzi Pietro/Kommission, Slg. 1993, I-809, Randnr. 10).
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    32 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe gegeben, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, ohne dass es auf ihre Rechtsnatur oder -form ankäme (Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91, Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-57/95

    INSTITUTIONELLES RECHT

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
    35 Folglich ist die Begründetheit des Vorbringens der Kommission zusammen mit den durch den Rechtsstreit aufgeworfenen materiell-rechtlichen Fragen zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-57/95, Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-1627, Randnrn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht